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Hemsvrecher 18. Tel.-Adr.: Wochenblatt Pulsnitz Postscheck^Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 Erscheint Dienstag, Doaaersta» mad Sonnabeni». Am Falle Sherer S«o«V — Krieg Mr jonftiq -r end welcher Störung d s Betriebes derZrit^ag oder der B-sürdermtMinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch «uf A-k» >ng oder tiachNefernny »er Zeitung .der auf Rückzahlung des Bezugspreises. - '/»monatlich M V20 000 bei freier Zustellung; bei Abholung '/»«onatlich Li 900 000; durch die Post monatlich M —freibleibend. Vie sechsmal gespa't.PrtitMe (Mofsr'sZeilmmefjer :4) M 150000 im Bezirke der AmLsha pt n-nnschast M 100 000. A nil. Zeile M 450 000 u. M 300 000. Reklame M 350 000 bei sofortiger Zahlung. Tabellarischer Gatz 25«/, Aufschlag Bei späterer Zahlung müssen wir uns Umrechnung in den jeweiligen Tages preis Vorbehalten. — Bet zwangsweiser Etnziedung der Anzeigenzebüyre-, durch Klage oder in KonkurSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unt — - — — Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — — — — A stil» «e» Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und iL Stv Commerz und Privat»Bank, Zweigstelle Pulsnitz Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Ha plblatt und älteste Zeitung in den Ortschatten der ^"lsnttzer Amtsgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstem« Weißbach, Ober- nur N-ederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Geschäftsstelle: Pulsnitz, Btsmarckplatz Nr. 365. Druck und Verlag von E. L. Försters Erbe» (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 105. Dienstag, den 4 September 1923. 75. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung Steuerabzug vom Arbeitslohn Mit Wirkung vom 1. September dieses Jahres ab find die Beträge, um die sich der vom Arbeitslohn einzubehaltende Steuerabzugsbetrag ermäßigt, wie folgt neu festgesetzt worden. monatlich um wöchentlich um täglich UM für je 2 angefangene oder volle Arbeitsst um Nr den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zäh- M M M M lende Ehefrau je Nr jedes zur Haushaltung d Steuer pflichtigen zählende mindert. Kind (Kinder im Alter von mehr als 17 I. die eigenes Einkommen beziehen, 360 000 86400 14 400 3 600 werden nicht gerechnet) .... 8ur Abgeltung der nach K13, Abs 1 Nr. 1—7 des Einkommensteuerge setzes zulässigen Abzüge (Werb- 2 400 00 576 000 96 000 24 000 ungskostenpauschsatz) 3 000000 720 000 120 000 30 OM Die neuen Nütze finden Anwendung bei Vornahme des Steusrabzuas von jeder nach dem 31. August 1923 erfolgenden Zahlung von nach dem 31. August 1823 füllig gewor denen Arbeitslohn. Kamenz, am 31. August 1923. Das Finanzamt. Bekanntmachung Bewertung der Natural-- und Sachbezüge und der Deputate für den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Auf Anordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen werden mit Wirkung »vn» 1. September 1923 ab die Werte ») für Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung aus das Dier- hunderachtzigfache, d) der Deputate auf das Zweihundertoierzigsache du in Nr. 56 der Sächsischen Vtaatszeitung vom 7. Mürz 1923 veröffentlichten Wertsötze, d i. aus das Fünszehnfache der vom 1. August 1923 ab geltenden Sätze erhöht. Der Wert der Wohnung für Deputotempfänger in der Land und Forstwirtschaft betrügt 18 000 M «r Unverheiratete und 36 000 M für Verheiratete. Die volle freie Station beträgt nunmehr M die einzelnen Gruppen der Arbeitnehmer: Gruppe 123 jährlich: 172800000 M 230400 000 M 288 000 000 M monatlich! 