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174 werksburschs, die au- der Schweiz komme» — an der Glänze als gefährlich zurückweiscn — so wird nunmehr, nachdrm die Klauencholcra schon seit mehren Monaten auch In Sachsen heimisch ist, die ganze Gränzsperre und Untersuchung unzweifelhaft noch unnützer. Oder soll Sachsen geschützt sein, wenn wir uns, wie z. B. noch heute in Brambach geschieht, mit 1 Groschen pro Stück gleichsam cin- gekauft haben? Daß die Klauencholcra in Sachsen, und namentlich auch in den meisten Lrtcn des Voigt- landeS schon seit mehren Monden grafsirt, werken unS alle unsere zwei - und vierbeinigen dortigen Brü- der, also alle Schweine —Hunde u. s. w. bezeugen können. Wen» nun aber darauf, ob wir krank oder gesund sind, jetzt gar nichts mehr ankommt, eben well wir, wenn wir über die Glänze gelassen wer ken, was ohnehin bei uns Allen geschieht, koch nur meist wieder zu Kranken kommen und mithin nichts mehr verderben können; so sieht cs in der That auS, alS ob wir nur noch fort besehen und unter sucht würden, um bezahlen zu müssen. Es kann aber Sachsen unmöglich zur Ehre gereichen, wenn es Einrichtungen dieser Art aufrecht erhält. Dem nach bitten wir diejenigen Menschen und Freunde, die Macht haben, Gutes an uns zu üben, in aller Untcrthänigkeit baldgnädigst Vermittelung zu treffen, ent weder daß die vbenbeschricbcne halbe Massregel oder halbe Schweincsperre an der böhmisch-säch sischen Gränze als unnütz nunmehr gänzlich in Wegfall komme, oder aber daß wenigstens der medijlnalpolizeiliche Zoll, der noch auf unseren Schweinsköpfen lastet, aufgehoben und, wcnn's sein muß, auf die Staatskasse übernommen werde. Wir werden diese Gnade gewiß nie vergessen und für die Gestattung unseres ganz freien oder doch kostenfreien Eintrittes in Sachsen, wenn nicht im Leben, doch gewiß nach unserem dereinstigcn Tode durch schmackhafte Schinken und Speckseiten unsere Erkenntlichkeit beweisen. Unterdessen zeichnen wir, so reinlich als möglich, Dero unterthänigsten, im Staube sich wälzenden, böhmischen Schweine. Auszug aus den Protokollen hss größeren Bürger- aueschusseS. Sitzung am Zt. Mal 1838- Nachdem bereits am 23. dies. Mon. die von dem hiesigen Stadtrathe beschlossene Abtretung der Ge richtsbarkeit hiesiger Stadt an den Staat auf den Grund einer besonder» Aufstellung des Dafür und Dawider, welche vorher unter den einzelnen Mitglie dern des Bürgerausschusses zirkulirt hatte, In Erwä gung gezogen und darüber weitläuftig verhandelt worden war, auch heute in Gegenwart des Herrn Bürgermstr. Todt eine nochmalige Berathung des Gegenstandes Statt gefunden hatte, erfolgte am Schlüsse der heutigen Sitzung nach der Wicdcrentfer- nung des Herrn Vorsitzenden die Abstimmung und zwar, in Gemäßheit bcsonkcrn Beschlusses, schriftlich. Von 16 Anwesenden stimmten 7 für, 9 aber gegen die Abtretung der Gerichtsbarkeit, so daß dergestalt der Beitritt zu dem Beschlusse des Stadlrathcs abge- lehnt war. Verhandlungen der Stadtverordneten. VH. Sitzung, vom 16. Juni 1838. Die durch die letzten Wahlen neuergänzte Corpo ration der Stadtverordneten wählte Herrn Advokat Wilhelm Becker für dieses Jahr zum Vorsteher, welcher zugleich die schriftlichen Arbeiten zu besorgen hat, und ernannte zu seinem Stellvertreter Herrn Kaufmann Porst. VUI. Sitzung vom 10. Juli 1»36- Nachdem die Abtretung der Gerichtsbarkeit der Stadt vom Bürgerausschug in der Sitzung vom 31. Mai 1838 verweigert worden war, hatten die Stadt verordneten um eine abermalige, ganz specielle Be rechnung des bisherigen Aufwands beim Stadtgericht gebeten. Diese Ucbcrsicht war denn auch vom Stadt- rath vollständig genug gegeben worden und kam heute zum Vortrag. In der Sitzung überlegte und berechnete man nach jener Uebersicht des Aufwandes die Sache von allen Seiten, konnte aber auch jetzt zu keinem definitiven, den Gehalt des Stadtrichters (worum cS sich Haupt-