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Keilage zu Ur. 9 Sonnabend, 21. Januar n^22. Bruno Kühn, Pulsnitz. 74 Jahrgang So ist ein weltgeschichtliches Geschehen Mit schwerem Ulügelschlag vorbeigerauscht; Noch ist der Not kein Ende abzusehen, Nicht für Verlorenes Besseres getauscht. Soll unser Vaterland in Drangsal untergehen, Vergehn wie Glocksnton, dem wir gelauscht? Gott gebe: Nein! Ob's auch am Boden liegt, Zerschmettert zwar und dennoch nicht besiegt. Wenn Alle sich einmütigen Sinnes regen, Bon Hader frei und frei von Leidenschaft, Im Wollen eins, auf vielverzweigten Wegen Einsetzen für dies Ziel die ganze Kraft, Ob nicht ein Volk, sei es auch unterlegen, Vom tiefen Fall empor sich wieder rafft? Gott Helfs uns dazu! Er segnet das Vollbringen. Daran gedenket, wenn die Glocken klingen. Freude dieser Stadt bedeute, Friede sei ihr erst Geläute. Schiller. ouswrisen, wird sowohl für Hin« und Rückreise halber Fahrpreis gezahlt. Die Beförderung geschieht in 3. Klasse, Reisende aus Krüppelheimen und Pfleglinge von Fürsorge« «mstalten haben dieselbe Vergünstigung. Bei Schnellzug« benvtzung ist ebenfalls »oller Zuschlag zu zahlen. Bei der Beförderung von Kriegsbeschädigten unter« scheidet man drei Arten: 1. solche, die noch vom Kriege her in Lozarettbehandlung find. Sie bezahlen halben Fahrpreis r Klasse. Bescheinigung durch den behandelnden Facharzt ist vorzulegen; 2. solche Kriegsbeschädigte, die wepen ihrer Verletzung wührend der Fahrt sitzen müssen. Sie bezahlen 4. Klasse und werden S. Klasse befördert, wenn ein mit Lichtbild versehener, von der Kriegsbeschüdigten-Fkrsorge» stelle ausgestellter, gestempelter Ausweis vorgelegt wird; r. solche, die einer besonderen Fürsorge bedürfen. Sie wer den zum halben Fahrpreis in der 3. Klosse befördert. Für die Beförderung von Schwerkriegsbeschädigten sind Ablett» freizulossen, die durch Aushängeschild am Fenster kenntlich sind. Benötigt ein Kriegsbeschädigter dauernd eine» Be gleiter, so wird dieser frei befördert aus Grund eines Aus weises der Kriegsbeschädigten Fürsorgestelle. Für Kriegs blinde ist der Begleiter auch unter gleicher Vorbedingung frei. Tritt «n Stelle des Begleiters ein Hund, so wird dieser frei befördert. Milttürprrsonen mit Ausweis und Lichtbild fahre« aus halben Fahrpreis 3 Klasse. Außer den genannten Er« Mäßigungen werde« noch solche gewährt hei der Benutzung v»n Sonntagskarten, Schülermrnatskarten und Arbeiter« rücksahrtkarten. Die Tätigkeit der Betriebsräte nach dem Bericht der Gewerbeaufsicht. Ueber die Tätigkeit der Betriebsräte geht dem Telunion» Sachsendienst folgender Bericht zu: Der Bericht der Gewerbe« aussichtsbeamten sirr das Jahr 1920 besaßt sich auch eingehend mit der Einrichtung der Betriebs« und Arbeiterräte, die nach dem Vetriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 geschaffen wurde. Nach Auffassung der Verichtcrstotter haben sich die neuorgani« fierten Betriebsvertretungen wider Erwarten schnell cingelebt und ihre Einrichtung habe zu einem befriedigenden Zusammenarbeiten im allgemeinen geführt. Dieses gelte besonders von größeren und grißen Betrieben, während bei den kleineren noch gelegent lich dem Bedauern Ausdruck gegeben wurde, daß durch Ein führung der Betriebsobleute und Betriebsräte der unmittelbare Verkehr zwischen Unternehmern und Arbeitern beeinträchtigt würde. Vie Tätigkeit der Betriebsräte erstreckte sich auf Ver handlungen über Lohn- und Tariffra,en, aus die Einreihung der Arbeiter in die Lohnklaffen und Tarisgruppen, auf die Vereinbarung der Arbeitsordnung, die Verteilung der Urlaubs- zcit, die Mitwirkung bei Arbetteremlafsungrn und auf Wünscht der Arbeiterschaft über vetricbseinrichtungen und Betriebrmaß- nahmen. Oftmals sind die Betriebsräte von der Arbeiterschaft bei jeder Kleinigkeit in Anspruch genommen worden, wodurch sür Betriebsrat- und Betriebsleitung sehr viel Zeit verloren ging. Bisweilen haben die Betriebsräte die Verteilung der gemeinsam sür die Arbeiterschaft bezogenen Lebensmittel über nommen. In