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WkiMMW UM hr Breite. Amtsblatt Mission». >Z U mit den Sonntag, 10. August 1913 Nr. 184 63. Jahrg m Spie!- Uhr Mis- 8 Uhr im ! im Gar. Brief, und Telegramm-Adresse: Amtsblatt Hobenstein-Ernstthal. .hr Häupt er Predigt ust 1SI3, rk. 7, kt l Geschäftsstelle Schulstraße Nr. Ai «st, voc- !>. lag mit Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Nik. l.55, durch die Post bezogen Mk. i.92 frei ins Haus. sur Sils Mizl. MMt mS den SlMrai zil H»htHÄ4rHthiil Organ aller Gemein-everwaHungcn -er nmliegcnden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, BernSdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch heiin, Kuhschnappel, Wiisteubrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbuch. Pleißa, Nußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. iv. Fernsprecher > Inserate nehinen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entg^qen, Nr. 11. I auch befördern die Annvncen-Expsdilionen solche zu Originalpreisen. «ecsamm- Mud« belstuude r Pastor r Pastor >st, früh 31-37. usl, Vor ¬ st, stütz tgt über n g mit Auf die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis mit 30. September 1918 sind anderweit die dermaligen Friedensrichter, und zwar Herr Privatmann Stadtrat Bohne hier, Herr Fabrikant Stadtrat Lahritz hier, Herr Fabrikant Vogel in Oberlungwitz und Herr Fabrikant Fanghänel in Gersdorf, ein jeder für den bisher von ihm verwalteten Bezirk, ernannt worden. Hohenstein Ernstthal, am 5 August 1913. Königliches Amtsgericht. Das im Grundbuche für Hohenstein Blatt 479 auf deu Namen des Gastwirts Ernst Adolf Neumann in Hohenstein-Ernstthal eingetragene Grundstück soll am 2. Oktober 1913, vormittags 19 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs — Hektar 8.8 Ar groß und einschließlich des aus 2312 Mark 70 Pfg. bewerteten Inventars auf 40 000 Mk. geschätzt. Es liegt an hiesiger Weinkeller- ftraßc in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs, ist zum Betriebe einer Gastwirtschaft mit Fremdenverkehr eingerichtet und führt den Namen „Schweizerhaus". Es ist mit 154,97 Steuereinheiten belegt und in der Landesbrandkafse mit 17 310 Mk. versichert. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 3. Juli 1913 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest stellung Les geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Berstcigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten ncchgcsetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteüung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hohenstein-Ernstthal, den 6. August 1913. Königliches Amtsgericht. . -«MW X Nachtrag zum Ortsgesetz für die Stadt Hoheusteiu-Eruftthal vom 21. März 1889 Artikel t. Abs. 3 von K 25 in der Fassung des III. Nachtrages vom 30. Juni 1908 erhält folgende Fassung: Sämtliche Beamte sind auf einoierteljährliche Kündigung anzustellen, falls nicht im einzelnen Falle der Stadtrat mit Zustimmung der Stadtverordneten etwas anderes beschließt. Von der Kün digung ist nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes Gebrauch zu machen. Das Kündigungsrecht erlischt gegenüber denjenigen Beamten, die seit ihrem vollendeten 25. Lebensjahre 15 Jahre ununter brochen im Dienste der Stadt ein ständiges Amt bekleidet haben. Auswärts verbrachte Dienstzeit kanu durch Beschluß der städtischen Kollegien auf den vorgenannten Zeitraum von 15 Jahren angerechnet werden; von deu derzeitigen Inhabern ständiger Stellen bereits zurückgelegte Dienstzeit ist anzurechnen vorausgesetzt, daß die sonstigen Bedingungen erfüllt werden. Die vorstehenden Bedingungen über das Erlöschen des Kündigungsrechtes leiden auf Beamte, die nur im Nebenamts angestellt sind, keine Anwendung. Artikel 2. Dem Artikel 2 des VII. Nachtrags vom 5. Dezember 1911 wird folgende Bestimmung angesügt: Bis zu Ende des Jahres 1915 hat der Wegzug aus Hohenstein-Ernstthal — Alt- und Neu stadt — nach dem Stadtteile Hüttengrund den Verlust des Wahlrechts und der Wählbarkeit in den erstgenannten Stadtteilen zur Folge, wie auch umgekehrt die gleichen Rechte für den Stadtteil Hütten grund verloren werden, wenn in dieser Zeit ein Bürger von diesem Stadtteil nach den Stadtteilen Alt- und Neustadt Hohenstein-Ernstthal verzieht. Artikel 3. