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Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Rr. IS. Woch«»brattPM-ri§ Bezrr^SLNzeiger Erscheint^ ««d Bo»»ab««v. Im Kolle Sherer 4»e»oolr — K-.-i-g oder loütztger »cgmd Melcher Störung der Betriebes der oder der Krsrrd«»,urtekrr:chm»gru »at der Bezuhtt keine» Anspruch «m ö:«j« rmg rdcr!Si«chUe;erung «er Zett^ng oder ous R'.tcksa^lung der BezugSP'ciics. — Monatlich M 165.- bei freier Zustcllm-g; bei Abholung Monatlich M, 100.—; durch die Post viertLliährlich M 270.— freibleibend. und Postscheck-Konto Dresden 21M. Gem.-GIro-Ll 146 ' Bank-Konto: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz. Zafermr find bis »ormitrogS 10 ich, oil^geoen Die -ech^m». .le^.u.ne Petitzrile (Moffe's Zetlenmeffer 14) Mk. 18.— km Bezirke der Ä^rt^ln - r- MMinjchofL Mk. 15.-, AmiÜche Zeile M 54.—, mid M 45— - ReNan r M40.—. Bei Medrchsimtg Rabatt. — rntraub« d-r , u rab-ila.i cher mit 25 Uüfschlag. — Bei zwangSwetser Anziehung - An-e ix, g<b ihren durch Ainge ober ru AonknrSMeu gelangt der -nie O-chnu.rge. — — betrag unter Wegfall oo» PretSuachiab in Anrechni! — - h«u,!-tblatt und «teste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswaide, Ohorn, Obersten,«, «tederstek.» Weißbach, Ober- und Mederlichkenau, Friedersdorf, Thiemendorf. Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, KleunDitlumunsdorf, Geschäftsstelle: Pulsnitz, BiSmarckplatz Nr. L65. Druck und Verlag von E. L. Förstcrs ErSen (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter : I. W. M o h r i n P „ l s „ i tz. Nummer 134 jj Sonnaberrd^ den 11? November LS22» 74 Jahrgang Amtlicher Teil. Aus Matt 38 des Handelsregisters, die Firma C G. Hübner, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Pulsnitz betreffend, ist heute eingelragen worden: Der Gefevschastsvertrog ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 14 Oktober 1S22 laut Notmlatsptotokoll oon diesem Tage abgeändert worden. Amtsgericht Pulsnitz, am 2. November 1S22 Wohl der Beisitzer für dos MwerbegerLcht für PMsmtz und Amgegekd. Die Wah! von Beisitzern zu dem für den Bezirk der Stadt Pulsnitz sowie der Gemeinden Bretnig, Großröhrsdorf, Hauswalds Lichtenberg, Oberlichtenau, Odersteina, Ohorn und Pulsnitz M. S. errichteten gemeinsamen Gewerbrgerichte erfolgt in allen vor genannten Gemeinden Sonntag, den 17. Dezember 1922. Die Wahlzeir und die Wahiiöume werden noch durch die GemeinÄeMer genannter Orte in ortsüblicher Weise nährr bekannt werden. Es find nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Vorschlagslisten 26 Beifitzer und 10 Ersotzkeifitzer zu wählen, die zur Hüllte aus den Arbeitgebern und zur Hälfte aus den Arbeitnehmern zu entnehmen find. Die Wahl erfolgt aus die Zeit bis End« des Jahres 1924. Ich fordere hiermit zur Einreichung oon Vorschlagslisten, getrennt Mr Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mil dem Hinweis aus, naß nur die auf den eirgi reich en Vorschlagslisten genannten Personen wählbar find. Die Listen haben die sämtlichen zu wühlender» Beisitzer und Eisasdeisißer der deuefftuven Gattung unter Angabe von Dor- und Zunamen, Stand und Wchnmm zu enthalten und find spätestens bis zum 3. Dezember: 1822 b i mir ein zunichen. Später eingebende Vorschlagslisten sind ungültig. Lie Vorschlagslisten haben sich auf den gesamten Gewerbegerichtsbezirk zu erstrecken. l Beisitzer und Ersotzbeisttzer find getrennt auszuführen. Bus Vorschlagslisten, welche die erforderliche Zahl von Personen enthalten, aus welchen aber Beisitzer und ErsctzbEtzer nicht getrennt oufgesührt.stud, werden die 13 erstavsgesühtten Namen als für die Beisitzer, die folgenden S Namen als für die ErsodbeistSer bestimmt angesehen. Die Vorschlagslisten bedürfen der Unterschrift von mindestens 10 Wablderechiiglen, welche nach Dor und Zunamrw Stand und Wohnung zu bezeichnen find, wobei Personen, weiche mehr als eme Liste unter zeichnen, nicht berücksichtigt werden. Mit den Vorschlagslisten ist oon jedem in den Ästen Genannten «ine Erklärung darüber oorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Wahlberechtigt ist, wer das 20 Lebensjahr vollendet und im Gswerbegerichlsbezirke W hnung oder Beschäftigung hat und die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt. Weibliche Pers-men find zur Teilnahme an den Wahlen befugt. Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig find, (Gerichtsoerlassungsgeft tz §§ 31, 32) find weder wahlberechtigt noch wählbar. Wählbar als Beisitzer find nur männliche Personen, die dos SO. Lebensjahr voll endet und im Bezüke des GLwerdegenchts Wohnung oder Beschäftigung haben und wahl berechtigt find. Es kann — bei Vermeidung der Ungültigkeit der Stimmen — nm für eine der unveränderten Vorschlagslisten gestimmt werben. Die stch zur Stimmabgabe meldenden Arbeitnehmer Hoven stch über ihre Wahlberechtigung durch eine Bescheinigung ihres Arbeit gebers auszuwe sea. Vordrucke zu diesen Bescheinigungen können bei den zum Gewerbe^ gerrchtsbezirk gehörigen Gemeindebehörden entnommen werden. Arbeitgeber hadrn stch nur auf Erfordern des Wahlausschußes Über ihre Wahlberechtigung ouszuweisen. Das Grwr:br«erichts Oltsgrsctz liegt während der Geschäftszeit bei den beteiligten Gemeindededöden zu jedermanns Einsicht aus. PulsniK, «m s. November 1922 Der Wahlkommissar. Bürgermeister Kannegießer. Die präzisierten deutschen Vorschläge anderen Völker wirken möchten. Die Sachverständigen Cassel und Keynes haben Berlin am den Gedanken zu eigen, daß rung. Bis zur Stunde liege ein bestimmtes Angebot von schwei zerischer Seite oder von anderer ausländischer Seite noch nicht vor. Aber unter gewissen Voraussetzungen bestünden Aussich ten, daß eine wirksame ausländische Hilfe zur Aktion der Reichs bank hinzukommen wird, um die Mißtrauenskrise zu überwin ¬ den, die. die letzten Markstürze verursacht haben. Auch die Reparationskommission verlässt am heutigen Frei tag Berlin. Sie fährt mittags 2 Uhr mil dem Warschau—Pa- Dle Reparationskomwisflon hat das Wart. Reichskanzler Wirth hat am Donnerstag nachmittag die Finanzsachverständigen, die sich noch in Berlin aufhielten, zu einem Abschiedsbesuch empfangen. Der Kanzler dankte den Sachverständigen 'm Namen der Reichsregierung imd des deut- größter Beschleunigung zu Ende geführt wird. Zur vorläufigen Stützung der Mark empfiehlt die deutsche Negierung den P l a n d e r internationalen S a ch - verständigen, deren Gutachten der Note als Anlagen bei- gefüpt sind. Die deutsche Regierung macht sich insbesondere blicke in den Gutachten die Aeuszerung von freien Privatper sonen, die ihre Ueberzeugung frei von politischen Zielen und ohne irgendwelche Bindung für ihre Länder und für die ge schäftlichen Kreise, denen sie angehören, geäußert haben. Der Kanzler schloß mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß die Gut achten nicht nur zum Besten Deutschlands, sondern auch aller fiihrliche Schilderungen der deutschen Finanzen und des deut schen Haushalts noch Paris mit und werde sie durchprüfen. Atle Entscheidungen würden, wie dies von vornherein vereinbart worden war, erst in Paris getroffen werden. die nächste Sitzung der Kommission statt. Ihr Präsident Barlhou erklärte sich von den Berliner Ver handlungen befriedig k. Die Kommission bringe aus- Ise SMerMiM - MWtkn. WTB. veröffentlicht die von den internationalen Finanz sachverständigen erstatteten Gutachten, von denen das erste von den Herren Brand, Cassel, Jenks und Keynes unterzeichnet ist. / Das Gutachten führt aus, daß die Stabilisierung der Mark möglich ist, falls gewisse Zugeständnisse von den Gläubigern gemacht werden. Unter den gegenwärtigen Umständen sei sie nicht möglich. Die erste Vorbedingung sei, daß Deutschland für werde, und zwar solange, bis es möglich sein wird, im deutschen Staatshaushalt einen Ueberschuß zu erzielen. Jede Stabilisie rung könne nur als vorläufig gelten, solange nicht eine end gültige und durchführbare Regelung des Reparationsproblems gefunden wird. Auch nach der vorgeschlagenen Entlastung Weise sich zu vollziehen, daß der Mark kurs nach ein heitlichen Gesichtspunkten durch den An- und Verkauf von Devisen reguliert wird, lieber den Umfang der Beteiligung der Reichsbank wird noch eine Ver ständigung mit den fremden Geldgebern zü erzielen sein. Fer ner würden noch die zu stellenden Sicherheiten zu vereinbaren fein. Die Reichsregierung betont noch einmal ihre Bereitwillig keit, die Lieferungen für den Wiederaufbau auch während des Stabilisierungsprozesses zu übernehmen, soweit sie möglich sind ohne Vermehrung der schwebenden Schuld und soweit sie aus dem Vudoet zu bestreiten sind. Es wird schließlich noch erklärt, daß das vorgeschlagene Un ternehmen nicht nur die Rettung Deutschlands aus seiner Fi nanznot bezweckt, sondern auch Deutschland in den Stand setzen will, seine Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrage zu