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DMek und Mlschasis-Mzeigei 1»2S. Beilage rum Hohenstein Ernßthaler Tageblatt und Anzeiger 1925 Rr. 12 I Annahme von Anträgen auf die öffentl. Lebens^ Versicherungsanstalt — Billigste Prämie. 1926 Stocke it. rz. U Dr. Kurt Treischke. sich emporrcckt. 25. ML« Allopathie: uh, ib'! adrbmg. Rathaus Zimmer 2 ken me ien punkte beabsichtigt wird. Um von vornherein allen Zweifel auszuschließen, tut man gut, wenn man bei der Kündigung das Wort „kündigen" verwendet. Sehr ost ist die Kündigung an Formvorschrif- ten gefunden, die im Arbeits-, Anstellungs- oder Tarifverträge oder in der Arbeitsordnung sest- gelegt sind. Bei den Tarifverträgen ist dabei zu beachten, daß sie zunächst nur die Parteien bin den, zwischen denen der Tarifvertrag vereinbart worden ist. Nur dann, wenn der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt worden ist, bin det er auch alle übrigen Arbeitgeber und Arbeit nehmer desselben Erwerbszweiges. In einem der oben bezeichneten Verträge oder in der Ar beitsordnung kann z. B. vorgeschrieben sein, daß die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. In diesem Falle ist der Kündigungsgegner berechtigt, eine mündlich erfolgte Kündigung als unzulässig zurückzuweisen. Die Zurückweisung muß aber ausdrücklich erklärt werden, weil sonst zugunsten des Kündigenden angenommen werden kann, daß der andere Teil sich mit der formell unrichtigen Kündigung einverstanden erklärt. Der Kündigungsgrund ist für die ordentliche Kündigung rechtlich nicht erheblich. Der Kündi gende ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, dem Ge kündigten den Grund mitzuteilen. Dagegen spielt der Kündigungsgrund eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Entlassung, besonders der fristlosen Entlastung. Während früher die ordent liche Kündigung überhaupt nicht, und die fristlose Kündigung nur durch Lohn- und Feststellungs klage bekämpft'werden konnte, gibt das neue Är- beitsrecht dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, unter bestimmten im Vetriebsrätegesetz gegebe nen Voraussetzungen sowohl gegen die befristete, als auch gegen die fristlose Kündigung durch An rufung des durch die Schlichtungsverordnung vom 30. Oktober 1023 neu geschaffenen vorläufi gen Arbeitsgerichtes vorzugehen. Die Mitwir kung der Bctriebsvertretung bei der. Kündigung bezw. bei der Bekämpfung der Entlastung spielt heute eine ganz besondere Rotte und stellt eine so wichtige Neuerung gegenüber dem früheren Arbeitsrecht dar, daß ihre Besprechung im Rah men dieser Arbeit wegen Raummangels nicht möglich ist, sondern einem demnächst folgenden besonderen Aufsatze Vorbehalten bleiben mutz. der Kündigungsgegner, wenn ihm die Berechti gung des Bevollmächtigten zur Kündigung zwei felhaft erscheint, die Vorzeigung schriftlicher Voll macht verlangen und, wenn diesem Verlangen nicht Folge geleistet wird, die Kündigung als unwirksam zurückweisen. Die Kündigung des Arbeitgebers ist durch das Schwerbeschädigtengesetz, die Stillegungsverord nung und in den Betrieben, in denen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden, auch durch das Vetriebsrätegesetz ver schiedenen Beschränkungen unterworfen. Nach dem Schwerbeschädigtengesetz ist zur Kündigung von Schwerbeschädigten die vorherige Einholung der Zustimmung der Hauptfürsorge- stelle nötig. Außerdem darf die Entlastung nur mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen er folgen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine längere Frist vorgeschrieben ist. Die Beschränkun gen gelten nicht, wenn der Schwerbeschädigte ausdrücklich nur zur vorübergehenden Aushilfe, versuchsweise oder zu einem vorübergehenden Zwecke, eingestellt worden ist, und die Beschäfti gung die Dauer von drei Monaten nicht über steigt. Zur fristlosen Entlassung infolge eines wichtigen, im Verhalten des Arbeitnehmers lie genden Grundes braucht der Arbeitgeber die Zu stimmung der Hauptfürsorgestelle nicht einzu holen. Die Beschränkungen, die