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98 nicht zugleich auch auf die Akzidenzien erstrecke; das Letztere, weil die Gehalte aus Gemeindekasscn bezo gen werden müssen, wo sehr oft nichts zu erlangen scy! Irre ich nicht, so war dies Alles auch in der oben bezeichneten Pctizion enthalten. Möglich indeß auch, daß dort mehr noch oder weniger gesagt war; denn selbst gelesen habe Ich die Schrift nicht, da die Landtagsmitthcilungen (wol auch die Akten) Beschwer den und Bittschriften bekanntlich nur auszugsweise und auch dann nur mittheilen, wenn eine Diskussion darüber entstanden oder sonst ein spezieller Grund dazu vorhanden ist. Ich habe meine Wissenschaft von dieser Sache vielmehr nur aus einem zufälligen Kammerbesuche und aus dem Gespräche einiger Ab geordneten, die den Gegenstand privatim zur Ver handlung gezogen hatten. Die Sache selbst anlangend, so war auf diese Klagen denn nun der Antrag gegründet: man möge sie, die Bittsteller, zu Staatsdiencrn erklären, ihre DIcnstgchalte auf die Staatskassen übernehmen und angemessene Pensionen für sie und ihre Wittwcn und Kinder bewilligen. Es werde dicß geboten durch Rücksichten des Rechts und der Billigkeit eben so, wie durch Rücksichten der Nützlichkeit. Ein Recht hätten die Lehrer zu diesem Verlangen eines Theils wegen der Wichtigkeit des Lehramtes, das so großen Einfluß auf den Staatsverband ausübe, andern Theils damit eine Gleichstellung zwischen ihnen und andern Beamten, welche dem Staatszwecke dienten, erfolge. Billig sei es, die Lehrer zu Staatsdiencrn zu machen und ihre Gehalte auf die Staatskasse zu übernehmen, weil ihr Diensteinkommcn dermalen zu unsicher und unzureichend sei. Allgemein nützlich endlich sei die Verwirklichung ihres Antrages, weil dann nicht allein die Lehrer selbstständiger werden, son dern auf der andern Seite auch die Vergütung für die Vereinnahmung der Schulgelder Wegfällen, also erspart werden würde. Sehen wir nun, wie es um die Wahrheit und Gültigkeit dieser Gründe bewandt ist. Daß ein Recht vorliege, die Schullehrer für Staatsdiener (im Sinn des Staatsdicncrgesctzcs) zu erklären, davon kann sich Einsender dieses nicht überzeugen. Was Rechtens ist, das muß ich auch auf dem Rechtswege erzwingen können, wenn es mir vom Gegner voreuthalte« wird. Wie soll das aber in vorliegendem Falle möglich sein? Es muß hier wol hauptsächlich auf den Dicnstkontrakt gesehen werden, den die Schullehrer bei dem Antritt ihres Amtes abgeschlossen haben. Aber der besagt schwer lich etwas davon, daß die Schullehrer Staatsdicner sein sollen. Das Staatsdienergesctz von 1835 nimmt im Gegenthcil (§ 2 unter 7) die Schullehrer im All gemeinen von der Staatsdienergualität ausdrücklich aus. Nun sagen freilich die Ausgenommencn: ja! das ist eben nicht recht; wir hätten auch mit ausgenom men werden sollen, und daß dicß noch geschehe, des wegen petiren wir. — Wohl! Aber man kann nur die Gründe dazu nicht Rcch tsgründe nennen. Daß der Lchrcrbcruf ein wichtiger, sehr wichtiger ist, wer mag damit nicht übereinstimmcn? Ein Lehrer kann Saamen ausstreuen, der tausendfältige Frucht bringt und nach wirkt für lange Zeiten. Aber die Segnungen eines pflichtgemäß verwalteten Lehramtes entsprießen doch zunächst immer der Gemeinde, dem Staate nur erst mittelbar und insofern cr eben aus Gemeinden besteht. Auch kann die Wichtigkeit eines Amtes an sich wol noch nicht einen Anspruch darauf geben, daß es für ein wirkliches Staatsamt erklärt werde, indem es noch manche Beschäftigungen und Wir kungskreise glebt, die wichtig sind und großen Ein fluß haben, ohne darum für Staatsstellen erklärt zu sein. Und was endlich die Gleichstellung mit andern Beamten, welche dem „Staatszwccke" dienen, an- langt, so sind, wie schon angcdeutct, für Staats diener cbcn nur die erklärt worden, die in einem unmittelbaren Verhältnis zum Staate stehen, gleichsam einen wirklichen Theil der Staatsmaschine bilden. Wollten alle die, welche dein „Staatszwecke" dienen, für wirkliche Staatsdiener erklärt werden, so müssen die Geistlichen, die Advokaten, die Acrzte, die Gemcindebeamten(diesogar theilweise im unmittel baren Auftrage des Staates handeln) und wer weiß, wie vicl Andere noch? ebenfalls in die Reihe der Staatsdicner eintreten, und welches Heer von Staatsbeamten — es giebt deren schon jetzt, nament lich für diejenigen, welche sie zu besolden haben, ge rade genug — würden wir dann erst haben und welche Pensivnslast würde dadurch auf unsere Schul tern gelegt werden — eine Last, die sich ohnehin von Jahr zu Jahr lawinenartig vermehrt, da eine