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, den 10. Juni 1913. Der Stavtrat Die Stadtverordneten. (O. 8.) Dr. Patz, Bürgermeister. (O. 8.) E. Lohse, Vorsteher. Nr. 656. II. G. GeU-hwigt. Dresden, den 25. Juli 1913. Ministerium des Inner«. cT. 8.) Für deu Minister : Dr. Rumpelt. VogSc. Sas Michtiglte vom Lügt. Prinz Friedrich Christian, Her zog zu Sachsen, Leutnant im I. (Leib-)Gren.- Regt. Nr. 100, ist unter Belassung in dieser Stellung a la suite des 7. Inf. Rcgts. „König Georg" Nr. 106 gestellt worden. Nach einem Bukarester Telegramm des „Neuen Wiener Tageblattes" hat Kaiser Wilhelm an K ö n i g Carol ein Tele gramm gerichtet, in welchem er ihn zu seinen erfolgreichen Bemühungen zur Herbeiführung des Friedens beglückwünscht. Das Zeppelinluftschiff „S a ch s e n" unter nimmt am 24. oder 31. August eine Fahrt nach Kopenhagen. Der Kolonialstaat-ssekretar Dr. Solf tritt von England aus seine Inspektionsreise, nach Kamerun und Togo an, der sich ein Be such in Nigeria anschlieszen wird. Zwei englische Marineosfi ziere, die mit einem F-ügzeug in die Nordsee abge- stürzt waren, wurden von einem deutschen Dampfer glücklich gerettet. Die Pforte wird, nach Meldungen aus Konstantinopel, in ihrer Antwortnote voraus sichtlich auf ihrem bereits kundgegebenen Standpunkte verharren. Rußland und O e st e r r e i ch U n - garn haben in Bukarest Schritte unternommen, um eine Revision des Friedensvertrages in der Kawallasrage zu erwirken. Der venezolanische Präsident Gomez begab sich zu den Truppen, um einem etwaigen Putschversuch C a st r o s entgegenzu treten. In Peru Hal ein Erdbeben mehrere Ortschaften zerstört. Tausende Menschen sind obdachlos. M EMWs W Se» Mk». Der Frieden ist „im Grundsätze" bereits geschlossen worden. Die Unter zeichnung des Vertrages aber stößt noch auf allerhand Schwierigkeiten. So berichtet über neu ausgetauchte unerwartete Schwierigkeiten zwischen Serbien und Bulgarien, Lie den Friedens- schluß zwar nicht verhindern, aber hinausschie den könnten, der gutunterrichtete Bukarester Be richteristatter des „Daily Telegraph" unterm 8. August folgendermaßen: In der gestrigen Vonnittagssitzung der Jriedensunterhändler war die zeitlich unbe schränkte Verlängerung des Waffenstillstandes beschlossen worden. Die aus 4 Uhr nachmittags ongesetzte Sitzung sollte stch außer Len Grenz- angeleaenheiten mit den anderen Fragen befas sen, die noch einer Regelung harren; Minister präsident Venizelos erbat um 4 Uhr einen ern- stündigen Aufschub der Sitzung, da die griechi- ischeu und serbischen Unterhändler mit ihren;unzweifelhaft verschiedenerlei Auffassungen in ioulgarischen Kollegen noch zwei Punkte zu be-!den einzelnen Kabinetten vorhanden sind. Ein sprechen hätten, über die noch keine völlige!zelne Mächte wünschen anscheinend keine Nevi Einigung erzielt sei. Als Ministerpräsident Ma fion und zu diesen gehört Deutschland, joresru um 5 Uhr airfragen ließ, ob die An- angeblich auch England und Frankreich, wäh gelcgenheit so weit erledigt sei, daß noch eine rend Rußland und Oesterreich den Friedens Sitzung stattfinLen könne, ließ man ihm sagen, - daß zwischen Bulgaren und Serben uneuwartel große M e i n u n g S v e r s ch i e d e n h e r- r c n darüber ausgebrochen seien, welche Schul und Kirchensreiheiten den Angehörigen beider Völler in den betreffenden. Staaten zu gewähren seien. Diese Tatsache wird jetzt auch durch fol gende Bukarester Drahtung bestätigt: Hinsichtlich der Anerkennung der Gegen seitigkeit in Schul und Kirchenfragen ist bis-I vertrag zugunsten Bulgariens ändern möchten. Diese beiden Ansichten verdcw von der vffiziö sen Presse in den einzelnen Hauptstädten mit bemerkenswerter Schärfe vertreten. Ausfallend ist vor allem der scharfe Ton, der in Petersburg gegenüber Paris an geschlagen wird. So schreibt zum Beispiel die Petersburger „Nowoje Wremia" im Hinblick aus Kawalla: Frankreich habe sich der phantastische Gedanke an die Errichtung eines großen Grie chenlands bemächtigt. Das sei ein