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kW 8 Amtsblatt für W Rchl. Mszmcht M bi SiaStrat zu hoheBck-WthuI. Orga« aller Gemeindeverwaltungen der umliegende« Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, GerSdorf, Hermsdorf, BernSbv- Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, TirsH Henn, Kuhschnappel, Wüstenbro^d, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, ErlbkA Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. ^scheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer d^r Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgeht, auch befördern die Annoncen-Erpeditionen solche zu Originalpreisen. Nr. 118. Geschäftsstelle Schulstraße Nr. 3l. Mittwoch, 26. Mai 1915. 65. Jahrß. Reg.-Nr.: 958. IX. Userdeverkaus. Pserdebesttzer, welche Pferde zu veräußern wünschen, werden ausgefordert, diese Absicht der Königlichen Amtshauptmannschaft mitzuteilen, welche die nächste staatliche Pferdeankaufskommission davon in Kenntnis setzen wird. Nur wenn der Ankaufskommission auf diesem Wege genügend Pferde zugeführl werden, wird sich eine neue allgemeine Pferdeaushebung vermeiden lassen. Glauchau, den 22 Mai 19 !5 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Reg.-Nu: 972. Getr. Nr. 60. Glauchan, den 21. Mai 1915' Wenggelreibe. ES ist wahrzunehmen gewesen, daß viele Landwirte ihr Menggetreide bei der letzten Be standsaufnahme des Getreides nicht angegeben haben. Diese Anzeige ist umgehend bei den Ortsbehörden nachzuholen. Wenn bei den bevor stehenden Nachrevistonen Menggetreide, das nicht angezeigt ist, gefunden wird, erfolgt strengste Bestrafung. Landwirte, die das Menggetreide verkaufen wollen, haben es einer der vom Bezirksoerband zum Aufkauf von Getreide beauftragten Mühlen zum Kauf unzubieten. Vom Ankauf haben die Mühlenbesttzer nur dann ausnahmsweise abzusehen, wenn das Meng- getreide schlechterdings nicht mahlfähig ist. Kommt wegen des Preises eine Einigung zwischen dem Mühlenbesitzer und dem Besitzer des Mengkorns nicht zustande, so ist dem Bezirksoerband seitens deS Mühlenbesitzers umgehend An zeige zu erstatten, damit die Enteignung durchgcführt werden kann. Erachtet der Mühlenbesitzer das Menggetretde schlechterdings nicht für wahlfähig, so ist ihm versuchsweise gestattet, daS fragliche Getreide den Landwirten freizugeben, die es dann auch zum Verfüttern an Geflügel oder sonstiges Vieh verwenden dürfen. Die Freigabe ist dem Land wirt schriftlich unter Angabe der Menge zu bescheinigen. lieber die Freigabe ist dem Bezirksverband seitens des Mühlenbesitzers umgehend Mittet lnng zu machen. Die Mühlenbesttzer haben streng daraus zu achten, daß Landwirte nicht künstliche Mischungen Herstellen, UNI ihr Getreide auf diese Weise dem Berfütterungsverbot zu entziehen. Zusätze von Hafer und Gerste in Roggen und Weizen können unbedenklich von den Mühlen mit ver mahlen werden. Solche Zusätze allein sind daher kein Grund für die Mühlen, den Ankauf des Meng- getreideS zurückzuweisen. Zuwiderhandlungen werden strengstens geahndet werden. Der Bezirksverbarid der Königliche« Amtshauptmanuschast Glauchau Graf v. Holtzendorff. Amtshauptmann. öekanntmachnug, Mullans betr. Um einer Ausbreitung der Blutlaus und der dadurch für den Obstbau entstehenden Allgemeingefahr tunlichst vorzubeugen, werden die Besitzer von Obstbäumen in hiesiger Gemeinde — zugleich in ihrem eigensten Interesse — veranlaßt, ungesäumt eine genaue Untersuchung ihrer Obst bäume auf das Vorhandensein dieses Schädlings oorzunehmen bez. vornehmen zu lassen, auch fortgesetzt entsprechende Kontrolle zu üben und ev. für energische Durchführung von Gegenmaßregeln unter Be achtung nachstehender Anleitung besorgt zu sein. Nichtbeachtung dieser Anordnung wird von der Königlichen Amtshauptmannschaft ThemniK mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Wüstenbrand, am 22. Mai 1915. Der Gemeindevorstand Anleitung zur Vertilgung der Blutlaus Die Blutlaus hat einen bläulichen Körper und ist mit einem weißen, wolligen Flaum über zogen, sitzt meist herdenweise an der unteren Seile der Zweige oder am oberen Rande der Astwunden und macht den Eindruck frisch gefallenen Schnees. Die Blutlaus durchsticht die junge Rinde und erzeugt durch ihr Saugen Wucherungen inner der Rinde, die letzterer ein gr ndigeS, krebsartiges Aussehen geben. Zur Vertilgung ist folgendes nötig: 1. Starkbefallene Bäume sind am besten abznhauen und vorsichtig zu entfernen. 