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Amtsblatt Nr. ISS. Drittes Blatt. Sonntag, den 24. August 1913. pflege sich einstimmig für die Herbeiführung der der Öffentlichkeit und der privaten Armenpflege setz entwerfen soll. 4 pus dem Auslandr. Wegen des Hochwassers sind sämt- in Oberungarn a b g e- § Schiedsgericht unterbreitet werden solle. Der Kongreß sprach sein Bedauern darüber Die ständig wachsende wirtschaftliche Be- Die Zahl der für die französische Frem- Lue Zayi oer jur oie jranzosycye Mem- . , S' denlegion angeworbenen Rekruten betrug 1912^"^"^.^ neuen Deupchen Reiches auf dem der und schwunge des deutschenAußenhan- Gewerbe treiben. Petzes Gemeindemitglied sich bei seinem Einzuge in geschehen sollte.folgt Paris mit 246, Mezieres mit 242 Be ¬ werben. Belgien und der Kongo - Gemeindelasten herangezogen werden. In glei cher Weise können selbständige Personen, welche sich nur vorübergehend im Gemeindebezirke auf halten, soweit nicht besondere gesetzliche Vor- Rechtseinheit auf dem Gebiete des Armenwesens ausgesprochen hatte, wurde .ein aus Vertretern stehenden Erschießung seine Eltern beson ders rühren wollte, damit sie alle Mittel zu seiner Befreiung versuchen, und daß Simon ein Warenzeichengesetz eine ausgezeich nete Handhabe bieten, um gleiches mit glei chem zu vergelten. In dem Entwurf ist eine ist zur D. k .mit dem Kanonenboot „Ulf" bei ziemlich kla- Die Affäre des Fremdenlegionars «imon. rE Wetter. Von der Insel hatte es den An- ständige Verwaltung ihrer Gemeinde angelegenheiten zu. Eine Aenderung der be stehenden Gemeindebezirke kann nur mit Zu stimmung der beteiligten Gemeinden und, wenn es sich nur um die Ein- und Ausbezirkung ein ¬ bewaffneten Macht Oesterreich-Ungarns, dem könne, dem Haager d e l s. Betrug dessen Wert in Ein- und Aus fuhr vor wenigen Jahren erst 15 Milliarden Mark, so dürfte er in diesem Jahre 20 Milli- entwurf recht bald den gesetzgebenden Körper- hervorzurusen. Es sind hierüber ernsthafte schäften zugehl, damit diese Bestimmungen Ge- Untersuchungen angestellt worden mit dem Er- setzeskraft erhalten und dem rigorosen französi- gebnis, daß der Kongostaat nicht in der Lage schen Vorgehen energisch entgegengetreten wird, ist, sich selbst zu erhalten und daß das Mutter ¬ geschlichtet werden A MiMen veMe« WeWMls. Grundstück besitzen oder ein selbständiges werbe treiben. Auch juristische Personen als Gemeindemitglieder zu betrachten, Staatsfiskus, gemeinnützige Stiftungen Vereine jedoch nur dann, wenn sie im meindebezirke entweder ansässig sind oder aus, daß die internationale Finanz während des Balkankrieges die Kriegführenden unterstützt habe, und gab dem Wunsche Aus druck, daß verschiedene Fragen auf die Tages ordnung der dritten Friedenskonferenz gesetzt und unverzüglich vorzubereitende Kommissionen gebildet werden sollen, damit die Konserenz im Jahre 1915 zusammentreten könne. Die Rekrutierung der Fremdenlegion. den, die völlige Vereinigung mehrerer einzelner Landgemeinden, ebenso die Vereini gung einer Landgemeinde mit einer Stadtge meinde bedarf der Genehmigung des Ministe riums des Innern. Ueber die Verwalt u n g des G e- m e i n d e v e r m ö g e n s wird bestimmt, daß das der Gemeinde als solcher zustehende Stammvermögen in seinem Gesmmbestande un vermindert zu erhalten ist. Eine Abweichung von dieser Vorschrift darf nur aus dringlichen Gründen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde stattfinden. Die Veränderung einzelner Teile des Stammvermögens wird hierdurch, wenn