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Nr. 176. Pulsnitzer Tageblatt. — Freitag, den 31. Juli 1931. Seite 2. dankbar für den überwältigenden und herzlichen Empfang, den sie uns bereitet haben." Nach ihrem langen Fluge waren die Flieger stark übermüdet und legten sich sofort schlafen, nachdem sie sich mit Mühe dem Sturm der Glückwünsche ent zogen hatten. Die Flieger beabsichtigten, Freitag früh nach Angora weiterzufliegen. Oertliches und Sächsisches (Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.) — Arbeitslosigkeit und Ehefrau. Von den noch nicht veröffentlichten Entscheidungen des Spruchsenats für die Arbeitslosenversicherung sind nach der Wohlfahrts korrespondenz die beiden folgenden von besonderem Interesse: Für die Frage, ob eine Ehefrau im Sinne des § 89a Abs. 1 des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung berufmäßig überwiegend als Arbeitnehmerin tätig zu sein Pflegt, ist nicht schlechthin ausschlaggebend, daß sie seit längerer Zeit insgesamt mehr als die Hälfte des Jahres als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Es ist vielmehr auch zu berücksichtigen, ob die Beschäftigung als Arbeitnehme rin nach den Gesamtumständen des Einzelfalls den Hauptteil ihrer Arbeitskraft in Anspruch nimmt, für sie eine wesentliche Erwerbsquelle darstellt oder ob sich in ihrer Beschäftigung nicht nur gelegentlich oder vorübergehend zugewandt hat (Hin AR. 514/30) Der Umstand, daß eine bis zum Eintritt der Erwerbslosigkeit ihres Ehemannes versicherungspflichtig be schäftigt gewesene Ehefrau einen Anspruch auf Arbeitslosen unterstützung deswegen nicht erworben hat, weil sie nicht über wiegend als Arbeitnehmerin im Sinne des § 89a Abs. 1 des vorhin angeführten Gesetzes tätig zu sein pflegt, begrün det nicht den Anspüuch des Ehemannes auf Familienzuschlag. Dieser Anspruch bestimmt sich ausschließlich nach den Vor schriften des § 103 dieses Gesetzes. Danach darf der Fami lienzuschlag nur gewährt werden, wenn der Arbeitslose den Angehörigen bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit ganz oder überwiegend unterhalten hat (lila AR. 296/30). — Keine Wohlfahrtspflege vom grünen Tisch. Am empfindlichsten steht man dem Buchstaben des Gesetzesparagraphen da gegenüber, wo er die Hilfe gegen menschliche Not schematisiert. Muß amtliche Fürsorge Büro kratie sein? Mit der Einordnung der Fürsorgearbeit in die Verwaltung und dem Streben nach Vereinheitlichung ist viel fach als Efflkt die Schematisierung nicht aufzuhalten. Keiner beklagt das mehr als der berufsmäßige Wohlsahrtspfleger. Sozialsekretär Bruno Theek, Berlin, spricht es in Betrach tungen, die er soeben in dem Organ der Internationalen Vereinigung für-Kinderhilfe veröffentlicht, aus, daß nicht der beste Verwaltungsbeamte, nicht" der kühl abwägende Jurist, sondern der im praktischen, täglichen Leben erfahrene und mird gewordene Menschenfreund in erster Linie berufen ist, der Vielfältigkeit des Hilfsbedürftigen entgegenzutreten, und keine noch so glänzende theoretische Ausbildung vermag dieser Arbeit den Wert der eigenen Erfahrung von sozialen Schä den zu ersetzen. Ausschlaggebend bleibt die pädagogische Kunst. Die Durchführung dieser Forderung beugt am besten der Bürokratisierung vor. Keine Fürsorgearbeit am grünen Tisch! Auch in den Amtsstuben der Behörden haben Mensch - lichkeit und Individuum Raum und Nutzen. Fahrpreisermäßigungen für