größeren Betrieben sei die Arbeit der Arbeits vertreter derart angewachsrn, daß deren Vorsitzender oder mehrere Mitglieder von der Berufsarbeit ganz befreit wurden. In anderen Betrieben wurden regelmäßige Sprechstunden eingeführt. Die Erfahrungen mit den Betriebsräten, erklären die Bericht erstatter, wären, soweit das bei der Kürze der seit dem Inkraft treten des Detriebsrüiegesetzes verflossenen Zeit überhaupt beur- teilt werden könnte, bisher inr allgemeine» nicht ungünstig. Im ganzen Durchschnitt scheine die neugeschaffene Gesetzgebung und die mit den nötigen Befugnissen ausgestattete Arbeitervertretung in den größeren und großen Betrieben als zweckmäßig angesehen zu werden. Von Arbeitgebern würde aber darüber geklagt, daß die Betriebsräte sich bisher lediglich aus die Vertretung der reinen Arbeiterinteressen beschränkt hätten, ohne dabei auf die sür die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinschaftlichen Inter essen ausreichend Rücksicht zu nehmen. Nicht selten sollen ein zelne Betliedsratmitglieder zu ihren Abmachungen mit der Be triebsleitung die Zustimmung ihrer Arbeitsgenofsen nicht gefunden haben und aus mehreren Bezirken wird daher über Amts müdigkeit berichtet. Auch legten einzelne Vorsitzende der Ar- bciterräte ihr Amt alsbald wieder nieder, weil sie nicht geneigt war-.n, die von ihren Mitarbeitern geltend gemachten Wünsche samt und sonders zu vertreten. Es habe sich auch wiederholt gezeigt, daß die leistungsfähigsten Facharbeiter jede Wahl ab- lchnten. In einem Betrieb, der lediglich Arbeiterinnen beschäf tigte, weigerte sich jede der Arbeiterinnen, die Wahl zum Mitglied des Arbeiterrates anzunehmen. Die Vorsitzenden der Betriebs räte standen meist in engerer Verbindung mit ibren Organisationen. Im Chemnitzer und in anderen Bezirken besteht ein Zusammen schluß unter dem Namen einer „Betriebsräte - Zentrale". Im allgemeinen wird zusammenfassend gesagt, daß die Durchführung des Betriebsrätegesetzes sich weniger schwierig gestaltet habe, als vielfach angenommen worden sei, und der BerichterstatM gibt sich der Erwartung, daß das Gesetz seinen Zweck, die Wirtschaftlich keit eines jeden Unternehmens zu fördern und seiner vornehmsten Ausgabe, zum Frieden zwischen den Parteien des Arbeilervertrages beizutragen, gerecht werden wird, wenn nur beide Teile, Arbeit geber und Arbeitnehmer ohne Voreingenommenheit, die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten auf sich nehmen. hinzuweisen, dctz Ermäßigungen im Fahrpreis stattfinden können: beim Reisen mit Kindern, für Fahrten, die zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken dienen, für Fahrten nach und von Ferienkolonien, bei gemeinsamen Ausflügen im Interesse der Jugendpflege bei Fahrten zugunsten der öffentlichen Krankenpflege und der Magdalenenstifte, sür mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen für Kriegsbeschädigte, für Militär, Sonnlagskarten. Kinder, bis zum vollendeten vierten Hebensjahre fahren frei, sobald sür sie im Abteil kein besonderer Platz beansprucht wirb. Wenn das Mitreisende Kind dagegen einen selbstän digen Sitzplatz erhalten soll, so mutz d«sür eine Kindersahr karte gelöst werden. Mär Kinder vom 4. bis zum 10. Lebensjahre mutz der Fahrpreis für eine Kinderkarte entrichtet werden. Soll Schnellzug benutzt werden, so ist eine Schnellzugszuschlagkarte zum halben Uahrpreis zä lösen. Reisen Studierende akademischer Anstalten, Schüler von Fachschulen mit Lehrern, so zahlen sie die Hälfte des Fahrpreises, wenn diese Fahrt einen wissenschaftlichen und belehrenden Zweck verfolgt. Der leitende Lehrer hat dann einen schriftlichen Antrag an die Abgangsstation zu richten, aus dem hervorgehen: Zweck, Tag, Ziel der Reise, Angabe der Züge, die benutzt werden sollen, Wagenblasts und Zahl der Teilnehmer. Es müssen mindestens 10 Fahrkerten geläst werden, auch wenn es z. B. nur 8 Teilnehmer find. Bei Schnellzugsbenutzung ist tarifmäßiger voller Zuschlag zu zahlen. Wollen z. B. Schüle: einer staatlich genehmigten