sich aus dem Betriebs rätegesetz und aus der Stillegungsoerordnung ergeben, können des beschränkten Raumes wegen in diesem Aufsatze nicht besprochen werden, sie werden deshalb in besonderen Arbeiten behan delt werden. Die Kündigung ist gesetzlich nicht an Formvorschriften gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden. Ebenso gibt es auch über den Ort und die Zeit, zu der sie erfolgen darf, keine gesetzliche Bestimmung. Es ist also nicht unbedingt nötig, daß die Kündigung an der Arbeitsstelle oder im Kontor während der üblichen Eeschäftsstundcn erfolgt. Wesentlich ist nur, wie schon oben erwähnt, daß sie dem Kün- digungsgegner zugeht. Auch der Wortlaut der Kündigung ist keinen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Zu beachten ist nur, daß der Mitte, das Arbeitsverhältnis zu lösen, klar ausgespro chen wird. Nach der üblichen Rechtsprechung gilt es z. B. als Kündigung, wenn der Arbeitnehmer „seine Papiere" fordert. Dagegen ist es nicht ohne weiteres als Kündigung anzusehen, wenn der Arbeitnehmer sagt, er werde sich um eine andere Stelle kümmern, oder wenn der Arbeit geber ankündigt, daß er sich einen anderen Arbei ter suchen werde, wenn sich nicht etwa aus den Begleitumständen ergibt, daß die Lösung des Ar beitsverhältnisses zum nächst zulässigen Zeit- so- )ei- rin Homöopathie: Dr. Willmar Schwabe. krau . Funke. 1VL5. rr Ber the und Namen tzttSV Kw-.ise r Teil- liebten »ng cr- elen Gc- n — zu- unseren i er Ber- kwünsche auch im ur hier. Madans, Biochemie. rm andten ühlien Herren >er Ar- liictzsch nbe. ZShK. i 1025. er Ber- Glück- ierdurch unseren ich. mk. md NWle ms VW-MjW MKLN 'Richter Aeltestes Putzgeschäft am Platze WM" WeinkeUerstraHe 41 "Wk empfiehlt sämtliche MiWs-NeMilen io Arm-. MW«' uns MerWea. »I MSI NMM ö- 8. 4714 Die führende Marke in Cöln. Wasser Seifen Toilette-Artikel Fabrikate nur erstki. Firme». Moio-Appürate in allen Preislage«. MlEE Mittel Filme — Platten — Papiere in reichl. 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Müller, charakteristische Profile und Skizzen ergänzen und er läutern in wertvoller Weise den flott und fesselnd ge schriebenen Text. Würdig reiht sich das neue Wan- dcrbuch den bisher erschienenen, nach einheitlichen Grundsätzen bearbeiteten erdkundlichen Führern an und fügt sich in den groben Rahmen ein. Aber es ist ein völlig selbständiges Werk von besonderer Art und von eigenem Reize. Ein sehr willkommenes Literatur und Kartenverzcichnis ist dcigegcbcn. Das gehaltvolle und vortreffliche Buch erscheint besonders geeignet auch für Schulwanderungen. Und nun all ihr Wanderer, nehmt das prachtvoll« Büchlein zur Hand und durchstreift mit empfänglichem Gemüt und offenen Augen unsere Sächsische Schweiz. Zu allen Jahreszeiten ist sie schön. Im Frühling rau schen nach der Schnecschmelze Bäche mit starkem Gefäll durch die sonst so stillen Gründe, aus den Felsspalten und Klüften rieselt das Wasser oder stürzt in Wasser fällen herab. Im Frühling umsäumt das erste zarte Grün der Buchen die Berge. Im Sommer tritt man aus Heller, zitternder Hitze unmittelbar in die feucht- kühlen Schatten ein. Uebcr der rauhen Stcinmasse einer jähen Felswand leuchten grüne Fluren und von wogenden Kornfeldern schaut man wieder hinab in di« Feldwildnis. Wenn die Herbstncbel aufsteigen und aus dem weiten wogenden Nebelmcer die „Steine" wie Tafeln aus dem Meer sich erheben, dann hat man einen urzeitlichen Anblick. Beginnt die Mor gensonne das Nedelmeer zu zerreiben, dann zieht die ganze Morphologie der Landschaft vorüber: aus dem Ncbelmeer ragen erst nur die Steine empor, dann werden die Ebenheiten sichtbar, auf der einst die ttr- elbe ihre Fluten dahingewälzt haben mag, dann tre ten aus dem weichenden Nebel die Felsen, die Täler, die Siedlungen hervor, bis endlich das volle Sonne licht sich in den Wellen der ticseingcschnittenen E. bricht. Im Winter endlich labt der Rauhsrost die bizarren Felsgebild« in besonders phantastischen For men hervortretcn. Jeder Wasscraustritt