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Die Kreditgewährung erstreckt sich nicht nur auf die Postscheckkunden, sondern auf den gewerb lichen Mittelstand allgemein. 6W!M-MelM!!M „M" Reise ohne Bargeld Zur Förderung des bargeldlosen Verkehrs haben der Deutsche Zentral-Eiroverband und der Deutsche Sparkassenverband, denen ein Netz von rund 6000 Sparkassen und kommunalen Banken angeschlossen ist, im Jahre 1919 den Spar- tassen-Reisekred itbrief eingeführt. Der Sparkassen-Reisekreditbrief, der von sämtlichen deutschen Girozentralen und fast allen Spar-, Eirokassen und kommunalen Banken aus- gegeben wird, hat bereits große Verbreitung ge funden und erfreut sich einer immer wachsenden Beliebtheit. Seine Hauptvorzüge sind: 1. Der Reisende ist der Mitführung größerer Menge baren Geldes und aller damit verbundenen Unbequemlich keiten und Gefahren (Verlust, Diebstahl) über hoben. Der Reisekreditbrief ist bequem in der Brieftasche zu tragen. Eine mißbräuchliche Be nutzung bei Verlust usw. ist infolge der ge troffenen Sicherheitsmaßnahmen so gut wie aus geschlossen. 2. Die Kreditsumme wird bis zum Tage der jeweiligen Abhebung verzinst. 3. Auszahlungen bei Kreditbriefen erfolgen bei den obengenannten Stellen. Ferner sind in allen bedeutenderen Kur- und Badeorten, auch wo Sparkassen nicht bestehen, Einlösungsmöglich keiten geschaffen. Weitere Auskunft erteilt jederzeit die Spar- und Girokasse Hohenstein-Ernstthal. Wissenswerte Steuerangelegenheite» Oft besteht Zweifel darüber, ob die Steuerbe hörde Buchungen von Eeschüftsaus- gaben nur deshalb beanstanden kann, weil darüber kein Beleg vorhanden ist. Es kommt natürlich in der Praxis sehr häufig vor, daß Verkäufe ohne Quittung erledigt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Steuerbe hörde schriftliche Belege nicht ohne weiteres for dern kann und die Buchführung dann ohne wei teres verworfen werden darf. Nur bei solchen Ausgaben kann ein Beleg mit Recht als Buch- unterlage gefordert werden, wo nach der Ver kehrssitte Quittungen gegeben zu werden pflegen. Die Prüfung der Geschäftsbücher, die ja heutzutage sehr oft und eingehend durch die Finanzbeamten erfolgt, kann übrigens auch in Abwesenheit des Steuerpflichti gen vorgenommcn werden. Der Finanzbeamte braucht sich nicht vorher auzukündigen, sondern kann verlangen, daß zur Einsicht der Bücher an gemessene Vorsorge getroffen ist. Diese Bestim mung zeigt erneut die große Wichtigkeit einer lau send in Ordnung befind lichen Buchführung. Bei dieser Gelegen heit kann gleichzeitig wieder darauf hingewiesen werden, daß die Neichsabgabenordnung vor schreibt, Kasseneinnahmen und -ausgaben im Ge schäftsverkehr mindestens täglich aufzuzeichuen. Es kann also bei Zusammenfassung der Aufzeich nung für einen längeren Zeitraum nicht nur die Buchführung verworfen werden, sondern in be sonderen Fällen wegen Steuergefährdung auch Bestrafung erfolgen. Völlige Beseitigung des obligatorischen Mahnverfahrens Durch eine in der Nummer 26 des Reichsgesetz- blattes (Teil 1 vom 26. v. M.) veröffentlichte, am 13. Juli in Kraft tretende Verordnung wird das schon früher für den Urkunden- und Wechsel prozeß abgeschaffte obligatorische Mahn verfahren restlos beseitigt. Der bis her bestehende Zwang, eine beim Amtsgericht zu verfolgende Celdforderung statt unmittelbar im Klagewege, zuerst im Mahnverfahren geltend zu machen, fällt damit also fort. Der bisherige Rechtszustaud beruht auf der Kriegsverordnung vom 9. September 191ö. Die Verordnung ver folgte dabei den Zweck, die Prozeßabteilungen der Amtsgerichte nach Möglichkeit von Terminen zu entlasten, und hat diesen Zweck auch lange Zeit in befriedigender Weise erfüllt. In letzter Zeit und besonders nach Stabilisierung unserer Währung haben die Wirtschaftskreise mit zu nehmender Lebhaftigkeit darüber geklagt, daß sich bei der allgemeinen Geldknappheit zahlungsun willige Schuldner die Vorschrift zunutze machen, um durch Erhebung aussichtsloser