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fährt aus dieser haarklar- was man selbsteigen peceirt hat und dies ist in drr Regel wenigstens eben soviel, als Einem gcthan worden ist. Das Ende vom Liede ist: CnejuS und Pompejus werden aus einer Büchse geschmiert, Richter und Advokat streichen ihr wohlcrr worbencs Geld ein, lachen die Herren Schnapstrinker ous und trinken ihre Gesundheit in Medok oder Aß- mannshäuser. — Noch größer, als der Schaden der beiden ebenge- tianntcn Staatsbürgerklaffcn, würde vielleicht der der Aerzte sein, wenn das Branntweintrinkcn abgeschafft würde, schon deshalb, weil sic dann manchen zerschla genen Schädel und manches zerbrochene Bein weniger würden zu kurircn haben. Allein nach den Erfahrun gen gelehrter Schnapstrinker alter und neuer Zeit ist der Branntwein eigentlich ein Gift (Zschokke nennt ihn eine Pest), welches auf Körper und Geist höchst nachthcilg rinwir/t und beide krank macht. Nun sind die Menschen noch immer des Glaubens, daß, wenn man krank ist, man zum Doktor gehen, und diesen zu Rathe ziehen müsse. Man thut es, und muß be zahlen. Der Arzt giebt Arznei; man muß bezahlen. Man wird von diesen Arzneien erst ordentlich krank und bekommt andere, und man muß wieder bezahlen. Endlich stirbt man gar, ungewiß ob an den Arzneien oder am Branntwein, und der Arzt überreicht den betrübten Hinterlassenen noch nachträglich eine Apo- thckcnrechnung fünf brabanter Ellen lang, welche diese honoriren müssen. Der Arzt streicht sein Geld ein und lacht mit dem Richter und Advokaten. — Wir könnten recht gut noch mehr Staatsbürger- klassen anführen, (z. B. die Geistlichen, die Todten- gräbcr, die Apotheker u. s. f.,) die durch die Wirk samkeit der Mäßigkcitsvcreine in ihren heiligsten In teressen benachtheiligt werden und die daher mit vol lem Rechte bei den Ständcversammlungen auf Ent schädigung antragen könnten; allein wir wollen es für diesmal bewenden lassen, da wir, wie wir zuver- stchtlich hoffen, den geneigten Leser vollkommen über zeugt haben, daß die Mäßigkeitsvereine ein Uebel für den Staat sind untr daß dieser, wenn er anders seinen Borrheil versteht, nichts besseres thun kann, als die selben nach dem glorreichen Voranschritte Brobdignaks unvcrweilt aufzulöscn und bet namhafter Strafe zu verbieten. Oertliche Rüge. Einsender dieses hat ost wahrgcnommene Mängel, welche sich nur auf einzelne Individuen bezogen, in der Ameise cingerückt ge sunden, welches für auswärtige Leser derselben gar kein oder wenig Interesse haben konnte. Da sich nun Nachstehendes blos auf Adorf und Umgegend be zieht; so werden die geehrten Leser des Adorfer Wochenblattes es billig finden, diese wohlgemeinten Bemerkungen auch nur in dem selben zu lesen. Einsender, welcher sich periodisch bald hier bald da aufgchaltcn, war vor ungefähr tj Jahren einmal in Adorf, und bemerkt bei seiner diesmaligen Anwesenheit mit Erstaunen und Freude die Fort schritte in der Kultur, die Verbesserung des Schulwesens, die Verschönerung der Straßen und Kommunikazionswcge rc. Doch brunche ich diese» LobenSwerthe und Nützliche nicht besonder- zu rühmen; jeder Bethciligtc empfindet ja das Wohlthätigc dieser Neuerungen von selbst. Ich wollte vielmehr Nur einiger Mängel erwähnen, welche hoffentlich, wenn darauf aufmerksam gemacht worden ist, sehr leicht und ohne Mühe in Wegfall kommen dürften. I) Kirchliche Einrichtungen. Ich habe die hiesige Kirche mchrcmale und zwar recht gern be sucht. Besonders haben mich die harmonischen Tone der Glocken, die schöne wohlklingende Orgel, (welche vorzüglich von einem geschick ten Organisten regiert wird^) die von einem ausgezeichneten Direk tor aufgcfüyrte Kirchenmusik (von welchem auch das Sängerchor gut cingeübt ist), der kräftige Gesang am Altäre, die aus dem Herzen kommenden Worte des Predigers