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mltener, ckter agen fen. atze 1. le. Sake- der 48,87 jguptUche >ber 31,04 märk. 212 rei fte 200 208-211, -bl 29 50 eie 14,40, seit 23,00 -0-25.00, 18,50 bis kcn 20,10 , Lupinen >0-15.25, 0-22,80, itzel —, >0-19,30. 4. Juni, cikaniscbe» nktenbvrse per Juli« ins zurück- sert. Auch lichcn Lie- r bewilligt c und das >r jegliche uid Haier per 1000 der Gold- Ist i neuem kur. >on umercm erafcst aller, nur nnlelej cb durch «c- bnrken Tnni- dcrt link, «ci. dlichen Wcln uns auf drei weiter nuon^ Lchwiei'iütti- pcr oder nu lt im aerine- iwcht, d-cscu t sich wieder- sfeuvcrafcftez atcwelturiuu ttid zwar eiu erbnndes auf Dem cöleu Schaufenster erstraste, zur c Niaste uui> eich in der r ü st u n a s- ereine sTud. Liedern er- d, ftreiiis»!»- Tstnze, Ariii- rren werden Inierstaltnuu irfulüi Wett- vvm Bainn UNI 0-!> I!I)r inen sich Leo ustäwpse iui beainncn die »dliimvse im iidiaiiiig an- in Ler Laue innen. Wir de Oelde Er- nnaern, da-d reiche neue s vor allem -endet. »Gut wurde ein- unni, zu ver taget. Diese Mittweida- >re eine riu- riniicn. die - zu 17 I-ttn ouittna iriiii Die Wan- uch zu wer- valichst alle >t auch in rilaen Nrn- Inrliineriastl diü nächsten Kranste, ae irqeleaenlleit I niahrt «der I Hmittaa ero» iaa des L-iH. ite im ersten aner aus dei. unlicheS Aus, i Hvnnadeud nieder ausuu cn. Da Bir. envoll zn de. Geauer eine lestte, welches auSträat und allbclrieü diz )c dürste uch lassen, das Idet und den rd. 2'8 lävei L gtM! oben WOjiMlW TUbN müAnjkiM H ohenfteln - Ernstthaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Na«, I Der Preis der rinlvalilaen «nzeiaenzeile beträai lb. L 1/r- I der Reklame,eile «d Golbvienniae. Fllr den Nachweis I I werden lk Toldviennige berechnet. > Sonnabend, den 6. Juni 1925 15. gohrg Nik EMOWSWie Kl AMM Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen deS Amtsgerichts, Finanzamts und deS StadtratS zu Hohenstein»Ernstthal, sowie der Behörden der umliegenden Ortschalten. »rschedu scheu Merkt», nachmittag«. — zemstueq« i». lt. - P»stsche«»nt» Leipzig » 4«. — «imelndegleakanto II. - »ant. taut« »«nnslLdlrr Bank Lwelgnliderlaffim, H-hnift-tv-vniM«! - vripettang« eingesandt« Manuskript« werden nicht gnrllikge. schult «lnsendungen o?ne Plamen,Nennung finden keine «ufnahme mnnge» verbotene Verbände erteilte Genehmi gung zur militärischen Ausbildung und durch Be günstigung des Ausbaues gewisser Maschincnan- lagcn in den Fabriken. 10. Immerhin wollen die alliierten Regierun gen im Wunsche, jede Anseil-andersetzung zu ver meiden, nachdem sic so diese Irrtümer gekenn zeichnet haben, aus der deutschen Note vom 8. Januar lediglich die Versicherung hcransgreisen, daß die deutsche Regierung bereit sei, alles zu tun, was von ihr abhängt, um schnell zum nöti gen praktischen Ergebnis zu gelangen. 17. Deshalb appellieren sie erneut nachdrück lich an die deutsche Regierung, daß siemitdem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Fragen herangeht, eine Regelung, die der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sic das einzige Mittel, um nach ihren eige nen Worte» Deutschland durch Befreiung eines Teiles des besetzten Gebietes Erleichterung zu verschaffen. «ei «onkurien, «ei,Ieichen ww. » r» der «ruttsdetr», « R-chmrn, »este-t. Im S-«- M"« S-w»l« — «r «, oder sonstiger irgend «»»er Lttrun« de» «etrtede» der knittrig, der Lieser »nie-, oder der vefdrdenrngremttchtmi^u — toi der v«. p-d-r leinen «nipru« -n» Lieser»,, oder ««qUeferim, »er geiUm, »der ans Riicho-ln«, de» ««mgSpreUe». lichen würden. Ihr selbst wird der Eiser, mit dem sie dir geforderten Maßnahme» erfüllt, und die Sorgfalt, die sie auf genaue Innehaltung der Bestimmungen des Vertrages verwendet, zugnte- kommen. 8. Die alliierten Negierungen stellen fest, dich vie Ncparatiouslommihio.'r im anliegenden Schreibe» erklärt Hut, vag Deutschland heute ge treulich seine Rcpnraiionsoerpflichtnngc», sowie sic gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Cie sind deshalb trotz der Vorbehalte, z« denen sie insolqe Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt jein würden, mit Rücksicht anf die aus schlaggebende Bedcutnug, die sie der Erfüllung der militärische» Vertragsbestimmungen beimes- sen, bereit, den Befehl zur Räumung d e r crstcn B c s e tz u n g s z o n c zu geben, sobald die im dritten Teile des anliegenden Memoran dums auszezählten Verstöße behoben sein werden. 10. Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Mohnahme erforderliche» Zeitraumes kein neuer ernster Vcr- stoh Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Art. 429 ei» Hindernis entgegrustellen wird. 11. Alsdann wird nichts mehr dem entgegrn- stehcn, das; die Kontrollkommission ab- brruscn werde» wird, deren Ausgaben als be endigt würden angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Völkerbunosrate mitge- trilt werden, damit die von ihm zur Durchfüh rung des Art. 21.8 des- Fricdcnsvertragcs beschlos senen Mahnahmen zur Anwendung gebracht wer den können. 12. Schließlich haben die alliierten Negierun gen festgestellt, bah die deutsche Regierung nach ihre» Noten vom 6. und 27. Januar die für die Haltung der alliierten Negierungen maßgcbrn- den Gründe anscheinend unzutreffend be urteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Miß- rerständnisses für die Zukunft zu vermeide», legen die alliierten Negierungen Wert darauf, von neuem, wie schon in der Note vom 28. Jan., zu versichern, dah sic sich aufs genouestc an die Bestimmungen des Art, 428 des Vertrages zn halten gedenken. 13. Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 8. Januar, dah die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 18. Januar 1825 eine Vergeltungsmaßnahme er- grrssen hätten, können die alliierten Negierun gen nicht vorbeigehen. Solche Behauptung, die schon iu der alliierte» Note vom 28. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Missver stehe n der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrages dar. Es war Sache der dcuijche« Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Bcsctzungszone unter den Voraussetzungen des Artikels 129 durch getreuliche Erfüllung -Heer Verpflichtungen zu sichern. 14. Ebensowenig können die alliierten Regie- rnnaen anerkennen, dah ihr Beschluh einen Akt darstellc, dessen Schärfe nutzer jedem Verhältniy zur Bedeutung der noch nicht erfüllte» militäri schen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als unter geordnet hingestelltcn Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Bestimmungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Negicrnng von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kollektivnote vom 29. September 1922, ver geblich aufmerksam gemacht worden ist. 15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, ne ne schwere Vertragsver letzungen begangen, insbesondere durch Ein stellung von Zeitfreiwillige» in die Reichswehr, durch die an zahlreiche nach den Vertragsbestim» Druck und Derlag von Dr. Alban Frisch. Verantwortlich sllr di« Schriftleitung Dr. Erich Frisch, für die Anzeigen Otto Koch vewüSvrelS balbmovMltch 80 Goldvlevvlae «IMkbUestttch rraarrlodo. Generalanzeiger für Hohenstein.Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, HermSdors, Bernsdorf, RüSdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Crumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rüßdorf. gebracht werden können, sowie die Stärke die ser Teile. Die zur Durchsührung der angegebe nen Matzregeln notwendigen gesetzgeberischen oder Vcrwaltungsmatznahmen, deren Wortlaut vo» der inicrallicrtcn Militärkontrollkonun-ssion zu genehmigen ist, solle» verösfciitlicht und in Krast gesetzt werden. Dann solgt die Liste über die in F a b r i k e n und Werkstätten durchzusühreude» Maßnah- me». Die interalliierte Mintärkontrollkommis- sio» wird die Einzelheiten der Lurchzusührendcn Aenderungen augcbcn und deren Durchführung überwachen. In den Deutschen Werken in Spandau ist ein vierter Martinsosen in dem während des Kriege^eingerichtete» Hüttenwerk zu zerstören, ebenso das Gebäude des Bessemer Stahlwerk, das Walzwerk ist einzuschränke». In den Deutschen Werken in Hanau wird die Zerstörung einiger Spczialeinrichtungc» ver langt. In Haselhorst sollen die begonnenen Neubauten eingestellt werden. Dir Krupp» werke in Essen sollen die großen Maschinen der Werkstätten Rr. 1V vernichte», daneben die Presse zur Herstellung der komprimierten Explo» sionskörpcr, auhrrdem einen Vorrat an Mu nition. Danebcn find eine qrohc Reihe von ind»» strickte