genügender ttowala, der heitzumstrittene Hafen am Acgäisrhcn .Vicer. her zwischen den serbischen und bulgarischen Delegierten ke^ne Verständigung er zielt worden. Die bulgarischen Delegierten wün schen diese Frage auf der Grundlage der Gegen seitigkeit zu lösen, wie sie dies bereits mit den griechischen Delegierten getan haben, während die serbischen Delegierten den Grundsatz der Gegenseitigkeit nicht anerkennen wollen. Dieser Gegensatz muß also erst noch über brückt werden, ehe die Friedenstaube endgültig ihren Einzug halten kann. Wie nian aber vor-, sichert, soll dies bestimmt heute Sonnabend ge schehen. Zwar steht bis jetzt noch nicht positiv fest, welche Mächte für die Revision des Bukarester Vorfriedensvertra ges sind, doch kann so viel gesagt werden, daß und selbst zwingender Anlaß zur Revision der Grundlagen der russisch-französischen Beziehun gen. Gleichzeitig wendet sich die „Nowoje Wremja" cmch gegen Deutschland, von dem das Blatt annimmt, daß es auch in der Ka- wallasrage gegen Rußland stehe. Auch der „Rjetsch" meint, daß Frankreich Ruß land verraten habe, und bezeichnet die französische Mittelmeerpolitik als illusionär. In Wien wiederum vertritt die Presse des Grasen Berchtold ebenfalls sehr scharf den Gedanken einer Revision des Friedens. So schreibt die Wiener „Reichspost" am Freitag auf Grund von „Mitteilungen aus diplomatischer Quelle": „Die Revision der Bukarester Bor friedensbedingungen wird durchgeführt werden. Dio Zugehörigkeit Kawallas und Zentralmace- doniens wird im Namen der Gerechligkeit und der Sicherung eines dauernden Friedens zu gunsten Bulgariens gelöst werden müssen." Aus Bukarest wird amtlich gemeldet: Die russische Regierung unternahm bei Ler rumänischen durch chren Gesandten einen Schritt, um sie daran zu erinnern, daß sie sich die Möglichkeit oorbebalte, den Bukarester Frie densvertrag, was Kawalla anbetriffl, einer Re vision zu unterziehen. Es verlautet, daß ein. ähnlicher Schritt kürzlich von Oesterreich Un garn unternommen wurde. Dieses Vorgehen hat die öffentliche Meinung lebhaft erregt. Di« Bukarester Presse übt scharfe Kritik daran. Die bulgarisch -griechische Verständigung wird nach einer Meldung aus Bukarest größtenteils auf eine Vermittlung Kaiser W i l- h e l m s zurückgesiihrt. Aus den Wunsch König Carols habe Kaiser Wilhelm telegraphisch bei König Konstantin interveniert, der Venizelos bevollmächtigt habe, Bulgarien einen Teil der tabakreichen Gegend Kawallas zu überlassen. So habe Bulgarien das ftir die Bahnlinie Philip Popel—Lagos notwendige Gebiet bekommen. Wir glauben doch einigen Zweifel in diele Meldung setzen zu dürfen. * London, 9. AruMl. Wie das Neutersche Bureau erfährt, berieten die Botschafter, neuerlich die Frage der ägäifcken Inseln und her Südgrcnze von Albanien, ohne daß Be schlüsse gefaßt wurden : doch wurden beträchtliche Fortschritte in dieser Frage gemacht. Die Bot schafter erörterten ferner die am vergangenen Dienstag gemachten Vorschläge ftir das Pro gramm der internationalen Kommission, die die Südgrenzc Albaniens an Ort und Stelle fort- setzen soll, und hörte die Bemerkungen Oester reichs zu diesem Gegenstände. Die Frage wird den einzelnen Regierungen wegen der Einzel heiten von neuem überwiesen. Bukarest, 9. August. In der gestrigen Sitzung der Friedenskonferenz kam es zu Auseinandersetzungen über die Schul- und Kirchcnfrage. Obwohl die Bul garen erklärten, daß sie bereit wären, die liberalste Form hierüber zu unterzeichnen, lehn ten die Serben kategorisch jede Verständigung ab und verweigerten sogar die Diskussion hier über. Als hieraus die Bulgaren erklärten, daß hiermit dieser Gegenstand für die Konferenz er ledigt sei, verlangten die Griechen, daß in das Friedensprotokoll eine Sonderabmachung mit Bulgarien über die Schul- und Kirchenfreiheit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausge nommen werde. Die Bulgaren schlugen hierauf vor, daß diese Frage, da sie nicht mehr alle Verbündeten, sondern nur Griechenland be treffe, nach dem Friedensschluß zwischen den Regierungen verhandelt werde. Hierauf erklär ten die Griechen kategorisch, daß sie in diesem