gibt Ge legenheit zu prachtvollen Eiskaskaden, Eisfällen und Miniaturgletschern. Wie schimmernder Damast liegt die Schncefläche über die Hänge gebreitet. Und wn- von Zyklopenhänden ins Schncefe'd hineingemn-! stehen die Felsen. Das herrliche Wanderbuch, dem ein grober Leser kreis von Herzen zu wünschen und das zu empfehlen ein« Freude ist, möge recht vielen Wanderern ein treuer Gefährte sein in unserer einzigartigen Säch sischen Schweiz. Beim Anblick, der aus den Ebenhei ten emporstcigenden „Steine" «möge jeder empfinden: Ob die Hänge zerklüftet und in viele Schluchten ge spalten sind — der Grundstock ist unantastbar. Dir „Steine", so fest, so charaktervoll steil sich erhebend — Das soll die Art der Gegenwart sein: ein festes Ge schlecht, das aus den Tiefen des Lebens hart und steil Privileg. Löwen-Apotheke Oberlungwitz, Inh.: Rudolf Osang. Leipzig. Ekektropomöo. pathie Regensburg. Ra diumhomöopathie ' " Vermittelung von Devisenbeschaffung und -Verkauf für alle ausländischen Währungen — Führung laufender fremder Währungskonten sowie Erledigung aller sonstigen in daS Ba- Reichsbank-Giro einschlagenden Geschäfte. Leipzig 2«VLV Fernsprecher Nr». «8 u. 82. Postscheck-Konten: Dresden S274S Bücher Sächsische Schweiz Just zu rechter Zeit erscheint soeben im Verlag von Kommcrstudt u. Schobloch, Drcsdcn-Wachwitz, ein neuer erdkundlicher Führer: „Sächsische Schweiz", hcr- ausgegcben von Studienrat Johanncs Rubner unter NW." FrühMtzrsmSntel in allen Formen in «Mn Farben. fEr SuMMen von der esnfachsten bis elegant. Ausführung in allergrösfter Auswahl. ßtrriMM MrWM mir beste Qualitäten! UM W. lM Wskl >1. MIMW! in groster Auswahl. MSlM.e,FeMIM SU KE w mm MUMM sowie Garne und Bücher zum Selbstan- fertige« aller modernen Häkel- und Strick- arbeiten bekomme« Sie tm Spezial- HandarbeitSgeschäst von Nos« verw. Gisenbeisi Weinkcllerstraste 2Lib. 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Die Kündigung ist die Erklärung des Willens einer Vertragspartei, den Arbeits-fAnstellungs- oder Dicnst-)Vertrag zu beenden. Sie ist ein ein seitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Zu ihrer Wirksamkeit ist also nötig, daß die eine Partei eine entsprechende Willenserklärung ab gibt und daß diese Erklärung der anderen Partei zugcht. Des Einverständnisses der Gegenpartei bedarf es nicht. Eine Kündigung ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitsvertrag nicht auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Sie ist also nicht nötig bei solchen Verträgen, in denen die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf eine be stimmte Zeit festgelegt worden ist. Solche Ver träge enden nach Fristablauf ohne Weiteres. Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wird mit „Entlassung", die Kündigung des Arbeitnehmers mit „Austritt" bezeichnet. Weiter ist zu unterscheiden zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und Vertragsbruch. Die ordentliche Kündigung geschieht beim Vorliegen eines wichtigen Grun des ohne Einhaltung der normalen Kündigungs- srist. Sie wird auch als „sofortige", „vorzeitige" oder „fristlose" Kündigung bezeichnet. Unter Vertrags- oder Kontraktbruch versteht man eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses, ohne daß ein gesetzlich zulässiger Grund dazu vorliegt. Die Kündigungsfristen und die Gründe, die zur fristlosen Kündigung berechtigen, werde ich in einem besonderen Aufsatz erläutern. Kündigen darf jeder geschäftsfähige Arbeit geber und Arbeitnehmer. Minderjährige Arbeit nehmer sind zur Kündigung bezw. Entgegen nahme der Kündigung dann geschäftsfähig, wenn sie mit ausdrücklicher oder stillschweigender Er laubnis ihres gesetzlichen Vertreters im Arbeits verhältnis stehen. Da dies wohl in der Regel der Fall sein wird, bedürfen sie der Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters nicht. Die Kündigung braucht nicht durch die Vertragsparteien persön lich zu erfolgen, sie kann auch durch Bevollmäch tigte bewirkt werden. In diesem Falle kann aber