Werken ausgcführt, in denen Zerstörungen verlangt oder Kontrolle der Militärkontrollkom- misfiou festgesetzt wird. Gewisse Fabrikation«- zweige sollen ganz unterbunden ? n. Di« Werkstätten der Truppen lr sind zu beseitigen oder zu verkleinern, gemäß de» von der interalliierten Militärkontrollkommissio» be zeichneten Beschränkungen. Ebenso »erhält es sich mit den Werkstätten der Polizei. Die deutschen Bestände vo» Ersatzteilen für die Truppenteile, sowie die den Zrug» ämtcrn bewilligten Handfeuerwaffe» müssen aus die von der Kontrollkommission be, stimmten Sätze zurückgesührt werden. Das gleich« gilt von Ersatzteilen für Minenwerfcr, sür Er satzteile von Maschinengewehren und Ersatzteil« von Geschützen und Fahrzeugen der Feldartillerie. Die Bestände an Protzen sür Minrnwcrfer und ähnliche Fahrzeuge verzeichnet die Kontrollkom mission als nm 58 Prozent höher als die Sätze der Kommission. An Platzpatronen hätten die deutschen Behörden sür den jährlichen Verbrauch fast doppelt sowie! angcsetzt, als die interalliierte Kontrollkommission genehmigt habe. In allen anderen militärischen Geräte» und Ausrüstung!,, gegenständen wird verlangt, daß die Bestände entweder auf das früher festgesetzte Maß be schränkt oder die tteberschüssc abgelicfert werden. Die Stahlhelme der uniformierten Staatspolizei sind durchweg abzuliefer». Die Reichswehr darf eine» gewisse» Vorrat an Gasmasken führen, der von der interalliierte» Militärkontrollkommis sion festgesetzt wird. Das Kapitel über die Organisation des deutschen Heeres nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages nennt unter den diirch» zuführenden Maßnahmen: 1. Die Vorschriften der Verordnung vom 11. August 1928, welche die Befugnisse des Ober- bcfehlshcrbers, dem Ches der Heeresleitung über trägt, ist aufzu heben. 2. Die Befugnisse des Chefs der Heereslei tung müssen den ihm durch Verordnung vom 28. September 1919 gegebenen. Befugnissen ent sprechen. d. h. er ist in seine alte Stellung al« Chef dcs Stabes des Reichswehrministers zu» rückzuversetzen. Die Heeresleitung in ihrer gegenwärtigen Form stellt nach Ansicht der Kon trollkommission «ine in allen Beziehungen dem Großen Ecneralstab der Vorkriegszeit ent sprechende Organisation dar. Es wird die A »f» lösung des Großen General stabe« und zu diesem Zwecke die Aufhebung der Abtei lungen verlangt, die die Beförderung von Offi zieren im Ruhestande, di« Personalien der Gene ralstabsoffizier», di« Z«ntra^d«, Eisenbahn Die Anlagen Der vorstehend mitgeteilten Note sind zwei Anlagen beigegeben. Die erste Anlage betrifft den Umfang der vo» Deutschland erfüllten militärischen Bestim mungen dcs Versailler Vertrages sowie eine Auf stellung dcs Hauptpunkte der noch nicht voll ständig erfüllten Bestimmungen, scrncr eine Aus stellung der der deutschen Regierung bereits ein- geräumten Zugeständnisse. Die zweite Anlage enthält das Schreiben dcs Neparationskommission an die Botschaftcr- konferenz, in der die Reparationskommission auf die Anfrage der Botschastcrkonserenz, ob Deutschland heute seine Reparntionsverpslich- tungcn, so wie sic gcgenwärtig fcstgcsetzt sind, gc- trcnlich erfüllt habe, bejahend antwortet. Die in dem ersten Teil der ersten Anlage auf- gcsiihcten militärischen Bestimmungen des Ver sailler Verlages, die von Deutschland bereits er- süllt sind, umfassen die Artikel 159 bis 188, sowie Artikel 211. Die letzte der Maßnahmen, die not wendig sind, damit die militärische» Bestimmun gen des Versailler Vertrages auch iu zufrieden stellender Weise als erfüllt betrachtet werden lönue», gliedert die Verfehlungen Deutschlands in drei Hauptteile: aj Die Einstellung von Freiwil- ligeu auf kurze Zeit in die Reichswehr; bj Autorisierung zahlreicher Verbände (welche unerlaubt sind), militärischen Unterricht zu betreibe»; c) die Begünstigung der Herstellung gewisser Anlagen i n F a b r i k e n. Unter den Sei der Polizei durchzufiihrende» Maßnahmen heißt cs: Die Gesamtstärke der Beamten und Angestell ten aller Kategorie» soll 158 6M) Mann nicht übersteigen. Die überzählige Polizeistärkc muß verschwinden. Jede Erhöhung der Bestände durch Hilsspolizei oder Freiwillige ist untersagt. Die gegenwärtige Stärke setzt die Note mit 188 888 Man» an, so daß die Forderung also auf Abbau vo» 38 880 