oder deutliche Anweisung zur vollständigen Kenntniß aller Materialien, welche der Drechsler verarbeitet, zur Erbauung der Drehbänke und zur Verfertigung der nöthigen Instrumente, besonders aber zum Drechseln in allen Materialien selbst, als in Holz, Horn, Elfenbein, Metall u.s.w., zur Verzierung der Arbeiten, zum Pressen des Holzes, des Hornes, des Schildkrots etc., um erhabene Figuren auszudrücken, zur Verschönerung der Drechslerarbeiten durch Poliren, Lackiren etc.
8 griffen werden. Der Fußboden des Gemachs muß eben und gedielt seyn, damit die Drehbank einen festen Stand bekomme. Die letztere erhält ihre Stelle vor einem Fenster, so, daß der Arbeiter das Licht vor sich hat, und insofern nur an einer Seite des Gemachs Fenster find, etwas links, damit ihm das nöthige Licht zum Freidrehen nicht fehle; noch bes ser ist es indessen, wenn ihm noch ein oder ein paar Fenster rechts für diesen Fall das nöthige Licht ge wahren. An den Wänden, der Drehbank zunächst, finden Leisten mit verschiedenen Ausschnitten für die Werk zeuge ihren Platz. An eine andere Wand des Ge machs stellt man eine Schreinerhobelbank, in deren Ermangelung man jedoch auch das Blatt der Dreh bank zu den eigentlich auf jener zu verrichtenden Ar beiten gebrauchen kann. Ueber der Hobelbank wer den Leisten und Haken für die sogenannten Neben instrumente angebracht, sowie sonst an schicklichen Plätzen an der Wand Modelle zu den zu drehenden Arbeiten aufgehangen oder auf kleinen Reposituren aufgestellt werden, welche auch die sonstigen Geräthe des Arbeiters, z. B., die Handschleifsteine, aufneh men mögen. Außerdem findet in der Werkstatt, wenn in der Dorrathskammer derselbe nicht vorhanden ist, der große Schleifstein und ein Klotz, worauf man das Holz aus dem Groben behaut, seinen Platz. 6. Die Dorrathskammer. Die Vorrathskammer dient dazu, alles Material aufzubewahren, das man nicht sogleich zu verarbei ten gedenkt.' Sie muß nicht dumpfig, sondern luf tig und weder zu feucht, noch zu trocken und beson ders der Einwirkung des Sonnenlichts nicht ausge setzt seyn. Die Beschaffenheit des Fußbodens gilt