nur der Gesamtwert nicht verringert wird, nicht ausgeschlossen. Außerordentliche Kapitaleinnah men dec Gemeinde wachsen dem Stammver mögen zu, sofern nicht bei Schenkungen, Ver mächtnissen usw. der Geber ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat. Die Verwaltung des Ge meindevermögens ist der Gemeinde überlassen, kann aber inbezug auf Waldungen durch An- . ordnung der Aufsichtsbehörde beschränk werden. Wenn eine Gemeinde für sich allein einen Armenverband bildet, kann sie mit Ge nehmigung der Aufsichtsbehörden die Verschmel zung der Armenkasse mit der Gemeindekasse be schließen. Die Vermögensbestände der Armen kasse sind solchenfalls, insoweit sie nicht zum Stammvermögen der Gemeinde gehören oder besonderen Stiftungszwecken dienen, als Rück lagen für Notstände (Elememarereignisse, Epi demien und dergleichen) auszubewahren, lieber die Vermögensbestände gemischter Armenver bände kann in gleicher Weise nur mit Zchtim- mung sämtlicher Verbandsmitglieder und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde verfügt wer den. Als ein gemischter Armenverband im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Verband eines selbständigen Gutsbezirks mit einer oder- mehreren Gemeinden. Die etwa vorhandenen oder künftig entstehenden Schulden der Ge meinde sind ohne Angriff des Stammvevmögens zu tilgen. Zu diesem Zweck ist für jede Schuld ein Tilgungsplan festzuftellen. Mitglieder einer Landgemeinde sind diejenigen selbständigen Personen, die im Gc- Der Haager Friedenskongreß. Die Friedenskonferenz nahm eine Resolu tion zugunsten einer Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich an und befürwortete eine zweite Resolution, daß der die Panamakanalakle betreffende eng lisch-amerikanische Z w i st für den Fall, daß er nicht auf diplomatischem Wege Folgenschwere Kollision schwedischer Kriegsschiffe. Die schwedische Marine wurde gestern von Erfurter Kriegsgerichts ist jetzt der T e r m i n ihr vor kurzem beigebracht haben. Wie die „Daily Mail" erfährt, geht schon in den näch sten Tagen ein starkes Truppenaufgebot von Kapstadt nach der Somaliküste ab. Kreuzer „Emden" und die chinesischen Rebellen. Man schreib: aus Nanking, 22. August: Ein Führer der Aufständischen richtete an das deutsche Konsulat ein Schreiben, worin er be hauptete, der vor Nanking liegende deutsche Kreuzer „Emden" habe die Stellüng der A u f- st ä n d i s ch e n aus dem Löwenhllgel b e- schossen. Er drohte mit Beschießung des Kreuzers „Emden" und des Konsulatsgebäudes durch die Aufständischen. Der Konsul richtete im Einvernehmen mit dem Kommandanten des Kreuzers an den Rebellenführer ein Schreiben, worin er seststellte, daß die Behauptung einer Beschießung des Löwenhügels durch den Kreu zer „Emden" unwahr sei, und gegen die von den Aufständischen angedrohten Feindselig keiten protestierte. Der Kreuzer „Scharnhorst" ist mit dem Chef des Kreuzergeschwaders an Bord nach Nanking abgefahren. Lie Wk LMWkilAMllW sllr SMen. - lÄ sehr an- E r z h e r z o g F r a n z F e r d i n a n d seine, . herzlichsten Glückwünsche zum Ausdrucks Die Manöver in ^bcrungarn sind Zollschikanen, die sich besonders aus eine neue verschärfte Auslegung des Artikels 15 des insbesondere der Herkunftsangaben, gegen einen ausländischen Staat auf Waren, die aus desfen Gebiet in das Gebiet des Reicljes oder in den Schutzgebieten zur Einfuhr oder Durchfuhr ein- gohen, ein Vergeltungsrecht angewendet wird. Nach Jnkraftfttzen der entsprechenden neuen Be stimmungen wird bei einer