Jugendliche. Im Be reiche der Staatlichen Kraftwagcnverwaltung werden ab 1. August 1931 für Jugendliche Zwölfer-Fahrscheinhefte mit 50prozentiger Ermäßigung eingeführt. Der Preis be trägt also das sechsfache des Einzelfahrpreises. Die Zwölferhefte sind nicht übertragbar und gelten zwei Mo nate vom Ausstellungstage ab. Sie werden an alle Schü ler und Schülerinnen zum Besuche öffentlicher und be hördlich genehmigter Lehranstallen und an Personen unter 20 Jahren, die zu ihrer Ausbildung noch Privatunter richt nehmen oder Lehrgänge für Haushalt und Handarbei ten besuchen, und an Lehrlinge, die sich in gewerblicher Ausbildung befinden, ausgegeben. Antragsformulare sind bei dem Fahrpersonal und in den Büros der Staatlichen Kraftwagenverwaltung erhältlich. Kamenz. Wochenmart l. Auf dem gestrigen Wo- chenmarkl kosteten u. a. Blumenkohl 10—35, Weißkraut 8, Rotkraut 12, Zwiebeln 15, Spinat 25, Sellerie 35, Schwarz wurzel 60, Meerrettich 80, Bohnen 10 — 15, Tomaten 25 bis 35, Birnen 10—25, Aepfel 10—25, Johannisbeeren 25, Reineclauden 50, Spillchen 25, Weintrauben 70, neue Kar toffeln 5-8 Pfg. das Pfund, Kohlrabi 5—10, Stauden salat 5 und 10 Pfg das Stück, Gurken 16 Pfund 1 Mark, Gärtnergurken 15—20 Pfg. das Pfund, Möhren 10—15, Radieschen 6—8, weiße Rettiche 10 Pfg. das Bündel, Prei selbeeren 40, Gelbe Hühnel 45—50 Pfg das Liter. Königsbrück. Arbeit für v i c l f. An der einglei sigen Eiscnbahnstrecke Klotzsche—Schwepnitz sind setz' zwischen Lansa und Laußnitz umfangreiche Bahnbauarbei ten in Angriff genommen worden, die sich über einen Zeit raum von drei Jahren erstrecken sollen und auf 700 00k Mark veranschlagt sind. Es handelt sich hauptsächlich um Ausgleich der Höhenunterschiede, Fortfall einiger Kurven und Vergrößerung einzelner Bahnhöfe. Man hofft, daß die Arbeiten eine fühlbare Entlastung des Arbcitsmarktcs im Gefolge haben. Bautzen. Umfangreicher Wohnungsncu- b a u. Uber 400 Wohnungen beabsichtigt die Baugemein schaft des Bantzner Handwerks, Handels nnd Gewerbes zu errichten. Als Anfang ist für dieses Jahr die Erstel lung von zwei Gruppenhäusern mit 24 Wohnungen vor gesehen. Dresden. Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Das Polizeipräsidium Dresden hat für die Zeit vom 31. Juli bis zunächst 3. Angust dieses Jahres einschließlich alle Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge in der Stadt Dresden ver boten. Das Polizeipräsidium richtet an den ordnungslie benden Teil der Dresdner Einwohnerschaft die Bitte, sich von allen Aufläufen usw., die es in diesen Tagen etwa j gleichwohl geben sollte, unter allen Umständen fernzu halten. Das Polizeipräsidium wird dem Demonstrations verbot mit allen Mitteln, gegebenenfalls auch mit Waffen gewalt, Geltung verschaffen. — Wie wir erfahren, hängt dieses Verbot mit dem von kommunistischer Seite be sonders stark propagierten Antikriegstag am 1. August zu sammen. Ein gleiches Verbot ist auch in Berlin und an deren Städten Deutschlands erlassen worden. Buerbuch. Protest gegen Steuererhöhun gen. Die Kreishauptmannschast hat von den städtischen Körperschaften der Stadt Auerbach i. V. gefordert, wegen der Erhebung von Zuschlägen zur Bier- und Bürger steuer unverzüglich die erforderlichen Ortsgesetze zu be schließen. Die Stadtverordneten erhoben dagegen Protest. Bad Lausick. Hoher Bufwertungssatz. Der Teilungsplan-Entwurf für die Altspareinlagen bei der hiesigen Sparkasse wurde