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140 rungSmaaßrtgeln kontroliren; dagegen bleibt oft Am drreS, was der Ocffcntlichkcit übergehen ist, und der allgemeinen Wohlfahrt eben so große Gefahr droht, z. B. unzüchtige Bilder, irreligiöse Spöttereien, aber» gläubischer Traktätchenunsinn u. s.'w, ausserhalb ihres Gesichtskreises. Hat nun die Preßpollzei, wie wir sie der Kürze halber nun einmal nennen, ihrer ersten Funkzion da durch genügt, daß sie durch eine bestimmte, öffent liche Gesetzgebung Darstellungen von gefährlichen, der allgemeinen Wohlfahrt des Staats nachtheiligen Ge danken zu verhüten sucht; so hat sie dann darüber, daß ihre Gesetze in Ansehen bleiben und befolgt wer den, auch zu wachen. Es ist dies ein Merkmal, welches dem Begriffe der Polizei überhaupt Inhärirt. Sie wartet demnach nicht erst, bis eine Anzeige von der Uebertrctung ihrer Gesetze erfolgt; sondern sie hat die Bcfugniß und die Pflicht auf sich, amtshalber Aufsicht zu führen über die Presse, ohne zu Spiona gen ihre Zuflucht zu nehmen und gegen Bergchungen in Bezug auf ihre Gesetze zweckmäßig einzuschreiten. Die Massregeln, welche von ihr deshalb ergriffen werden müssen, werden zwar umsichtig und energisch sein müssen, aber doch eigentliche Privatrechte nicht unnöthig verletzen dürfen, wie dieses z. B. in Göt tingen offenbar geschehen ist, wo man die gedruckten Universitäls - Gutachten über das Fortbestchcn der hannöverschen Staatsverfassung von 1833, welche die dortigen Buchhändler verkauften, mit Beschlag belegt und dabei auch zugleich diejenigen Eremplare ohne Entschädigung weggenommen hat, welche bereits von Privatpersonen gekauft und bezahlt waren. (Beschluß folgt.) Die neuen Landtagsabgeordneten. RItterschaftliche Abgeordnete des Volgtlandischcn KrciseS sind in der U. Kammer 3. Davon waren dermalen 2 ausgeschicden Hartenstein auf Ober losa und Gottlob Adler auf Plohn untern Theils. An die Stelle Adlers sind gewählt worden zum: Landtagsabgcordneten Kammerherr von Watz dorf auf Jösnitz und Röttis (derselbe welcher am ersten Landtage eine Pctizlon wegen Einführung der Prcßfreiheit cingereicht hat,) und zum Stellvertreter Gcrichtsdircktor u. Advokat Kasten auf Kröstau, wohnhaft in Treuen (war am vori gen Landtage Hartensteins Stellvertreter, ohne einbcrufen zu werden.) An die Stelle Hartensteins sind gewählt worden zum: Abgeordneten Döhler auf Kleingera und zum Stellvertreter Rittmeister von Bculwitz auf Erlbach untern Theils. Kirchliche Anzeigen. Künftigen Sonntag predigt Vor- u. Nachmitt. Hr. k. Wimmer. Am Mittw. früh hält Hr. Diac. Steudel, allgemeine Beichte. Geborne: 102)Mstr. Joh. Christoph Döllings, W. u. Einw. inJugclsburg T. Christiane Friedericke. 103) Joh. Georg Schillers, Einw. in Nebersreuih, S. Karl Wilh. 104) Joh. Christian Möckels, Einw. in Remlengrün T. Christiane Ernestine. Beerdigt: 53) weil. Hrn. Joh. Hcinr. Müllers, D. Lederhandlers u. Vormstrs. der Rothlohgerberinnung allh. nachgel. Wittw. Reglne Sophie geb, Schopper allh. 73 I. S M. u. 6 T. Filialkirche Elster. Künftigen Sonntag predigt Hr. Diac. Steudel. Getraute: Joh. Christian Lorenz, Pachtmüller in der Staudenmühle zu Jugelsburg u, Christiane Friedericke Schicker von Mühlhausen. Geborne: Zwei unehel. Kinder von Sohl. Hausverkauf. Ich bin gesonnen, mein cllhier ge legenes Hau« mit Grundstücken, worauf jährlich 2 Kühe gehalten werden können, aus freier Hand zu verkaufen und haben sich Kaufliebhaber an mich selbst zu wenden. Freiberg bet Adorf, am 12. August 1839. Johann Georg Uebel. Engl. verzinnte Bleche in Kisten und einzelnen Tafeln, Zink-, alle Sorten starke und schwache Schwarz-Bleche, sowie Dancas-Zinn in Blöcken empfiehlt zu billigen Preisen Oelsnih. I, G. Zeh schc. Arbeitsverdingung. Die Tischler - und Glaser- Arbeit im Schulhause zu Gunzen soll den 19. August d. I. an den Mindestforderndcn mit Vorbehalt der Auswahl ver dungen werden. Diejenigen, welche diese Arbeit an nehmen wollen, haben sich an dem anbcraumien Tage Vor mittag um 10 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten einzufinden. Gunzen, den 10- August 1839. Der Gemeinderath daselbst. Christian Prager. Das Preileibeer-Deelen in Gunzner Commun - und Privalwaldung ist bis zum 16. September d. I. verboten. Gunzen, den 10. August 1839. Der Gemeinderath daselbst. Christian Prager. Gesunden worden ist bei den Kreibergerrhor-Scheu- nen ein Schlüssel. Druckfehler. In Nro. Nl. dieses Blattes sind folgende Druckfehler zu berichtigen. Seite mo Spalte l Zeile 6 von unten und so weiter- ist nicht einzurücken— S. Ml Sp. 2 Zeile 8v. unten, (vor den Annoncen) lies: Naunhof Statt Neunhof.— Der verlorne Tabaksbeutel ist nicht 0. sondern, 0.^. bezeichnet. Karl Todt, MedaktLrz der Stadtrath, Verleger; Druck von C. Wieprecht in Plauen.