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Beilage zu 26 des Adorfer Wochenblattes. Verhandlungen der Stadtverordneten, Sitzung am Uten Mai 1839. 1) Die Stadtverordneten, welche bereits am 22. April dieses Jahres zusammengekommcn und in die ser Sitzung einen umfänglichen Wortrag über den dermallgen Stand des Stadtkassen - Rechnungswesens von 1831 an bis auf die neueste Zeit vernommen und damals beschlossen hatten, zuvörderst die ersten Rechnungen von den Jahren 1831, 1832, 1833, 1834 und 1835, als welche noch unter die Verwaltung dcS vorigen Stadtkassirers, Hrn. Heckels, fallen, zu prüfen und inanderweiterVersammlungdarüberzubera- thcn, kamen in dieser Sache heute zu folgendem Resultate. Man tritt dem in der desfallsigen Zufertigung des Stadtraths Blatt 44 fgg. der die Ablegung der Stadlkassenrechnungen nach Einführung der Städte- vrdnung so. 1833 betreff. Akten enthaltenen und am I8ten April 1839 nach Blatt 60 d. ders. Akten zum Vortrag gebrachten, auch von dem Rathseollegio genehmigten Verfahren allenthalben bei, will bei die sen Rechnungen, nämlich bei den von Hrn. Friedrich Gottlob Heckel abgelegten, von den Jahren 1831, 1832, 1833, 1834 und 1835, blos die Rcchnungs- fchler mvnircn, die andern Erinnerungen aber fallen lassen, sich bei den vom Stadtrathe gegebenen Er klärungen so weit beruhigen und mit dem Stadtrathe hierunter dahin Übereinkommen, daß die aufgcfundtnen Rcchnungsfehler und des halb gezogenen Monita dem vormaligen Hrn. Stadtkassirer Heckel zugcfcrtigt und dessen Ant wort darauf verlangt, demselben aber zugleich vorgeschlagen werden soll, daß, wenn er den Rechnungsdefckt von 204 thlr. 21 gr. 9/i Pf. erstattet, die sämmtlichen Rechnungen desselben von 1831 bis 1835 sofort justifizirt uud der selbe seiner desfallsigen Obliegenheiten ohne Wei terungen gänzlich entlassen werden solle. Ueber die nun folgenden noch ungeprüften Rech nungen des dermallgen Hrn. Kassircrs, Adv. Loch mann, sammt den dazu gehörigen Naturalrechnungen, und über das darüber einzuschlagende Verfahren be liebte man, den Vorstand, Adv. Becker, mit Auftrag zu versehen, dieselben privatim durchzusehen, deren Richtigkeit, namentlich hinsichtlich deS CalcuIS, genau zu untersuchen und, wenn dies geschehen, den Erfolg mit den etwaigen Bemerkungen den Stadt- Vertretern vorzulegen. 2) Weiter ist dem Verfahren, welches der Stadt- rath nach Blatt 111 der die Eintreibung der Stadl kassenreste der Stadt Adorf v. Jahre 1832 betreff. Akten in Bezug auf den Klötzerschcn, Rudolphschcn und Trampelischcn Rest angenommen hat, belzu» treten und 3) auch dagegen, daß den Auswanderern, Karl Gottlieb Zeltlern und Johann Heinrich Rothen, gegen Erlegung der jährlichen Bürgerrechtslovsung und unter Berücksichtigung der desfallsigen Bürgschaften daS Bürgerrecht hiesiger Stadt auf fünf Jahre Vor behalten werde, nichts einzuwendcn gewesen. Sitzung vom 11. Juni 1839. In heutiger Versammlung der Stadtverordneten stellte der Vorsteher 1) den Antrag, daß zu abermaliger Revision und Eontrole der Rechnungen des Stadtkassirer Loch mann von 1836 bis 1838 ein Rechnungsverständiger angenommen und nöthigen Falls besoldet werde, in dem er, Adv. Becker, die Rechnungen zwar geprüft, auch mehre Rechnungsdcfecte gefunden habe, cs je doch rälhlich sei, diese seine Durchsicht abermals zu controliren. Zugleich schlug der Protokollant vor, Hrn. Nicolai, mit welchem er bereits gesprochen und der 8 Groschen für den Tag verlangt habe, um diese Entschädigung zu cngagircn und daS Ganze in seiner, ! Beckers, Erpedizion abermals durchrechnen zu lassen. Da dieser Vorschlag allgemeine Billigung fand, so soll nunmehro ungesäumt mit seiner Reali- sirung verfahren und die Sache zunächst dem Stadt rathe angezeigt werden. 2) Ist Vortrag über die Peräquazlonsangelegen- Helt erstattet und bcrathen worden, was man auf die Beschwerde des vorigen Stadtraths und die Mit» thcilung des jetzigen vom Z. Jun! 1839 thun wollte. Allerdings gestand man sich die Unbilligkeit, welche darin liegt, daß die Mitglieder des vorigen Stadt» rathes aus ihrem eignen Beutel Schulden bezahlen sollen, welche doch am Ende in den Nutzen der Mehrzahl hiesiger Bürgerschaft verwendet zu sein