vom Treuhänder geprüft. Der Aufwertungssatz beträgt 29,3 Prozent. Penig. Kommunistische Wochenschrift verboten. Nach einer Verfügung der Kreishauptmann schaft Leipzig ist die kommunistische Wochenschrift „Der rote Stern vom Muldental" auf die Dauer von zwei Mo naten verboten worden. Plauen. Zwangsweise Einführung der Getränke st euer. Beim Rat der Stadt Plauen ist die Anordnung der Kreishauptmannschaft Zwickau auf zwangsweise Einführung einer Getränkcsteuer eingegan gen. Von den städtischen Körperschaften war die Ein führung der Steuer wiederholt einmütig abgelehnt wor den. Die Steuer tritt bereits am 1. August in Kraft, sie beträgt 10 Prozent, bei Schaumwein 15 Prozent. — Im Bezirke der Kreishauptmannschaft Zwickau wurde die Gemeindebiersteuer zwangsweise für die Städte Reichen bach, Falkenstein, Schwarzenberg sowie in Aue und Crim mitschau eingeführt. Wurzen. Polizeilich abgebrochene Par- teirede. Als Landtagsabgeordneter Dr. Wallner in öffentlicher Versammlung der Volksrechtpartei in einem Vortrag über das Thema „Viereinhalb Jahre Volksrecht- kampf und sein Ergebnis" über die.sächsischen wirtschaft lichen Schwierigkeiten, insbesondere über die Sperre und die weitere Zukunft sprechen wollte, wurde er von uni formierter Polizei am Weitersprechen über dieses Thema verhindert. Glauchau. 75 Jahre Telegraphie. Am 1. August 1856 wurde hier das erste Telegraphenamt in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme erfolgte im Zu sammenhang mit der Errichtung einer Telegraphenlinie Dresden über Freiberg—Chemnitz nach Zwickau, die im Anschluß an die Leitungen des Deutsch-Österreichischen Te- legraphenvereins geschaffen wurde. Kaufungen. Von Gesinnungsgegnern ins Wasser geworfen. Ein mit Kommunisten bei dem hiesigen Straßenbau beschäftigter Stahlhelmer wurde, als man gemeinsam am Malzteiche Master holte, von Kom munisten rücklings ins Wasser gestoßen. Glücklicherweise konnte sich der Stahlhelmer durch Schwimmen retten. Ge gen die politischen Rohlinge wurde Anzeige erstattet. Leipzig. Die Kircheneinbrecher geständig. Wie bekannt, war in der Nacht zum 19. d. M. ein Ein bruch in die hiesige Matthäi-Kirche verübt worden. Die als Täter festgenommenen beiden Einbrecher, der Arbeiter F. aus Kainsdorf und der Zapfer CH. aus.^indenburg, sind nunmehr geständig. Die gestohlenen Wertsachen konn ten jedoch noch nicht wieder herbeigeschafft werden, die Täter wollen sie an den großen Unbekannten verkauft haben. Leipzig. Schluß mit der kommunalen To tenbestaltung. Durch Verordnung der Amtshauptmann schaft Leipzig ist in 24 Gemeinden die durch Ortsgesetz ein geführte kommunale Totsnbestattung wieder aufgehoben worden. Gestundung von Aufwertungssteuern. Eine sächsische Verordnung. Das sächsische Finanzministerium veröffentlicht eine Verordnung über die „Entrichtung der Aufwertungs- stcuer in den Fällen veränderter Zahlungsweise der Dienstbezüge der Nutzungsberechtigten". Die Verordnung besagt u. a.: Soweit bei der Aufwertungssteuer (Miet zinssteuer) infolge der veränderten Zahlungsweise der Dienstbezüge die fällige Mietzinszahlung nicht rechtzeitig geleistet werden kann, ist von der Erhebung des durch die Neichsverordnung des Reichspräsidenten über Steuerzu- schäge für Steuerrückstände bezeichneten Verzugszuschlages abzusehen, dafern der Grundstückseigentümer die geschul dete Aufwertungssteuer jeweils noch bis zum 15. des be treffenden Monats