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WkW-EWHckr TUM Amtsblatt W Nchl. LMMt M ta Stütnl a Hchißck-ßrMiI. Anzeiger Mr Obertmmmitz, »sr-d-rf, H-em-dOrf, Ver«»»-^, 8»O«d«a, Aall««, SktchmMich, L*ll«nb«H, Sangenchursdorf, Grumdach, LisM« K^chsthasppol, «Lst»nLr«nk, GrÜ««, MUNlLach, Ursprmig, Kkthbrrg, Lug au, Ma-», Nutzdorf, Gt. EgiM«», Hütt»»zntt»L ». s. ». II I« . I- !'"7 -f-1 !-»M IIMVIMÜ rsfÄHchstM t«dE »sch««n>« s»«h« Mr d« Mi-«»« L-- »«L durch dtt UrLttrÄE Z Aernsprecher i Inserate ««hm«, «Utz« dar »rschLstefi«»« auch M, «usträg« «f d«» L-udo «ch«sr Mn n^chosr «r 1.U, durch dir -oft Mtzsqr« «L 1.»r f«t irr- H«n. z Kr. 11. z «ch drfLrdrru M, »nn*»e«»^P«dMo»m solch» OrMknl»«is«r. n Irs^l Sonntag, de» q. Mai 1913. 63. -ahr- SL- Auf Blatt 347 des hiesigen Handelsregisters für die Stadt, die Firma Unionbrauerei, 4vesellschast mit beschränkter Haftung, in Hohenstein Ernstthal betr., ist heme eingetragen worden, daß der Braumeister Walter Michel als Geschäftsführer ausgeschieden und der Braumeister Sebastian Eichstädter, hier, zum Geschäftsführer bestellt ist. Hohenstein-Ernstthal, den 2 Mat 19 >3. Königliches Amtsgericht. Montag, den 3 Mai 1813, nachm. h,4 Uhr sollen NN Vecstergerungsraum des hiesigen Kgl. Amtsgericht 1 Vertiko, 1 Waschtisch und 1 Rauchtisch gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvoll,ieher des Kgl Amtsgerichts. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Mai 1913. Montag, 5 Mat 1813, nachm >/,4 Uhr sollen hier 1 Ottomane mit Plüschbezug und 1 Fretschwtngeruhr gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Hotel Schweizerhaus hier. Die Pfänder sind anderen Oris gepfändet. Der Gerichtsvollzieher des Kgl Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, am 3. Mai 1913. Männer, die sich für die zur Erledigung gekommene Dtenstmannftelle eignen, wollen sich beim hiesigen Stadtrat umgehend melden. Hohenstein Ernstthal, am 3. Mai 1913. Der Stadtrat. Das Königliche Oberversicherungsami Chemnitz hat auf Grund von Z 229 der Reichsversicherungs ordnung genehmigt, daß die Errichtung einer Landkrankenkasse für den hiesigen Stadt bezirk wegen mangelnden Bedürfnisses unterbleibt. Die jetzige gemeinsame „Allgemeine" Ortskranken kasse Hohenstein-Ernstthal wird zu einer allgemeinen Ortskrankenkasse nach den Vorschriften der Reichs- verstcherungsordnuna ausgestaltet Hohenstein-Ernstthal, am 3. Mai 1913. Der Stadtrat — Verficherungsamt — Bürgermeister Dr. Patz, Vorsitzender. Jahrmarkt. I. Anläßlich des Jahrmarktes ist Sonntag, den 4. Mai 1912, der Betrieb des Handelsgeweibes und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern t« offenen Verkaufsstelle« zulässig s. beim Handel mit Brot und Meisten BäekerMaren von 6 bis h,9 Uhr vormittags und von Hk bis 8 Uhr nachmittags; b beim Handel mit Fletsch und Fleischwaren, Kolonial und Materialwaren, Labak und Zigarren. Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grün- und Deltkatetzwaren, sowie sonstigen Etzwaren und Getränken, beim Kleinhandel mit Heiznngs- und Beleuchtung-« material von >/,8 bis h,9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; c. beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nach mittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesem Tage von 6-*/,9 Uhr vor mittags, von */,11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags und von 6-7 Uhr nachmittags zulässig ist. In den auf Stratzen und Plätzen aufgestellten Verkaussständen wird der Gewerbebetrieb von 3 bis 10 Uhr nachmittags gestattet. Auf den Straßen und Plätzen, wo der Hausierhandel frei gegeben ist, — Vgl. unter II. — ist