Privatschule, einer öffentlichen Schule, einer präparanden Anstalt oder eines Seminars, einer Blinden- oder Taubstummenanstalt gemein schaftlich unter Aufsicht von Lehrern einen Ausflug unter nehmen. so kann auch dies zum halben Fahrpreis geschehen. Wenn sie dagegen zum Besuche von Konzerten oder Theatern reisen, so gewährt die Bahn keine Ermäßigung. Ein Verein oder eine Behörde hat die Absicht, eins Anzahl Kinder in Ferienkolonien zu schicken. Der Veran stalter trägt die Kosten ganz oder teilweise. Dann können die Kinder auch bei einer geringeren Anzahl «ls 10 in Eil- zügen und Personenzügen zum halben Preis in 3. Klasse brjördert werden. Die Altersgrenze der Kinder ist dabei das 16. Lebensjahr. Die unter gleichen Vorbedingungen fahrenden Begleiter oder Aufsichtspersonen Haden dieselbe Vergünstigung mit. Dieselbe Vergünstigung wird auch bei Ausflügen während des Aufenthaltes in der Ferienkolonie gewährt. - Jugendpflege. In diesem Falle handelt es sich um alle Vereine, die durch Behörde oder die Eisenbahnorrwaltung anerkannt sind, datz sie öffentliche Jugendpflege treiben. Soll von solchen Vereinen ein gemeinschaftlicher Ausflug unter Leitung erwachsener sachverständiger Personen unternommen werden, so mutz der Heiter einen schriftlichen Antrag einreichen. In diesem mutz um Ermäßigung gebeten werden und durch gestempelte Bescheinigung angegeben werden, datz es sich um einen Ausflug zur Jugendpflege handelt, datz keine Per- sonen über 20 Jahre dabei find. Auf je 10 Personen wird eine^Aussichtsperson zugelossen. Es mutz mindestens 10 Kllo- metrr, höchstens 75 Kilometer der Ausflugsort Entfernung von der Abgangsstation haben. Wenn die Fahrt für Hin- und Rückfahrt länger als 3 Tage bauert, so findet keine Ermäßigung mehr statt. Die Beförderung geschieht in 3. oder 4. Klasse (je nach Antrag) zum halben Fahrpreis. Bei Benutzung »on Schnellzügen ist tarifmäßiger Zuschlag zu zahlen. Alle im Dienst der öffentlichen Krankenpflege und der Magdolenenstist« reisenden Personen werden zum halben Preis r. Klasse befördert. Bei dienstlichen Versetzungen, Fortbildungskursen solcher Leute, die der öffentlichen Kran kenpflege «nd der Magdalenensttste angehören, wird diese Ermäßigung gewährt. Das gleiche gilt beim Erholungsur laub dieser Personen. Bei Benutzung von Schnellzügen mutz tarifmäßiger Zuschlag entrichtet werden. Für mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Per sonen, die sich d«rch gestempelte Bescheinigung als solche Wer bezahlt ermäßigte Preise bei Eisenbahnsahrten? Die Mittel und Wege sowie die Bedingungen zur Erlangung »on Fahrpreisermäßigungen find dem reisenden Publikum noch nicht genügend bekannt. Bei den jetzigen hohen Eisenbkhnsahrpreisrn ist es angebracht, einmal darauf Ein Scheidegruß damals der Glocken letztes Läuten, Wem gilt der neuen Glocken erster Feierklang? Er mag ein Unterpfand für bessere Zeit bedeuten, Für lichtore Zukunft nach dem Sorgendrang; Datz niemals Wieder Tage sich erneuten, Wo Krtsgesnot zum Glockenopfer zwang. Und späten Enkeln künde noch ihr Erz Der Väter Sorgen und der Mütter Schmerz Aus der Tätigkeit der Handelskammer zu Jittau. Nachdem neuerdings für dis dem Kultusministerium unterstehenden Volks- und Fortbildungsschulen sowie für die höheren Schulen der Beginn des Schuljahre« auf den 1. April und das Ende aus den 31. März festgesetzt worden ist, hat die Kammer dem Wirtschaftsministerium empfohlen, die gleiche Regelung auch für die dem Wirt- schastsmintsterium unterstellten gewerblichen und Handels schulen einzuführen. Den Antrag des sächsischen Mühlenoerbandes auf Versetzung von Getreide aus der Tarisklasse 8 nach der Klasse L hat die Kammer unterstützt. Dem Wirtschaftsministerium ist berichtet worden, daß es geboten erscheint, die Verordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin vom 7 Februar 1920 in die Form eines Reichsgesetzcs überzusühren Die Kammer rst beim Wirtschaftsministerium erneut sür eine Aushebung der Zwangsbewtrtschastung des Benzols eingctreten Fernerhin