begleicht und nachweist, daß die Nicht einhaltung des gesetzlichen Zahlungstermins auf die ver änderte Gehaltszahlung zurüüzuführen ist. Verbotene ausländische Prämienanleihe. Das Landeskriminalamt teilt mit: In Sachsen wer den im Auftrage ausländischer Bankfirmen Prämien anleihen des österreichischen Bundcs-Wohn- und Sied lungsfonds durch inländische Vertretungen zum Kaufe angeboten. Der Ankauf dieser unter der Garantie des österreichischen Bundesstaates stehenden Wertpapiere ist besonders deshalb verlockend, weil die Käufer anstatt der Zinszahlung an einer Auslosung von Prämienbeträgen teilnehmen. Nun dürfen aber auf den Inhaber lautende ausländische Schuldpapicre, in welchen den Gläubigern außer der Zahlung der verschriebenen Geldsumme eine durch Auslosung oder auf ähnliche Art zu ermittelnde Prämie gezahlt werden soll, nach dem Rcichsgesetz vom 8. Juni 1871 im Jnlande nicht weitergegebcn, öffentlich ausgebotcn oder empfohlen werden. Durch ein beim sächsischen Obcrlandcsgericht rechtskräftig entschiedenes Verfahren ist festgcstellt, daß ein in Deutschland strafbares Weiterbegeben auch dann vorliegt, wenn die Papiere nicht ins Inland geschickt werden, sondern bei ausländischen Banken hinterlegt bleiben. Die in Deutschland tätigen Vertreter der vertreibenden ausländischen Firmen machen sich der Beihilfe zu einem Vergehen nach 8 6 des genan ten Gesetzes, und, da die Papiere oder die Bezugs- oder, Anteilscheine gewöhnlich gegen Ratenzahlung verkauft werden, anch des Vergehens nach 8 7 des Gesetzes über die Abzahlungsgeschäfte schuldig. Gegen sie ist strafrechtlich vorzugehen, der Weftervertrieb ist, soweit nötig, polizeilich zu verhindern. Llnzusriedenheit in der Wirlschastsparlel Der Wahlkreis Leipzig verläßt diePartei. Der Gesamtvorstand der Neichspartei des deutschen Mittelstandes im Wahlkreis Leipzig hat einstimmig be schlossen, mit seinen Ortsgruppen aus der Neichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei) aus zuscheiden und sich der Opposition unter dem preußischen Landtagsabgeordneten Weingutsbesitzer Dellen anzuschlie ßen. Maßgebend für diesen Schrill war der Umstand, daß eine große Zahl von Ortsgruppen mit Auflösung gedroht hatten, weil sie mit der Politik der Partei nicht mehr ein verstanden waren. An der Vorstandssitzung haben nur zwei Personen nicht teilgenommen, die ihre Ämter aus dem gleichen Grunde schon vorher niedergelegt hatten. Wird die Gren^yerre wieder aufgehoben? Nachdem die diplomatischen Vertreter der Deutschland benachbarten Staaten im Auswärtigen Amt vorstellig geworden sind, die 100-Mark-Paßgebühr wieder aufzuheben, verlautet von unterrichteter Seite, daß in den nächsten Tagen diesem Wunsch stattgcgeben werden soll. Vom Auswärtige« Amt wird gesagt, daß es einen derartigen Schritt befürworte. In Negierungskreisen wird nämlich selbst zugegeben, daß nach der vielfachen Durchlöcherung der Notverordnung über die 100-Mark-Gebühr eine Aufrechterhaltung wenig Zweck hat. Ist es doch bekannt, daß die Reisebüros wieder Auslandreisen veranstalten, wobei die Grenz sperrgebühr von 100 Mark nicht gezahlt zu werden braucht, weil die Mitglieder dieser Gesellschastsfahrten bei einem von der 100-Mark-Gebühr befreiten Verein eingeschrieben werden. Außerdem werden aber auch die vielfachen Proteste ausWirtschaftskreisendie zuständigen Stellen wohl veranlassen, die Grenzsperre wieder aufzuheben, gegen die wirtschaftliche, aber auch kulturelle Bedenken erhoben werden. 