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Die SL r o h ern te war in die sem Jahre sehr knapp, es wird schon hier und da über Strohmangel geklagt. Dem H e r b st s u t t er, das sehr reichlich gewachsen ist, hat, soweit es noch anstehend war, der starke Frost am 25. Oktober sehr geschadet. Klagen Iber Mäuse- und Insektenfraß liegen dieses Mal nicht vor. Rutzestandsvezüge Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Dienst bezüge der aktiven sächsischen Beamten für die Zeit vom 1. Oktober 1922 an werden auch die Versorgungs- gebührnisse der im Ruhestand befindlichen sächsischen Staatsbeamten, Geistlichen (diese, soweit sie im Staats dienst an gestellt waren) und Lehrer rückwirkend ab 1. Oktober 1922 neu geregelt. Die umfänglichen Neube- rechnungsarbeiten find bereits im Gange und sollen der «rt gefördert werden, daß die ab 1. Oktober 1922 nach der neuen Bestimmungen zuständigen Versorgungsgebühr msse tunlichst am 1. Dezember 1922, und zwar zusam men mit den aus die Monate Oktober und November entfallenden Nachzahlungsbeträgen, ausgezahlt werden lön- »en. Soweit die Gefamtbezüge der Witwen am Witwen geld nebst Versorgungszuschlag nach den bisherigen Be stimmungen höher sind als nach der ab 1. Oktober 1922 oorzunehmenden Neuregelung, wird den beteiligten Witwen der Unterschiedsbettag als widerruflicher Uebergan g s - zuschuß bis zu dem Zeitpunkt weiter gewährt, in dem er durch künftige Erhöhungen ausgeglichen wird. Unter den „Gesamtbezügen" nach den „bisherigen Bestimmungen" sind die am 30. September 1922 zuständigen Beträge am Witwengeld nebst Versorgungszuschlag (ohne Waisengeld und ohne Kinderbeihilfen nebst ?lusgleichszuschlag) zu ver stehen Vom t. November 1922 an erhöhen sich die Der- sorgungsgebübrnissc anderwell durch die Erhöhung des Versorgungszuschlages und des Ausgleichszuschlags zur Kinderbeihilfe. Es wird versucht werden, die Versorgungs- Sebührnisse in der ab 1. November 1922 zuständigen Höhe, die rechtzeitige Beendigung der Neuberechnungsarbei ten vorausgesetzt, erstmalig Anfang Januar 1922 zugleich mit den auf die Monate November und Dezember 1922 entfallenden Nachzahlungsbeträgen auszuzahlen. Die Auseiandersetzung des sächsischen Staate» mit dem frRheren Königshause ist jetzt so weit vorgeschritten, daß dem demnächst zusam mentretenden neuen Landtage ein Gesetzentwurf Iber diese Materie von der Negierung unterbreitet werden wird Die wesentlichsten Gesichtspunkte dieser Vorlage sind folgende: Dem sächsischen Staate verbleiben die Schlösser in Dresden und Pillnitz mit Aus nahme des dort befindlichen persönlichen Mobiliars des Hauses Wettin. Das Eigentumsrecht des Staates wird durch di« sächsische Verfassung vom Jahre 1830 begrün det - darin heißt es, daß die beiden Schlösser wie auch die früheren königlichen Sammlungen „untrennbar vom Staate" sind. Von diesem Standpunkte aus wird auch die ^Sächsische K ul t u r st i f t u n g", welche die Gemälde galerie, das Kupferstichkabinett, die Skulprurensammlung, das Grüne Gnvölln, Historische Museum mit der Gewchrgalerie, die PorzellansamMung und die natmwis - simsckMlkchan Sammlungen umfaßt, Sachsens Hauptstadt erhalten bleiben. Eigentum des Königshauses bleiben dagegen Schloß Moritzburg und Villa Strehlen. Die Eigentumsverhältnisse an dem Palais des Prinzen Johann Georg aus der Zinzendorfstraße sind bereits vor einiger Zeit zugunsten der Sekundogenitur geregelt worden. SellmMr StMknMeteMM s am Dienstag, den 14. November 1922. —e. Vorn Rate sind. Bürgermeister Dr. Patz, Siadt räte Sammet und Wüstner, vom Kollegium 16 Mitglieder erschienen. 