hat sie einer Abänderung der Verordnung über die Innehaltung römisch-katholischer Feiertag« — Z 01 der Aussührungs»erordnung zur Reichsgewerbeordnung — zugcstimmt. Den Arbeitgebern soll hiernach gestattet sein, an Feiertagen der römlsch-ka'hö fischen Kirche, soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen, nach Vereinbarung mit der Vertretung der Arbeitnehmer schaft arbeiten zu lassen. In einer Eingabe an das Wirtschaftsministerium find die aus eine Gesundung des Seifenhandels gerichteten Bestrebungen der Seifenherstellunos- und Vertrsebsgesrll« schast unterstützt worden, und es ist den von ihr in einem Entwurs über den Verkehr mit Seife oder seifenhaltigen Reinigungsmitteln unterbreiteten Vorschlägen zugestimmt worden. Die starke'Entwertung der Mark hat dazu geführt, datz sich französische Firmen weigern, ihren aus srührrer Zeit deutschen Unternehmungen gegenüber noch obliegenden Lie« serungsoeipflichtungen nachzukommen. Die Kammer hat , sich dafür eingesetzt, daß zur Schlichtung der hieraus erwach senden Streitigkeiten in Anlehnung an das deutsch hollän dische Vorbild eine deutsch, französische Handels- einigungsstelle gegründet werde. Die Klagen, die aus Italien darüber »orfiegen, datz deutsche Firmen bei schwebenden Hiesecungsverträgen nach träglich ihre Preise bedeutend erhöhen und die Lieferunos- sristen ost nicht innebalten, haben Ler Kammer Veranlassung gegeben, die an der Ausfuhr nach Italien beteiligten Unternehmungen ihres Bezirkes auf die schädlichen Wirkun gen hinzuwetsen, die derartige Maßnahmen für das An sehen des deutschen Kaufmanns im Ausland« zur Folge haben. Sie hat dabei auf dis Notwendigkeit hingewtesen, die Hieserungsverpflichtungen pünktlich zu erfüllen und von den Preisabmachungen nur unter dem Druck zwingender Umstände adzuweichen. Die Bestrebungen, die einem Revistonsoerbonde an gehörigen Genossenschaften (Konsumvereine usw.) von der Umsatzsteuer zu befreien, hgben die besondere Beachtung der Kammer gesunden. Sie hat dem Reichstag und der sächsischen Regierung gegenüber da > gegen Stellung genommen. In einer an das Wirtschaftsministerium gerichteten Eingabe Hot die Kammer ihren Standpunkt zu dem Ent wurf eines Gesetzes zur Erhöhung d s r K o h l e n st e u e r dargelegt, wobei sie insbesondere auf die volkswirtschaftlichen Bedenken gegen die Verdoppelung der Steuer hingewiesen hat. Die Kammer hat sich dem Wirtschaftsministerium gegenüber wiederholt iür die Befreiung von Koks und Juteläusern von der Luxus steuer aus gesprochen. Bericht über die am IS. Januar 1922 abends 7 Uhr im Sitzungs saale des Nathauses stattgesundene erste diesjährige öffentliche Stadtverordnetenfltzung. Anwesend: 14 Mitglieder des Kollegiums. Entschuldigt fehlt: Herr Sladtoer. Lindner infolge Krankheit. Vom Rate: Das gesamte Ratskollegium. — Sitzungsleiter: Herr Stadt« verordnetenoorfteher Schuldirektor Nier. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird, begrüßt der Sitzungsleiter die Herren des Rates und des Stadt« verordneienkollkUiums, insbesondere das neu in da» Kollegium eingetretene Mitglied Herrn Friedrich Oswald Köhler, ent bietet sämtlichen Herren noch nachträglich die besten Wünsche im neuen Jahre und wünscht, daß ahch in diesem Jahrs Am Festtag heute, der dem Gotteshaus« Das Langentdehrte endlich'wiederbringt, Wo bald zum erstenmal nach jahrelanger Pause Der Glocken voll Geläut vom Turm erklingt, Gedenkt, was aus der Zeit, als noch der Krieg, der grause Die Welt durchtobt, zu uns herüberdringt. Was liegt nicht zwischen heut und jenen Tagen An Drangsal, Weh und Leid, an schmerzlichem Entsagen. Wie sicher wir uns auch des Sieges wähnten, Ganz anders kam es, als man damals dachte. Wie bange Wochen sich zu bangen Jahren dehnten, Im Vaterland sich neuer Brand entfachte, Bis, was wir still erhofften, heiß ersehnten, Der Friede kam, der keinen Frieden brachte, Die Not des Volkes hoch und höher stieg — Still blieb's im Turm, die Giockrn fratz der Krieg. UV KlocRenwsihs Pulsnitz, den 22. Januar 1922.