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126 — zu verbinden — eine Erwartung, die wir wohl zu, »ersichtlich auf daS Zunehmen ihrer Jahre gründen dürfen. Herr BacealaureuS Hendel- als Adam, be währte sich in seiner Rolle abermals als den kunstge, übten und gebildeten Sänger, wie wir ihn schon mehr zu hören gewohnt waren, und es konnte wohl kaum ein passenderer Adam gewählt werden. So viel von dem, was wir etwa bei der Auffüh rung bemerkten. Ium Schluffe nehmen nur alle Diejenigen unseren herzlichen tiefgefühlten Dank für den unS bereiteten Genuß noch wahlwollend auf, die durch Mitwirkung jeglicher Art daS große Unterneh men durchsetzen und vollenden helfen! Ihn empfangen vor Allen die Wackern Herrn Lehrer von Adorf und der Dirigent, Herr Kantor Hendel, der uns den Beweis liefert, was rastlosem Vorwärtsstreben auf einer einmal betretenen Bahn Alles möglich ist. Möge auch künftighin kein Hinderniß daS redliche Wirken stören, noch solche Kräfte schwächen und unser Voigt- land sich überhaupt mehr und mehr den Ruhm er werben, daß auch dieses Kunst und Wissenschaft In seinem Schvoße nährt! ...... i A crs der Nachbarschaft. Freuet Euch mit mir, denn ich habe einen Freund gefunden, der klug ist und Aufklärung schaffet in Al, lem, was da Jedermann Noth thut zu wissen. Ich gicng unlängst zu ihm, um Ihn hcimzusuchen, und siehe, wir redeten viel von der Welt Lauf und andern Dingen. Da Hub ich an, ihn zu fragen, und redete also: Hört, o! Paulus, und sagt mir, wer da sei größer im Lande, ob der glorreiche Fürst oder ob vor ihm komme unser Herr, der Edelmann? Darob verwundert, wandte Paulus seine Augen starr auf mich, redete also und sprach: Wie kommt Ihr, Geselle, zu solch' sonderbarem Gedanken? Darauf ent gegnete ich solcher Rede: Seid ihr der Einzige, der nicht weiß, daß nur drei Tage es waren, die wir betrauern durften den seligen Fürsten, den Vater allerlei Volks, das lange getragen hatte die Mild« seines Scepters? — Und wie denn darauf starb un, ser Edelmann, von dem blos seine Lehnsleute sa^en konnten, daß er gelebt habe und begraben ward, mußten wir nicht trauern um ihn allzumal einen Monden lang? — Durch solche Rede ward der alte Paulus wie von einem neuen Geiste getrieben, und er antwortete mit dem Feuer eines JünglingS also» Ja wohl weiß ich, wle es geschehen, doch Euch ist nicht kund, wle solches Verfahren mag kommen. Ein Haupt, wie solch' ein Fürst, braucht nicht erst viel N»S sich zu machen, sintemal seine Herrschaft groß ist; djr aber wenig sind, wollen gern die Ersten sein und verschmähen es nicht, wenn auch erst nach ihrem Tode wird gethan, als seien sie je etwas gewesen. Nun hatte ich der Belehrung genug und gicng von dannen. Einige Fragen an Rechtsgelehrte. Es sind lange noch nicht 50 Jahre, wo den Un- terthanrn des FürstrnthumS — ,, — das Holz, wel ches sie zum »othwcndigstcn Beharfe brauchten, im Forste angewiesen wurde, wofür sie dann einen ge ringen Waldzins entrichteten. Später wurde das Holz in Klaftern ausgemacht, und die Einwohgcr zahlten einen billigen Preis dafür, nämlich 20 Gr. für die Klafter. In dex neuern Zeit wurde der Be darf auf 4 Klaftern, in der neuesten Zeit endlich für das Haus ohne alle Rücksicht auf zwei und für klei nere Wirthschaftcn auf L Klafter beschränkt, alle aber mußten 2 chlr. 16 gr. Conv. Geld a Klafter bezahlen. Gott, wie weit reicht dies auS? Wle männiglich bekannt, ist das Fürstth. — — nur reich an Holz und Wildpret, alle übrigen Lebensbedürfnisse werden elngeführt, daher auS den Forsten jährlich eine Menge Holz mittelst der Rodach und des Mains nach Holland geflößt wird. Dies Recht hat aber nur der Fürst; der Privatmann muß dafür, wenn er vorerst Erlaubnis dazu hat, eine Abgabe entrichten; erhält er diese nach vielen Mühen und Gängen, und er verkauft nur io Stämme an einen Flbser, so bekömmt er auS den sogenannten herrschaftlichen Holzungen, auch um jeden Preis — kein Holz mehr. ES fragt sich daher: 1) Hat eine Regierung das Recht, „Unterthanen," die alle ihre Abgaben richtig bezahlen, den noth- wendigsten Bedarf ihres Holzes zu entziehen, wenn-sie einmal auS ihrem Eigenthum etwas weniges in Has Ausland verkauften? wmn vor, züglich die Waldungen nicht Privateigenthum des Fürsten sind? 2) Kann sodann eine Regierung einem Einwohner seinen nothwendigen Bedarf an Holz entziehen, a) wenn er In irgend einer Sache z. B. einer Berainung oder bei einer Grenzdiffcrenz nicht einerlei Meinung mit dem Forstpcrsonale ist,