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Die günstigen Momente verlieren jedoch sofort, wenn man an eine nähere Untersuchung geht. Es stellt sich dann'heraus, dast die schlechte Lage der Wirtschaft auf dem Arbeitsmarkt viel stärker zum Ausdruck kommt, als es die nackten Ziffern zeigen. Denn die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes ist nur darauf zurückzuführen, daß die Saisonbetriebe der Landwirtschaft und des Baugewerbes mit ihren Hilfsindustrien einer erheblichen Anzahl von Personen Beschäf tigung gewähren. Außerhalb dieser Eewerbe- zweige hat sich die Arbeitsmarktlage aber nur besser gestaltet in einigen Zweigen der Metall und der chemischen Industrie, während sie sich sonst überall verschlechtert hat. Sogar in der sonst gut beschäftigten Textilindustrie ist eine Verschlechterung zu beobachten; so haben z. B. die Spinnereien, um Entlassungen größeren Um fanges zu vermeiden, in den Textilbezirken von Forst und Epremberg ihre ganze Belegschaft be urlaubt. In Oberfranken arbeiten die Fär bereien usw. nur mit 15 Prozent ihrer Lei stungsfähigkeit. Für die künftige Gestaltung ist bedenklich, daß die bessere Beschäftigung in der Landwirtschaft und im Baugewerbe nicht aus eine Zunahme der inneren Stärke dieser beiden Gewerbe zurückzuführen ist, aus der man eine dauernde bessere Beschäftigung von Arbeits kräften schließen könnte, sondern fast ausschließ lich aus den Saisoncharakter. Zwar besruchtet zurzeit z. V. die günstige Lage dieser Gewerbe auch noch zahlreiche Hilssgewerbe. So weist z. V. die Industrie der Steine und Erden einen sehr starken Beschäftigungsgrad auf, der sich auch auf andere Nebengewerbe (z. B. bis in die Möbel- stofsabrikation) erstreckt. Es machen sich aber jetzt schon (mitten in der Hochsaison) Zeichen von einem Nachlassen der Konjunktur bemerkbar. Co z. B. sind im Baugewerbe nicht nur bereits (wie in der Industrie Rheinlands und West falens) zahlreiche Bauten stillgelegt worden, sondern es läßt auch (wie in der Rheinprooinz und Brandenburg) die Zahl der neuen Bauauf träge sehr zu wünschen übrig, so daß es stellen weise bereits zu größeren Entlassungen gekom men ist. Bezeichnend ist auch, daß Gewerbe wie die Glasindustrie, die größtenteils für das Bau gewerbe arbeitet, neue Aufträge nur in ganz ge ringem Umfange in der letzten Zeit hereinbe kommen hat. Aehnliche Meldungen kommen auch aus der Schwemmstein- und der Holzin dustrie. Es erscheint ausgeschloffen, daß der in der letzten Zeit zu beobachtende Unterschied in der Lage der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes noch lange Zeit anhalten wird. Bisher haben viele Unternehmer trotz der schlechten Konjunk tur ihre Arbeitskräfte weiter beschäftigt, um sie nicht auf die Straße setzen zu müssen und um sich einen Stamm von Facharbeitern zu erhalten. Die Betriebsmittelkrisis auch bei den fundier testen Werken, die ein Anspannung des Be triebskapitals gebracht hat, wie man sie in Frie denszeiten nicht kannte, ist aber inzwischen so stark geworden, daß Rückwirkungen auf den Ar beitsmarkt nicht ausbleiben können. Das zeigt sich z. B. im Bergbau, wo früher die zur Ent lassung gekommenen Arbeiter auf anderen Zechen, im Baugewerbe usw. Unterkommen finden konnten. Das ist jetzt jedoch nicht mehr möglich, so daß die Zahl der tatsächlich erwerbs losen Bergleute in den letzten Wochen stark zn- gcnommen hat. Die Sanierungskrisis der deut schen Wirtschaft, von der wir erst die Ansänge erleben, wird sich auch auf den Arbeitsmarkt er strecken, bis auch dieser sich, ebenso wie die Zahl der Betriebe und der Unternehmer, den: ver ringerten Kapital angepaßt hat. Die Zusam menhänge zwischen Kapital und Arbeit, die bis her vielfach geleugnet zu werden pflegten, wer den sich wahrscheinlich in der Zukunft in aller Schärfe äußern. Prokura und ZWUMOvsKmachi Im kaufmännischen Leben spielen Pro kura und Handelsvollmacht eine bedeut same Rolle. Es erscheint daher angebracht, auf die einschlägigenBestimmungen desHan- delsgesetzbuchs nachstehend kurz einzugelen. Die weitestgehende Bevollmächtigung ist die Prokura. Sie ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechts handlungen, die der Betrieb eines Handelsge werbes mit sich bringt. Zm Gegensatz zum Han delsbevollmächtigten ist der Prokurist nach außen hin auch zur Aufnahme von Darlehen, zur Ein gehung von Wechsslverbindlichkeiten zur Pro- zeßfUhrung, zur Anstellung und Entlassung von Handlungsgehilfen und Bevollmächtigten be fugt. Lediglich zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist er mangels abweichender Vereinbarung nicht berechtigt. Eine Einengung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegen über unwirksam; jedoch ist es möglich, die Pro kura auf den Betrieb einer von mehreren Nie derlassungen des Geschäftsinhabers zu beschrän ken, sofern die Niederlassungen unter verschie denen Firmen betrieben werden. Außerdem kann der Eeschäftsherr die Prokura an mehrere Personen gemeinsam übertragen (sog. Gesamt prokura). Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze (in der Regel: ppa) beifügt; doch ist dies nur eine Ord nungsvorschrift, d. h. der Zusatz ist für die Nechtsgültigkeit der Unterschrift nicht wesentlich. Die Erteilung wie das Erlöschen der Prokura sind von dem Inhaber des Handelsgeschäfts, der Vollkaufmann sein muß, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Auch hierbei han delt es sich nur um eine Ordnungsbestimmung, d. h. die handelsregisterliche Eintragung hat nicht rechterzeugende, sondern nur deklaratorische Bedeutung. Schließlich ist bemerkenswert, daß die Prokura durch den Tod des Geschäftsin habers an sich nicht erlischt, daß sie aber ohn« Rücksicht auf das der Erteilung zu Grunde lie gende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich ist, unbeschadet des Anspruchs aus die vertrags mäßige Vergütung. Anders verhält es sich mit der Hand lungsvollmacht. Ist nämlich jemand (ohne Erteilung der Prokura) zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handclsgewerbe ge hörigen Art von Geschäften ermächtigt, so er- stteckt sich die Vollmacht (sogen. Handelsvoll macht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsge werbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Der Umfang der Handlungsvollmacht ist also, selbst im Falle der Generalvollmacht, bedeutend enger begrenzt, als bei der Prokura. Er wird weiter dadurch be schränkt, daß nach 8 54 H. E. B. der Handlungs bevollmächtigte zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechsel- verbindlichkeitcn, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozeßführung lediglich dann berechtigt ist, wenn ihm eine solche Befugnis besonders zu gebilligt ist. Wie bei der Prokura, so ist auch bei der Handlungsvollmacht die Erteilung der Be vollmächtigung an keine bestimmte Form ge bunden; doch kann und braucht die Handlungs vollmacht im Handelsregister nicht verlautbart zu werden (anders bei der Prokura). Bei der Zeichnung hat sich der Handlungsbevollmächtigte jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu ent halten; er hat in der Unterschrift das Voll machtsverhältnis mit „i. V." oder dergleichen anzugeben. Die Vorschriften über die Handelsvollmacht sind grundsätzlich auch für die Handlungs reisenden maßgebend, die der Prinzipal zu Geschäften an auswärtigen Orten verwendet. Insbesondere gelten die Reisenden in der Regel für ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihnen abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen und dafür Zahlungsfristen zu bewilligen. Weiter können die Anzeigen von Mängeln einer Ware, geschäftliche Erklärungen dem anwesenden Rei senden gegenüber abgegeben werden. Schließ lich soll hervorgehoben werden, daß, wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, im allgemeinen die Ermächtigung, zu Verkäufen und Empfangnahmen besitzt, die in einem derartigen Laden oder Warenlager ge wöhnlich vorkommen. Ausleihung von postscheck- gelber» Man hat aus Anlaß der verschiedenen Finanzjkandale, bei denen auch die Postgelder eine große Nolle spielten, darauf hingewiesen, daß bei der Anlage der verfügbaren Postgelder in Zulunft neue Wege eingeschlagen werden sollen, Lei denen durch schärfere Kontrollmaß- nahmen Mißbräuche, wie die der jüngsten Ver gangenheit, verhütet werden. Man hat aber noch nichts davon gehört, welcher Art die neuen Methoden sein sollen, und bei der beängstigen den Kreditnot, unter denen besonders die kleinen und mittleren Handels- und Industriebetrieb« leiden, dürfte eine Anregung von Interesse sein, welche vorschlägt, die Postgelder an die Firmen zu verleihen, denen sie eigentlich gehören, näm lich an die Postscheckkontoinhaber selbst Der Gedanke, die verfügbaren Postscheckgelder den Posticheckkunden zu überlassen, ist eigentlich so naheliegend, daß man sich wundern muß, daß dieser Weg nicht bereits seither beschritten wurde. Sind doch die Postscheckkunden di« eigentlichen Eigentümer dieser Gelder, die nicht nur ein moralisches, sondern ein tatsächlich be gründetes Anrecht auf die Nutzung dieser Gelder haben. Die technischen Schwierigkeiten sind ge wiß nicht so groß, daß sie nicht überwunden werden könnten. Sehen wir uns die Sache ein mal an einigen Beispielen an. W» piM! ?orM!MW MkWM NM! 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