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Regen, kühler, ndar- kürzlich > Wett' nd und 1 weiß, rutschen eid und gungen bei den siedel' MI lurcd Ken. igllngs- Zredigt- Zprüche )et erst cht im Sverein. im hei» nverein n Kon- inn. — siensteS cn. — rsdorf. .9 Uhr in der i Juli) trssse. N hnürs >ße 48, ochen- Fernsprecher 18. Tel..Adr.: Wochenblatt Pulsnitz Postscheckkonto Dresden 2138. Giro-Konto 146 Lrscheirrt : Lie«»tag, Dounsrsta» uud vomnabend. Im Kalle höherer Bemalt Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes derZrttnng oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — '/-monatlich M 7306.— bei freier Zustellung; bei Abholung '/-monatlich M7000.—; durch die Post monatlich M 12000.— freibleibend. r und Zeitung Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz und Privat «Bank, Zweigstelle Pulsnitz Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mossr's Zeilenmesser 141 M 4000 im Bezirke der Amtshauptmannschast M 3000. Amtliche ZeileM 12000 u. M 9000. Reklame M 9000. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25«/, Ausschlag. Bei späterer Zahlung müssen wir uns Umrechnung in den jeweiligen Tages preis Vorbehalten. — Bet zwangsweiser Einziehung der Anzeigen gebühren durch Klage oder in KvukurSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — Familien-Anzeigen Ermäßigung. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeindcräte Großnaundorf und Weißbach. Hrnptbiatt und älteste Zeitung in den Ortschaften der Pulknitzer AmtsgcrichtsbczirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina Weißbach, Ober» und Niederlichtenan, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, ViSmarckplatz Sir. «65. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 92. Sorruabeud, Gen 4. August 1923. 75. Jahrgang Amtlicher? Teil. KS ! °l- stE°- BEtzer. <7 Das Finanzamt Kamenz, am t. August 1983 Der Rat der Stabt Pulsnitz, den 4. August 1923. 2 2 1 2 3 1 1 1 Pfund Blot Pfund Brot Pfund Brot 1900 Gramm Brot 2730- M 5460.- . 8190.- , 10400.- , m 19200000 M 1600000 M H 15 3M 000 M 1 280 000 M Die neuen Sätze finden Anwendung bei Vornahme des Steuerabzugs von jeder nach dem 31 Juli 1923 «folgenden Zahlung von nach dem 31. Juli 1973 fällig geworde- dem Arbeitslohn. Auf Anordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen werden mit Wirkung »o« 1. «ugust 1923 ab die Werte ») für Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung aus das Zwsiund» dreißigsache, L) der Deputate aus das Sechzehnsach« der in Nr. 36 der Sächsischen Staatszeitung vom 7 März 1923 veröffentlichten Wertsütze, d-i. aus dos Diersache der vom L Juli 1923 ad geltenden Sätze, erhöht. Der Wert der Wohnung sär Deputatempfänger in der Land- und Forstwirtschalt beträgt jedoch wie bis her auch iin Zukunft 1200 M für Llnverhetratete und 24M M für Verheiratete. Dis volle freie Station beträgt nunmehr für die einzelnen Gruppen der Arbeitnehmer : NvelbMicht siir Rn Wrk der ÄuiWuMannschast Hamens tinschl. der MdI Pulsnitz WM. der Mdt Ramens. Für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk wird ein Gewerbegericht errichtet. Die von der Kreishauptwannschaft Bautzen genehmigte Satzung kann bei der amtshauptmannschaft, bei dem Stadtrate zu Pulsnitz, sowie bei den Gemeindebehörden zu Königsbrück, Elstra, Großröhrsdorf, Bretnig, Ohorn und Schwepnitz eingesehen werden. Das Gewerbegecicht Pulsnitz und Umg. hört mit der Errichtung (Intätigkeittreten «es Gewerbegertchts auf zu bestehen Die Beisttzerwahlen für das Gewerbegericht finden Sonntag- de« 26. Angnst 1923 m der Zeit von 2 bis 6 Uhr nachm statt Der Bezirk wird in drei Wahlbezirke eingeteilt und zwar: 1. Amtsgerichtsbezirk Kamenz (ausschl. der Stadt Kamenz): Wahlleiter: Herr Regterungsrat Ritter. Wahllokal: Amtshauptmannschaft Erdgeschoß Zimmer 1. 2. Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz: Wadileiter: Herr Büraermeister Kannegießer-Pulsnitz. Wahllokal: Rathaus Pulsnitz. 3. Amtsgerichtsbezirk Königsbrück: Wahlleiter : Herr Büraermeister Letzmann-Königsbrück Wahllokal: Rathaus Königsbrück. Die neuen Werte können auf Grund der in Nr. 56 der Sächsischen Staatszeitung veröffentlichten Werte errechnet werden; sie werden auch von den Finanzämtern zum Aus- hang gerächt. Ucberdrucke, aus denen die Werte vom 1 März 1923 ersichtlich find, kön nen von den Finanzämtern gegen geringes Entgelt, soweit der Vorrat reicht, abgegeben werden. Dresden, am 31. Juli 1923 Das Landesfinanzamt. Abteilung für Besitz» und Berkehrssteuer«. vr. Hoch. Bekanntmachung. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Mit Wirkung vom 1. August d. I. ab find die Beträge, um die fick der vom Arbeitslohn einzubehaltende Steuererabzugsbetrag ermäßigt, wie folgt neu festgesetzt worden: Bewertung der Ratvral- und Sachbezüge und der Deputate für -e« Steuerabzug vom Arbettsloh«. Kamenz, am 3. August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband Pfund Roggenmehl im Kleinhandel 1920. Pfund Weizenmehl im Kleinhandel 2400. 1 Semmel im Gewicht von 80 Gramm 560. Die Bildung der Wahlausschüsse wird den Herren Wahlleitern überlasten; sie be stehen außer dem WMletter aus 2 je zur Hälfte den stimmberechtigten Arbeitgebern und Arbeitnehmern angehörenden Wahlgehilsen. Zu wühlen find Mr jede» Wahlbezirk: - B-M-, »US d°n «Mm > Ä, Mehl» «nd Brotpreise. Infolge bedeutender Erhöhung sämtlicher Unkosten im Bäckereigewerbe mästen ble Presse für das auf Marken abzugebende Mehl, Brot und Weißgebäck vom 5- Au- sust 1923 ab wie folgt festgesetzt werden: Gruppe l MMch : 11520000 M monatlich: SW 000 M WachÜberechS^t und wählbar find diejenigen gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die dos 25. Lebensjahr vollendet haben und zum Amt eines Schöffen fähig find) Fällt bei einem Wahlberechtigten der Wohnort mit dem Orte der gewerblichen Niederlassung oder der Beschäftigung nicht zusammen und liegen beide im Bezirke des Ge werbegerichts, jo ist das Wahlrecht an dem für ersteren bestimmten Wahlorte auszuüden. Hausgewerbetreibende find als Arbeitnehmer auch wahlberechtigt und wählbar, wenn sie Rohstoffe oder Halbfabrikate selbst beschaffen, sofern sie nicht als selbständige Ge werbetreibende nach H 14 Reichsgewerbeordnung anzusehen find und ihr Gewerbe ange meldet haben WaHwerschtigungsuachwei». Die an der Wahl sich beteiligenden Personen haben sich vor dem Wahlausschüsse über ihre Persönlichkeit und Wahlberechtigung auszu- weisen. Hierzu genügt für dis Arbeitgeber die Bescheinigung über die nach 8 14 der Ge werbeordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebes, für die Arbeitnehmer ein Zeugnis ihres Arbeitgebers oder der 'voltzeibehSrde, durch welches bestätigt wird, daß der Arbeit nehmer innerhalb des Gewerbegerichtsbezirks in Arbeit steht oder wohnt. Die Anerkennung anderer Ausweise bleib! dem Ermessen des Wahlausschusses überlasten WatzLvwfchtäge. Zur Einreichung von Vorschlagslisten für jeden Wahlbezirk wird aufgesorvert. Die find bis