2. In der Krone befallene Bäume sind zu kürzen, die mit Blutlaus besetzten Stellen aber behutsam abzunehmen und zu oerb ennen. 3. Vorbeugend ist auf eine gute Rindenpflege zu sehen, dergestalt, daß die Wundränder und Riffe am Stamm und an den Aisten ausgeschnitten und mit Baumsalbe verstrichen werden. 4. An weniger stark befallenen Bäumen ist die Blutlaus mit Petroleum, denaturiertem Spiritus oder Fett (Schweinefeti) zu vernichten. Es geschieht dieses am besten a) bei mehrjährigem Holze durch sorgfältiges Abbürsten oder Abpinselu mit Petroleum oder denaturiertem Spiritus, b) bei jüngerem Holze durch Verfüllung der entstandenen Riffe mit Fett, nachdem zuvor die lebende Brut zerdrückt worden ist. SMMMW Ws WMiM MlrsMkM. Gasthaus „Claus" Grüna, Mittwoch, den S. Juni ISIS Vorm h^11 Uhr. 941 Slämme, 71 Klötze, 3ll Dervstangen, 4040 ReiSstang-n, 1,5 rm h. und 8 rm w. Brennschette 18,5 rm w. Brenntnüppel. 2,5 rm h. Zacken und 4 rm h. und 12 rm w. Aeste. Kahlschläge, Abt. 35 und 36, Durchforstungen Abt. 14, 26, 27 und 34 sowie einzeln in Abt. 13 und 35 „Rabensteiner Wald". Königl Forstreviervcrwaltung Rabenstein zu Grüna und Königl Forstrentamt Augustusburg Italien erklärt den Krieg Die nichtssagende italienische Kriegserklärung — Die ersten Erfolge der österreichischen Flotte bei Venedig. — Kaiser Franz Josef an seine Völker. — Der Triumph der Gasse in Italien * Die Welt muß ihre Anschauungen über Treu- losigkeit und Verrat, über Heuchelei und Falschheit korrigieren: was man bisher unter dem Allen ver stand, ist überboten worden durch das Verhalten Italiens, das seinen Bundesgenossen ohne jeden Grund, unter Verzicht aus Recht und Vertrag, in den Rücken fällt. Man faßt sich an den Kopf und möchte das, waS sich in den letzten Tagen abspielte, für einen wüsten Traum halten, lehrten uns die Tatsachen nicht die Wahrheit und ließen uns erken nen, daß, so lange die Welt steht, ein Gleiches sich noch nicht ereignet hat. Um einen Haufen elender Silberlinge verschachert eine gewissenlose, nichtsnutzige Regierung, der ein schwacher, von Familienemflüfsen bedrängter König zur Seite steht, seine LandeSsöhne an fremde, ihm von jeher feindliche Mächte. Völlig außer Stande, ihr Tun zu beschönigen, überfällt die Regierung und an ihrer Spitze die famosen Herren Sonnino und Tittoni, die, wie sich jetzt heraus gestellt, die Urheber des Dreiverband-Vertrags vom 24. April sind, nach altgewohnter Banditenart Oester reich-Ungarn und Deutschland. Unbekümmert um das Wohl des Landes, das dringend des Friedens bedarf, um seinen Söhnen Leben und Wohlfahrt zu gewährleisten, unbekümmert um die Stimmung des Volkes, daS zu Neunzehnteln von einem Kriege nichts wissen will, entfacht die Regierung, umgeben von bezahlten Schreiern, unterstützt von einer feilen, be stochenen Presse, einen Krieg, der über Italien nur Unheil, über daS Volk nur Wehe bringen kann. Bet all' dem unbegreiflich nur einS: wie konnten sich 300 besonnene Männer, die Mehrheit der Kam mer, denen noch dazu der getreue Eckart des Lan des, Giolitti, zur Seite stand, so von einer verblen deten, vielleicht auch bezahlten Regierung, so von dem Mob der Gasse beeinflussen lassen, daß sie. binnen drei Tagen nmfielen und für die Negierung stimmten, wo sie erst gegen sie waren? Hier kommt man mit der Entschuldigung des südländischen Tem peraments nicht mehr aus, das Handeln der berufe nen Männer ist elend Feigheit und Schmach. Der Herr Sonnino kann sich ja nun mit Recht auf di: Mehrheit berufen, die ihm in seiner Kriegshetze zur Seite stand, und in den Augen des Volkes wird es jener Mehrheit nichts Helsen, wenn sie sich dereinst entschuldigt, daß sie unter dem Druck der Verhält nisse, unter dem Zwange der Notwendigkeiten des