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Nr !16. PulsnkMk Wochenbratt. — Sonnabend, den 29. September 1923. Srür 2. Ium« auch außerhalb Ler sonst hierfür bcsttmrMen gefttzlichen Grenzen zulässig. 8 2. Mit Ler Bekanntmachung dieser Berordnuns geht dir vollziehende Gewalt auf den Rüchswehr- Minister über, Ler sie auf MilitärbefehlShabrr über tragen kann. Im Einvernehmen mit dem Reich». Minister FeS Innern kann der RrichZwchrMtnistrr zur Mitwirkung der Ausübung der vollzirheodrn Gewalt aus dem Gebiete drr ZivUverwaltung Regierung?- kommifsare ernennen. § ». Die Weisungen ds» MliiLrbtfehlkhub.r« an di« Zivilverwaliungen und Gemeindebehörden, sowie seine allgemeinen Anordnungen an dir Bevölkerung find, bevor sie ergehen, zur Kenntnis der Regierung», kommifsare zu bringen. Allgemeine Vorschriften des MilftärbefehlkhaSer», die Beschränkungen «ach § 1 enthallen, bedürfen zu ihrer RichiZwirksawksir dis Zu stimmung der RegierungSkommiffare, sofern ein solcher eingesetzt ist. 8 4. Wer den im Jntrrefsr drr öffentlichen Sicherheit ergangenen Anordnungen des Reichswehr. Minister« oder der Militärbefehlrhaberk zuwidrrhandelt oder zu solchen Zuwiderhandlungen auffordert oder anrrizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Geld' strafe bis zu 15 000 Goldmark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlungen nach Absatz 1 die Gefährdung von Menschenleben herbriführt, wird mit Zuchthaus, bet mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter S Monaten, und wenn die Zuwiderhandlung den Tod eine» Menschen verursacht, mit dem Tode, bei mildern den Umständen mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahrm bestraft. Daneben kann auch auf BrrmögenSeinzirhung erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt wird mit Zuchthaus, bet mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 8 Monaten bestraft. 8 5 Die in den §8 81 (Hochverrat), 807 (Brand- stiftung), 311 (Explosion), 312 (Urbcrschwemmung), 315,2'(Beschädigung von Eisenbahnanlagen) de» Straf- gesetzbuches mit lebenslänglichem Zuchthaus angesetzten Verbrechen find mit dem Tode zu bestrafen, wenn sie nach der Verkündigung der Verordnung begangen sind. Unter der gleichen Voraussetzung kann im Fall dr» 8 92 (Landesverrat) der Str.-G. B auf Todesstrafe erkannt werden. Ebenso in dem Falle de« § 128,2 (Rädelsführer und Gewalttätigkeiten bet Zusammen rottungen) und 8 115,2, wenn der Täter den Wider stand gegen die Gewalt oder Drohung mit Waffen oder im bewußten und überlegten Zusammentreffen mit Unbewaffneten begangen hat. § S. Auf Ansuchen de» Inhaber» der vollziehen» den Gewalt sind durch den Reichrjustizminister Gericht« auf Grund der Verordnung de» Reichspräsidenten vom 29. März 1921 zu bilden. Z 7. Diese Verordnung tritt mit drr Verkündung in Kraft. Berlin, den LS. September 1923. Der Reichspräfident. - Der Reichskanzler. Ebert. or. Stresemann. * * * Bekanntmachung 0r. Geßlers. Berlin, 87. September. Eingehend auf 8 2 der der AuSnahmenotverordnung de» Reichswehrminister ». Geßler folgende» bekannt: Aus Grund drr Verordnung d«S Reichspräsidenten vom 27. September übertrag« ich die vollziehend« Gewalt im Bezirk de» Wehrkreiskommando» 4 den Generalleutnant Müller. Berlin, 27. September 1923. Der Reichswehrminifte». l)r. Seßler. * * Bekanntmachung des Generalleutnant» Müller. Dresden, 2V. September. Auf Grund vorstehen der Verordnung de» ReichSwehrministerS verordn« ich folgendes: t. Die vollziehende Gewalt ist vom 27. September ab auf mich übergegangen. Die Regierungen und Behörden bleiben in Wirksamkeit. 