Volltext Seite (XML)
A-orker Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. Preis für den Jahrgang -ei Bestellung von der Post 16 gr. Sächs., bei Beziehung de» Blattet durch Botengclegenhekt 12 Gr. Sächs. 45. Erscheint jeden Donnerstag. 8. Ndvbr. 1838. Wanderungen eines Stadtverordneten. (Beschluß.) Ehe ich meine Wanderungen beschließe — was frei lich wird bald geschehen müssen, wenn die Leser mir nicht zürnen sollen — erlaube ich mir nun auch noch ein Wort über die Oeffentlichkcit des Verfahrens der Stadt verordneten zu sagen. Ein Z. der Städteordnung (170) lautet hierüber also: „Den Stadtverordneten steht frei, unter Beobachtung derjenigen Schranken, welche die VefchkitEDiskrezivn mit sich bringen, ihre Verhand lungen und Beschlüsse durch den Druck bekannt zu machen, und hängt solches daher übrigens lediglich von ihrer Bc- schlußnahme ab. Ob es dagegen thunlich und angemes sen sei, euch ihre Sitzungen öffentlich zu halten, ist nach örtlichen Umstanden und Verhältnissen zu beurtheilen und daher in dem Lokalstatute jedes Orks darüber Be stimmung zu treffen." In wie weit bat man nun für dieOeffentlichkcitSorge getragen? Oeffentliche Sitzun gen dcrStadtvcrordiieten werden bei uns imVoigtlande nirgends gehalten, ja so viel ich weiß, eristirt diese Mo dalität der Ocffcntlichkeit überhaupt nur in zwei Städ ten des ganzen Landes (Dresden undLeipzig). Bel uns imVoigtlande ist cs auch gar nicht sehr versucht worden, zu dieser Oeffentlichkcit zu gelangen, wo cs aber ver sucht ward, gab die Regierung auch die Zustimmung nicht dazu. Nun will ich zwar cinräumen, daß es in kleineren Städten, wie unsere voigtländischen alle sind, seine Schwierigkeiten haben mag, öffentliche Sitzungen zu halten, bei welchen Zuhörer zugclassen werden — Schwierigkeiten, die theils in der Lokalität begründet sind, welche man den Stadtverordneten zu ihren Ver sammlungen anweisen kann, theils auch in der Befähi gung der Personen, welche öffentlich verhandeln sollen. Allein unmöglich ist es darum — wie mir dünkt — doch nicht, wenigstens die wichtigeren Gegenstände öffentlich und vor Zuhörern zu besprechen, und wäre im Anfänge auch einige Unbeholfenheit vorhanden gewesen, mit der Zeit würde sich gewiß auch darin Geschicklichkeit und Takt gefunden haben, sowie ich denn überzeugt bin, daß eine Einrichtung dieser .Art für einen großen Theil der Gemeindemitglicdrr sehr bildend gewesen sein, auch ge wiß manchem unnützen Gerede vorgebeugt haben würde. Doch ich will einmal von dieser Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Stadtverordneten gänzlich absehcn. Aber daß man beinahe alle Oeffentlichkeit umgeht, ist etwas, was ich durchaus tadeln muß. Insonderheit trifft dieser Tadel diejenigen Städte, die auf die leichteste Weise Gelegenheit haben, die Verhandlungen derStadt- verordneten wenigstens hinterher durch den Druck be kannt zu machen, ich meine die Städte, in welchen so genannte Wochen - oder Lokalblätter erscheinen. Wozu können diese geeigneter sein, als die Mitglieder der Ge meinde mit der städtischen Verwaltung bekannt zu machen? Ich habe es daher bis jetzt nicht begreifen können, warum z. B. in Plauen, Reichenbach und Oclsnitz, wo dergleichen Blätter erscheinen, wenn man auch eine' allgemeine Veröffentlichung aller städti schen Gcmelndcongelegenhciten dort nicht einführen will, doch nicht wenigstens das in andern Kreisen des Landes so sehr gewöhnliche Abdrucken der Protokollauszüge der Stadtverordneten Statt finden lassen mag. Sind denn die Hindernisse, die sich einem solchen Verfahren ent gegendrängen, nicht zu bewältigen? InOelsnitz soll es, wie mir erzählt ward, sogar eigener Wunsch der Gcmeindevertreter sein, ihre Verhandlungen zu veröffent lichen. Frage ich aber: warum man diesen Wunsch nicht zu verwirklichen suche, da ja nach der Städteordnung, wie wir oben gesehen, die Stadtverordneten hierin eben ihrem eigenen Willen folgen könnten? so wußte Nie mand genaue Rechenschaft zu geben. In Plauen war die Sache schon eine Zeit lang in Gang gebracht und ein eigenes Blättchen zur Bekanntmachung der Verhand-