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A-orter Wochenblatt. Mitthellungen über jrkliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. Drei« für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 1« gr. SLchs., bei Beziehung des Blatte« durch Botengclegenheit 12 Gr. Sächs. 6. Erscheint jeden Donnerstag. 8. Abl'Uüt 1838» Wie soll es enden? (Fortsetzung und Beschluß.) Doch — sehen wir von den Fragen: Was wer den andere teutsche Regenten thun, wenn das Han noversche» Volk nichts thut? was würde derjenige teutsche Volksstamm thun, dessen Oberhaupt einen Reiz zur Nachahmung Ernst August'ü verspüren sollte, dafern in Hannover Alles ruhig vorübcrgicnge? was würden wir selbst thun, wenn wir AehnlicheS, wie die Hannoveraner, zu erleben hätten? — sehen wir von diesen Fragen jetzt gänzlich ab, kehren wir vielmehr noch einmal zu Hannover selbst zurück. Wiederholen wir also unsn-e alte Frage: Wie wird eS in Hannover noch enden? GiS jetzt ist, wie wir oben gesehen haben, dort noch wenig, sehr wenig geschehen, um den angekündigten Verfaffungsbruch abzuwenden. Neuerdings hat nun der König, wie unS die Zeitungen berichten, die Stände von 1819, also diejenigen, welche vor der jetzt aufgehobenen Verfassung in Wirksamkeit waren, zu einem Land tage einberufcn, zu einem Landtage, der zu gleicher Zeit und hauptsächlich über eine neue Verfassung be- rathen soll. WaS werden die Hannoveraner nun mehr thun? Wird man den neuen Landtag beschicken? Die Ritterschaft — freilich! die verliert nichts dabei, wenn sie wieder in größerer Zahl auf den Landtagen erscheinen kann. Diese also wird — schon im eigenen Interesse — keinen Anstand nehmen, gebührender maßen sich tinzufindtn. Und was von den Bauern, soweit sie an der alten oder ncugeschaffenen Landes- Vertretung Theil nehmen dürfen, zu erwarten ist, brauchen wir nicht weiter auseinanderzusctzen; wir dürfen nur auf das oben Gesagte unS beziehen, an die guten Lüneburger Bauern zurückerinnern. Aber waS werden die Städte thun? Werden auch sie Abgeordnete zum neuen Landtage absenden? In der That ein schwer zu lösender Knoten für einen gut - konstituzionellen Staatsbürger! Man behauptet, eS fehle, nachdem die Ständevrrsammkung in Hannover aufgelöst und die eigentliche Verfas sung vernichtet sei, dort jetzt ganz an einem Organe, welches die Interessen des Volkes zu verfechten be rechtigt sei. Wolle also der Bundestag angeruft« werden, so müsse eS Landstände, vom Volke er nannte Vertreter, geben, welche im Namen des Vol kes diese Anrufung bewerkstelligten. Einzelne auS dem Volke könnten nichts thun für das Ganze, die zeitherigen Protcstazionen und Reverse blieben daher auch nur Handlungen Einzelner, ohne Wirksamkeit für das Volk in der Gesammtheit. — Hält man diese Ansicht fest, so scheint eS wünschenSwerth, daß alle dazu Berechtigten den ausgeschriebenen Landtag beschicken, aber nothwendig, daß sie-Männer absen den, welche es zu ihrem angelegentlichsten und erstes» Geschäfte auf dem Landtage machen, einen Antrag zu einer an den Bundestag zu richtenden Beschwerde wider das Verfahren ihres Königs einzubringen, dann aber ihre Mission für beendigt ansehen. Geschähe dies, so könnte man bloS fragen: wird ein solcher