1. Kenntnisnah«*, Stadtbad betr. Vorsteher Georgi teilt dazu mit, daß im Ausßhrrh beschlossen worden ist, ein ProvisorlllM im Badteich nicht zu befürworten, sondern auf ein Hallenbad zuzukommen. Ws Platz ist das Gelände südlich der Hinteren Balmstraße gefunden worden, wo im Grunde viele Stollenwässer zu- sammenkommen, doch haben die Kaufverbandlungen noch kein Ergebnis gehabt. Die Mittelbeschaffung ist ev. durch lehnt (Widerspruch-. Jetzt sei die Arbeiterschaft schwer her anzubekommen. Stadtv. Freitag bestreitet die Weigerung der Unter nehmer. Bürgermeister Dr. Patz meint, in erster Lmie sei die Ablehnung des Freibades und der Plan eines gedeckten Bades schuld an der Verzögerung; eine unbedingte Bereit willigkeit der Arbeiter bez. Ablehnung der Unternehmer sei nicht.aus den Wien zu ersehen. 2 Richard und Anna Gündel-Stiftung. Herr Richard Gündel, ein Sohn unserer Stadt, jetzt in Amerika, hat früher schon Geld gestiftet und neuerdings im Oktober 200 000 Mark gesandt, deren Zinsen je zur Hälfte armen Eltern und armen Kindern zugutekomnien sollen. Das Kollegium mmmt die Stiftung an Und dankt durch den Mund seines Vorstehers dem Geber. 3. Die Urkunde für die Firma Rüg. Clauß-Stiftung muß in Punkt 2 geändert werden, da Baugenossenschaft und Verein „Eigenheim" die ihnen zugedachten Darlehen nicht beanspruchen; die dafür eingesetzten Beträge werden dem Stistungskapital wieder zugeführt. 4. Die Gebühren für die Nahrungsmitteluniersuchung werden ab 1. August auf 1 Mark pro Kopf Ler Bevölke- rung erhöht. Stellv. Vorsteher Degenhardt regt hierbei eine schärfere Kontrolle der Stückchenbutler an, die teilweise un rein und mit anderen Stoffen vermengt sei. 5. Die DiÄtenkostenfatze für das Krankenhaus weiden ab 1. Oktober auf 148 Atari (Klasse 1), 160 Mark (Klasse 2) 210 Mark (Klasse 3) und 260 Mark (Klasse 4) erhöht, üie Verpflegsätze von der gleichen Zeit an um 50 v. H., und beschlossen, diese Regelung künftig durch Kran kend ausausschuß und Nat vornehmen zu lassen, ohne das Stadtverordneterllollegium damit zu befassen. S. Die Schliohgelder bei Schulkarzerstrafen, die bisher 1 Mark betrugen, sollen auf 10 Mark pro Stunde erhöht werden. Stadtv. Barth empfindet dies als eine besonder« Härte und beantragt, diese Gelder abzuschaffen, ev. dem Sckmlbausmeister eine PauschMnme als Entschädigung zu gewähren. Stadtv. Freitag widerspricht dem, da die Strafen doch immer nur wegen Flegeleien ausgeworfen würden, die sehr überhandgenommen haben. Bürgermeister Dr. P a tz betont, daß der Schulhaus ° meister, der die Schrill« nicht verlassen kann, da die Stra fen Sonntags abgesessen würden, dafür entschädigt wer den müsse. Während Stadtv. Barth meint, mit gutem Zureden komme man weiter als mit Strafen, stellt Vorsteher Georgi aus seiner Praris fest, daß wohl ein Teil der Fortbildungsschüler sich durch Zureden lenken lasse, ein Teil aber ganz und gar nickt. Die Vorlage wird daraus gegen vier Stimmen ange nommen. 7. Die Gebühre« für Benutzung des Rontgenapparate» werden um 50 v. H. erhobt und sollen künftig wie di« Krankenhaussätze nur durch Ausschuß und Rat geregelt werden. 8. Entschädigung für Mitglieder der Feuerwehr HSttengrund bei eintretender Sachbeschädigung. Ls liegt hierzu ein Gesuch der Feuerwehr vor, die keine Uniformen besitzt, sondern in ZivMeiduing übt und Leu Löschdienst aussührt. Stadtv. P. Wagner schlägt eine Haftpfiichtver - sicherung vor, da doch einmal eine große Entschädigungs - summe in Frage kommen könne, falls Uniformen nicht be schafft werden könnten. Stadtv. Nudelt verneint letzteres: alte Bestand« seien auch nickt mehr vorhanden. Das Gesuch wird genehmigt mit der Anregung, ein« Schadenersatzversicherung cinzugehen. S. Bezahlung der Ueberstunden für Spielnachmittage. Solche Spielnachmittage Huben vom 26. Jrmi bis 28. September stattgefunden; an ihnen beteiligten sich in der Alkstadt im Höchstfälle 335 Kinder, im Mindestfalle 98 Kinder, in der Neustadt 123 bez. 43 Kinder. 