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ns — ganz gemäß ist, so vermindert es auch die Streitig keiten über die Befugnißgrenzen auf eine erfreuliche Weise. Als Nachtrag zu dem, waS ich oben von der Schwäche der Stadtverordneten (ihren Stadträthen gegenüber) sagte, habe ich hier noch eine Bemerkung einzuschalten, die den Geschäftsgang zwischen der Verwaltungsbehörde und den Gemeindevertretern be rührt. Nach der Städteordnung soll bekanntlich jeder Theil für sich berathen und über das, waS er ver handelt und besprochen hat, dem Anderen durch Pro tokollauszüge Mittheilung machen. Gemeinschaftliche Versammlungen und Berathungen beider Korpora- zionen sind zwar durch das Gesetz nicht geradezu verboten. Auch hat eS —ich weiß eS —in kleineren Städten, wo eS namentlich dem Kollegium der Ge- metndevertreter an einem federgerechten und schreib- frrtigen Mitglied« fehlt, für die Stadtverordneten manche Schwierigkeit, daS Verhandelte paffend nieder- zuschreiben und an den Stadtrarh gelangen zu lassen. UeberdieS Ist nicht zu verkennen, daß die gemein schaftlichen Zusammenkünfte — Plenarsitzungen, wie sie solche hier und da nennen — manche Vortheile gewahren. ES wird dadurch manchem Ierwürfnig vorgebeugt oder dasselbe, wenn es schon ausgebrochen ist, beseitigt, wenigstens viele Schreiberei, viel un- nöthlger Schriftenwechsel vermieden. Ja eS sind diese gemeinschaftlichen Sitzungen bisweilen sogar noth- wendig, besonder- wenn sich auf andere Weise nicht geeinigt werden kann, als durch mündliche Iwl- sprache, oder wenn Gefahr im Verzüge beruht und zu einer doppelten Verhandlung keine Zelt ist. — Aber alö Regel lasse man sie nicht gelten, als Regel hat sie auch die Städteordnung nirgends ausgestellt. Aus allen darauf bezüglichen Bestimmungen derselben ergiebt sich vielmehr, daß man sich eine abgeson derte Berathung sowvl deS StadtratheS, alS der Stadtverordneten gedacht hat, wenn gleich, wie schon gesagt, kein direkte- und buchstäbliches Verbot der Gemeinschaftlichkeit vorhanden ist. Man vergesse nicht, daß durch selbige dem Stadtrathe, oder wol auch dem Bürgermeister besonder-, ein großer Einfluß auf die Berathungen kingeräumt ist. Besitzt er die Gabe der Rede, so halber schon hierdurch über den schlich ten Verstand deS Mindergebildelen, über den Bürger, der seine Worte einer kunstgerechten Rede gegenüber nicht so zu setzen und vorzutragen weiß, wie der ge lahrte Herr Bürgermeister, ein Uebergewicht. Mit unter imponlrt dieser auch wol noch durch seine cin- schüchternde Herrschermiene, die ihm noch auS der alten, glückseligen Zeit vor 1830 zu eigen geblieben lst. Mancher, der damit nicht umzugehen weiß, nimmt zu der „schweifwedelnden List" seine Zuflucht und diktirt Beschlüsse, ohne daß eS so aussicht, Be schlüsse, die in seiner Abwesenheit ganz anders aus gefallen sein würden. Also, Kollegen, wollet Ihr Eure Selbstständigkeit bewahren, Euch vor Schwäche hüten — berathet, so viel möglich, die Euch zu- gekommencn GeschäftSsachen für Euch allein. Da seid Ihr unter Euch, redet ohne zierlichen Krimskrams und, so zu sagen, wie Euch der Schnabel gewachsen ist und wißt, daß da-, waS Ihr beschlossen habt, Euer eigenes Werk ist. Habt Ihr dabei gefehlt, nun! Menschenwerk ist nicht vollkommen, aber vieler Ver besserung fähig. Auch da- Eure kann verbessert werden. (Beschluß folgt.) Anfrage und Ditte. Wie man Hirt, so sollen die Stadtverordneten zu Falkenstein bereits seit längerer Zeit keine Sitzungen mehr gehalten haben und sogar entschlossen sein, auch fernerhin nicht mehr zusammen zu kommen. Ein solcher Entschluß könnte nur durch die triftigsten Gründe hervorgerufen worden sein; und da der hie sigen Commun daran liegen muß, diese zu kennen, und zu wissen, warum die Stadtverordneten die über nommenen Pflichten nicht mehr erfüllen und das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen wollen; so werden Diese hiermit bcscheldentlichst ersucht, über das ganze Verhältniß recht bald in diesen Blättern Auskunft zu ertheilen. Wollen die Stadtverordneten, die noch einiges Vertrauen bei der Bürgerschaft genießen, sich der Erfüllung ihrer Pflichten auch gar entziehen, so lasse man doch auch die alljährlichen, lästigen und kostspieligen Wahlen weg und den lieben Gott allein walten. Falkenstein, am 18. Oktober 1838.