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«uSg,zeichnet »nd ergreifend ist da- Duett zwischen dem Krieger und seinem verwundeten, sterbenden Freunde; auch der Angriff zur Schlacht ist täuschend gemalt. DaS Tobende und Spcktakulbse läßt sich dabei nicht vermeiden; doch hätten wir an des Kom ponisten Stelle den Angriff nicht noch einmal wie derholt. Eben so schien uns das Schlußchor zu rau schend und tobend, weil es den sanften Charakter einer Dank - und Siegeshymne zu sehr verlor, wäh rend der Siegcsmarsch in lieblichen und fröhlichen Mclodieen einherzieht. Dies wäre es, waS wir für diesmal von unserem schönen und erfreulichen Konzerte berichten könnten. Obgleich wir nicht, wie s gewöhnlich geschieht, uns in lauter Lobeserhebungen ausgelassen haben, sondern um der guten Sache zu nützen, der Wahrheit treu- geblieben sind, so hoffen wir doch nicht verkannt zu werden, denn keine niedrige und unreine Absicht hat uns zum Tadel angetrieben. Durch die Dtrekzion Bekanntmachung. Das umerm 9. Knj. einge- gangene 11. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für da« Königreich Sachsen vom heurigen Jahre enthalt: No. 40. Verordnung, die Anstellung von Apotheken revisoren und die für dieselben entworfene Inftrukzion bett.; vom 25. April 1839. Indem wir Solches hiermit bekannt machen, bemerken wir zugleich, daß obgedachte« Stück de« Geseh- und Ver ordnungsblattes bereits an den gewöhnlichen Otten auSge- legt worden ist. Adorf, am 1Z. Mai 1839. Der Stadtrath das. Todt. Nothwendige Subhastazion. AuSgekkagert Schulden halber soll das Christian Friedrich August Knoht allhier zugrhörlge halbe HäuSlein samml Zubehör und dem 3ttn Theile einer besonder» Wirse, welches zusammen von den GerichtSpersonen auf 89 thlr. 4 gr. gewürdert worden ist, den Vier und Zwanzigsten Mai 1839 von uns an den Meistbicthenden verkauft werden. Indem wir solche« hierdurch zur öffentlichen Lennmiß bringen, werden alle diejenigen, welche soihane Grundstücke zu er, stehen gesonnen sind, geladen, obberegten Tages Dormit, tags vor 12 Uhr an hiesiger ordentlicher Gerichtestelle sich einzufinden und desWeittrn sich zu gewärtigen. Eine ohn, gefähre Beschreibung der Knothischen Besitzung ist an hie- pger Gerichttstelle angeschlagen. Zwota, den 21. Februar 1839. Die Gerichte daselbst. Zani, GDir. Bekanntmachung. Da der 15. Mai als Termin zur Abenrrichlung der Gewerb- und Personal-Steuern be stimmt ist, so soll selbige vom Erscheinen dieser Bekannt machung an bis Ende dieses Monats eingenommen werden. K.G.Degrnkolb, verpfl.St.Einn. Einladung. Da in nächster Woche, und zwar am -0. 21. und 22. dieses MvnaiS, unser diesjähriges Vogel- deS Komponisten selbst gewann ohne Zweifel die Auf führung, obschon es nicht gefallen konnte, daß er die Rolle deö Feldherr» selbst sang, da die Noth- wendigkeit cS nicht erforderte, indem fähige und gute Sänger genug da waren. Der Sprecher deS Gedichts hat seine Aufgabe gut gelöst, und keine An strengung gescheut, durch die oft sehr laute Beglei- tung durchzudringen. Möge unser eifriger und musikliebender Herr Cantor Gruber, auch wenn der Lohn seiner Mühen diesmal, wie mau sagt, nicht entsprechend gewesen wäre, sich dadurch nicht abschrecken lassen und näch stes Frühjahr oder noch eher mit einer hübschen Musikaufführung uns wieder erfreuen; unterdessen aber hoffen wir, daß auch in Adorf einmal wieder etwas zu hören sein wird, wo wir dann gewiß auch nicht fern bleiben werden. Es grüßt Sie re. Ihr ergebener N. N. schießen gehalten werden soll, so laden wir dazu nicht allein alle Mitglieder der Schützengesellschaft, sondern auch alle benachbarten Schützen und alle Freunde des geselligen Ver gnügens überhaupt hierdurch ganz ergebcnst ein. Die Mit glieder der Schützengesellschaft selbst werden übrigens dabei aufgeforberr, ihre Loose sich am Tage vor dem Auszüge bei den Schützenmeistern schreiben zu lassen, damit da« Loosen an der Kaffe keinen Aufschub erleidet. Adorf, am 13. Mai 1839. Da« Direktorium der Schützengesellschaft. Privataukzlon. Ein Stück Buschholz im Schön feld soll auf den 21. d. M. Nachmittags um 3 Uhr in der ober» Mühle an den Meistbietenden versteigert werden. Adorf, den 10. Mai 1839. Joh. Georg Schinkens Erben. Verkauf. Gutes Blei ist bei mir «»gekommen und verkaufe da« Pfund zu 2 gr. 4 pf. und in Quantitäten 2 gr. 3 Pf. Adorf, am 12. Mai 1839. August Schindler. Zuvermiethen ist eine große Stube mit Stuben- kammer, Oberbobcn und Stallung bei der verw. Runge in Adorf. Gefunden worben ist eine Pfeife mit Holzkopf und .wieder zu erlangen durch dieErped. dies. Blattes. Zugelaufener Hund. E« ist mir vor Kurzem ein Hund zugelaufen. Der sich legitimirende Eigenihümer desselben kann solchen gegen Erstarrung der Futterkostcn und Einrückungsgcbühren wieder erhalten bei Adam GottlobBeckinAdorf. Berichtigung. Der im vorigen Stücke angezeigte Grundstücksverkauf war von Joh. Elia« Hertel« Erben in Adorf (nicht Neukirchen), wie hiermit berichtigt wirb. Karl Tobt, Redaktor; der Stadtrath, Verleger; Druck von C. Wieprecht in Plauen.