2. Den Offizieren und OffizierSdievsttuern der Reichswehr verleihe ich die Rechte von Polizetbeamte» und Hilftbeamten der Staatsanwaltschaft. 2. Der Druck und Vertrieb von Flugblättern, die sich mit politischen Angelegenheiten befassen, sowie das Erscheinen «euer Zeitungen und Zeitschriften be darf meiner Genehmiguns. Anträge find bet den zuständigen Ortspolizeibehörden zu stellen. 4. Umzüge und Versammlungen unter freiem Himmel sind untersagt. Politische Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen meiner Genehmigung. 5. Verboten ist jede Betätigung, die darauf ge- richtet ist, durch Wort, Schrift oder ander« Maß nahmen lebenswichtige Betriebs stillzulegen. Als lebenswichtige Betriebe gelten insbesondere die öffent lichen Verkehrsmittel, sowie olle Anlagen und Ein richtungea zur Erzeugung von Gak, Wasser, Elektrizität, alle Bergwerke, z. B. Kohlen» und Kaliwerke, sowie die damit im Zusammenhang« stehenden Anlagen, ferner Etickftoffwrrke, Brot-, Teig, und Zuckerfabriken. 6 Alle Ansammlungen in den von den Kom mandeuren und Ttandortältestsn festzusttzenden Bann kreisen um Kasernen und öffentliche Dimstgebäude werden Hiermit untersagt. 7. Zuwiderhandlungen gegen dies« Anordnungen, die Aufforderung oder Anreizung dazu werden gemäß 8 4 der V-rordnung des Herrn Reichspräsidenten bestraft. Dresden, den 27. September 1923. Der Befehlshaber. Müller, Generalleutnant. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Die wirtschaftliche Notlage weiter Kreise der Pulsnitzer Einwohner schaft) ist dermaßen groß, daß die städtischen Kolle gien beschlossen haben, auch dieses Jahr, insbesondere mit Rücksicht auf den kommenden Winter, eins Hilfs, aktion in die Wege zu leiten, wozu jeder, der in der gegenwärtigen Zeit noch etwas übrig Hai, durch reich liche Gaben beistenern möchte Es wird vor allem beabsichtigt, den Bedürftigsten unter den Rentnern, Rentenlosen und Erwerbslosen Bargelder, Nahrung«, mittel, Kleidungsstücke und vor allem auch Heiz material zur Verfügung zu stellen, vielleicht auch wieder wie im Vorjahre eine gute und preiswerte Speisung armer Hilfsbedürftiger einzuführen. Eine nähere amtliche Bekanntmachung in dieser Angelegen heit wird demnächst erscheinen Bereits heute wird darauf hingewiesen, daß die städtischen Kollegien für die oben genannten Zwecke als 1 Rate den Betrag von 1 Milliarde Mark dankenswerter Weise zur Ver- fügung gestellt haben. Jeder Helfer und Geber aus der Bevölkerung ist willkommen, auch die kleinste Gabe wird gern entgegengonommrn, mag diese in barem Gelds oder in der Hergabe von Naturalien bestehen. Pulsnitz. (Rentensache) Vom L. Oktober ab haben die Rentenquittungen zu lauten bei den Invaliden , Alters- u. Krankenrenten auf 100001000 Mark, bei der Witwenrente auf 60 001000 Mark, bei den Waisenrenten bei 1 Kind auf 50001000 Mark, bei 2 Kindern auf 100001000 Mark, bei 3 Kindern auf 150 001000 Mark usw. Pulsnitz. (Polizeibericht) In der Nacht vom 27. zum 28 September gegen 2 Uhr wurde von einem städtischen Poltzeioeamten auf seinem