23V Reisebüros verlangen Schadenersatz. Für die Auswirkungen der 100-Mark- Verordnung. Die Vereinigung Deutscher Reisebüros, der etwa 230 in- und ausländische Reisebüros angehören, hat den Beschluß gefaßt, an das Reich wegen Ersatz des Scha dens heranzutreten, der aus der heftig umstrittenen Not verordnung über die Ausreise entstanden ist. Die einzelne« ReifiMros sollen feststelle«, welcher »«mittelbare Schade« ihnen bisher aus der Regierungsverordnung entstauben ist. und welcher Schaden voraussichtlich noch während der Sperr frist entstehen wird. Die Schädigungen werden in folgenden Tatsachen er blickt: Reichsminister Treviranus hat am 17. Juli durch Rundfunk die Notverordnung angekündigt und dabei erklärt, daß diese Verordnung am nächsten Tage, also am 18. Juli, in Kraft treten werde. Die Folge war, daß sofort alle ge planten Reisen, die bereits bestellt waren, abgesagt und be reits gelöste Karten zurückgegeben wurden. Durch die ver zögerte Bekanntgabe der Ausführungsbestimmungen ist den Reisebüros abermals Schaden entstanden, denn bis zu ihrem Inkrafttreten hätten zahlreiche Reisen durchgeführt werden können, wenn in der ganzen Angelegenheit Klarheit geherrscht hätte. Die Reisebüros befinden sich nämlich in einer Zwangs lage, da ihnen wiederum von feiten der Hotels usw. Schwie rigkeiten entstanden sind, weil verschiedene Gesellschaftsreisen bereits festgelegt waren. Zunächst wollen sich die Reisebüros an das Reich wenden und um Ersatz ihrer Schäden ein kommen, falls der Schaden nachweislich beziffert wird. Ob und inwieweit gerichtliche Klagen eingeleitet werden, ist noch nicht entschieden. Wenig zufriedenstellende Lage -es Handwerks. Der Reichsverband des deutschen Hand- werks teilt u. a. mit: Die Entwicklung der politischen, wirt schaftlichen und finanziellen Verhältnisse im Monat Juli hat das Handwerk auf das schwerste in Mitleidenschaft gezogen. Die Zahlungsstockungim ganzen Banksystem und der Mangel an Zahlungsmitteln liehen Auftragsbestand und Um satz in den meisten Gewerben rasch zurückgehen. Sogar be reits erteilte Aufträge wurden häufig zurückgezogen. Ver einzelt wird allerdings darauf hingewiesen, daß durch Angstkäufe des Publiknms das Schneider- sowie auch das Tischlerhandwerk eine vorübergehende Belebung des Absatzes zu verzeichnen hatten. Ueberwiegend waren jedoch die Berichte über die Wirtschaftslage des Handwerks wenig zufriedenstellend. Das Bauhaupt- und Bauneben gewerbe litten sehr unter den gegenwärtigen schwierigen Ver hältnissen sowie unter der regnerischen Witterung. Für dieses Jahr wird mit einer Besserung des Baumarktes nicht mehr gerechnet. Die Preisgestaltung für Erzeugnisse des Handwerks war der art gedrückt, daß vielfach die Gestehungskosten nicht mehr gedeckt wurden. Erschwerend kommt hinzu, daß das Borgungswefen sich weiter ausdehnte. Da in den meisten Handwerkszweigen Gesellenentlassungen notwendig wurden, haben sich die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt erheblich verschlechtert. Appell der Internal. Handelskammer. Wiederherstellung des W c l t v e r t r a u c n s. Auf der außerordentlichen Versammlung des Voll zugsausschusses der Internationalen Handelskammern, die unter dem Vorsitz von Franz von Mendelssohn zu- sammentral, wurde ein Beschluß angenommen, in dein nach einem Hinweis auf die Atmosphäre des Mißtrauens,