Polizcibcamten hinauogcht. Die Bestimmungen der Polizei sollen keinen mili tärischen Charakter trage». Das Statut der Schutzpolizei soll dem für die Ordnungspolizei entsprechen und dem Personal ebenfalls den Cha rakter von Beamten auf Lebenszeit verleihen. Wenn die deutsche Negierung die erforderlichen Schritte zwecks Durchführung der angeführten Maßnahme» getan bat, wird in einer gewissen Zahl bedeutender Städte eine staatliche Polizei in Stärke von 150 080 Mann zugelasscn werden. Die interalliierte Militärkontrollkommission wird nach Prüfung der Vorschläge der deutschen Negierung die Orte bezeichne», in denen staat liche Polizei zngelassen werden wird nnd die Großstädte angcben, in denen gewiss« Teile der staatlichen Polizei in Kas«rn«n unter, hat folgenden. Wortlaut: 1. In ihrer Note vom 5. Januar d. I. habe» die alliierte» Regierungen dcr deutschen Ncgic- mügeieilt, dnß der Stand der Ausführung des Fricdcnsvertrazes durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland dcn Vorteil einer vor zeitige» teilweise» Räumung zugute kommen zu lassen, d>e im Artikel 42ö Ziffer 1 jenes Vertra ges vorgesehen ist. 2. Gleichzeitig brachten die alliierten Negie rungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgülti gen Bericht dcr Interalliierten Kontrollkommis sion mitznteilcn, was von Deutschland noch er- uarrct werden muß, damit seine Vcrpslichtungcn aus militärischem Gebiete gemäß den Bestimmun gen im Artikel 249 als getreulich erfüllt betrach tet werden können. 3. Nachdem die alliierte» Rcgierungc» diese» Bericht empfangen nnd geprüft haben, dcr zah i- reiche Verstöße der deutschen Negie rung gegen die ihr nach Teil 5 des Vertrages von Versailles obliegenden Vcrpslichtungcn scst- stcllt, sind sie heute in der Lage, die von ihnen angekündigtc Mitteilung zu machen. 4. Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich» die allgemeine Bemerkung in den Vordergrund zu stellen, daß die Gesamtheit dcr Verstöße Deutschlands, salls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, dcr deutsche» Regierung später hin die W i e d c r h c r st c l l u n g eines den einheitlichen Gedanke» oes Voltes i n W a f f c » v c r w i r k l i ch e n d cH c e r e s ermögliche« würde, was im förmlichen Widerspruch mit dem Fricdensoertrag stände, nachdem das deutsche Heer ausschließlich zur Aus- rcch-tcrhaltung der Ordnung inucrhalb des Reichsgebietes und zum Schutze dcr Grenzen be stimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, die die Dedcutung jedes fcstgcstcllten Verstoßes ins rechte Licht setzen und dadurch ihrer Gesamtheit eine» sürdenallge m eine »Frieden so gefährlichen Charakter gebe». 5. Um den Vertrag von Versailles i» seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwsuden, ist deshalb die Beseitigung wichtiger Verstöße not- wc»dig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Dentschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen hat ten, daß die in Rede stehenden Verstöße den ern stesten, aber nicht einzigen Beweis siir die Nicht- ersttllung dieses wesentlichen Teiles des Frie- d-'i!Svcr<ragcs durch Deutschland darstellen. 0. Die alliierten Regierungen haben im an- liegendr» Memorandum aufgesührt erstens den Stand der Erfüllung der Deutschland auf mili tärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen, wie er sich aus dem Berichte der Kontrollkommis sion vom 25. Januar 1925 ergibt, zweitens, eine Zusammenstellung der Hauptpunkte der militäri schen Besinnungen, in denen die Alliierten noch nicht befriedigt worden sind, drittens eine Auf hellung der im einzelnen erforderlichen Maß nahmen, hinsichtlich deren die alliierten Negie rungen Ler im Vertrage hierfür »orgcsehcneu Kontrollkommission alle nötigen Weisungen sr- tcilt haben, viertens ein Verzeichnis dcr von dc» Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung dcr Sachlage vervollständige« soll. 7. Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es vom guten Willen dcr deutsche« Negie rung und der deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teile des Memorandums behandelte» Verstöße in verhältnismäßig knrzer Frist abzu- srllcn. 8. Letzten Endes ist cs nunmehr Sache der deutschen Negierung, selbst die Voranssetzungrn zu erfüllen, die eine schnell« Räumung ermög-