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Adorker Wochenblatt. M i t t h eilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 gr. SLchs., bei Beziehung de» Blatter durch Botengclcgenhekt 12 Gre SLchs. >" > » ' > ^1^5. Erscheint jeden Donnerstag. , 31. ItMUM'1839. diese zurückzugeben und dagegen die Landgemeinde- Ordnung anzunchmen. Was durch diese an Selbst ständigkeit eingebüßt würde, gliche sich durch die größere Wohlfeilheit derselben vollkommen aus; auch fielen nun die Besorgnisse vor nachtheilige l Ein mischungen der Patrimonialgerichte weg, da man mit Zuversicht hoffen könne, daß Regierung und Stände denselben recht bald ein Ende machen und königliche Bezirksgerichte tinführen würden, welche Letztere bei Wessen, nicht so viel Interesse hätten, sich in die innertn Angelegenheiten der Gemeinden zu meliren. — So überaus gern wir nun auch diesen guten Rath befolgen möchten, so wünschten wir doch zuvor belehrt zu sein, ob überhaupt ein Ort, der die allg. Städteordnung angenommen, diese zurückgeben und dagegen die Landgemeinde-Ordnung annchmen könne? Wer daher diese Belehrung zu geben vermag, wird hiermit dringend darum gebeten und darf sich dafür unseres herzlichsten Dankes versichert halten. d. 28. 67. Neue Gesetze und alter Schlendrian. (Beschluß.) Doch wollen wir diesem ehrönwerthen Herrn nicht alles Verdienst absprcchcn. Oft begegnet er uns auch an einem Orte, wo er uns nützlich werdtn kann. Du hast einen Sohn, welcher nun bald zum Kriegs dienst reif wird. Du fürchtest, ihn mir Nächstem un- Stadteordnung oder Landgemeindeordnung? Bitte um Belehrung. Einsender dieses kennen ein Städtchen, in welchem im Jahr; 1832 die allgemeine Städteordnung über Hals über Kopf angenommen und eingeführt wurde, um nur den alten Stadtrath los - und in der Ver waltung der Gemeinde-Angelegenheiten selbstständiger und unabhängig von den Gerichten zu werden. Eine sechsjährige Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, daß wir bei der allgemeinen Städteordnung keine Seide spinnen. Die Verwaltung ist kostspieliger geworden; die Stadtschulden haben sich vermehrt, ungeachtet den Bürgern Abgaben aufgelegt wurden, die vor Einführung der allg. Städteordnung ganz unbekannt waren und die unfehlbar nächstens noch erhöht wer den müssen, da unser Budget noch überdies ein sehr bedeutendes Defizit zeigt. Unsere Lage gleicht sonach der von Spanien auf's Haar; nur daß bei uns der Bürgerkrieg zwischen unsern Christinern und Karlisten noch nicht zum offenen Ausbruch gekommen ist. Aber es wird dringend nothwcndig, auf Mittel und Wege zu denken, wie dem mißlichen Zustande unserer Finanzen und unserer Gemeinde - Angelegenheiten überhaupt baldigst Abhülfc geschehen möge. Nun meinen Solche, die mit unseren Angelegenheiten ver traut sind, daß eine Verbesserung derselben, so lange die allgcm. Städtcordnung bestehe, nicht wol zu er möglichen sein werde; daß die Letztere für ein so kleines Städtchen nicht wol passend sei und daß daher unvcrwcilt Einleitungen getroffen werden müßten,