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Wßem-ElMckr WM ^nrtsblatt. 202. Sonntag, den 81. Augnst 1913. Drittes Blatt UsVnNNMen- und VeteVÄNen^ÄA Die blauen Blumen im schlichten Kleid, Sie grüßen Dich heut aus tausend Körben Und Um Und Aus wollen in aller Bescheidenheit Dich und Deine Liebe werben bieten sich lockend an zu Hauf: dankbarer Liebe tauf mich, kauf! Uun Das Und Und y, d G w w d w G G An ihres Lebens letzten Schritt. Darum im ganzen Land die Bitt': hat sie das Alter müd' gemacht, fordernde Leben will junge Kräfte hat sie um Arbeit und Lohn gebracht in Gefahr, daß die Aot sich hefte Sorgen, von denen der Sehnte nichts ahnt, Letzten aus den Heldenverbänden, Letzten aus dem blutigen Krieg, dem Kaiser halfen zu Krone und Sieg. Denn weißt Du, an wen Dich die Blume mahnt? Ls sitzen daheim mit müden Händen Lin lieblich Nadel beut sie Dir hin — Willst Du dem freundlichen Drange Dich weigern? Billig die Blume, klein der Gewinn! Wenn alle nur kaufen, kann sich steigern Der Segen der blauen Blume im Hag, Der Segen vom ersten Kornblumentag! Und Die Die Die Kennst Du die Blumen im wogenden Korn? Nit ihrem sinnigen Auge, dem blauen? Sie drängen sich wahrlich nicht nach vorn Und sind wie schlichte Gestalten zu schauen, Die mit den Ähren sich beugen im Wind, Weil sie schwächer wie Ähren sind. Lhret die treuen Veteranen, Hebt ihnen den würdigen Lhrensold, Den sie verdient unter Deutschlands Kähnen, Als blutig um sie die Schlacht gegrollt. Gebt fröhlich und bald, daß die alte Garde Auf des Volkes Dank nicht vergeblich warte! Iohannes Srö-el. für die Varianten bei allen mohammedanischen Negern^ dessen Grundprinzip angenommen, die legitimem gäbe. Wenn ein Mann eine legitime Ehe (Furu sich um eine Heirat zwischen vo nehmen oder Lebens- vielfach blutigen Reiches Banner stritten und eintraten Einigung der deutschen Stämme. Pflicht der Dankbarkeit ist es, den abend der ergrauten Helden, die sich den Keim langen Siechtums aus der Das junge Mädchen wird im allgemeinen nicht gefragt, ob der von der Familie bestimmte Mann ihr angenehm ist. Besonders wenn es Forschern eingehend bei den Mandees studiert worden, der wichtigsten BölkerfaPiilsie des Ni gerbeckens, sie sind jedoch mit unwesentlichen grenzte Zahl von gesetzlich anerkannten Neben frauen zu erlauben. Aber viele Neger machen zwischen Frauen und Nebenfrauen nur einen nominellen Unterschied; sie bleiben in Wahrheit der alten eingeborenen Gewohnheit treu, wonach die Zahl der Ehefrauen sich lediglich nach den pekuniären Mitteln des Gatten richtet. Andere ba in der Mandeesprache, d. h. „große Heirat") eingehen will, gibt er den Eltern seiner Zu künftigen eine Summe Geldes oder ein Ge schenk in Naturalien. Die Höhe dieser Leistung wird nach langem Markten der beiderseitigen Unterhändler vom Vater oder vom Vormund der Jungfrau bestimmt. Die eine Hälfte des Kaufpreises wird beim endgültigen Abschluß des Vertrages gezahlt, die andere, wenn der Bräu tigam die Braut zu sich nimmt. Um die Hand der Tochter eines Häupt lings oder eines religiösen Würdenträgers zu erhalten, muß der Negerfreier mehrere tausend Mark auswenden, in den niederen Klassen ist eine Frau, schon für 20 Mk. zu haben; der Durchschnitt beträgt 150 bis 400 Mk. Vor Ein führung der Geldwirtschaft bestand dieser Hei ratspreis in Sklaven, Pferden, Rindern, Gewe ben, Kolanüssen, Salzklumpen, bei geringem Wert in Tabak, Pulver, Kaurimuscheln. Heute wird nur in bar gezahlt, doch Pflegt der Geld summe ein Pferd, ein Rind, ein Hammel oder sonst ein Wertgegenstand beigefügt zu werden. Der Heiratspreis kommt den Eltern der Braut zu. Begleitet der Bräutigam ihn noch mit einer Morgengabe, vor allem Stossen und Kleidungsstücken, so sind diese ausschließliches und privates Eigentum der Frau. Die Halste der Gabe wird am Tage vor der Hochzeit, die andere in der darauf folgenden Woche gezahlt. Der Almami (Priester), weiht die Hauptge- gescheutes die in Stoffen bestehen. Daneben schenkt der Mann seiner Zukünftigen Parfütns, Oel, Seife, Schmuck und Lebensmittel zum Ausrichten der Hochzeit. Wenn die Gattin sich vom Manne scheiden läßt, erhält dieser den Heiratspreis zurück, die Morgengabe aher bleibt auch in diesem Falle gewöhnlich der Gattin. Auch die Heiraten der besitzlosen Indivi duen vollziehen sich meist mit Heiratspreis und Morgengabe, zuweilen nur in einigen Kauri muscheln (1000 gleich 1 Mk.) bestehend. Zuwei len schließest? arme Neger mohammedanischen Glaubens, wie ihre heidnischen Nachbarn, ihrs Ehe durch einfache wechselseitige Zustimmung dev beiden Gatten. Doch gelten solche Verbindun