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A-orker 'Wochenblatt Mittheil »ngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 gr. SLchs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 12 Gr. Sachs. - u - , — > 44. Erscheint jeden Donnerstag. I. Nvvök. 1838. Wanderungen eines Stadtverordnetem (Fortsetzung.) Versehen es mitunter die Stadtverordneten, wenn in einer Stadt der rechte Ton für das Gcmeindeleben nicht gefunden werden kann, so versehen es dagegen — wie ich oft gefunden habe — auch hie Stadträthe. Stellen nämlich die Stadtverordneten irgend einen, trenn auch noch so unschuldigen, Antrag, st) btleldigt daS die Rathsmitglieder, weil sie meinen, das Be antragte hätte von ihnen auch erfunden werden kön nen. Erheben die Stadtverordneten gegen eine, viel leicht gut gemeinte, Maßregel des Stadtrathes einen Widerspruch, flugs gcräth „Bürgermeister und Rath" in Harnisch, er sicht seine Krone der Untrüglichkeit in den Staub getreten und seine obrigkeitliche Würde gekränkt. Was der Sache galt, wird für persön- , Uche Beleidigung angesehen. Wahr ist es wol, daß die Anträge der Gcmcindcvertreter mitunter auch nicht die Quintessenz aller Vortrefflichkeit, ja mög lich, daß sie vielleicht gar das gerade Gegentheil da von sind. Aber wollet Ihr gestrengen Herren des Raths darüber Euch ereifern? Bedenket wohl, daß die Gcmeindevcrtretcr, mindestens in den kleineren Städten, größtenteils dem gewöhnlichen Bürger- stande angchören, der noch nicht allenthalben eine so hohe Bildung erlangt Hat,', daß ev auch im öffent lichen Leben ohne Fehler auftretcn kann. Der Bürger soll sich dadurch, daß er an der Vertretung der Ge meinde, wie sie die Städteordnung verschreibt, Theil nimmt,' erst für daS öffentliche Leben heranbildcn. Und kaffn man dem schlichten Handwerksmannc zu- muthen, daß er den gelehrten Kram der Herren Ju risten verstehen und daher so schußfertig sein soll, daß er, um mich so auszudrücken, nie einen Bock gegen die Form schießt! „Einem Dachdecker darf 'man's nicht vorwerfen, daß er kein Tapezierer ist," wie ein Sprichwort sagt. Wo man Unsinn zu Tage fördert, da verständige und belehre, übersehe und dulde man freundlich und im Geiste der Humanität, übersehe man vorzüglich die Schwächen der Stadk- verordneten um deswillen mit Geduld, weil sie für Ihre Bemühungen auch nicht den mindesten Lohn em pfangen und dennoch Mancher von ihnen — lediglich zum allgemeinen Besten — Verlust an seinem Gewerbe erleiden muß. Häufig zertirt man sich darüber, ob eine Sache,zum Geschäftskreise der Stadtverordneten gehöre oder nicht. Auch mögen sich wol die Gemeinde- Vertreter an manchen Orten aus übertriebenem Eifer oder auch weil sie glauben, sie stünden über den Stadträthen, in die cigentlicheDerwaltung mischen, die ihnen nach dem Gesetze allerdings nicht zusteht. Aber was liegt denn daran, wenn man sich auch hierüber gegenseitig verständigt? Ueberhaupt — glaube ich — ist es gut, wenn die Stadträthe, wie Ich an vielen Orten gefunden habe, den Stadtverord neten Alles mitthcilen und ihrer Zustimmung.^der Begutachtung unterstellen, was Hie Stävteordnung nicht ausdrücklich davon ausgenommen hat. Abge sehen davon, daß dies dem demokratischen Prinztpe