16 erhalten ihre Rückzahlungen in Ratis zu 50 Thlrn. nach dem Loose; die Capitalien sub 3. hingegen werden den fremden Gläubigern, nach Maasgabe ihrer Dariehns - Contracte, zurückgezahlt. In ersterer Hinsicht haben sich, wenn es zur Zah lung kommt, diejenigen Mitglieder, welche ihre Capitalien nicht freiwillig länger stehen lassen, sondern mit loosen wollen, auf vorgängige Be nachrichtigung, zu der bestimmten Zeit deshalb besonders zu melden.