zum 12. August 1S23 an den zuständigen Wahlleiter ein- zureichen. Später eingehende Vorschläge gelten als nicht abgegeben. Die Wahloorfchläge sind kür Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesondert aufzustellea und müssen von mindestens 26 Wähler« unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge ausgeführt sein. Der Bor- und Zuname, Stand und Wohnung ist anzugeben. Der Wahloorschlog soll cnindestevs 12 Namen enthalten. Don jedem ooraeschlagenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorfchlag ansuschließen Kein Bewerber darf in mehreren Vorschlägen zugleich oder in einem Vorschlag mehrfach aufgesührt sein. Stimmen dürfen nur auf die in den Wahlvorschlägen genannten Personen abgegeben werden, andernfalls find ste ungültig. Es genügt, daß der Stimmzettel einen Namen der in den Wahlvorschlägen genannten Personen enthält. Ist für einen Wahlbezirk für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur et« gültiger Wahloorschlag einsereicht worden, so erübrigt sich eine Abstimmung. Die ersten 2 in dem Wahloorschlog aufgeführten ordentlichen und stellvertretenden Beisitzer gelten dann als gewählt. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 28 Juli 1923 Da mit dem 15. September d. I. die allgemeine öffentliche Brotoersorgung in dem bisherigen Umfange voraussichtlich beendet sein wird, find zur Vermeidung einer nochmali gen Brotmarkenausgabe die in den nächsten Tagen zur Ausgabe gelangenden Brotmarken- scheine sär 5 Wochen, also für die Zeit vom 12. August bis zum 15. September d. I. bergestellt worden. Wer nach dem 16. September Anspruch auf Brotmarken haben wird, steht zur Zeit noch nicht fest Die Bäcker und Mehlkleinhändler werden angewiesen, in der Zeit vom 12. August bis zum 15. September die vereinnahmten Brotmarken jedesmal bet Aenderung der Brot preise loorausfichtlich allwöchentlich) unverzüglich an die Getreidestelle der Amtshauptmann> schäft einzusenden. Di« von den Gemeindebehörden einzureichendeu Brotmarkenabrechnungen find sär 5 Wochen auszusertigen. Kamenz, am 3. August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Aus Blatt 48 des Handelrogisters, die Firma C. G. Großmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großröhrsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Der Gesellschastsoertrag ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 16. Juli 1923 laut Notariatsprotokoll von diesem Tage abgeänderl worden. Das Stammkapital ist aus siebzehn Millionen zweihunderttausend Mark er höht worden Amtsgericht Pulsnitz, am 31. Juli 192z. Unter dem Viehbestände des Landwirts und Viehhändlers Richard Menzel in Pulsnitz, Schießstraße, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden. Das Seuchengehöft Ist Sperrgebiet. Zum Beobachtungsgebiet gehört der von der Schieß«, Kamenzer und Bischofswerdaer Straße eingeschloffene Stadtbezirk. Für den SteuerpM tigen Und für seine zu seiner Haushaltung zähl. Ehe- stau je monatlich UM wöchentlich um täglich um für je 2 ange- fangene oder j volle Arbeits- ' stunden um je M 24000 M 5760 M 960 M . 240 ^r jedes zur Haushal tung de» Steuerpflichtigen zählende minderjähriae Kind (Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die eigenes Arbeitseinkom men beziehen, werden nicht gerechnet) 160000 38 400 6 400 1600 Zur Abgeltung der nack §48 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Einkommensteuer gesetzes zulässigen Abzüge Werbungskosten Pausch- latz) 200000 48000 8000 2 000