auf der Kanzel mit heili gem Schauer und frommer Rührung erfüllt. Auch habe ich di« lobenswcrlhe Einrichtung, daß die Orgel bei dem jedesmaligen Schluffe der Liedervcrse schweigt, und der Kantor, den folgenden Bers von Neuem anfängt, recht feierlich gefunden, indem dadurch nicht nur die etwa verlorne Andacht aufs Neue wieder geweckt wird, sondern auch die während des Gesanges ankommenden Per sonen gleich hören, wieweit das Lied beendigt ist und daher mit cinstimmen können. Nur unangenehm und auf das Ohr störend einwirkend habe ich gefunden, daß ein Mann auf einer der untern Emporkirchcn in der Gegend des Laufsteins, den Kantor und sein Chor nicht beachtend, die einzelnen Liederverse zu singen an- fängt, welches sich für den fremden genauen Beobachter nicht gut ausnimmt. — Ferner: daß der Prediger die Aufgebote, Danksagungen, Ab, kündigungen rc. gleich nach dem Hauptliede, vor dem Taufstein verrichtet, soll jedenfalls den Bortheil haben, daß der Aufenthalt auf der Kanzel dadurch abgekürzt, und diejenigen, welche an den Abkündiqungcn kein Interesse finden, von dem zu zeitigen Verlassen des Gottesdienstes abgcyaltcn werden. Dessenungeachtet aber und ob schon der Geistliche seineVorträge sowohl als das Kirchcngcbet, so viel als möglich abkürzt, so verlassen dennoch Mehre schon wäh rend des Gebels unter derben Auftreten und heftigen Zumachen der Kirchthürcn das Gotteshaus, ohne zu bedenken, daß sie dadurch nicht allein öffentlichen Beweis von der Nichtachtung des Gebet» an den Tag legen , sondern auch andere Andächtige, welche nicht nur ihre Herzen zu Gott erheben möchten, sondern auch das Ende des Gebets abwarten wollen, stören und betrüben. Diejenigen aber, welche die Verachtung der Predigt und des göttlichen Wortes so weit treiben, daß sie während der Predigt die Kirche verlassen, außerhalb derselben hin und her spazieren, auch wohl in ein BrannlwcinhauS gehen, und nach der Predigt wieder kommen, möchte ich rathen, lieber gänzlich zu Haufe zu bleiben und etwa einen Roman lesen, als der unschuldigen Jugend und wirklichen frommen Christen c n öffentliches Aergcrniß zu geben. Ein anderweiter Mißbrauch ist mir ausgefallen, welcher darin besteht, daß man bei der Taufe eines Kinde« bisweilen Kinder zu Laufzeugen wählte, wodurch diese religiöse heilige Handlung un gemein von ihrer Bedeutung, Kraft und Wirkung verlieren und zu einer blosen Zeremonie hcrabsinkcn muß. Wenn man von dem Grundsätze ausgcht, daß die Pathen die Pflicht auf sich nehmen, darüber zu wachen: daß das ncugeborne Kind in der Religion, auf welche es getauft, auch erzogen, und zum Schulbesuche angr- halten werd«, im Fall die Eltern des Kindes frühzeitig mit Tode abgehen, und selbiges ohne Mittel zur ferner» Fürsorge und Unter stützung verlassen sollten, und die Pathen somit verbunden sind, Water - und Mutterstelle zu vertreten. Wie kann denn ein Kind der Vormund eines andern Kindes sein, oder Pflichten auf sich nehmen, von welchem es selbst noch keinen Begriff hat? Man wende mir nicht ein, daß ja der Vater oder die Mutter dahinter stehen, welche die Stelle des Unverstandes ersetzen »der vertreten. Ich würde immer Bedenken tragen, für mein Kind eine Pflicht auf dasselbe zu laden, welche es in dcr Zukunft, vielleicht rmt Widerwillen, erfüllen müßte. Und soll dem Kinde etwa eine Ehre dadurch erwiesen werden, daß man cs zu einem Laufzcugen wählt? Nun so warte man ab, bis solches diese Ehre zu würdigen versteht, und selbst durch freiwillige feierliche Zusage in dem Bund der Christen ausgenommen ist. 2) der Polterabend. Diese altmodische, aus abergläubischen barbarischen Zeiten her- rührende Sitte hat sich, Gott sei Dank, unter allen zivilisirten Nationen größtenteils »erl-reu. Nur im Voigtlande wird dieses Unwesen, gleich dem Hexcnverbrennen am Walpurgitaben»,