14 400 000 „ 19200000 , 24 000000 . Die neuen Werte können auf Grund der in Nr. 56 der Sächsischen Staatszsitung ^öffentlichen Werte errechnet werden; sie werden auch von den Finanzämtern zum Aus- Mg gebracht Ueberdrucke, aus denen die Werte vom 1. März 1923 ersichtlich find, «Onnen von den Finanzämtern gegen geringes Entgelt, soweit der Vorrat reicht abge geben werden. . Finanzamt Kamenz, am 3 September 1923 Öffentliche Bekanntmachung. Betriebssteuer — Arbeitgeber-Abgabe. , Alle Inhaber von industriellen, gewerblichen oder Handelsbetrieben haben als Be» Mbssteuer in der Zeit vom 1. September 1923 bis zum 29 Februar 1924 das Doppelte U von ihnen in dieser Zeit einbehaltenen Lohnsteuerbeiräge an die Finanzkaffe zu entrichten. Abgabe ist - gleichviel ob Steuermarken verwendet werden oder im Ueberweisun,s- Erfahren eingezahlt wird — zu bezahlen: Am 5. jedes Monats für die Lohnzahlungen in der Zeit vom 21. bis zum Schluß des Vormonats, am 15 jedes Monats sär die Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis zum 10. des lausenden Monats, am 25 jedes Monats sür die Lohnzahlungen in der Zeit vom 11 bis zum 20. des lausenden Monats . Bis. zum 10 September 1923 ist das Doppelte derjenigen Beträge zu entrichten, die dem 1. September 1929 als Lohnsteuer einzubehalten waren, sür die aber erst nach dem 1. September die Ueberweisung an die Finanzkaffe oder die Verwendung von Steuermar ken vorgenommen wird. Gleichzeitig mit der Ueberweisung der Arbeitgeberabgabe ist eine Bescheinigung aus zustellen, zu der Vordrucke unentgelilich vom Finanzamt abgegeben werden. Bei verspäteter Zahlung ist Beitreibung zu erwarten. Auch werden Zuschläge in be trächtlicher Höhe verwirkt. Finanzamt Aamenz, am 3. Septbr 1923. Bekanntmachung. In Dersolg unserer Bekanntmachung vom 25. August beträgt der endgültige Durchschnittspreis für Monat August nach dem Einfachtaris bezogen : M 420000,— sür Ströme, die zur Beleuchtung verwendet werden, M 400 000,— für Ströme, die sür Motorenbetrieb, Heizung usw. Verwen dung finden. Nach dem Doppeltaris bezogen: M 380000,— außerhalb der Sperrzeit, M 600000,— während der Sperrzeit. Der Preis von M 380 000,— sür eine nach dem Doppeltaris bezogene Kilowattstunde setzt eine jährliche Mindestbenutzu»g der angeschlvffenen Leistung von über 300 Stunden voraus. Ist die jährliche Benutzungskundenzahl 300 oder weniger, so betrügt der Preis einer Kilowattstunde M 560000,—. Aus letzteren Preis wird ein Nachlaß von 10 o. H. ge währt, fasern die Stromabnahme während des ganzen Jahres regelmäßig und nahezu gleichmäßig ersolgt. Die Pauschalpreise werden mit M 420 000,— sür jedes angeschlvssene Watt und Jahr berechnet. Me Rabattsätze auf den Ich in einer Anlage bezw. in einem Anschlusse ergebenden Rechnungsbeträge eines Abnehmers für Beleuchtung und Motorenbetrieb usw- innerhalb eines Kalenderjahres werden zufolge obiger Preisregelung wie nachstehend geändert: Auf den Betrag zwischen 915000000 - 1500 000 000 5 »/„ , , , . 1500 000001- 2350000 000 10 °/., ... . 2350000001-4250000 000 15 «/., . . . , 4250 000 001-5 960 000 000 20 °/., . . . über 5 960000000 25 «/,. Die hiermit festgesetzten Rabattsätze kommen sür den gesamten Iahresstromoerbrauch am Schluffe des Kalenderjahres zur Verrechnung, fasern bis dahin nicht eine abermalige Acnderung der Rabattsütze eintritt. Für jede im Betrieb befindliche Anlage find im Kalenderjahr mindestens M 9 660 000,- zu zahlen. D e monatlichen Mebkosten betragen ab 1. August 1923 sür einen Elektrizität«- zähler bis zu 600 Watt Anschlußwert M 50000,— 1 250 , , M 160 OM,- 5 000 „ , M 600 OM,— 9000 , » M 950000,- 15 000 „ „ M 1430 OM,- 20 000 , » M 1950000,- übec 20000 „ , nach Vereinbarung. . Bei Doppeltarifzählern gelten dieselben Sätze mit M 70000.