Zuwiderhandlung aus Geldstrafe erkannt, die dem doppelten Wert der Waren gleichkommt, mindestens aber 30 Mark beträgt. Es ist zu wünschen, daß der Gesetz- Zu den G e m e i n d e l ast e n hat jedes Gomeindemitglied, einschließlich der Tilgung und Verzinsung der bei seinem Eintritte etwa schon vorhandeiten Schulden, veöhältnismüßig beizutragen. Durch einen von der Aufsichtsbe hörde genehmigten Beschluß des Gemeinderates können auch unselbständige Personen, soweit deren Vermögen nicht dem Nießbrauche einer anderen Person unterliegt, an ihrem Wohnorte, und Staatsangehörige, welche keinen wesent lichen Wohnsitz im Lande haben, ajber eine di>- rekte Staatssteuer am Orte entrichten, zu den arden erreichen. Damit wäre das deutsche Volk in seinem Außenhandel dem eng lischen Vetter dicht auf die Fersen gerückt. Es ist gar nicht unmöglich, daß es ihn eines Tages überflügelt. Das deutsche Volk kann auf solche Erfolge stolz sein. Die. große wirtschaftliche und politische Bedeutung des Jahres 1870—71 und der nachfolgenden 42 Zriedensjahre kann gar nicht besser gewürdigt werden, als durch den Blick auf unsere Han delsentwicklung. Woraus beruht diese? Mancher wird sagen, die großen Wirtschaft- lichen Erfolge haben wir der deutschen Bil dung oder der deutschen Tatkraft oder dom plötzlich erwachten Wagemut zu verdanken. Ganz gewiß haben diese Güter einen hohen Anteil an den wirtschaftlichen Fortschritten. Indessen Bildung, Fleiß, Wagemut, selbst Kapital sind draußen in der Welt wenig erfolgreich, wenn das Mutterland nicht mit starkem Arme da hinter steht und allen Friedensstörern und Neid- Nus dem Beiche. Der Amnestie-Erlaß aus Anlaß des Negierungsjubiläums des Kaisers nun auch in der Armee und Marine Durchführung gekommen. Es sind nach der f leit, Ansässrgmachung oder Begründung einer Gewerbeniederlassung die Gemeindemitgliedschaft erwirbt, bei dem Gemeindevorstande zu melden. Durch Ortsgesetz kann bestimmt werden, daß neueintretende Gemeindemitglieder nach Erlan- M'ng der Stimmberechtigung vor Eintragung m die Wahlliste von dem Gemeindevorstande zu verpflichten sind. Wir berichteten neulich über ein Schreiben schein, als ob das Kanonenboot im letzten des Fremdenlegionärs Simon aus Hagen dlugenblick den Kurs des Panzerschiffes kreu- (Westf.), in dem dieser seinen Eltern seine b e- zen wollte. Das von Norden her kommende vor st ehe n de Erschießung mitteilte.. Panzerschiff „Oden" traf das Kanonenboot „Ulf", Der Pariser „Matin" behauptet nun nach einem chas von Süden herandampste, steuerbords und ungenannten Gewährsmann, Simon befinde sich riß ein großes Leck, so daß es innerhalb zwan- wohl und stelle die Verfasserschaft des Brieses zig Minuten sank; nur die Masten ragen noch entschieden in Abrede. Demgegenüber geht aus dem Wasser. Die gesamte Besatzung aus der Handschrift deutlich hervor, daß Simon konnte von dem Panzerschiff „Oden" ausge- den Brief selbst geschrieben hat. Er spricht in nommen und in Landskrona ab gesetzt wer- dem Briefe noch von dem schlechten Essen undchen. Das Panzerschiff selbst hat nur eine ge kittet seine Eltern um Geld, denn ohne Geld, ringe Beschädigung davongetragen. so heißt es in dem Schreiben, kommt keiner j Die beiden havarierten Schiffe sind älteren hier weg. Der Gedanke liegt nahe, daß Simon Datums und unmodern. „Oden" ist 1896 vom durch die Nachricht von seiner angeblich bevor- Stapel gelaufen, „Ulf" gar 1875. Pr. Korr." aus Wien geschrieben wird, aus . . . , - - Anlaß der Ernennung des österreichischen Thron-3. und 