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A-orker Wochenblatt. Mittheil ungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 gr. Sächs., bei Beziehung de- Blatte« durch Botengelegenhett 12 Gr. Sächs. 48. Erscheint jeden Donnerstag. 29. Nvv6l'. 1838. Noch ein Wort über die Abtretung der hiesigen Ge- richtsbarkeit an den Staat. In No . 46 dies. Dl. hat ein edler Unbekannter für den hiesigen Bürgerausschuß oder doch für diejenigen Mit glieder desselben, welche sich gegen die von dem Stadt- rathe beschlossene Abtretung der der Stadt Adorf zu stehenden Gerichtsbarkeit erklärt haben, das Wort er griffen und, angeblich, mn die „Gründe der Abstimmung darzulegcn," in einer ziemlich grell aufgetragenen Schilderung — oder sagen wir lieber: in einer pfiffig eingekleiveten Darstellung — die Nachtheile aufgezählt, welche mit der Abtretung der Gerichtsbarkeit verbunden sein sollen. Man erführt zwar aus dem Aufsatze selbst nicht genau, ob er gegen den hiesigen Stadtrach gerich tet sein, also diesem, oder — ob dem Zwickauer „Kreis blatte" der Fehdehandschuh hingeworfen werden soll. Allein da der Gegenstand einmal in diesem Blatte ange regt worden ist und ein gänzliches Stillschweigen dar über Seiten der Verwaltungsbehörde zu Mißdeutungen Veranlassung geben könnte; so wollen auch wir unsern Mitbürgern eine kurze Entwickelung unserer Ansichten über die Abtrctungsfrage nicht vorenthalten. Es ver steht sich dabei von selbst, daß wir in dieser Mitchei- lung zunächst und hauptsächlich lediglich auf dasjenige Rücksicht nehmen können, was die Stimme in No. 46 auf die Tagesordnung gebracht hat und was zur Erledi gung der Frage für hiesige Stadt gehörig ist. Nur so weit es unbedingt nöchig ist, werden wir auch auf die in Nr. 46 nicht berührten Gesichtspunkte und auf Ver hältnisse, die über das Stadtwcichbild hinausgehen, einen Blick werfen. Eine allgemeine und ausführliche Abhandlung über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßig keit der Patrimonialgerichte wird man schon um des willen nicht erwarten, weil wir ein ganzes Buch schrei ben müßten, wenn wir das I?ro und das Contra voll ständig erschöpfen wollten. Allerdings müssen wir Ihnen zugestehen, edler Un bekannter, daß der Aufwand für die Gerichtsbarkeit, also der Geldpunkt, rin nicht unbedeutender AnregungS- grund zur Abtretung der Gerichtsbarkeit für uns gewe sen ist. Wix waren nämlich der Ansicht: Gerechtigkeit müsse von feder Gerichtsbehörde gehandhabt werden, sie sei vom Staate ernannt, oder von einer Stadt, oder von einem Rittergutsbesitzer. (Ja, die allgemeine Vermuthnng streitet sogar dafür, daß die vom Staate verwaltete in der Regel unparteiischer ist, als die Patrimonialgerichtsjustiz. Wenigstens ist der Wider wille gegen die Patrimonialgerichte daher entstanden, daß viele Gerichtsverwaltcrgeradc keine Gerechtigkeit- übten.) Könne man nun sonach erwarten, daß nach der Abtretung der hiesigen Gerichtsbarkeit, also unter rinem königl. Richter, ebenfalls noch Gerechtigkeit hier zu finden sei, so sei nicht abzuschen, warum wir Geld aufwenden sollten, blos um sagen zu können: wir haben eineigenes Gericht! Die 2 bis ZOO Thlr., die vielleicht ein solches Ehrenrecht in Zukunft uns kosten würde, meinten wir, könnten In einer Stadtgcmeinde, wie die hiesige, wol zweckmäßiger angewcndet werden. Da ist z. D. die Schulabgabe. Wenn Sie unser Mitbürger und also mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sind, so werden Sie wissen, daß diese für Manchen drückend und lästig ist. Wie gut, wenn diese nach und nach aus der Stadtkasse übertragen werden könnte. Uebcrhavpt ist ja noch so mancherlei zu ordnen, zu bessern, zu bauen. Soll da die Verwaltungsbehörde nicht bedacht sein, allen unnöthigen Aufwand zu beseitigen, um den nöthi- gen bestreiten zu können? Nun sagen Sie zwar, nach dem Geldaufwandt könne nicht gefragt werden da, wo es sich, wie in dieser Ange legenheit, um die edelsten Interessen handle. Wolle der Stadtrach für die Stadtkasse einige ioo Thaler erknau- sern, die vielleicht von den einzelnen Bürgern wieder be zahlt oder gar gegen weit grvßereNachchcile cingetauscht