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Bekanntmachung, den Steuerabzug betreffend. Infolge der durch den Reichstag beschlossenen Aenderungen der auf die vereinfachte Besteuerung deS Arbeitslohnes bezüglichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes tst vom 1. Januar 1S23 ab der Steuerabzug wie folgt zu bewirken: Von dem Arbeitslöhne ist wie bisher der Betrag von 10 »om Hundert al» Steuer zu kürzen. Dieser Steuerabzugsbetrag ermäßigt sich j.doch vom 1 Januar 1923 ab wie folgt: a) für den Steuerpflichtigen selbst um 200,— Mk. monatlich im Falle der Zahlung deS Arbeitslohns für volle Monate, 48,— Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen, 8,— Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Tage, 2,— Mk zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume; b) für die zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende Ehefrau um 200,— Mk. monatlich im Falle der Zahlung deS Arbeitslohns für »olle Monate, 48,— Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen, 8,— Mk täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für voll« Tage, 2,— Mk. zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume; «h für jedes zur Haushaltung deS Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind ohne ei genes Arbeitseinkommen bezw. nicht über 17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeits einkommen oder für jeden vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittel losen Angehörigen um 1000,— Mt monatlich im Falle der Zahlung drS Arbeitslohns sür volle Monate, 240,— Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen, 40,— Mk. täglich im Falle der Zahlung des Nrb-itslohns für volle Tage, 10,— Mk. zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume; ck) zur Abgeltung der sogenannten Wrrvungskosten (Abzüge nach ß 13 Abs 1 Nr. 1 dis 7 des Einkommensteuergesetzes) um 1000,— Mk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate, 240,— Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung deS Arbeitslohns für volle Wochen, 40,— Mk. täglich im Falle der Zahlung deS Arbeitslohns für volle Tage, 10,— Mk. für je zwei angesangene oder volle Arbeitsstunden im Falle der Zahlung deS Arbeitslohns für kürzere Zeiträume. Auf Antrag wird eine Erhöhung der unter cy bezeichneten Beträge (für Abgel tung der Werbungskosten) zugelafsen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehenden Abzüge im Sinne deS tz 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes den Betrag von 120000 Mk. um mindestens 10000 Mk. übersteigen. Der Antrag ist beim Finanzamt anzubringe«. I« den Fällen, in denen der Arbeitslohn nicht für eine bestimmte Arbeitszeit bezahlt wird, tritt vom 1. Januar 1923 ab an Stelle der Ermäßigung sür den Familien stand und sür die Werbungskostenabzüge eine feste Ermäßigung von 6 vom Hundert — statt wie bisher b vom Hundert des Arbeitslohns Der Steuerabzug berechnet sich somit »ach 4 v. H. deS Arbeitslohns. Der nach Vornahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist in allen Fällen auf volle Mark nach unten abzurunden Erhöhungen in der Zahl der zum Haushalt zählenden Familienangehörigen und der zu unterhaltenden mittellosen Angehörigen gegenüber dem im Steuerbuchs angegebe nen Stande können ohne RNcksicht auf die Zahl der hinzugekommenen Personen in dem Steuerbuche vermerkt »erden. Der Antrag tst wegen der Kmder bei der Gemeinde behörde, wegen der mittellosen Angehörigen beim Finanzamt zu stellen. Die erhöhte Er mäßigung tritt bei der ersten auf die Ergänzung des Steuerbuches folgenden Lohnzahlung i« Kraft. / Der Arbeitgeber hat an Stelle der auf dem Steuerbuchs für 1923 angt- merkten Jahrergesamtermöstkgung den Steuerabzug nach Maßgabe der «ach de» neuen