dieser am 4. Mai 1913 ebenfalls nur von 3—10 Uhr nachmittags zulässig. Am Jahrmarktsmontag, den 5 Mat 1913, können die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis 18 Uhr abends geöffnet sein; bis zur gleichen Stunde ist an diesem Tage auch der Hausierhandel gestaltet. n Ferner wird bekannt gegeben, datz das Ausrufen oder Anpreisen von Waren oder Gegenständen aller Art mittelst Trompeten oder sonstigen Instrumente« und der Handel im Umherziehen mit Waren aller Art aus den für den Marktver- kehr bestimmten Stratzen und Plätzen innerhalb und außerhalb der Häuser und Schankwirtschaften verboten ist. Die Straßen und Plätze sind folgende: Altmarkt, Karlstraße, Friedhofsstraße, Lichtensteiner Straße, Bismarckstraße bis zur Schillerstraße, Moltkestraße, Kunzegäßchen, Weinkellerstraße, Conrad Claußstraße, innere Dresdner Straße, Schulstraße, Landgraffstraße, Breite Straße, Zillplatz, Teichplatz, Pfarrhain, Waisenhausstraße, Schubertstraße, Lungwitzer Straße. IU. Der nachfolgende tz 17 der Marktordnung wird erneut in Erinnerung gebracht: „Niemand ist berechtigt, zu verlangen, daß der Platz vor seinem Hause von Buden oder Ständen frei bleibe, oder daß nach seiner Haustür oder seinem Verkaufslokal ein besonderer Durchgang durch die Budenreihe offen bleibe." Den Weisungen des Marktmeisters ist unweigerlich Folge zu leisten. Hoheustein-Ernstthal, den 2. Mai 1913. Der Gtadtrat. Ztkuerpstichtigv hier, die über das Ergebnis ihrer diesjährigen Gemeindesteuer-Einschätzung eine Zuschrift noch nicht erhaltep haben, werden hiermit aufgefordert, sich bei der hiesigen Gemeindekaffe — Rathaus, links 2. Zimmer — zu melden. Oberlungwitz, am 2. Mai 1913 Der Gemeindevorstand. Der 1. Termin Gemeindesteuer für 1813 ist spätestens bis Sonnabend, den 18. Mat d. I., auch im Falle eingewendeter Reklamation, an die Gemeindetasse — Rathaus, links 2 Zimmer — zu bezahlen. Oberlungwitz, ani 2. Mai 1913 Der Gemeindevorüand. Siw WlüMglte vom Tage. Der König begab sich heute vormittag mit dem Prinzen Friedrich Christian, dem Prinzenpaar Johann Georg und der Prinzessin Mathilde zur Eröffnung der Internationalen Baufach - Ausstellung nach Leipzig, die durch den König eröffnet wird. Der sächsische Staatsfiskus erwarb zur Sicherung von weiteren Kohlen feldern für den Eisenbahnbetrieb das Ritter gut Piskowitz und eine Anzahl bäuerliche Grundstücke bei Kamenz. Der seit einigen Wochen vermißte Ober- justizrat Dr. Körner aus Dresden wurde gestern im Bodensee tot ausgefunden. Auf dem Schlachtfelds von Großgör schen fand gestern eine Erinnerungs feier statt, die mit der Enthüllung eines Scharnhorstdenkmals verbunden war. In Wien wurde amtlich ynitgeteM, daß die in Castelnuovo versammelten Truppen den Einschifsungsbesehl erhalten haben. Der montenegrinische Thronfolger erließ eine Kundgebung, in der er die Annexion Skutaris und die Stadt zur Hauptstadt Montenegros proklamiert. In der montenegri nischen Antwortnote an die Mächte er klärt die Regierung, daß sie ihren Standpunkt keinesfalls ändern wird. Essad Pascha proklamierte in Tirana die Autonomie Albaniens unter türki schem Protektorat. M-MUMm! Die österreichisch-montenegri- nische Angelegenheit ist auch gestern so gut wie keinen Schritt vorwärts gekommen. Ein offizielles Kommunique gibt folgendes bekannt: Die politische Situation ist un verändert. -Oesterreich-Ungarn nimmt den unveränderten Standpunkt ein, daß die europäi schen Beschlüsse schnellstens durchgeführt werden müssen. Diese Erklärung besagt wenig Neues. Auch nachfolgende Wiener Meldung ist unerheblich- sie lautet: Wie von maßgebender Seite mitgeteilt wird, konnte