gen nach strenger mohammedanischer Auffassung nicht als legale Heiraten, sondern als Konku binate. Wird eine solche Ehe durch Tod odev Scheidung getrennt, so gehören die Kinder dev Mutter oder deren Familie. Ist aber ein auch nur minimaler Heiratspreis gezahlt — die Mor gengabe bestimmt den Charakter der legitimen Ehe nicht — so gehören die Kinder dem Vatev oder dessen Erben. Im Falle von Ehestreitig, leiten wenden sich die Parteien an den Kadi, wo es einen solchen gibt, oder an den Priestev oder eine allgemein geachtete Persönlichkeit odev auch an die Ratsversammlung. Das Urteil be ruht auf dem mündlich überlieferten Recht. Alles hier Gesagte bezieht sich auf die Hei, rat einer Jungfrau. Für eine Witwe oder sine Geschiedene wird kein Kaufgeld mehr gezahlt, da sie ihren Eltern Ha bereits abgekauft ist, wohl aber stets eine Morgengabe, deren Höhe die Frau bestimmt. In diesem Falle ist also die Einwilligung der Frau in die Heirat erfor derlich. Walstatt zuzogeu, zu erheitern und sorgloser zu gestalten. Ueberall im ganzen Sachsenlande soll die Lieblingsblume des alten Heldenkaisers, die Blume der Treue, dem Gefühle des Dankes und der Anerkennung jener geschichtlichen Groß taten besonderen Ausdruck geben. Jeder Ein zelne soll, entsprechend seinen Mitteln, sich au der Erreichung des gesteckten Zieles beteiligen. Laßt darum die Nickel in den Sammelbüchsen klingen, die dargereicht werden von jugendfri schen Töchtern unserer Stadl, laßt die Sachsen stern-Korublume als Dolmetsch deutscher Treue und Dankbarkeit zu Euch sprechen, helft dazu, daß, wo so viele Hände und Herzen freudig und opferbereit helfen, diese Arbeit nicht um sonst gebracht wird. Sorgt dafür, daß unsre Stadt nicht zurückstehe in der Opserfreudigkeit, gebt gern und willig, damit die Sammelbüch sen sich schnell füllen. Kauft Blumen, haltet die Zehner bereit, Ihr übt damit edle Barmherzigkeit! Oben: Die Posener Komgs-Ianer zu Pferde vor dem Schloß. Unten: Der Einzug Kalke, Wilhelms II. (x) in die Stadt. Po» den Kaisertagen in Posen. . . ... Sei SMseMit MmW lm M! —: „Kauft Kornblumen!" so tönts morgen Sonntag in den allermeisten Städten und Ortschaften unfers lieben Sachfenlandes. „Kaust Kornblumen!" so klingts in allen Stra ßen, wo sich nur irgendwie ein Menschlein sehen läßt. „Haltet die Zehner b e- r e i t!" so ergeht schon heute die Mahnung an alle, die mitzutun berufen sind an dem Werke, das unsern Veteranen gilt. Viele Wenig machen ein Viel! Und dieses Viel — es wird gebraucht, wollen wir den alten, auf dem Schlachtfelds bewährten Kämpfern, zumal denen, die mitstreiten durften für die Schaffung des Deutsches Reiches, ihr oft bitteres Los in einigem mildern. Gerade die hundertjährige Wiederkehr jener Zeit, da sich Deutschland auf sich selbst besann und das Joch eines Napoleon abschüttelte, gibt uns willkommenen Anlaß, derer zu gedenken, die in dem Ringen um Deutsch lands Ansehen und Macht zu Wasser und zu Lande ihr Leben in die Schanze schlugen, die in Frankreich oder fern der Heimat in. China, Afrika und in den sonstigen Kolonien unter des Sie WWM -er Mr. Von H. Walter. Im Punkte der Heirat und des Eherechts ist der Neger schlimmer als der Türke und Ara ber. Die Frau ist ihm rein nichts als eine Sache, über die der Gatte zu seinem Vergnü- gen und zu seinem Nutzen souverän verfügt Daran ändert der Umstand nichts, daß er sich dies Vergnügen meist etwas Geld kosten läßt. Die auf die Eheschließung bezüglichen Rechts- normen und Gebräuche sind von französischen des westlichen Sudans, bei den Sarakolce, den'Frauen auf vier zu beschränken und eine unbe^ Songhai und den Tukulörs wie bei den Diula zu beobachten. Wie in den Fragen des Grund eigentums haben sich auch im Eherecht die Ne gerstämme den Gesetzen oes Islam nur sehr un vollständig unterworfen; die Heiratsgebräuche stellen ein seltsames Gemisch von Grundsätzen dar, die aus dem Koran und den Hadits ab- - geleitet sind und von Gepflogenheiten, die in bringen die lokale Gewohnheit mit dem Koran eine Zeit weit vor Einführung des Islam zu- in Einklang, indem sie eine rechtmäßige Gattin rückreichen. verstoßen, aber als Nebenfrau ber sich behalten, Während unter den im Heidentum verblie- wenn sie eine fünfte Ehe eingehen wollen. benen Schwarzen die RechtHbräuche eine unbe- Was die Form der Eheschließung betriff., grenzte Zahl rechtmäßiger Ehefrauen eines Gat-! so bildet, wenigstens unter den Wohlhabenden, ten zulassen und den Begriff der Nebenstau nichts der Kaus die Regel, oft m Verbindung mit er kennen, haben die zum Islam bekehrten Neger, ner der Frau vom Manne gewahrten Morgen-