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A-orker Wochenblatt. Mittheil «ngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. Pttir für den Jahrgang bei Bestellung van der P-^gr.^Lchs., bei Beziehung Le« Blatter Lurch Bot-ng-legenheit 24. Erscheint jeden Donnerstag. 14. JlltN 183A Statistische Bemerkungen über den 34. Paragra phen der Verfassungsurkunde. Dor Zeiten wurde oft geklagt, daß. In Ansehung der Gelegenheit, zu gewissen Stellen deö Staats dienstes zu gelangen, keine rechte Gleichheit herrschte und daß insonderheit die höheren, oder bequemeren, oder einträglicheren Acmter In der Regel nur mit Personen aus dem Adelsstände besetzt würden. Und wahr ist cs, daß es damals d. h. zu der Zeit, wo man dergleichen Klagen hörte, bei gewissen Aem- tertt durchaus der Kleiderordnung zuwider wär, sie an Personen des Bürgerstandes zu vergeben, und wenn daher Dieser oder Jener zu solchen Aemtern sich besonders geschickt gezeigt hatte oder sonst ein mal nicht übergangen werden konnte, so mußte der Mann — geadelt werden. Jetzt ist das nun frei lich anders geworden, indem unsere Konstituzion vom 4. September 1831 §. 34 die ausdrückliche Bestim mung enthält: „die Verschiedenheit des Stan des und der Geburt begründet keinenUntcr- schicd in der Berufung zu irgend einer Stelle im Staatsdienste." Seitdem kann nun auch jeder Bürgerliche, dem Gott die nötigen Gaben verliehen hat, die höchsten Stellen im Staats dienste bekleiden (wie bekanntlich einmal schon da gewesen ist, Indem der Vorgänger des dermallgen Kultmlnlsters von Geburt ein Bürgerlicher war), sowie umgekehrt jeder Herr vom Adel das Recht hat, Viccaktuarius in einem Justizamte zu werden, wiewol davon selten Gebrauch gemacht wird. Manche wollen freilich behaupten, daß auch jetzt noch nicht Alles in Ordnung sei und daß die besseren Stellen doch immer noch in unverhältnißmäßiger Menge von Adelichen eingenommen würden, während man die geringeren für die bürgerlichen aufhebe. Andre dagegen sagen, cs könne das nicht anders sein/ da dieses oder jenes Amt eine gewisse — wie soll Ich mich ausdrücken? — eine gewisse Repräsen- tazlon, einen gewissen Nimbus, einen gewissen Glanz verlange, der allein In höherer Geburt zu finden sei.' Ich meiner Selts habe darüber weiter noch nicht nachgedacht, wol aber habe ich mir die Mühe ge nommen, auS dem „unter Genehmigung der StaatS- „regierung von dem Direktorium des statistischen „Vereins herausgegebenen Staatshandbuche für daS „Königreich Sachsen auf das Jahr 1837" einige Aus züge zu machen, die ich Ihnen hiermit zu Nutz und Frommen Ihrer Leser übergebe. Zuvörderst lassen Sie uns rknen Blick auf die aktive Armee werfen, von welcher ich Ihnen die Kommandanten, Stabsoffiziere und WirthschaftschefS,' also die höheren Stellen einer jeden Truppenabthei» lung, mittheilen will. Adel. Dürgerl. 1) kommandlrendcr Gencrall. i. — 2) General-Kommando-Stab (Chef und 2 Adjutanten) 1. 2. 3) Reiter-Brigade (Brigadier und 1. Adjutant) 2. -- Oiwus 4. 2.