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jsrs 1300 Mill. Fr. Enttchädigupg gezahlt. So wird «s erklärlich, warum die franz. Staatsschuld von 1798 dis 1V14 von 46 Mill. Fr. nur auf 63 Mill. Fr. on- siieg, während sie im Jahre 1817 bereits 117 Mill. Fr. und im I. 1822 178 Mill. Fr. nur allein «n fundirten oder konsolidirtcn Renten betrug- so daß, wenn man die unfundirten und die darauf neukreirten 4 Mill, für den spanischen Krieg (1823) hinzurechnet, die ganze jährliche Rentcnlaft auf saft 229 Mill. Fr., also mit Einschluß des jährlichen TilgungsstammeS von 40 Mill. Fr., auf 60 bis 70 Mill. Thlr. anzu nehmen ist. Haben wir nun oben gesehen, daß dem dritkischen Staate die jährliche Rentenzahlung eine Ausgabe von 200 Mill. Thlrn. verursacht, so geht daraus hervor, daß die Staatsschuld von England Ungefähr 3 Mal so groß, wie die von Frankreich ist, obgleich Letzteres sowol im Flächenraum, als an Be völkerung (32^60,000 Einw.) bedeutend größer ist, als Ersteres. 1825 betrug Frankreichs jährt. Rentcn- last schon 241 Mill. Fr., 1834 war sie jedoch wieder hiS auf 230j Mill. Fr. berabgesunkcn, so daß also Has Kapital der ganzen Schuld jetzt etwa auf 1150 Mill. Fr. anzunehmen sein möchte. (Hoffmann in reinem Werke: „die Erde und ihre Bewohner" giebt Ke auf 5567j Mill. Fr., also 1392 Mill. Thlr. an). Schlägt man nun die jährliche Staatseianahme auf ^064 Mill. Fr. oder 266 Mill. Thlr. an, (dies ist her Veranschlag auf das Jahr 1835), so nimmt die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld ungefähr gegen ein Viertel des gejammten jährt. Einkommens Hinweg. Als Beitrag zur Schulden - Tilgung und Verzinsung ist xr. Kopf noch nicht Iganz 2 Thlr. jährlich zu rechnen, während nach Obigem in Eng- mnd über 8 Thlr. auf den Kopf kommt *). (Fortsetzung folgt.) ') In der Sitzung der Deputaten-Kammer vom 20. Juni 1837 wurden von dem Budget des Finanzministerii für d. I. IM» folgende Kapitel angenommen, die sich auf die Lffcnt- hiche Schuld beziehen und aus welchen der dermalige Stand Her Letzteren am Besten übersehen werden kann. öprozcntige Rente 147,«5»,472 Fr. 4j - - 1,026,000 - 4 - « 11,078,765 « 3 - - 35,005,106 « Tilgungsfonds: 44,616,463, » Zinsen und Prämien der Anleihen fürBrückcnunb Kanäle 9,936,000 - Zinsen der Kauzionskapi- talien 9,000,000 - Schwebende Schuld: 9,000,000 - , Leibrenten: 4,250,000 - 8» braucht also jetzt Frankreich 272,765,896 Fr. oder KSMill, und 'beinahe 2 mal Hunderttausend Thaler allein als jährlichen ' Bedarf her Verzinsung und allmäligcn Abzahlung seiner Staats« . chuld. Belehrung über die Perlsucht oder fälschlich sogenannt« Frauzosentrankheit der Rinder, und über die Mittel zur Verhütung derselbe». Auf Anordnung des Kim. Sachs, hohen Ministern de« Inner» hier abgedruckt. Es ist zwar schon durch das Generale vom 23sten Mai 1787, das mit der sogenannten Franzosen-Krank» heil behaftete Rindvieh betreffend, der Wahn von dem Vorkommen einer solchen Krankheit bei den Rindern, welche dem Menschen durch mittel - oder unmittelbare Uebertragung gefährlich werden könnte, unterdrückt, daS Publikum jedoch gegen den Genuß eines schädlichen von kranken Lhiercn genommenen Fleisches verwahrt, und den großen Nachcheilen, welche den Viehbesitzern sonst auS jenem Vorurtheilc erwuchsen, abgcholfen worden. Demungcachrcc ist es noch immer bemerkbar, daß von Seiten der Viehvesitzcr noch nicht alle Vor« sicht angcwcndet wird, um bei den Rindern Erschei nungen zu verhüten, welche jenes-Vorurchcil erzeugten, und welche wenigstens in ihren Folgen die Thiere in einen zur Fleischbenutzunz untauglichen Zustand ver setzen, und deshalb auch noch fortwährend eine mcdi« cinisch - polizeiliche Beaufsichtigung erfordern. Um da her alle Nachthcile, welche noch hieraus für die Vieh zucht, den Viehhandcl und die Fleischconsumcion ent stehen, auch von dieser Seite möglichst zu beschränken, erhalten die Viehbesitzer folgende Belehrung über die Pcrlsucht der Rinder, und über die Mittel, dieselbe so wohl zu verhindern, als auch da, wo sie einmal einge wurzelt ist, wieder auszurotten. §. 1. Die Perlsucht, auch Hiersesucht oder Zäpfigkeit u. s. w. genannt, ist eine den Rindern vorzugsweise eigene Wirkung eines inncrn Drüscnlcidcns, welche- auch andere nach außen kenntlichere Krqnkheilszufälle, wie Durchfalle bei den Kalbern, Hautausschläge, be sonders im Gesicht das sogenannte Tcigmaal, Anschwel lung' der Halsdrüscn oder der Gelenke u. s. w., her vordringt. -. 2. Die Pcrlsucht giebt sich jedoch nur an dem ge schlachteten und aufgchauenen Rinde zu erkennen, und zwar durch mehr oder weniger zahlreiche, rundliche, traubenförmig gelagerte, gelbe oder blaßrothe fleischig- knotige Geschwülste auf der innern freien Fläche der die Brust - und Bauchhöhle ausklcidenden Haut, ihren Verlängerungen, dem Netze und Mittelfcll, oder lltbcr» zügen der Lungen und Bauchcingcweide. 4. 3. Diese knotig-fleischigen Geschwülste können, wenn sie sich nur auf den bezeichneten Häuten entwickeln, auch nie der Gesundheit der damit behafteten Rinder vachtheilig werden, da sie dann ost nur die später« aber