4. September angesetzt, folgers zum General-Inspekteur der gesamten! gebildeter Ausschuß eingesetzt, der die wissen-' ^mem s ch«w e r e n U n g l u ck betroffen. Wah- schaftlichen Grundlagen für einheitliche deutsche F^nd der Uebungen des schwedischen Kustenge- Armengesetzgebung feststellen und, darauf aus-4^ad^ers mi Oeresund k o l l i d i e r t e um bauend, die Richtlinien für ein Reichsarmenge- 35 Mm. vormittags nahe der ^;nsel "Hven im Oeresund das Panzerschiff „Oden meindebezirke wesentlich wohnhaft sind oder ein Ge- „Neuen Pol. Korr." insgesamt in 728 Fällen Begnadigungen und Ermäßigungen der Strafe eingetreten, von denen 598 auf die Armee und 130 aus die Marine entfallen. Es handelt sich bei diesen Zahlen jedoch nur um die in Be tracht gekomnienen gerichtlichen Bestrafungen, wobei die Beurteilung dem Reichsmilitärgevicht zusteht. Außerdem haben direkt durch die Ge neralkommandos zahlreiche Ermäßigungen und Nachlasse von Disziplinarstrafen stattgefunden. Kaiser Wilhelm und Erzhirzog Franz Ferdinand. Kaiser Wilhelm hat, wie der „N. land ihm zu Hilfe kommen muß. Vorläufig „soll" eine jährliche Beihilfe von 15 Millionen „ _ . Welch ein kluger vorausberechnender Kauf- Bestimmung vorgesehen, wonach der Reichskanz-König Leopold gewesen ist und wie weise ler mit Zustimmung des Bundesrats anordnen er handelte, als er seine Rechte an dem Kongo kann, daß hinsichtlich der Warenbezeichnungen, swate auf Belgien übertrug, das zeigt sich so recht in diesem Augenblicke. Die finanziel len Erträgnisse des K o n g o st a a- t e s wurden zwar im allgemeinen als gerade nicht glänzend angesehen, doch wohl nur die wenigsten dachten daran, daß die Einkünfte des Landes nicht einmal für die Aus gaben langen würden. Jetzt hat der Rückgang der Preise von Kautschuk, der aller dings das wichtigste Erzeugnis des Landes ist, genügt, um große finanzielle Schwierigkeiten wmemoennrqueo yar be irwor en was auck Nancy steht an der Spitze mit 289, « u. die Gememdg, oder gemw r ME f^at „3/^6 Meeres mit 242 » !°b°-t.-.-..du-ch.E-la„gm>g d-r S°Ibw°«d«.Z°N^ d m>. AS. Wn-n s°g°« d°M unvermutete schikanöse französische Auslegung bestimmte Gegenden, besonders die des Artikels des Zolltarifgesetzes, der früher viel. des Westens und der Mitte, die milder behandelt wurde, der neue Entwurf über Rekruten sur die Fremdenlegion gebracht. Hat schon der Toast Kaiser Wilhelms in Homburg unzweideutig dargetan, daß dienliche Manöver Bundesbeziehungen , zwischen Deutschland und s a g t worden. Oesterreich-Ungarn durch die jiingsten Ereignisse auf dem Balkan in keiner Weise gelitten haben, so geht aus dem Glückwunsch des Kaisers an den Erzherzog-Thronfolger ebenso klar hervor, daß alle Gerüchte von einer Spannung zwischen dem Kaiser und dem künftigen Erben der habs burgischen Krone, die angeblich bei der Hosjagd zu Springe zutage getreten sein sollte, gänzlich gegenstandslos sind. Die Polen und die Kaiferiagc in Posen. Eine Vereinigung konservativer polnischer Großgrundbesitzer beschloß die Beteiligung an der Huldigung bei der Anwesenheit des Kaisers. Der nationaldemokratische „Kurier" ist über den Zwiespalt empört und sagt unliebsame Folgen voraus. Die Vergeltung für die französischen Zollschtkancn. Die Klagen der Handelswelt über französi- Ein großer Schlag gegen den „tollen Mullah". jetzt aus Furcht vor Straft die Verfasserschaft , Um der dauerichen Beumuhigung durch n Ab^d«. stellt .den „tollen Mullah" möglichst ein Ende zu ' ' 'machen, rüstet die b r i t i s ch e R e g i e r