— Zuschlag sür den Monat. Die aus den Einheitspreisen beruhenden anderen Preissestsctzungen der Bedingungen sür Abgabe von elektrischen Strom erhöhen sich von dem gleichen Zeitpunkte an ansprechend. Zahlungsbedingunge«. Nachdem nunmehr auch die Kohlenlieferanten sich dem Vorgehen aller Lieferanten angeschloffen und Zahlungsbedingungen ausgestellt haben, die einer Vorauszahlung gleich kommen, find auch wir nicht mehr in der Lage, das von uns bisher angewendete Einhebungs- verfahren aufrecht zu erhalten. Es macht sich nötig, daß die Stromgelder viel schneller als bisher zu unserer Verfügung stehen, damit auch wir in dec Lage find, unseren Verpflich tungen nachzukommen. Wir werden daher in Zukunft die bisher erhobenen Abschlagszahlungen den vor- ausstchtlichen neuen Strompreisen der nächsten Einhebungsperiode entsprechend anpaffen. Die Rechnung find bei Vorlegung sofort zu bezahlen, ohne Rückficht auf etwaige Einwände. Fehler in de: Messung, oder Irrtümer in der Berechnung werden nach ihrer Klarstellung mit der nächsten Stromrechnung ausgeglichen. Bei verspäteter Zahlung gelten die höheren Preise, falls bis dahin eine Erhöhung der Kohlenpreise bezw. Löhne gegenüber dem Liesermonat eingetreten ist. Besondere Anmahnungen können fernerhin nicht mehr erfolgen. Pulsnitz, am 4. September 1923. Städtisches Elektrizitätswerk Pulsnitz. Das Wichtigste. ^nde-arbeitsousschuß und Landtagssraktion der sozialdemo kratischen Partei Sachsen» fordern das Ausscheiden des . Reichrwehrministers Geßler au« dem Reichskabinett. , sächsischen Landwirte erklären sich außerstande, die Steuer termine einzuhalten und ersuchen dringend um Zahlungs- » ausschub. Herr Reichsminister der Finanzen hat den Umrechnungrsatz für die Landabgabe für die Zeit vom Sonnabend, 1. Sep. Ä^r bi» Freitag, den 7. September aus 1 290 000 festgesetzt. >e Reichsdruckerei beginnt in dieser Woche mit dem Druck von 500 Millionen Scheinen. Der Druck von 1 Milliarden- » Scheinen ist in Vorbereitung. Ha einer gemeinsamen Eingabe an da» Reichswirtjchastrmini- In! "m fordern Industrie, Groß und Kleinhandel die Eln- iUhrung der Goldwährung, um den drohenden wirtschaftlichen ousammenbruch zu verhüten. Der Reichsverband der deutschen Industrie beabsichtigt, dem Rcichswirtkchaftsminister ein Gesundungsprogramm für die deutsche Wirtschaft vorzulegen, da» u. a. die Einführung einer neuen Währung unter ausländischer Mitwirkung Vorsicht. Der Reichskohlenrat hat beschlossen, die Goldrechnung im Koh lenbergbau einzusühren, wenn auch die Reichrregirrung all gemein zu Goldkonten übergeht Ein deutsch-russisches Getreidegeschäst ist zum Abschluß gekommen. Infolge heftigen Sturmes ist in der Nordsee ein deutscher Fracht dampfer gesunken. Die gesamte Besatzung — 41 Mann — ist ertrunken. Holland begeht gegenwärtig da» 25jährige Regierungrjubiläum seiner Königin festlich Die Italiener haben die griechische Insel besetzt und in einem aus sünf Stunden befristeten Ultimatum von der griechischen Regierung die Annahme der geforderten Reparationen verlangt. Griechenland hat den Völkerbund ersucht, in dem Konflikt mit Italien zu vermitteln. Japan ist von einem schweren Erdbeben heimgefucht worden e Tokio und Dokohama stehen in Flammen und sind teilweis zerstört. Die Stuttgarter Kanzterrede. Jo der richtigen E kinntnik, d^ß dos ropidr An- wachsen der dem Reiche von innen und außen drohen den Gefahren die Aufklärung de« ganzen Volke» und drti Kurland«» über di« sich fast täglich verändernd« und verschtimmerndr Lage zur Pflicht der Regierung «acht, hat der Reichskanzler am Sonntag in Stutt gart dir mit Spannung erwartete große realpolitische Rede geholten, in der er rin umfassende» Bild der Lage Deutschland» und zugleich der von der Regierung