Vorschriften sich ergebenden Jahres Sefamtermößigung vorzuuehmen. Der Arbeitgeber Ist jedoch nech wie vor an di« auf dem Steuerbuch« vermerkt« Zahl der zu berücksichtigenden Angehörigen gebunden. Soweit vei Beamten od»r Angestellten die Höhlung des Gehens vierteljährlich im voraus erfolgt, wird die Berücksichtigung der «b 1. Januar 1923 zugelafsenen erhöhte» Ermäßigung sür tue Monate Januar, Februar und März 1923 bei der Gehaltszahlung für daS zweire Kalendervierteijahr 1923 nachgeholt werden. Merkblätter mit GieuerabzugSiobellen sür die Arbeitgeber find von Anfang Januar 1923 ab bei dem Finanzamt erhältlich. Hohenstein-Ernstthal, am 27 Dezember 1022 Das Finanzamt. Mehl- und Brotpreise. Die Mehl UV- Kr-tpreisr «erden ab Freitag, -L« LV. Desem-er IvrL mit Belieferung von Morste K au wie folgt festgesetzt: Mehrpreise: s) VroKhanbelopret» r b) Kleinhandelopretor sür h dz. 85 Brot- oder Weizenmehl f Psd Wehem oder Rogge»- frei Bäcker 15200. - Alk mehl M — Mk. 95 gr „ 19 — . U5 -r . 22.— , 6 Gebäckpreise: 1 j)fd. Schwarzbrot 76 50 Mk. 1SV0 gr . 29s - Mk Psd. WeizeugebLck (s Doppelt Sichen) 2050 Mk 150 gr. , 24.50 Mk. Bestehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Kes tzes, betr Höchstpreise vom 4- August 1914. Ueberschreitungen dieser Höchstpreise werden nach genanntem Gesetz bestraft. Die Bekanitmachunzen vom 27. November »nd 14 Dezember 1922 werben aufgehoben Bszirksverband Glauchau, den 27. Dezember 1922. — Nc. 6b M. Nach Gehör der Bertreter der Vermieter- und Mlelerorgamsationen weroen mit Wirkung vom 1. Januar 1923 folgende endgültig festgesetzte ZuschläA« zur Vrundmiet« hiermit bekanntgegeden: 1. für erhöhten Zinsendienst ÜS^ der Srnndmiett 2. . Betriebskosten susschl. Wasser, und Treppenbeleuch ¬ tungsgeld welche gesondert nach dem Verhältnis der Miet- werte im Grundstück umzulegen sind 350^ , „ 8. „ laufende Jnstandsetzrmgsarbnten 600°/, , , 4. „ große JnstaudsetzungSarbriten 1bv*/y . , in Zuschlag zur Grundmiete. Sonach beträgt die gesetzliche Miete den 12/.fache» Betrag der Grunb- miets. Gleichzeitig werden unter Hinweis auf die stadträtliche Bekanntmachung vom k. Dezember 1922 die Vermieter nochmals «ufgef»rdert, den von ihren Mietern gezahlte» Zuschlag für große JnstandsetzungSarbeilen in der Zeir vom S.—20. Januar IS23 auf daS HauSkonto im Wohnungsamt, Altstüdter Stadthaus, Zimmer 11, Eingang Biömarck- straße, einzuzahlev. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 87. Dezember 1VS2. Nachdem der KuchrechnungSiühcer, Herr Nitzsche, sein Amt niedergelegt hat, ist Herr Karl Bormann, unser Pfarramtsexpedient, zu seinem Nachfolger gewählt worden Born 1. Januar ,9^3 ab sind deshalb ale Kirchrechnungsangelegenheiten im Pfarramt zu erledigen Oberlungwitz, am 28. Dezember 1922. Der Kischenvorstaud. Krankheit der Gesellschaft. Daher kämen Revolution und Aufruhr auf der einen, Reaktion und Unterdrückung aus der anderen Seite. Der Papst bellagt, daß die Zersetzungs keime auch in die Keimzelle des Staates und der Fami lie eingedrungen sind. Die geistigen Schäden des Krieges feien bis an die äußersten Grenzen der Erde zu spüren. Der Papst untersucht sodann die Ursachen die ser Uebel. Ein verfälschter Frieden, ein aus dem Papier geschlossener Frieden habe die Nachegeister eher noch ver schärft und die Gier nach materiellen Gütern, die Quelle »pn Kämpfen Md sozialer wie internationaler Ungerech - tigkeiien, geradezu legitimiert. Bei der Feststellung eines so großen Uebels habe der Papst nicht das zuversichtliche Vertrauen hierfür Heilmittel zu finden. Notwendig sei vor allem ein Frieden, der zu den Herzen dringe und sie einander näherbringe, ein Frieden, der gerecht und im Sinne der Caritas sei, ein wahrer Frieden Christi. Keine