u n g Die Berufung gegen das Erfurter Kriegs- xj„c große S t r a f e x p e d i t i o n ms gerichtsurtei«. Somalifand aus. Vor allen Dingen will sie In der B e r u f u n g gegen das Urteil des die Schlappe rächen, die die Leute des Mullah ..... französischen Zollgesetzes vom Jahre 1892 be-^'-v-n ^Weltmärkte zeigt sich am besten in dem Aus (Äx- ziehen, haben sich m letztet Zeit gehäuft. Es """ Mann. Die s s m k, „ n » hat nicht an Vorschlägen gefehlt, die cntspre-o ch st e Zahl der Rekruten liefern die Re- yat chende Vergeltungs mag regeln gx.ikrutierungsbureaus an dev de u t s ch e n ""r ... »...n ..... « ...... 'Gren » i>. Nanrv siebt ein der Stuke Mit 286 zelncr Grundstücke handelt, auch ihrer Besitzer so wie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde er-I folgen. Die Errichtung neuer Landgemein-! . schriften entgegenstehen, zu angemessenen Bei- Das sächsische Ministerium des ^nnern hat p-ägm zu den Gemeindelasten verpflichtet wer- vor kurzem den Worttaut der neuen Landge- pen. Die Erhebung indirekter A b- meindeordnung bekannt gegeben, da sich infolge g b e n, soweit solche für Gemeindezwecke des neuen G eun e i n d e st e ue r g e s e tz e s zulässig ist, kann nur bei besonderen verschiedene Abänderungen notwendig gemacht örtlichen Verhältnissen mit Genehmigung des hatten. Die neue Landgememdeovdnung ftndet MmWriums des Innern stattfinden. auf alle nicht ausdrücklich als Städte aner-^ Zur Vertretung der Gemeinde und Ver kannten Ortschaften Anwendung, jedoch rönnen waltung der Gemeindeanqelegenheiten wird in zur weiteren Ordnung der Gemeindeverhältnisse jeder Gemeinde in der Regel ein Gemeinde- in Landgemeinden besondere Ortsgesetze errich- x a t bestellt, der aus dem Gemeindevorstande, tet werden, die mit der Landgemeindeordnung einem oder mehreren Gemeindeältesten und einer nicht in Widerspruch stehen dürfen. Alle orts- Anzahl von Gemeindevertretern besteht. Die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Zahl der zu wählenden Gemeindeältchen und Gültigkeit der Bestätigung durch die Aufsichts- Gemeindevertreter ist ortsgesetzlich nach ört- behörde. ffichem Bedürfnisse, die der letzteren jedoch nicht Den Landgemeinden steht das Recht der jjber 27, festzüstellen. Die Gesamtzahl der Ge- j u r i st i sch en Persönlichkeit und meindevenreter ist aus die verschiedenen Klas unter der Oberaufsicht des Staates die s e l b st-Zen der ansässigen und aus die Klasse der un ansässigen Geineindemitglieder zu verteilen. Durch Ortsgesetz kann bestimmt werden, daß für die unansässigen Gcmeindemitglieder meh rere Klassen gebildet werden und daß erbbau berechtigte Mitglieder als ansässige zu gelten haben. (Siehe auch den Artikel im Zweiten Blatt.) Reichsarmengefetz. Frank genügen, doch in Kolonialkreisen hält Frage emer e r n h e r t. r ch e n diesen Betrag für viel zu gering. Die all- A r m e n g e s e tz g e b u n g und gemeine Ansicht geht dahin, daß die Regierung der Schaffung emes deutschen NeichsarmengesetzeS. fünfzehn Millionen nur fordert, um die wird sich, wie man aus Stuttgart meldet, der Bevölkerung daran zu gewöhnen, für die Kolo- am 25. September dort stattsmdende Kongreß j beizufteuern, und daß sie dann später mit des deutschen Vereins für Armenpflege beschaff ^eit höheren Summen kommen werde. Die Nachdem der vorjährige Kongreß un, ganze Frage wird übrigens gelegentlich der Anschluß an die Beratung über die gesetzliche ^mlgge des Kolonialbudgets eingehend dis- Regelung der Aufgaben der öffentlichen Armen-werden.