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130 unser- König-. Aber damit diese- Recht, und diese unumschränkte Gemalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mir nolhwendig, der höchsten Gewalt ein Mittel zu gevrn, wodurch sie die Wün sche des Volks kennen lernen und ihren Bestimmun gen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Thcil- nahme an den Operazionen des Staats entzogen wird, wenn man ihm sogar die Verwaltung seiner Kom- munalangelegenheiten entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung tbeilS gleichgültig, theils in einzelnen Fällen in Oppost'zion mit sich zu betrachten. Daher ist der Widerstreit, oder wenigstens Mangel an gu tem Willen, bei Aufopferung für die Eristenz des Staats. Wo Repräsentazion des Volks unter uns bisher Statt fand, war sie höchst unvollkommen ein gerichtet. Mein Plan ist daher: jeder aktive Staatsbürger, er besitzt 100 Hufen oder Eine, er treibe Landwirthschaft, oder Fabrikazion oder Han del, er habe ein bürgerliches Gewerbe, oder sei durch Listige Bande an den Staat geknüpft, habe ein Recht zur Repräsentazion. „Zwischen unsern beiden Hauptständen, dem Adel und dem Bürgerstande, herrscht durchaus keine Ver bindung. Wer aus dem einen in den andern über geht, entsagt seinem vorigen Stande ganz. Dies hat «othwendig die Spannung, die Statt findet, erzeu gen müssen. Der Adel ist, um den Werth, den man chn beilegen kann, zu behaupten, zu zahlreich, und wird Immer zahlreicher (!) Bei dem Gewerbe, was er bisher allein trieb, und dem Staatsdienste, den er bisher ausschließlich bekleidete, hat, zur Erhaltung deö Ganzen, Konkurrenz gestattet werden müssen. Der Adel wird daher zu Geschäften und Gewerben schreiten müssen, die mit der Auszeichnung, auf die er wegen seiner Geburt Ansprüche macht, im Wider- spruche stehn. Er wird dadurch ein Gegenstand deS SpottcS und verliert, was bald darauf erfolgt, die Ächtung, die Ihm schon als Staatsbürger gebührte. Jeder Stand fordert jetzt abgesondert den Beistand der höchsten Gewalt; und jedes Gute, jedes Recht, das dem Einen wiedcrfährt, betrachtet der Andere als eine Zurücksetzung. So leidet der Gemeingeist und das Vertrauen zur Regierung. Diese Ansicht hat mir die Meinung von der Refvrmazion des Adels veranlaßt. Durch eine Verbindung des Adels mit andern Ständen wird die Nazion zu einem Ganzen verkettet, und dabei kann das Andenken an edle Hand lungen, welche der Ewigkeit werth sind, in einem höhern Grade erhalten werden. Diese Verbindung wird zugleich die allgemeine Pflicht zur Verthcidigung des Vater landes lebhaft begründen, und auch diese Allgemein heit muß nothwendig gleichen Eifer für die Regie rung In jedem Stande erzeugen. Nur der Bauern stand wird deshalb, weil er durch Erbunterthänig- kcit so lange zurückgehalten wurde, einiger poft» tiven Unterstützung zur Erhöhung seine- Werthe- noch bedürfen. Hierzu zähl, ich die Aufstellung gesetzlicher Mittel zur Vernich tung der Frohnen. Bestimmte Dienste, die der Be sitzer des Grundstücks dem Besitzer des andern leistet, sind zwar an sich kein Uebel, sobald persön liche Freiheit dabei Stall findet. Diese Dienste aber führen eine gewisse Abhängigkeit und will- kührliche Behandlung der Dienenden mit sich, die dem Nazionalgeiste nachtheilig ist. Der Staat braucht nur die Möglichkeit der Aufhebung derselben (so wie er auch die Gemcinheitstheilungen befördert) gesetzlich fcstzustellcn, so daß ein Jeder Ausgleichung unter bestimmten Bedingungen verlangen kann. Dies wird hinreichen, um beim Fortschritte deS Volks, der aus jenen Fundamentalgcsetzcn nothwen- dig folgen muß, die Dienstpflichtigen zu verlassen, von jener Befugniß Gebrauch zu machen." „Am meisten aber ist von der Erziehung und dem Unterrichte der Jugend zu erwarten. Wird durch eine auf die innere Natur des Menschen gegründete Methode, jede Geisteskraft von Innen heraus ent wickelt, und jedes edle Lebensprinzip angcrelzt und genährt, alle einseitige Bildung vermieden, und wer den die bisher oft mit , seichter Gleichgültigkeit ver nachlässigten Triebe, auf denen die Kraft und Würde der Menschheit beruht, Liebe zum Vaterlande, sorgfältig gepflegt: so können wir hoffen, ein physisch- und moralisch-kräftiges Geschlecht aufwachsen, und eine bessere Zukunft sich eröffnen zu sehen." Der geneigte Leser wird finden, daß diese Grund sätze inSgesammt sehr nach einer konstituzionellen Verfassung schmecken. Kurze Zeit nach StelnS Ab gang wurde auch eine interimistische Volksvertretung des gesammten Landes nach Berlin einberufen (näm lich es war im Jahre 1811, wo bekanntlich Napoleon noch nicht auf Elba oder Helena saß!) AlS die Ver sammlung der interimistisch zusammenberufenen Re präsentanten (des allgemeinen Landtags) eröffnet wur de — es war am 23- Februar 1811 — erklärte auch Stein's Nachfolger, der Staatskanzler von Harden berg, in der Eröffnungsrede unter andern: „Nur durch eine allgemeine Volksrepräsentazion kann allein Ein Geist, Ein Interesse an die Stelle ihrer Natur nach immer nur einseitigen Provinzialansichten treten. Eine Bcrathung mit den bestehenden Provinzialstän- den würde weder dazu geführt haben, die Meinung der Nazion zu erfahren, noch hätte sie ein den Zweck erfüllendes Resultat liefern können. Dies bedarf wohl keiner Auseinandersetzung." Später erschien die Verordnung über die zu bil dende Repräsentazion des Volkes, vom 22. Mai 1812, welche in der Hauptsache folgenden Inhalts ist: Wir Friedrich Wilhelm re. rc. „Durch rc. Die Geschichte des Preußischen Staat- zrigt zwar, daß der wohltätige Zustand bürgerliche»