menschliche Einrichtung könne den Nationen ein inter nationales Recht geben wie der wahre Völkerbund: das Christentum. Der Papst erklärt, er wolle das Programm seiner beiden Vorgänger vereinigen: Wiederausstellung des Neiches Christi. Er fordert den Klerus und die Laien zu enger Zusammenarbeit mit dem Episkopal auf. Ein Trost in dieser trüben Zeit sei ihm die Wieder- und Neuaufnahme der diplomatischen Beziehungen säst sämt licher Staaten zu dem apostolischen Stuhl. Der Papst be dauert schmerzlich, daß Italien, sein Vaterland, dabei fehle. Er wiederhole die Worte seines Vorgängers: Wir werden nichts dulden, was gegen die Würde und Freiheit der Kirche wäre. Der Papst ruft zum Schluß den Beistand Gottes an für die Wiederherstellung des Reiches Christi wie für die Befriedung Italiens und der Welt. Leitsätze des Reichsverbandes der Industrie. Der Reichsverband der Deutschen Industrie hat in sei ner letzten Präsidial- und Vorstandssitzung Leitsätze zur Preisgestaltung zu den Lieserungsfragen beschlossen, in denen es u a. heißt: Die Rückkehr zur Normierung fester Preise muh als Endziel ins Auge gefaßt werden. Sie wird sich nicht auf einmal, sondern nur allmählich be wirken lassen. Bei Produkten, die aus Rohstoffen herge pellt werden müssen, die selbst in fremder Valuta zu be zahlen find, wird der feste Preis naturgemäß so lang« nicht erreicht werden, als erhebliche Schwankungen in dem Werte der fremden Valuta gegenüber den deutschen Zah lungsmitteln bestehen. Dieses Moment hat jetzt dazu ge führt, daß für derartige Produkte der Kaufpreis auch im Inlandsverkehr vielfach in fremder Währung oder Gold- nick erfolgt. Die Nachteile dieser Regelung sind nicht zu verkennen. Die Notwendigkeit der Berechnung in sremder Valuta weist aber zwingend darauf hin, daß eine Sta bilisierung der deutschen Währung n a ch - drücklich angestrebt werden muh, weil nur dann der fremde Tauschwert durch den inländischen wieder be seitigt werden kann. Es läßt sich nicht bestreiten, daß die deutsche In dustrie einen besonders schweren Kamps für den Rus der Qualität der deutschen Fabrikate nach dem Kriege zu füh ren hat. Es ist mit allen Mitteln dahin zu streben, daß der Ruf der deutschen Warewieder völlig hergestellt wird. Vielfach ist gegen die Vertragsbestim mungen bezüglich der Lieferzeiten gefehlt worden, meist aber ohne Verschulden. Die weit über das zulässige Maß hinausgchcnde Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der deutschen Transporteinrichtungcn, die immer wiederkehren - den Arbeitsstöoungen durch Streiks und politische Unruhen waren zumeist die Ursache, nicht selten aber auch eine zu lare Festsetzung der Lieferzeit, bedingt durch das Streben nach erhöhtem Absatz, ost in Konkurrenz mit anderen deut schen Lieferanten. Auch hier kann nur dadmch Mandel geschaffen werden, daß die Ursachen nach Möglichkeit besei tigt werden, dah die Sicherheit des Transportes gewahrt und endlich den störenden Arbeitsunterbrechuna.cn ein Ende gemacht wird. Gerade auf die Erhöhung der Arbeitslei- sttng aber wird wiederum Einfluß haben die au? größe rer Stabilität der Lebcnsmittelpreise beruhende ALminderung des Verlangens nach Lohnerhöhung. Deutscher Marinedampfer verunglückt. Die Marincstation der Ostsee gibt amtlich bekannt - Der zum Kommando der Torpedofchule Mürwick (bei Flensburgs gehörige Bergungsdampser Mntrar" befand sih an, Mittwoch, den 20. Dezember, auf einer dienstlichen Fahrt nach Kiel und hätte bestimmungsgemäß am Don nerstag morgen in Kiel eintreffen müsscn. Das Fahrzeug ist seitdem verschollen. Alle Nachforschungen sind er- gebnislos geblieben. Es ist mit der Tatsache zu rechnen, daß der Dampfer unter gegangen ist. An Bord be- fanden sich zwei Unteroffiziere