hier selbstverständlich zu den Vorschlägen, die in der Botschaftervereinigung in London ge macht wurden, noch nicht definitiv Stellung ge nommen werden. Doch ist man hier nicht der Ansicht, daß die Sitzung der Botschafter eine Aenderung der Lage herbeigeführt habe. Es wird hier auf die den Botschaftern in London offenbar noch nicht bekannt gewesene, mittler weile erfolgte ablehnende Beantwor tung des Schrittes der Großmächte durch den König Nikolaus, sowie auf das von der „Agence d'Athenes" gemeldete Vorgehen Essad Paschas in Tirana hingewiesen, Tatsachen, die auf die Beurteilung der Lage gewiß nicht ohne Einfluß sein können. Die in vorstehender Meldung angezogene ablehnende Antwort Montenegros auf den letzten Schritt der Großmächte liegt im Wortlaut vor und ist sehr ausführlich. Monte negro beschwert sich zunächst, bezüglich der Ab grenzung Albaniens nicht befragt worden zu sein. Sie führt die Gründe an, aus denen heraus sie die Grenzen Albaniens nicht aner kennen könne, und sagt bezüglich Skutaris: „Nach Ansicht der königlichen Regierung ist es eine offenbare Ungerechtigkeit sei tens der Großmächte, welche die Blockade der montenegrinischen Küste beschlossen haben, um einen Druck gegen Montenegro auszuüben wegen Aufgabe der Belagerung Skutaris. Nicht in der Absicht, den Willen Europas zu miß achten, sondern vielmehr im vollen Bewußtsein seiner nationalen Aufgaben hat sich die könig liche Regierung geweigert, sich einer Entschei dung zu unterwerfen, die sie einer Stadt und Gebietes berauben würde, deren Besitz von ihr in Uebereinstimmung mit der Meinung der ganzen Nation als von wesentlicher Bedeutung für Montenegro angesehen wird. Don dem gleichen Geiste beseelt und von den gebieteri schen Bedürfnissen seiner Erhaltung bestimmt, hatte sie die Ehre, am 8. bez. 21. April im Einvernehmen mit ihren Verbündeten den Groß mächten zu erklären, daß sie sich für die Unter handlungen mit der Pfotte das Recht Vorbe halte. mit den Großmächten die aus die Fest setzung der Grenzen bezüglichen Fragen zu ver handeln. Unterdessen hat die Stadt Skutari kapituliert. Die königliche Regierung, von dem Wunsche beseelt, den Großmächten ihre Ehrer bietung zu bezeugen, beeilt sich, zv erklären, daß dieses neue Faktum keineswegs nach ihrer Auf fassung eine Herausforderung hinsichtlich der Entscheidung über das fernere Schicksal von Skutari bedeutet. Die Besetzung dieser Stadt nach der am 23. April erfolgten Kapitualiton ist nur die logische und natürliche Folge eines früheren Zustandes, einer militärischen Opera tion, die beschlossen und durchgefiihrt wurde auf Gnind jener vollen und ganzen Aktionsfreiheit, welche die königliche Regierung mehr als ein mal im Laufe dieses Krieges auf Grund der unverjährbaren Prinzipien des Völkerrechtes nachdrücklich gefordert hat. Indessen ist die Re gierung genötigt, die Aufmerksamkeit der Groß mächte auf die Kundgebungen zu lenken, die den Einmarsch der montenegrinischen Truppen gefolgt und nach dem Geständnis der unpar teiischen Zeugen nur eine Kette von Bestätigun gen der Richtigkeit jener Thesen gewesen sind, welche die königliche Regierung in London hin sichtlich des unter der Bevölkerung Skutaris herrschenden Geistes ausgestellt hat. Die warme und einmütige Aufnahme, die von feiten aller Bevölkerunzsschichten, welcher Konfession immer, der montenegrinischen Armee bereitet wurde, so wie die vom Erzbischof von Skutari, von der Geistlichkeit und den katholischen wie musel manischen Notabeln abgegebenen Erklärungen der Loyalität und Anhänglichkeit lassen keinen Zweifel über die Disposition der Bevölkerung