66 Stunden wurden dafür in der Altstadt, 43 in der Recht ad t aufge wandt. Dafür werden 4572,80 Mark einschl. Versicherung benötigt, wahrend 5000 Mark bewilligt waren. 1V. Die Entschädigung für Prstokollfützoung, die jetzt jährlich 15 000 Mark betrug, wird aus Ansuchen des Beamtenausschulses verdoppelt; im 1. Halbjahr 1922 soll ein Stundenvorschuß von 20 Mark, im 2. ein sol- cher von 40 Mark gegeben werden. 11. De» Teuerungszuschlag zu den Schornsteinfeger- kehrlöhnen ist ab 1. Oktober auf 1750 v. H., ab 1. November aus diesen, und muß davon noch alle sächlichen Ausgaben be streiten. Das Kollegium stimmt debattelos zu. 12 Erhebung von Zuschlägen -um Gas-, Licht- und Kraftstromprei». Der Verwaltungsrat des Gaswerkes hatte zur Be schaffung von Gutscheinen für Minderbemittelte pro Kubik meter Gas 50 Pfg., pro Kilowattstunde Lichtstrom eben falls 50 Pfg. und pro Kilowattstrmde Kraststrom 1 Marl Zuschlag oorgeschlagen, der Rat aber hat die Zuschläge für Gas und Licht aogelehnt und den für Kraftstrom auf 50 Pfg. herabgesetzt. Stadtrat Wüstner bittet, wenigstens für die beiden Monate vor Weihnachten die Zuschläge so zu beschließen, wie sie der Verwaltungsrat vorgeschlagen hatte. Stadtv. Becher weist darauf hin, daß schon jetzt die Preise für Gas und elektrisches Licht so hoch seien, daß sie mancher Arbeiter kaum zahlen könne, und bean tragt, nur auf den Kraststrom einen Zuschlag von 3 Marl zu legen. Stadtv. Freitag meint, cm Betrag von 10 dis 15 Mar! im Monat mebr — einen Verbrauch von 20 bis 30 Kubikmeter gerechnel — falle jetzt nicht mehr ins Ge wicht. Stadtv. P. Wagner befürwortet ebenfalls die Zu schläge im Interesse der Armen, hofft aber auf ihre baldige Beseitigung durch die Sozialabgabe. Der Ratsbeschluß wird nunmekr gegen fünf Slim - men abgelehnt. Stadtvv. Freitag und Nudelt schlagen dann im Jrllercffe der Kleingewerbetreibenden vor, auf den Kraststrom nur zwei Mark Zuschlag zu legen, dann wird der Vorschlag des Verwaltungsrates für Gas und Llchtstrom einhellig an genommen. Der Zuschlag zum Kraftstrom wird nach weiterer Aus sprache, an der sich Stadtvv. Barth, Freitag, Nudelt und Eichler sowie Stadtrat Wüstner be teiligen , gegen drei Stimmen auf 3 Marl festgesetzt. 13 Die Schulgelder für die Fachschulen müssen auf Anordnung des Ministeriums erhöht werden und werden wie folgt festgesetzt: Handelsschule: 500, 600 und 700 Mark, für die Mädchen 800 und 700 Mark; Ge werbeschule: 120 Mark Mrlich pro Jahrgang und Web- und Witt schule 200 Atari jährlich pro Jahrgang. 14. Bewilligung von Mitteln für Sozialrentner. Die Unterstützungssätze sind ab 1. Oktober erhöht wor den, und zwar für Empfänger von Invalidenrente von 7200 Mari aus 18 000 Mark, für solche von Witwenrente von 5200 Mark auf 15 000 Mark und für solche von Wai senrente von 3200 Al ark auf 700 Mark; 12 000 Mark jährliches Arbeitseinkommen sind freizuilassen. Für das von ihr zu tragende Fünftel hat die Stabt nunmehr 66 000 Mart im Monat aufzuhringen, d. h. 800 000 Mark jähr lich, wozu noch 200 000 Mark komnren, da der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert worden ist. 240 000 Mack waren dafür vorgesehen, sodaß noch 760 000 Mark aufzu- bringen wären, was der Stadt aber unmöglich ist; sie hat in diesem Sinne ein Gesuch an die Regienmg gerichtet, wird aber die Beträge verlagswcise auszahlen. Auf eine Beschwerde des Stadtv. Becher, manck)«n sei zuviel Arbeitseinkommen angercchnct worden, erwidert Stadtrat Sammet, das Gesotz sei erst am 26. Oktober mir Wirkung vom 1. Oktober erlassen worden; Nachzah lungen würden noch erfolgen. Stadtv. P. Wagner bittet, die alten Leute in ge meinverständlicher Werse und auf andere Weise als durch die Zeitung, die vixle nicht mehr hallen könnten, von der Auszablung zu unterrichten. 