und zehn Mann. Inzwischen sind die Leiche eines Matrosen an der dänischen Küste und verschiedene Wrackteile des Dampfers angetrieben. Weiter ist noch nichts bekannt. WM WM MleWm. Die neuen Grmätzigungssatze beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. Nach der in der vorliegenden Nummer unserer Zei tung veröffentlichten Bekanntmachung des Finanzamts benagen di« Sätze, um die sich der vom Arbeitslohn (Var-, Natmal- oder Sachbezüge) «inzubchaltende Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohnes ermäßigt, vom 1. Januar 1923 ab bei jeder nach dem 31. Dezember 1922 erfolgen den Zahlung von nach dem 31. Dezember 1922 fällig ge wordenem Arbeitslohn 1. sür dm Arbeitnehmer selbst monad lich 200 Mark (bisher 40 Mark), 2. für die zm Haus-- halrung des Arbeitnehmers zählende Ehefrau monatlich 200 Mark (bisher 40 Mark), 3. für jedes zur Haushaltung der Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind ohne eigenes Arbeitseinkommen bezw- nicht über 17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanz amt zur Berücksichtigung zugelafsenen mittellosen Angehöri gen monatlich 1000 Mark (bisher 80 Mark), 4. zur Abgel tung der na h § 13 zulässigen Abzüge (Wnbungskosten- pauschsatz) monatlich 1000 Mark (bisher 90 Mark). Diese Ermäßigungen in Höhe von 200 und 1000 Mark monatlich sind bei jeder nach dem 31. Dezember 1922 erfolgenden Zahlung von nach diesem Zeitpunkt sällig gewordenen Arbeitslohn zu berücksichtigen. Der nach Vor nahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist in allen Fällen auf volle Mark nach unten abzurunden. Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an die auf dem Steuerbuchs für die Berücksichtigung vernrerkt« Zahl von Familienangehörigen gebunden, er kann z. B. nicht, wenn auf dem Steuerbuch die Ermäßigung für ein minderjäh riges Kind vorgetragen ist, für ein inzwischen hmzugekom- mr-nes weiteres Kind, für das eine Ermäßigung auf dem Steuerbuch noch nicht vorgetragen ist, eine weitere Ermäßi gung berücksichtigen. Dazu seien folgende Beispiele angeführt: 1. Unverheirateter Arbeitnehmer mit 60 000 Monais- arbeirslohn. Ab 1. Januar 1923 sind von dem sür den Monat Januar 1923 und für die folgenden Monate gezahl- ien Arbeitslohn monatlich einzubehalten: 6000 Mark (d. l. 10 v H. von 60 000) — (200-H-1000 —) 1200 Mk. — 4800 Mark. 2 Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vom Finanzamt «ine Erhöhung des Werbungskostenpauschsatzes von 1080 Mab! auf 6000 Mark jährlich zugelassen worden ist, mit einem Monatsarbeitslohn von 70 000 Mark. Ab 1. Januar 1923 monatlich «ingubehalten: 7000 Mark — (200Z-200-I-1O0O---) 1400 Mark-- 5600 Mark. 3. Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjähri gen Kindern. Wachenlohn 15 005 Mark. Ab 1. Januar 1923 wöchentlich einzubehalten: 1500,50 Mark — (48-s-48 -f-240-s-240-s-240 Mark---) 816 Mark 684,50 Mark, ab gerundet auf 684 Mark. 4. Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährige» Kindern und zwei vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen. Tageslohn 2000 Mk. Ab 1. Januar 1923 kein Steuerabzug mehr, da die Er mäßigungen von (8-tz8-s-5X40-f-40 —) 256 Mark den an sich einzubehaktenden Betrag von 10 v. H. der Arbeits lohnes (-- 200 Mark) übersteigen. r »er hall« mag I »ch t Wege I Zeitu I öffnet sorge I den" I von I §um übunj den , kmg I Heinz I fall , «nseu I Pellte zende- I Edm I auch I »ren 8 I ins u Hatter I Hiera, das hatte I gebra I birgif turnei Wirk, I rrslge I mar zlied bund ! aben! I zielle Stärk Beira I wrdei Zomn laus hiesig Umrc tanze msseu Gesa! .d«s ! in tu Ivm fondt also verdr Lmtei wo k begm I.-A Besch oder Krug Wei Lchu '»en fSle »och iHer. -vor max Hera mei! !Nm imel »rag Ach Mir Mi ¬ mik ftde Ber! Vch Nur