er- süllen. , ' ''einige Zeit von den Lasten des Versailler Vertrages befreit Die deutsche Antwortnote, in der ergänzende Ausführungen schen Volkes für die Bereitwilligkeit, mit der sie dem Rufe zu den Denkschriften über die Markstabilisierung gemacht wer- Folge geleistet haben, und für die hingebende und tiefgehende den, ist am Mittwoch abend der Reparationskommission über- Beantwortung der gestellten Fragen. Die Reichsregicrung er geben worden. Die Regierung erklärt erneut, daß sie die Festi- gung und Besserung des Markkurses als die augenblicklich dringendste und wichtigste Aufgabe ihrer Politik betrachtet. Es muß nochmal mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß alles, was jetzt zur Stabilisierung der Mark vorgeschlagen wird, nur ein Aushilfsmittel ist, um das Vertrauen des deutschen und ausländischen Publikums in die Zukunft, der deutschen Währung wieder herzustellen. Ein dauernder Erfolg wird nur - , , dann verbürgt sein, wenn eine endgültige Lösung des ganzen Donnerstag verl^ Reparationsproblems sofort in Angriff genommen und mit Frestag abfahrew Der Sachverständige Dubois, Präsident des aröntm Belckleuniauna zu Ende geführt wird. Schweizenschen Bankvererrw, äußerte sich Uber die Aussichten einer internationalen Stützungsaktion für die deutsche Wah- die Slütznngsakkion durch ein internationales Banksyndikat sofort in Angriff ge nommen werde. Auch dieReichsbank ist von der außer ordentlichen Bedeutung eines solchen Syndikates überzeugt und - ... - , - hat sich bereit erklärt, auch ihrerseits an der Stützungsaktion D.r^sin.e^am^WoMg mitzuwirken und an der Aufbringung der Mittel sich zu betei ligen. Auf dieser Grundlage hätte die Stützungsaktion in der hänge die Stabilisierung nicht von einer Ausländsanleihe ab, sondern von der Gestaltung der Produktionsverhältnisse und des Staatshaushalts in Deutschland sowie davon, daß das Repara tionsproblem sobald wie möglich endgültig geregelt werde. Auf die Dauer hängt die Stabilisierung vom Gleichgewicht des Haushalts ab. Die äußerste Sparsamkeit in allen Staatsaus gaben und die äußerste Strenge in der Eintreibung der Steuern seien deshalb von entscheidender Bedeutung. Das Gutachten kommt weiterhin zu der Ueberzeugung, daß der Zustand der Handelsbilanz kein Hindernis für die Stabili sierung sei. Es wäre aber unvorsichtig, die vorgeschlagene Sta bilisierung anders als zu einem niedrigen Wert der Mark zu versuchen. Unter den Bedingungen des Zeitpunktes, zu dem der Be richt geschrieben wurde (bei Dollarkurs 7000), dürfte ein Kurs zwischen 3000 und 3500 Mark für den Dollar richtig sein. Nach vollkommener Durchführung der Stabilisierung müsse eine neue Werleinheit in Höhe eines Vielfachen der stabilisierten Papier mark im Interesse der Verkehrserleichterung eingeführt werden, Im zweiten Teil des Gutachtens werden dann Richtlinien für die Stabilisierung der Mark gegeben. Es werden da zu nächst für die Gewährung eines zweijährigen Moratoriums folgende Garantien gefordert: Richtlinien für die Markstabilisierung. L) in Berlin ist als besonderer Teil innerhalb der Organi sation der Reichsbank eine unabhängige Währungsstelle zu schaffen, der die Reichsbank einen angemessenen Teil ihrer Goldreserven zur Verfügung zu stellen hätte; b) solange ein Teil dieses Goldes noch frei ist, hat die Wäh rungsstelle Papiermark bei Angebot zu einem festzusetzenden Kurs zu kaufen; dieser feste Kurs wäre nach den Grundsätzen zu bestimmen, die im ersten Teil unseres Berichtes entwickelt sind; . - ch der Gesamtbetrag der schwebenden Schuld darf nicht über eine bestimmte Ziffer hinaus anwachsen. Weitergehender Kreditbedarf des Reiches wäre durch fundierte Anleihen zu decken. Nachdem die Genehmigung der Reparationskommission zu Vorstehendem eingeholt ist, wären folgende Maßregeln zu ergreifen: ch Ein internationales Finanzkonsortium wäre zur Mit arbeit bei der finanziellen Stützungsaktion ^einzuladen. b) Eine Devisenreserve in der erforderlichen Höhe wäre auf Basis des Goldes, das der Währungsstelle zur Ver fügung steht, zu schaffen, gleichzeitig mit den Vorschüssen, die vom intematianalen Konsortium von Zeit zu Zeit auf Basis geeigneter Sicherheiten einzuräumen wären. ch Die Beseitigung aller Devisenverordnungen und die Wiederherstellung freien und ungehemmten Verkehrs in' Devisen und ausländischen Wertzrapieren. Von den sonstigen währungspolitischen Vorschlägen des Gutachtens sei nach die Forderung hervorgehoben, daß die