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A-orker Wochenblatt. Mitteilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. . Fünfter Jahrgang. Drei« für den Jahrgang bei Bestellung van der Post ia gr. SLchs., bei Beziehung de« Blattet durch Botengclegenhelt 1» Gr. SLchs. ^O. Erscheint jeden Donnerstag. 7. MÜtZ 1839. Geschichtliche Rückblicke mit Kreuz« und Quergedanken in Bezug auf die Steuern. (Fortsetzung.) Gehen nur auf dasjenige Land, was uns am nächsten liegt, über, so wissen wahrscheinlich alle unsere Leser, daß auch wir stets n.,7 verschiedenen Steuern gesegnet waren. Außer der Haupt - Grund- Steuer (den Schocksteuern und Quatemberbeirrägen, in Bezug auf welche wir uns weiter unten noch einen desondcrn Zusatz erlauben werden) wurden nach und nach eingeführt: die Trankst euer (schon 1469 alS Dierzchend eingeführt, dann mehrmals erhöht, von 1546 an mit der Wein st euer verbunden, 1824 anderweit rcgulirt und auf Branntwein erstreckt) — dann die Fleischsieuer (1628 eingeführt) — die Magazinlieferung (1631 zuerst eingeführt, 1776 verdoppelt) — der Mahlgroschen (1641 eingeführt, jedoch von 1769 an nur noch von den Städten er hoben) — die Landakzise (ebenfalls seit 1641) — der Stempel - Jmpost (seit 1682, neu regulirt und weiter ausgedehnt 1819 und 1822) — die Per- sonalsteucr (von 1747 an) — die Kavallerie« Verpflegungsgelder (nach den Ordonanzen von 1697, 1714, 1752 und 1828) — und die St raßen« baudienst - Surrogatgelder (Statt der Natural- dienste, von 1781 an, 1799 erhöht). Daneben gab es nun noch Servis-Beiträge der servispflich- tigen Städte, die vorzüglich für das Armuth so drückende Abgabe vom Salz, und die lästigste der indirekten Abgaben: die Gcneralakzise. Seit der Umgestaltung des indirekten Abgaken- wesens giebt eS nun zwar diese verschiedenen alten SteuL^namen nicht mehr. Dafür haben wir aber nach der neuen Ordnung der Dinge: den Gränz zoll, die Branntweinsteuer, die Biermalz- steuer, die Wetnsteuer, die Tabaksteuer, die Schlachtstruer, die Stempelsteuer, die Ge- werb- und Personalstruer — ferner unsere ur alten Schocksteuern, unsere fast ebenso alten Quatemberbeiträge, die Akzisgrundsteuern, die Kavallerieverpflegungsgelder (jedoch seit den, letzten Landtage diese mit einiger Ermäßigung), für die Lausitz sodann noch die Razions« und Por» zsonsgelder, und für die Rittergutsbesitzer die alten Donativgelder. Scrvisbeiträge und Ma- gazinliefcrung haben seit dem letzten Landtage aufge hört. Jedermann wird zugeben, daß dies gerade noch Lasten genug sind, um sie nicht für federleicht erklären zu können. Wir brauchen darüber nicht viel Aufhebens zu machen, da, wenn nicht alle, doch ge wiß die meisten von unseren Lesern an sich selbst, an ihren eigenen Schultern, an ihren eigenen Beuteln abnehmen können, ob sie nicht gerade so viel zu geben haben, daß es ihnen zu viel dünkt. Freilich ohne alle Abgaben kann die StaatS- maschlne nicht im Gang erhalten werden. Regierung und Obrigkeit muß es geben, wenn die Staatsange hörigen sich des nöthigen Schutzes erfreuen und nicht ein Zustand der Gesetzlosigkeit eintreten soll. Es muß für Bildungsmittcl gesorgt werden, damit jedem Staatsbürger die Möglichkeit gegeben ist, zur Er reichung seines Lebenszweckes sich vorzubereiten, sich