Skutaris. Diese ist von dem Wunsche beseelt, eine sowohl vom politischen als auch vom wirt schaftlichen Gesichtspunkte aus für die Sradt vor teilhafte Annexion verwirklicht zu sehen. Diese unzweideutigen Beweise der Anhänglichkeit der Bevölkerung können wohl geeignet sein, die Er gebnisse der von den Großmächten aus Grund unzulänglicher Daten durchgeführten Untersuchung zu modifizieren. Angesichts dieser Sachlage und init Rücksicht aus die Gründe, welche die könig liche Regierung soeben auseinandergesetzt hat und der erleuchteten Beurteilung der Großmächte unterbreitet, hat sie die Ehre, zu erklären, daß sie der unter dem 8. bez. 21. April den Großmächten gemachten Mitteilung treu bleibt und sich v o r b e h ä l t, die Skutarifrage an dem Zeit punkte anzuschneiden, wo im Lause der FriedenSverhandlungen mit dem otto- manischen Reiche die verbündeten Balkan staaten mit den Großmächten die d e s i n i- tive Festlegung der Grenzen Albaniens erörtern werden." Soweit das Hauptsächlichste aus der Ant- wort Montenegros. Inzwischen nehmen die Ereignisse in Albanien und Skutari ihren Fort gang. Skutari Hauptstadt Montenegros Die „Albanische Korresp." berichtet aus Cattaro, daß der montenegrinische Thronfolger Erbprinz Danilo an die Einwohner von Sku tari ein in albanischer Sprache ahzefaßtes Mani fest gerichtet habe, worin er die Annexion Sku taris und die Stadt zur Hauptstadt Montenegros proklamiert. Da« Manifest bedroht alle, die sich dem Willen de« Königs widersetzen, mit schwerer Strafe. Dieser letzte Satz aus dem Manifest steht u. E. im Gegensatz zu der Behauptung der Cetinjer Regierung, daß man in Sku tari die Montenegriner gern sehe. Man kann sogar annehmen, daß die Montenagriner Wider stand in Skutari gefunden haben und das Mani fest daher Strafen androhen muß. „König" Essads Regierung läßt inzwischen von sich hören. Aus Korfu wird gemeldet: Essad Pascha habe in Tirana eine Regierung gebildet, die Autonomie Albaniens unter t ii r k i s ch e m Pro tektorat proklamiert und die türkische, nicht die albanische Flagge, hissen lassen. Essad Pascha habe an den griechischen Metropo liten von Durazzo einen Brief geschrieben, in dem er erklärte, die albanische Regierung er kenne in der Person des Metropoliten die Auto rität der orthodoxen Kirche an, die er schützen werde. Essad Pascha schließt mit der Erklärung, daß die albanische Regierung keineswegs Grie chenland feindlich gesinnt sei, da sie ja als Nordgrenze von Epirus die Linie anerkenne, die bei Chimara beginnt. Oesterreichs militärische Maßnahmen Amtlich wird mitgeteilt, daß an die in C a- st e l n u o v o versammelten und zur Einschiffung bereitstehenden Truppen in der Nacht zum Freitag der E i n s ch i f f u n g s b e f e h l er gangen ist. Die in den Häsen von Triest, Zara und Spalato liegenden österreichischen und ungari schen Handelsdampfer wurden vom Kriegsministerium gechartert. Ein Aus wandererdampfer der Gesellschaft „Austro-Ameri- cana", der mit Auswanderern an Bord abgehen sollte, mußte diese wieder ausschifsen, weil er zum Truppentransport nach Süd-Dalmatien be nötigt wurde. Nach einem Kommunique hat der Minister des Auswärtigen, Graf Berchtold, am Freitag in dem gemeinsamen Ministerrate nach Durch beratung verschiedener lausender Angelegenheiten ein ausführliches Exposee über den gegenwärti gen Stand der politischen Lage gegeben. An diese Darlegungen knüpfte sich eine eingehende Diskussion, an der sich sämtliche Minister betei ligten und aus der sich eine völlig einheitliche Auffassung über die in der auswärtigen Politik einzuhaltenden Richtlinien für das weitere Vor gehen ergab.