Widersprüche den Erfolg des Mahnverfahrens zu vereiteln und sich für die Fefriedigung ihrer Gläubiger eine Frist zu sichern, die sie nicht erlangt haben wür den, wenn der Gläubiger die Möglichkeit soforti ger Klageerhebung gehabt hätte. Mit der Ab schaffung des obligatorischen Mahnverfahrens werden sich auch manche Klagen erledigen, die gegen Neuerungen der Prozeßnovelle vom 13. Februar 1924 erhoben sind, aber in Wahrheit die Verzögerungen betreffen, die sich aus dem Fortbestehen der alten Vorschriften über das obligatorische Mahnverfahren ergeben hatten. Spekulationsgewinn Nach den neuen Bestimmungen des Einkom mensteuergesetzes gilt als Spekulationsgewinn Gewinn an Veräußerungsgeschäften, wenn der Zwischenraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Erundstücken weni ger als zwei Jahre betrügt, bei anderen Gegenständen, besonders bei Wertpapie ren, weniger als ein Jahr, oder wenn es sich um Geschäfte handelt, bei denen der Erwerb der Veräußerung zeitlich folgt. Rein subjektive Momente sollen also im Gegensatz zu den frühe ren Bestimmungen nicht mehr maßgebend sein. Einkünfte aus solchen Geschäften sollen steuerfrei bleiben, wenn der im Steuerabschnitt (ein Jahr) erzielte Gewinn insgesamt weniger als 1000 Mark beträgt. Sie nEn SMMe Berliner amtliche Notierungen Berlin, 15. Juli Telegraphische AnS- zahlung aus: 15. Geld Bries 14. Geld Holland 100 Jl. u ü,ü> 1ff8,5S too.IS 168,58^ Buenos Aire» I Pew i,c9s 1,699 1,693 1,697 Belgien 100 Ire«. 19,43 19,47 19,49 19,53 Norwegen lOU Kr. 74,76 74,94 75,13 75,31 Däuemcrk 100 Kr. 86,94 87,16 87,11 87,8« Schwede» Ivo Ler. 1i2,66 112,94 112,73 11«,(.4 Jiunland 10» sinn. MI. 10,51'3 10,602 10,^6 10,60 Italien loo Lira 15,43 15,52 15,40 15,44 London t Psd. Sterl. 20,390 20,442 20,390 20,442 Newuork t Dollar 4,195 4,205 4,195 «.ro» Paris 100 FrcS. 1S,70 19,74 19,65 19,69 Schweiz 100 Frcr. 81,46 81,66 81,4« 81,66 Spam n Ivo Pes. «0,87 «1,03 60,77 60,93 Dt.-O-st-rr. I00 Schilling 59,059 59,199 59,059 59,199 Prag 100 Kr. 12,1« 12,47 12,43 12,47 Budapest 100000 Kr. 5,895 5,915 5,895 5,9.5 Bulgarien loa Lewa 3,03 3,04 3,03 3,04 Iugorawien I00 Dinar 7,39 7,41 7,33 7,4) Rio de Janeiro i Mi r. 0,467 0,469 0,467 0,489 Japan I Jen 1,730 1,734 1,733 1,737 Mabon 100 lkicudo 20,825 20,875 20,825 20,875 Lamia 80,83 81,03 80,83 81,03 Konstantinopel 2.32 2,33 2,32 2.33 Athen V,SS 7,01 7,01 Alexandria, 15. Juli. Baumwolle. Sake- laridis per Juli 60,10 (59,40), November 46.03 .45,65), Januar 44,35 (44,05). Oberägyptische Ashmouni per Aug. 32,55 (32,40), Oktober 32,15 (32,05). WUMI nur beftbewährte füll- kräftiqe Marken, sowie sämtliche Textilwaren empfiehlt Marie Weinhold, Pfarrhain 24. Gediegene Neuheiten große Auswahl in WWW sowie Gummimäntel, Windjacke», Lüster- tacken, Klubwesten, Ar- beits- und Sporthosen zu niedrigen Preisen empfiehlt E L n ft R 6 h e. Tuchhandlung Oberlungwitz 10.5. RuÄaMich, und doch wahr! Mit .KSWLI- Mt. 42.— hören Sic ganz Europa! 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Wer noch einen veralteten Kochapparat iu Benutzung hat, der u viel Gas frißt, wende sich vertrauensvoll au uns. Die An- chasfuug eines neuen Kochherdes oder einfachen Kochers wird edem so leicht als nur irgend möglich gemacht- Wir empfehlen den Besuch der Ausstellungen im Gaswerk oder in unserem Stadtgeschäst am Zillplatz. Gas- und Elettrizrtüts-VerWattung. MWMWü. VmMIkW, WM M MriMWW. MMbiM«, Atmrr MMMWW, MW». MiMWM MMM, »MniM LSL E. Bachmann, Chemnitz Inh.: H. Jlligens, Kronenstraße 20 Fernsprecher 1426 — Gegründet 1873 WSWEWSWLWMMWWWLWLWMl Prw. EngeL-ApsthLZK Telefon i»7. Paul Zech, approb. Apotheker Telefon 67 ZU MjW-MMl! Sämtliche In- und ausländische natürliche Heil- und Tafelwässer sowie Qmellenprodttkte. — Ganz frische Füllung speziell: Hürlsbader Mühlhrmmen, WiAmser George BMorqueKe, WMimger MemnGelle, SLasil. Emser Krmchsn, LouchMdier Brumen, W- buchhorsSer Marksprudel, Harzer Sauerbrunnea „Grauhoj", Bitterwässer» Quell- und Badesalze.