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für die Verwaltung der Schulkasse bezahlt wird, ist eS doch zu wenig, als daß die Gesammtsumme die Ersparniß, selbst wenn diese nicht blos scheinbar vor handen wäre, einen Ausschlag geben könnte bei einer Massregel, die, wie wir weiter unten sehen werden, wenigstens zur Zeit noch mehre Bedenken gegen sich hat. Am meisten hat wol dasjenige für sich, was in Bezug auf die Biligkeit, den Lehrern ein erträg liches Loos zu bereiten, gesagt wird, und die Gründe der Billigkeit wgren es auch, die meines Wissens bei der Ständeversammlung allein für beachtenswerth er klärt wurden. Zwar ist, was unter diesem Kapitel mit aufgcführt wird, — das „Unzureichende" des Diensteinkommens — ein sehr relativer Begriff. Was ist unzureichend? Für einen englischen Gentleman ist der Jahresgehalt eines Dorfschullehrers von 120 bis 200 Thlr. nicht halb zu»eichend für — Pferdefutter, während eine gewöhnliche Bürgerfamilie davon ge mächlich leben kann. — Aber wahr ist es, daß das Schulgesetz als allgemeine Regel nicht gerade die Verbesserung der Gehalte aufgestellt hat. Insoweit dieser Punkt zur Sprache kommt, hatte man wol hauptsächlich nur die frühere elende Lage der Kate cheten auf dem Lande im Auge. Dieß konnte wol auch kaum anders sein. Denn wenn man auch nicht in Abrede stellen kann, daß cs der Schulstellen in den Städten ebenfalls genug gab und noch giebt, mit welchen ein großes Diensteinkommen keineswegs verbunden ist, so konnte doch das Gesetz unmöglich diese zu reichen Pfründen machen. Sein Zweck geht vielmehr nur dahin, die Schullehrer In eine solche Lage zu versetzen, daß ein Mann, der nicht zu große Ansprüche an das Leben macht, darin sich frei genug und so bewegen kann, wie es — um mich dieses Aus drucks zu bedienen — das Würdevolle seiner Stellung mit sich bringt. Da dicß nun zunächst nur bei den Dorfschullehrerstellen erforderlich war, so ist die Ge- haltsverbefferung eben hauptsächlich nur auf diese er streckt, auf die städtischen Stellen lediglich nebenbei und insofern mit, als sie den Dorfstellen mehr oder weniger gleich waren. Und genau genommen lag auch zu einem Weiteren keine Verbindlichkeit des Staates vor, da doch jeder Angestellte eigentlich nur das fordern kann, waS Ihm bei seinem Dienstantritte zugesagt worden ist. Hätte man darüber htnaus- gehen wollen, so würde dadurch die Ucberlastung der Gemeinden zu fühlbar geworden sein. Sagt man, dann hätte bei den Dorflehrcrstcllen auch keine Ver besserung einzutreten gebraucht, so muß ich dagegen erwidern, daß man cs dort ganz selten mit dem Manne, sondern fast immer mit der Stelle allein zu thun hatte, da diese eben von Subjekten verwaltet wurde, welche ohne Nachtheil nicht bleiben konnten. Nun will ich wol einräumen, daß ich mich hier zum Theil in einem Ringe bewege. Denn wenn ich sage, die Gemeinden konnten nicht mehr belastet wer den, so werden mir die Schullehrer einwerfcn: daS wollen wir auch nicht; und eben deshalb sollen unsere Gehalte vom Staate bezahlt werden. — Gut. Aber wer ist denn der Staat? Und woher nimmt die Staatskasse ihre Mittel? Auch wieder von den Indi viduen und Gemeinden. Es würde also für den Steuerpflichtigen nicht viel gewonnen sein. Hätte er in die Gemeinde- (Schul-) Kaffe weniger zu bezah len, so würde dafür sein «steuerquantum wachsen. Und würde das den Einen nicht treffen, so träfe eS den Anderen ganz gewiß um so viel stärker. Sagt man aber endlich, das brauchte darum auch nicht der Fall zu sein, man dürfe nur eine größere Gleichheit, ein richtigeres Verhältniß zwischen der Ar beit, die mit einem Staatsamte verbunden Ist, und dem dafür ausgesetzten Lohne Herstellen, z. B. die Sinekuren aufhcben u» s. w. — so stimme ich zwar damit vollkommen überein und bin selber der Mei nung, es könne in dieser Hinsicht Vieles anders sein. Wenigstens würde ich, wenn cS auf mich ankäme, eineni Schullehrer, der mir bei der Erziehung meiner Kinder behülflich sein soll,, eben so gern und eben so viel geben, als z. V. ein graduirter Held in Frie denszeiten bezieht, der häufig nicht viel mehr zu thun hat, als die Wachtparade zu besuchen. Aber — aber — dergleichen Dinge lassen sich nur nicht so auf ein mal abthun, mindestens durch daS Schulgesetz nicht, auch dadurch nicht, daß man die Schullehrer zu Staatsvienern erklärt. Um mehr Gehalt zu erlangen, dazu würde also nach allen dem die von den Schullehrern gewünschte Maasregel ihnen kaum helfen können. Als Regel wenigstens gar nicht. Wohl aber — und das ist der Hauptgrund der Billigkeit — um das, was ihnen angewiesen, sicherer zu beziehen. Zu leugnen ist allerdings nicht, daß die Lehrer in gar vielen Orten Noth haben, die Ihnen ausgesetzten FIra zur gesetzten Zelt ausgezohlt zu erhalten, und die Beschwerde, daß die Gemeindekassen häufig sie mit leeren Worten vertrösten, ist nur zu begründet. Wer an ein fires Einkommen gewiesen ist, muß freilich wünschen, daß er dasselbe auch zur bestimmten Zeit in Empfang nehmen kann. Fragt man aber, warum dies nicht auch der Fall sein rann bei Gehalten, die auS Ge meindekassen bezogen werden, so ist die Antwort darauf nicht schwer. Die meisten Gemeinden deS Landes sind ohne Vermögen und was zum allgemei nen Bedarf erfordert wird, muß durch Anlagen auf gebracht werden. Gehen diese zur festgesetzten Zeit nicht ein, so darf das nicht Wunder nehmen, da eS unter den jetzigen Verhältnissen freilich manchem Haus vater schwer werden mag, die Abgaben zu erschwingen. Namentlich gilt dies von den Schulkassen. Anders bei dem Staate, dem umfänglichere Mittel zu Gebote stehen. Von dieser Seite wäre daher meines Bedün-