Rundgange ein ihm verdächtig vorkommender Rad- fahrer angehalten Derselbe ließ sein Fahrrad mit vollgepacktem Rucksack in Stich und ergriff dis Flucht. Infolge der Dunkelheit mußte die Verfolgung auf gegeben werden und entkam er daher unerkannt. Im Rucksack befanden sich zwei bunte fertige Bett bezüge, ein Ballen bunter Bettbezugsstoff, '/» Dtzd. neue Handtücher, fünf Stück Damenhemden und ein Paar Herrenunterhosen. Diese Gegenstände rühren höchstwahrscheinlich von einem Einbruchsdiebstahle her und haben einen ganz beträchtlichen Wert. Sachdien liche Wahrnehmungen wolle man der hiesigen Polizei wache oder dem Eendarmeriepostsn Mitteilen. — (Landabgabe.) Der Herr Reichsminister der Finanzen hat den Umrechnungsfatz für die Land abgabe für die Zeit vom 29. September bis 2 Ok tober einschließlich auf 31900000 Mark festgesetzt. — (Abermals LOprozentige Erhöhung ds« Reichsbahn - Personerrtarifrk) Dis Schlüsselzahl für den Ltsenbahngüttrtarif bleibt einst- wsllea unoerändrrt. Dt« Schlüffklzahl für den Per sonen- und G-päcktars wird vom D-snStag, den 2. Oktober ab, auf 30 Millionen, also um 50 Prozent, erhöht. In der viertägigen Gültigkeit der Fahrkarten tritt ein« Arnderung nicht ein. — (Neu« Fernsprechgebühren.) Am 1. Oktober werden di« Fernsprechgebühren aus da» Achtfache der augenblicklichen Sätze erhöht. Dis Gr bühr beträgt dann: für ein Ortsgespräch von einer Tetlnehmerstell« oder einer öffentlichen Sprechstklle au« 4 Millionen Mark Mindesten» werden für einen Hauptanschluß monatlich angerechnet in OrLSnetzra mit richt mehr al» 50 Hauptanschlüssen zwanzig Ortsgespräche, in Ortsnetzen mit mehr al» 60 bis einschließlich 1000 Hauptanschlüssen 30 Ortsgespräch«, in Ortsnetzen mit mehr als 1000 bi» einschließlich 10 000 Hauptanschlüsse» 40 Ortsgespräche, in Ott»- nutzen Mit mehr als 1OOOO Hauptanschlüssen 50 Ort»- yespräche. Mr ein Ferngespräch von nicht Mehr al» drei Minuten Dauer werden erhoben bei einer Ent» sernung bis zu 5 Kilometer etnschlteßUH 4 Millionen Mark, Sei. einer Entfernung von Mehr als 5 bis 15 Kilometern einschließlich 8 Millionen Mark, bei einer Entfernung von mehr als 15 bi» 25 Kilometern ein schließlich 12 Millionen Mark usw. Für dringende Gespräche das dreifache. -- (Die neuen Postgebühren.) Am 1. Ok tober tritt im Post- und Bostschrckorrkehr ein« neue ÄLbührencrhöhung in Kraft. ES werd«» kosten: Postkarten im Ortsverkehr 400000 M, im Fern verkehr 800 000 M. Briessim Ortsverkehr 800 000 M. m Fernverkehr 2 Millionen. Drucksachen 400 000 M. Päckchen 4 Millionen M Pakete in der ersten Zone t?ir 3 Kilogramm 4 500 000 M, in der zweiten Zonr 9 Millionen M, tn der dritten Zone ebenfalls 9 Millionen M, ZeituntzSpaket« dis 5 Kilogramm in der ersten Zone 3 500 000 M, in der zweiten und dritten Zone 7 M'llionen M Postanweisungen bis 50 M Mor-en Mark 400 000 M Zählkarten bis SO Millionen Mork 100000 M Ohorn (Spiel undSporiiag) Morgen Sonntag hält der Turnverein Ohorn einen Spiel- und Sporttag ab. Geboten werden sehr interessante Faustball und Schlagballspiele, an denen sich im besonderen dis Spielabieilungen der Vereine Lang- burkersdorf (Schlagballmsistsr der Lausitz), Dresden- Neu und Antonssiadt, Langcbrück sowie Kamenz beteiligen Außerdem finden Mannschaftskämpfs im Kugelstoßen, Hoch und Weitsprung sowie Stafetten- läuft