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Im Kalle höherer «ewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Geltung oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe--ung oder Nachlieferung der Zeitung > der auf Rückzahlung des Bezugspreises. — »/»monatlich M 250 000 bei freier Zustellung; bei Abholung »/, nonatlich M 24b 000; durch die Post monatlich Mfreibleibend. und Zeitung Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Die sechsmal gesp a t.Petitzeile (Moffr's Zülenmeffer tS) M 100000 im Bezirke derAmtshaupt nannschaft M 80 000. Amtliche Zeile M 300 000 u. M 240 000. Reklame M 280 000 bei sofortiger Zahlung. Tabellarischer Satz 2b"/»Ausschlag, Bei späterer Zahlung müssen wir uns Umrechnung in den jeweiligen Tages preis Vorbehalten. — Bet zwangsweiser Einziehung der Anzeigen gebühren durch Klage oder in KonkurSfällen gelaugt der volle Rechnungsbetrag unter — - — — Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — — — — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Ha ptblatl und älteste Zeitung in den -Ortschaften des P'Osniyer Amtsgerichtsbczirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswaldc, Ohorn, Obersteina, Niederstetna Weißbach, Ober- uud Nüderlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr, 365. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz. Nummer 102. Dienstag, den 28 Anguft 1823« 75. Jahrgang Amtlicher Teil. Höchstpreise für den Kleinhandel mit Milch und Butter. Auf Grund der Bekanntmacbuna des Wirtschastsministeriums über Höchstpreise für Milch und Milcherzeuanisse vom 16 Juli 1923 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 August 1923 (Nr 196 der Sächsischen Staatszeitung) werden im Einvernehmen mit v-r Preisprüsungsstelle für den Milchkleinoerkaus folgende Höchstpreise festgesetzt: 1. Für den Kleinverkauf von Milch durch die Molkereien und Milchhändler: -) Vollmilch 92000 M je Liter d) Mager- oder Buttermilch 46000 , , , 2. Für den Kleinverkauf von Milch durch die Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher ab Gehöft: a) Vollmilch 79000 M je Liter d) Mager- oder Buttermilch 39500 , . . Für den Kleinverkauf von Butter und Quark direkt an den Verbraucher gelten folgende Höchstpreise: für da» Pfund Butter: für Kuhhalter ab Gehöft 863500 M, für gewerbl. Molkereien ab Molkerei 1035000 , für da» Pfund Quark: für Kuhhalter ab Gehöft 137500 M, für gewerbl. Molkereien ab Molkerei 172M0 , Die Höchsipreissestsetzungen gelten für den gesamten Bezirk der Amtshaupimann- 'chllft einschließlich der Stadt Kamenz, aber ausschließlich der Stadt Pulsnitz, und treten am 2«. August 1823 in Krast Kamenz, am 24. August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Bezirksverband. Mehl- und Brotpreise» Infolge bedeutender Erhöhung der Kvhlenpcetse sowie sämtlicher Unkosten im Bäckergewerbe müssen die Preise sür das auf Marken abzugebenve Mehl, Brot und Weitzgebäck oom 26. August 1923 ab wie folgt festgesetzt werden: 1 Pfund Brot 27635 - M 2 Pfund Brot 55270. -- , 3 Plund Brot 82905- . 1 1900 Gramm Bcot 105000.- , 1 Pfund Roggenmehl im Kleinhandel 12000.- . 1 Pfund Weizenmehl im Kleinhandel 16000.- , 1 Semmel im Gewicht von 80 Gramm 5500.- , Kamenz, am 24. August 1923. Die AmtshauptmannschasL sür den Aommunalverband. Bekanntmachung. Auf Grund der 3 sächsischen Ausführungsverordnung zum Rsichsmietengesetz vom W. Mai 1923 wird hiermit unter Aufhebung von Punkt I bis IH unserer Bekannt machung oom 26. Juni 1923 solgendes bestimmt: l. Auf die Zeit vom 1. bis 31. Juli 1923 werden innerhalb der Stadt Pulsnitz die Zuschläge zur Grundmiete sestgesetzt: a) auf Zinsendienst 1 Grundmiete 100 Prozent, d) „ Verwaltungsauswand 8 600 c) , Hausmannsarbeiten 30 3000 6) , Betriebskosten e) » lauf». Jnstandsctzungs- 280 28000 arbeiten 322 32200 k) , aus große Instand- setzungsardeiten 60 6000 * 699 Grundmieten 69800 Prozent, während sie auf die Zeit vom 1. August bis 31. August 1923 wie folgt sestgesetzt werden: -) aus Zinsendienst 1 Grundmiete 100 Prozent, d) , Verwaltungsauswand 8 800 c) , Hausmannsarbeiten 300 30000 ä) » Betriebskosten 0 » laufd. Jnstandsctzungs- 8S0 85000 arbeiten 760 76000 k) , auf große Instand- setzungsardeiten 80 8000 1999 Grundmieten 199900 Prozent. il. Die Berechnung der Untermiete hat vom 1. bis 31. Juli 1923 nach dem 700fachen und vom 1. bis 31. August 1923 nach dem 2000fachen der sogenannten reinen Friedensmiete zu «folgen. (Dgl hierzu Abs. V der Bekanntmachung des Stadtcates oom 12. Okt. 1922) m. , Für die Vermieter besteht hinsichtlich der Betriebskosten und der Kosten sür die lausenden Instandsebungsarbeiten eine Abrechnungspfltcht, für die Mieter gegebenenfalls «ine Nachschubpflicht. Pulsnitz, den 28. August 1923. Der Stadtrat. Zwangsinnung für das Bürsten- und Pinsel- macherhandwerk. Vom Landesverband des Bürsten und Pinselmachergewerbes in Dresden ist be antragt worden, anzuordnen, datz innerhalb des Bezirkes der Kreishauptmannschaft Bautzen sämtliche Gewerbetreibende, die das Bürsten- und Pinselmachsrgewerbe ausllben, einer zu errichtenden Zwangsinnung angehören müssen. Don der Kreishauptmannschast Bautzen mit der kommissarischen Vorbereitung für deren Entschließung beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schristlich oder mündlich in der Zeit vom 28. August bis 8. September dss. Ihs bei mir äbzugeben find. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes werktäglich von 8-'/,1 Uhr vormittag und von 3-V-b Uhr nachmittag im Gewandhaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 10 erfolgen. Ich fordere hierdurch olle Gewerbetreibende, die im Bezirke der Kreishauptmann- schäft Bautzen das Bürsten- und Pinselmachergewerbe betreiben, zur Abgabe ihrer Aeutzerung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen, die erkennen lasten, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig find und datz nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Ausdrücklich wird daraus hingewiesen, datz nur die innerhalb des obigen Zeiträume« bei mir eingehenden Aeußerungen für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung gezählt werden, daß folglich die für Errichtung der Zwangsinnung bereit» abgegebene« Erklärungen sür die Abstimmung nicht in Betracht kommen und vom Erlah der Zwangsversügung auch dann abgesehen werden muh, wenn innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Beteiligter bei mir überhaupt nicht eiugehen sollten. Bautzen, am 25, August 1923. Der ZLomnrissarr vr. Förster, Siadtrat. Auf Blatt 415 des Handelsregisters, die Firma Wäschefabrik Höfgen, Aktien» gesellschaft in Oberlichtenau betreffend, ist heute eingetragen wocden: Die Generalversammlung vom 11. August 1923 hat eie Erhöhung des Grund» Kapitals um sünfundachtzig Millionen Mark durch Ausgabe von aus den Inhaber lautende, durch den Buchstaben 8 gekennzeichnete Stammaktien, und zwar solgrnder Stücke: 10 000 zu je 1000 M, 7000 zu se 5000 M, 4000 zu je 10000 M, mithin aus einhundertzehn Millionen Mark befchloffen. Der Gesellschaftsoertrag ist durch den gleichen Beschluß lt. Notariatsprotokolls oom selben Tage auch in anderen Punkten abgeändert worden. Amtsgericht Pulsnitz, am 23. August 1923. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Freitag, den 31. August 1923, abends >/,8 Uhr. I. Kenntnisnahmen. II. Beratungen und Beschlußfassungen: 1 Beihilfe für die Sanitätskolonne. 2. Feuer» scbutzsteuer. 3. Wegfall der diesjährigen Stabtrats-Ergänzuneswahlen. III. Eoll. Anfragen und Anträge. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Pulsnitz, den 28 Augtist 1923. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Walther Nier. Strompreise und Gebühren. Durch die fortwährende Verändernng der Wirischastsverhältnifse ist es uns nicht möglich, schon jetzt die endgültigen Strompreise und Gebühren für den Monat August fest- zusetzen. Wir möchten aber schon jetzt da auf aufmerksam machen, datz nach den bisher gültigen Kohlenpreisen sür die Kilowattstunde na» dem Einsachtaris bezogen voraussichtlich M 365000.— für Licht, M 350000.— für Kraft zur Einhebung gelangen. Alle übrigen Tarispreise ändern sich entsprechend. Nach den letzten Zeitungsnotizen sollen jedoch in diesen Tagen die Kohlenpreise wieder eine weitere Erhöhung erfahren, sodatz wir auch diese Preise noch nicht werden halten können. Die endgültigen Preise werden nach Bekanntgabe dec neuen Kohlenpreise festge setzt. Pulsnitz, am 25. August 1923. Städtisches Elektrizitätswerk Pulsnitz. MW. IlWMMe MW. Infolge weiterer Steigerung der Reichsindexzahl der Lebenshaltungskosten, die für die Bemessung des Höchstgrundlohnes maßgebend ist, tritt ob 27 August Stufe 26 unse rer Beitragstabelle in Kraft. Versicherte, für die Dervienstmeldungen nicht eingehen, werden genannter Stufe zugeteilt Pulsnitz, 27. August 1923. Felix Herberg, stellv. Dors. Das Wichtigste. An die sächsische Bevölkerung richtet sich ein Ausruf der Regie- rung, der sichgegen das Bestreben aus Abschließung kleine rn landwirtschaftlicher Erzeugungsgebiete wendet. Don zuständiger sächsischer Seite wird mttgcteilt, daß die For derung der Kommunisten nach Anlegung von Waffendepots in den größeren Städten von der vereinigten Sozialdemo kratie abgelehnt worden sei. Uebn tausend Anzeigen bevorstehender Betriebsstillegungen find seit Anfang August beim sächsischen Arbeitsministerium ein gegangen. Die angekündigte Deoisenverordnung ist vom Reichspräsidenten unterm 25. August erlassen worden; sie tritt sofort in Kraft. Reichsbankpräsident Havenstein hat im Zentral - Ausschuß der