Volltext Seite (XML)
18L —— ßestellt: die Einkünfte der Rotenburger Quart keim Budget (im Finanzgesetz) dem Finanzministerium als ein Theil der Staaatscinnahme zu überweisen. Der Bericht enthalt die Stelle: „Man hat es'vcrschmaht, „eine gütliche Vermittlung durch uns cinleiten zu „lassen; es scheint darauf bestanden zu werden, daß „ständischer Selts jede Anfechtung des vom Hof er- „griffcuen Besitzes ein-für allemal aufgcgcben werde. „Der Ausschuß glaubt sich aber außer Stande, der- „glcichcn bei der Hohen Ständeversammlung vcrant- ,,werten zu können. Noch einmal har er alle ver- „fassungsmäßig gegebenen Mittel überdacht, nur „Eines aber gnügend-gefunden, damit dem Lande „seine Rechte nicht vergeben werden. Der gegen wärtige Landtag ist dazu berufen, den vorliegenden „Gegenstand zu behandeln; kommt ein Finanzgesetz „zu Stande, ohne daß die Revenücn der Rotenburger „Domänen in dem Einnahmebudget sich aufgcführt „finden, dann wird kein künftiger Landtag weder „Beruf, noch Gelegenheit haben, den einseitig von „den Stauden vertagten Streit wieder in Frage zu „stellen; die Rotenburger Domänen werden der „Staatskasse für alle Zeiten verloren sein. Man „rede sich nicht ein, daß eine Prvtcstazion oder feier liche Rcservazion gnügen werde; vielleicht yer- „schlimmert dergleichen die Sache noch vielmehr. „Ein Mittel nur steht den Standen Kurhessens zu „Gebote, immer traurig genug, aber unvermeidlich, „weil cs allein und ohne Wahl geeignet ist — es „besteht darin, den ganzen Streit als reine Rcch- '„nungssachc zu behandeln." — Es braucht wohl kaum erwähnt zu werden, daß durch einen Beschluß Lieser Art der Finanzminister genöthigt ward, daS, was ihm von der Rotenburger Quart als Einnahme angewiesen war, was jedoch der Kurprmzregent zcit- her gar nicht zur Staatskasse hatte gelangen lassen, diesem an der Zivilliste abzuziehen. Ein kühnes Wagniß! Das ist ja entsetzlich, wenn die Ständeversammlungcn solche Beschlüsse fassen, ge schähe cs auch nun, wie weil sie kein anderes Mittel haben, hip zu ihren Rechte zu gelangen! Ein sol ches Gutachten des Ausschusses wird daher auch ge wiß von der Kammer nicht angenommen werden! — Allerdings ließ sich gcgcn diesen Antrag des Aus schusses elnwenden, die Landstände kennten eigentlich gar nicht ermächtigt sein, über Einkünfte zu ver fügen, die weder thatsächlich, noch rechtlich im Be sitze des Staates sich befänden, und dadurch, daß man dem Finanzminister die Einkünfte der Rotcn- burgcr Quart, die, wie gesagt, bis jetzt der Kur prinz bezogen, überweise, stelle man eine streitige und also illiquide Einnahme im Staatsbudget auf.— Eben deshalb hatte sich auch der (aus 5 Mitgliedern bestehende) Ausschuß selbst in eine Majorität und Minorität getrennt. Die Majorität, von welcher der obige Antrag ausgcgangen war, bildeten 3 Ju risten, der Referent Nebelthau (Obergcrichtsrath), der ebenfalls bereits genannte Abg. Wippermann uud der Abg. Eberhardt (Oberbürgermeister in Hanau). Zur Minorität, die damit nicht harmomren wollte, gehörten 2 Herren von Adel, v. Eschwegc (Kammcrhcrr) und v. Keudel, Abgeordnete der Ritterschaft. — In der Kammer selbst endlich ward, wenigstens Anfangs, das Ausschußgutachtcn ebenfalls nicht allenthalben, gutgehcißcn und viele Mitglieder machten rin bedenkliches Gesicht dazu. Man sah es nämlich kommen, daß, wenn das Gutachten ange nommen würde, an eine friedliche Beendigung -es Landtags nicht gedacht werden könnte und daher abermals eine Auflösung der Kammer zu erwarten stände, da die Regierung einem Finanzgesctze nicht beistimmen werde, worin ihr eine Anweisung auf den Kronprinzen gegeben werden. Aber was sollte die Ständevcrsammkung auch thun? Kam das Finanzgesctz zu Stande ohne Pie Rotenburger Strcitangclegcnheit zugleich mit, so blieb das regierende Haus Im unangefochtenen Besitze der Rotenburger Domänen, und es war auch in Iu- künft keine Aussicht vorhanden, den von den Stän den einseitig vertagten Streit von Neuem wieder an hängig zu machen. Eben daher würde cs auch zu gar keinen! Resultate geführt haben, wenn die Stände eine einseitige Protcstazion oder feierliche Ver wahrung niedeigelegt hätten (es waren darüber alle Mitglieder des Ausschusses, also auch die Minorität, einverstanden). Nun sollte zwar Anfangs diese Ver wahrung mit Genchmigu^ des Prinzregcn-- ten in den Landtagsabschicö gebracht, auch in Letz terem Seiten des Regenten das Versprechen gegeben werden, daß die Rotenburger „Angelegenheit mit „kandesväterlichcr Sorgfalt in wiederholte Erwägung „gezogen werden und dem nächsten Landtage weitere