statt, woran außer den bereits genannten Ver einen auch zahlreiche Wettkämpfer der näheren Um gebung trilnrhmsn. Nachmittags werden allgemeine Freiübungen geturnt. Im Verlaufe des Vormittags werben auch u. a. turnerische Spiele der hiesigen und der Bischof-wsrdaer Schuljugend vvrgesVhri Die Jugendturner messen ihrs Kraft« im Dreikampf. Der Abend vereinigt dis Gäste, die Mitglieder des Ver eins, Freunde und Gönner der Turnsache zu einem gemütlicher? Tanz im Gasthof Weiß. Hoffentlich be- weift der Ort durch rege Teilnahme an Liesen Ver> anstaltungen, daß er Verständnis für dis körperliche Ertüchtigung unseres Volkes hat. Großröhrsdorf. (Durch Feuer Alarm) wurden in drr Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag unser« Bewohner au» dem Schlafe geschreckt. Früh in der 2. Stunde b,s Donnerstag war in der Scheune de» Altwarenhändler« Hähnel aus drr Südstraße Feuer auSzebrochen, da» in dem feuergefährlichen Inhalte derselben reiche Nahrung fand, lagerten doch daselbst Mengen von Stroh, Heu, Lumpen, Papier und Woll- abfälle und ähnlich« leicht brennbare Gegenständ«. Binnen kurzer Zeit stand die Scheune über und über in Flammen, eine ungeheure «lut verbreitend. Die Nachbarschaft war auf» Wraßerst; gefährdet, doch g« lang e» den schnell hin,»geeilten Feuerwehren in letzter Miaute ein Uebergreifen auf die Rachbargebäudr und auf da» Wohnhaus de« Besitzer« zu verhindern. Di« Glut ging zunächst direkt auf die Ecke de» Nachbar- qrbäubrS, wa» kaum zu erhalten gewesen wäre, wenn sich nicht plötzlich dt« Windrichtung geändert und die Feuerwehr eingegriffen hätte. Beim Retten zog sich Herr Hähnel erhebliche Brandwunden zu. Ja der Scheune war auch die Reiß«ret untergrbracht. Sämt liche Maschinen, Mokore, Transmissionen usw. der An» lag« find durch do» Feuer in Mitlttdenschast gezogen und vernichtet worden. Dem Besitzer erwächst großer Schaden. Dresden. (Landtag».Zusammentritt) Da» Landtag»prüsidinm beschloß in seiner Sitzung am Donnerttag, drn Landtag auf Dienstag, den 9 Okto ber nachmittag» 1 Uhr «inzuberufe». Auf der Tages ordnung sollin die bekannten politischen Anträge und Anfragen stehen. Wie lange di« Tagung dauern wird, wird von den weiteren Beschlüssen de» Vorstände» abhängen. Dresden. (Harmlose Demonstrationen in Dresden) Trotz des Ausnahmezustandes durch zogen gestern abend fortgesetzt Demonstranten, aller Lings nur in kleineren, dafür aber zahlreichen Trupps von etwa 5—600 Mann die Straßen der Stadt An einzelnen Stellen waren sie mit der Polizei in Füh' lung gekommen. Die Lage der Polizei war trotzdem sehr schwer, da jede Reizung der Menge vermieden werden sollte. Einzelheiten liegen noch nicht vor. Dresden. („Stärkste Bedenken" Sach' sens) Dis Ausnahmsvsrordnung der Reichsregie rung wird von der „Sächsischen Staatszeitung" dem offiziellen Regierungsorgan, mit folgenden bezeichnen den Sätzen kommentiert: „Sachsen wird sslbstverständ' lich von sich aus alles tun und unterstützen, um die Gefahren einzudämmen, von denen das Reich bedroht ist. Es müssen aber gegen die Form, in der dies durch dis Reichsregierung geschehen soll, die stärksten Bedenken geltend gemacht werden." Dresden. (Not -Geld.) Zur Behebung d«r dauernden Zahlung»mittelknappheit gibt dir Stadt Dresden Gutscheine über 50 Millionen Marl und 500 Millionen Mark au».