15. Die Gasanstaltsrechnung, die Stadtv. K. Wagner nachgeprüft hat, wird richtiggespro- chsn, die Sparkafsenrechnung dem Stadtv. Uhlig zur Nachprüfung übergebem 18. Zum Ankauf von Lernmitteln, die für ärmere Kinder bestimmt sind, werden für die Alt städter und die Neustädter Schule je 10 000 Mark einstim mig bewilligt. 17. Der Anstellung einer hauptamtliche« Lehrkraft an der Mädchenfortbildungsschule wird debattelos zugestimmt; für den Postm ist FrauEidnir in Aussicht genommen, wenn sie fick der notwendigen Prü fung unterzieht. 18. Aufstellung einer Vorwand zum Abort im unteren Altstädter Schulhaus. Die Aufstellung ist geplant, da dort die Abortverhäll- nifse sehr schlecht sind; die Kosten werden sich aus etwa. 16 000 Mark belaufen. Stadtv. Barth hält die Wand für nicht so not wendig wie der SchuLdirektor angibt, und beantragt Ableh nung. Stadtv. Fritzsche und Freitag bestätigen je doch, daß der Geruch manchmal sehr stark ist, und sprr- ck>«n für die Bewilligung. Den Stadtvv. Eichler und P Wagner, die «ine Lotterie gedacht, wie es Penig jetzt beabsichtigt, und durch Einstellung von Beträgen in den alljährlichen Hau>s tzaltplaa. Stadtv. Arnold bedauert, daß der Plan an der Kosten frag« scheitern werde, und behauptet, die Unternehmer hätten die Beteiligung am sog Harburger System adge- 2250 o. H. festgesetzt worden zu dem am 1. Juli 1921 neu geregelten Grundlolm, doch hat ein Meister, der zwei Gesellen beschäftigt, kein höheres Einkommen als einer von Kleie. Die Preise betragen für Kleie au» Umlagegetteidelieferurge« für da» erst« Drittel Mk. 1210 — je Ztr, für «leie au» Zuschuhgetreide für de« Monat November Mk S39O. — je Ztr., beide ab Lagex Landwirte, die Umlagegetreide abgeliefert habe«, erhalten durch die Mühlen oder Kommissionäre, an welche die Getreidelieserungen erfolgt sind, gegen Entrichtung des Kaufpreise« 10 der abgelieserten Merge als Kleie zurück. Landwirte und sonstige Tierhalter, welche Anpsruch aus Kleie ans dem Zuschuß getteide erheben, erhalten vom Bezitksverbaud — Aetreideabteil.— gegen Zahlung des Kauf preise« einen Kleiebezugschein, gegen den sie die Kleie bei einer Mühle entnehmen können. Bezirksverband Glauchau, 14. 11. 1922. —Nr. 542 Tetr — Auf Blatt 4 de« hiesigen TenosseaschastSregtsterS, den Tvnfttmvaros« für Odor- lungmitz und Umgegend, «ingettagene venofsenschast mit beschickter Haftpflicht in Liquidation in Oberlungmitz betreffend, ist heute eingetragen worden, daß die Ver- tretungSbesuanis der Liquidatoren Gemeindeoorstand Richard Otto Riedel in Oberlungwitz und Strumpfwuker Hugo Hinke dastlbst erledigt und die Firma nach beendeter L quidatien erloschen ist. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, den 14. Nooember 1922 Die Auszahlung der infolge Erhöhung der Sätze nachzuzahlenden Betrüg» für Oktober und November 1922 an die Sozialrenten-Unterstützungo-Empfünger er folgt am Freitag, den 17. Rovemder 1922, vormittags von 8—12 Uhr in Zimmer 3 des Rathauses (Eingang durch Zimmer 2) gegen Vorlegung des Ausweises (rote Marke) in der bisherigen Reihenfolge. Hohenstein-Ernstthal, den 15 November 1922. Der Stadttat.