Das Licht-, Luft- und Sonnenbad und (Garten-Ordnung) im "Heim" des Vereins für Gesundheitspflege und naturgemässe Heilweise zu Bautzen (e.V.)
Titel
Das Licht-, Luft- und Sonnenbad und (Garten-Ordnung) im "Heim" des Vereins für Gesundheitspflege und naturgemässe Heilweise zu Bautzen (e.V.)
/,go Ul Allgemeine Bestimmungen. § i. Badezeiten. Licht-, Luft- und Sonnenbäder können bei günstiger Witterung von Mitte April bis Oktober und zwar an Wochentagen von früh an bis abends 9 Uhr und Sonn- und Festtags von vormittags 6 bis 12 Uhr genommen werden, und sind die Badekarten im „Heim“, welches das ganze Jahr geöffnet ist, an der Kasse zu entnehmen. Kindern ist die Benutzung des Lichtluftbades nur in Begleitung der Eltern oder Erzieher derselben gestattet. § 2. Gäste haben nur in Begleitung der Badebedienung zu den Lichtluftbädern Zutritt gegen Lösung einer Ein trittskarte. § 3. Hunde dürfen in die Licht-, Luft- und Sonnenbäder nicht mitgebracht werden; im Gartenteil sind sie an der Leine zu führen. § 4. Das Rauchen ist in den Bädern verboten. Die Benutzung der Matratzen ist nur nach Auflegung eines grossen Leinentuches gestattet. Bei Gebrauch der Matratzen und Douchen wird um möglichste Vorsicht ersucht.