Augenblicks gehandelt habe. Das Volk wird von den Männern Rechenschaft verlangen, wenn seine Söhne in dem ungerechtesten aller Kriege für die Sache des Herrn Sonnino ihr Blut verspritzen, daS Volk, das keinen Krieg will, wird aufstehen und Rache fordern und Vergeltung üben an jenen schon jetzt gebrandmarkten und mit dem Fluche von Mil lionen belasteten Männern, die Treu und Glauben für Nichts erachteten und leichten Herzens einen Krieg herausbeschworen, der Italien nie zu heilende Wunden schlagen muß. Leichten Herzens? Fast scheint es, als schlüge der Regierung doch das Ge wissen, als erwache sie aus dem Rausche und dem Taumel der letzten Tage, als enthülle sich ihr eine gräßliche Zukunft, als fühle sie das Herannahen einer ehernen Zeit, die für ihr Land die Frage des Seins und Nichtseins aufrolle! Die Kriegserklärung wenigstens klingt so matt und kraftlos, versucht so wenig auch nur den leisesten Grund für ein frevent lich Tun zu finden, verhüllt so wenig den Zwang, unter dem als gemeiner Söldner Englands die Ne gierung zu handeln verpflichtet ist, daß man fast annehmen möchte, daß die Herren Salandra und Sonnino viel darum gäben, wenn sie die letzten vier Wochen aus dem Buche der Geschichte Italiens strei chen könnten! Denn sie vor allem haben die fürchterliche Verantwortung zu tragen, sie und dec schwache, kleine König, der gegen den W llen des Volkes seine Zustimmung zu dem ungerechresten aller Kriege gab! Inzwischen haben die Kanonen gesprochen. An der Tiroler Grenz? haben Scharmützel stattgefnnden und an dec Küste der Adria hat die österreichische Flotte italienische befestigte Plätze beschoffen. Die Schrecken des Krieges sind über Italien, über seine friedlichen Bewohner hereingebrochen, wird der Bür gerkrieg, wird die Revolution das Werk vollenden, das unsere Tapferen soeben beginnen? Frisch. Wien mW WU R 0 IN , 23s Mai. Der König har die allgemeine M 0 b i l m ach un g des H e e- res und der Marine sowie die Requi rierung aller Fuhrwerke und zur Beförderung dienender Tiere angeordnet. MS» Ml IW M. Wien, 23. Mai Der italienische Bol- schater überreichte heute dem Minister des Aus wärtigen die Erklärung, das; sich Italien von! morgen an als im Kriegszustand mit Oesterreich-Ungarn befindlich betrachtet. Bertin, 23. Mat. Die italienische Regierung hat heute durch ihren Botschafter Herzog von Avarna der österreichisch-unaar scheu Regierung erklären lassen, daß sich Italien von Mitternacht ab im Kriegszustand mir Oeslev. reich-Ungarn befinde. Die italienische Regie rung har drrrch diesen vom Zauns ge brochenen Angriff gegen die Do naumonarchie das Bündnis auch mit Deutschland ohne Recht und Grund zerrissen. Das durch die Waffenbrü- der'chast noch fester geschmiedete vertragsmäßig« TreuverlMnis zwischen Oesterreich-Ungarn und dem deutschen Reich ist durch den Abfall deS dritten Bundesgenossen und seinen Uebergang m das Lager ihrer Feinde unversehrt geblieben. Der deutsche Botschafter Fürst Bülow hat leshülb Anweisung erhalten, Rom zugleich mit dem österreich'isch<-ungarischen Botschafter 'Ba ron Macchio zu verlassen. M MlllM ver MgMölm- Der Tert der vom Königl. italienischen Botschafter dem k. u. k. Minister des k. u. k. Haukes und des Aeußern überbrachsten Kriegs erklärung hat folgenden Wortlaut: Wien, am 23. Mai 1905. Den Be fehlen Seiner Majestät des Königs, seines er habenen Herrschers, entsprechend hat der unter zeichnete Königl. italienische Botschafter die Ehre, Seiner Erzellenz dem Herrn österreichi'ch-ungari- schon Minister des Aeußern folgende Mitteilung zu übergeben-: Am 4. d. M. wurden der k. u. t. Regie rung die schwerwiegenden Gründe bekanntgege ben, weshalb Italien im Vertrauen ach sein gutes Recht seinen Bündnisver trag mit Oesterreich-Ungarn, der von der k. und k. Regierung verletzt worden war, für nichtig und von nun an w i r kungs - l 0 s erklärt und seine volle Handlungsfreiheit in dieser Einsicht wieder erlangt hat. Fest ent schlossen, mit allen Mitteln, über die sie ver fügt, für die Wahrung der italienischen ''Hechts und Interessen Sorge zu tragen, kann die kö-