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39 thcurer Institute. Da das nun Alles mit bedeuten dem Geldaufwande verbunden war, so wendeten sich die Fürsten, Anfangs in besonderen Nothfällen, spä ter aber regelmäßig an ihre „Unterthemen," um sie zur Bewilligung irgend einer gewünschten Summe zu bewegen. Diese Einwilligungen heißen Beden (Bit ten) und aus ihnen entstanden unsere Steuern. Einen gleichen Gang hatte die Einführung der Steuern auch bei uns in Sachsen. Vor dem löten Jahrhundert waren Landessteuern bei uns gänzlich unbekannt. Außer dem Ertrage der Kammergüter, und den Zoll - und Gleitsabgaben bestanden die Staatseinkünfte besonders noch in dem Schutzgelde der Juden und in gewissen Jahrcsrenten, welche von mehren Städten entrichtet werden mußten. Bon die sem Einkommen wurde der gestimmte Staats - und Hofhaushalt bestritten, ohne daß der einzelne Bürger dazu beizutragen gehabt hätte. Im I4ten Jahrhun derte aber wuchsen die Kosten der Landesverwaltung, des Kriegswesens und des Hofstaates immer mehr, die Zuschüsse von den Beden einzelner Staatsbürger klassen reichten nicht mehr aus, es mußten vielmehr von Zeit zu Zeit allgemeine Beden ausgewirkt werden, welche von den Vasallen und Städten zu gleich bewilligt wurden. Noch waren die Summen, welche auf diese Weise gefordert wurden, mäßig. Bald aber mußten größere Beihülfen, auf mehre Jahre hinaus fest bestimmte Zuschüsse bewilligt werden. So bildete sich denn im 15. Jahrhundert der Begriff der Landessteuern aus, indem nun mehr Auflagen thcils von Konsumzionsartikeln, theilS vom Vermögen und Einkommen, thcils, besonders späterhin, von Grundstücken, meist auf mehre Jahre vom ganzen Lande ausgeschrieben wurden. Die erste Steuer wurde 1438 auf dem Landtage zu Leipzig auf 2 Jahre unter dem Namen der Czise verwllligt. Sie war eine Konsumzionsabgabe und bestand in dem 30. Pfennig, welcher von allen Kaufmannswaaren ent richtet werden mußte. Doch kommt dessenungeachtet auch 1466 noch eine Bede vor, welche auf dem Land tage zu Oschatz bewilligt war. Es war die Letzte. (Beschluß folgt.) Kirchliche Anzeigen. Künfiigen Sonntag predigt Vormitt. Hr. k. Wimmer u. Nachm. Hr. Diae. Stcudcl. Gcborne: 34> Ze h. Glied Fiedlers, Webers u. Einw. in Geuengrün S. Zoh. Christian. 35) Fr. Wilh. Greul», Handarbeiters in Remrcngrün D. Christ. Aug. 36) Mstr. Zoh. Ad. Müller», D. Webers u. Holzheger« allh. S. Heine. Julius. 37) Mstr. Zoh. Georg Purfürsts, D. u. Tischler« allh. S. Fr. Aug. 38) Joh. Heinr. Fischer«, Maurers u. Einw. in Ncmtengrün S. Heinr. Franz. 39 u. 40) Hrn. Carl Fr. Aug. Jehrings, B. u. mustk.Instru mentenmacher« allh. Zwillinge T. Anna u. S. Julius Aug. 41) Mstr. Christian Glob Schreckenbachs, D. u. Schuhm. allh. S. Fr. Aug. 42) Mstr. Heinr. Glied Kühn«, B. u. Tischler« allh. S. Heinr. Aug. Beerdigte: 12) Mstr. Christian Fr. Schöniger, B. u. Tischler allh. ein Wittwer, 74 I.' 1 M. 2 T. mit LP. Filialkirche Elster. Am Sonntage Lätare predigt Hr. Diac. Steudel. Geborne: Joh Georg Huster«, hcrrschaftl. Richter« u. Einw. in Raun, T. Karol. Auguste. Beerdigte: 1) Joh. Vitus Oehm'«, Einw. in Sohl, Ehefrau, 37 I. 2 M. 21 T. 2) Joh. Christian Krau«, Sinw. in Sohl, ein Ehemann, 48 I. 2 M. 24 T. mitPr. U. Abdank. Bekanntmachung. Da bei den zur Aufnahme in da« Schullehrer-Seminar in Plauen veranstallelen Prü fungen viele Scminaradspiranten zcither deshalb zurückge- wtesen werden mußten, weitste zu mangelhaft vorgebildet gefunden wurden, und der Grund dieser mangelhaften Vor bildung zum Theil in der Unbekanntschafl mit den Forderun gen zu liegen scheint, welche in intellektueller und mustkäk- scher Beziehung bei den fraglichen Aufnahmeprüfungen an Scminaradspiranten gemach» werden; so findet die Königs. Krei«-Direktion für angemessen, hierüber bi« auf anbek weite Anordnung Folgende« bekannt zu machen. Außer den einem künftigen Jugcndlchrer unbedingt n8- thigen physischen und moralischen Eigenschaften, werden von den Scminaradspiranten bei der Aufnahmeprüfung folgende Kenntnisse und Fertigkeiten gefordert: 1) Zn Bezug auf Religion: Kenntniß der biblischen Geschichte und der Hauptbegebcnheiten der Religion«-, besonder« Reformationsgeschichte; genaue Bekannt» schast mit dem kleinen lutherischen Katechismus und den biblischen Beweisstellen, soweit Dohner's Katechis mus sie enthält; und Bekanntschaft mit der Bibel, so weit Krummachers Bibelkatechismu« darüber belehrt. 2) Rücksichtlich der Sprachbildung: Fertigkeit ist» richtigen Lesen, eine leserliche und reine Handschrift, Festigkeit in der Rechtschreibung, Fähigkeit, einen leichtern Aufsoh zu fertigen, und Kenniniß der Wort arten und des nackten und erweiterten einfachen Sähe«, soweit darüber Wurst'sSprachbenklehre, Abtheilungl. Abschnitt 1—3 Belehrung ertheilt. S) Zn Bezug auf Rechne«: Ucbung im Denkrechnen, und hinsichtlich des Zifferrechnens, Fertigkeit in den vier HauptrechnungSarten der ganzen und gebrochenen,