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Weißem-Enßhckr WM Amtsblatt W Acht. M§Mt itt l« 8Mnt» Waßck-ßnWl. Anzeiger sttr HOtzenHetn-Genftttzat, ObeetnnOwitz, «er-dsef, Herm-dsrf, v-rnsv-rf, A»t«»dorf, LangenLerg, Fallen, Reichenbach, Lallenberg, Langenchurbdurf, Grumbach, TrrtH^ heim, Knhschnappel, Wüstenbrand, Grün«. Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlb»/^ Pletha, Rutzdors, St. Egidien, Hüttengrund u. s. » LM?ch«tt»t jeden Wochentag abend« für den c»ig««d«l Tag uab kvsttt durch die BiESg« » Fernsprecher X Inserate nehwen außer der «eschüstsstelle auch di« «utttägtr auf dem SaRde e«st»L»k> da» Merteljahe ML 1.55, durch dn Post beKogen VL 1.V2 frei in» Heu». H Nr. 11. ß auch besbrder« bi« «nnoncen^pedttionen solch« »u Originalpreisen. Nr. 7Z. SffchLstSst-lle Schulstraß« Nr. 31 Dienstag, Sen r. April WZ. Bries» mit Telesramm« Adresse: Arn-rbloN Debeniiein« Ernstthal. 6Z Zahrg »< -. Unterlagen zn Bangesnchen betr. Zur Ergänzung der Bestimmungen in tz 44 der Ortsbauordnung vom 1. Oktober 1906 wird, mit der Aufforderung zu einer strengen Einhaltung, das Nachfolgende bekannt gemacht. Bauwerber, die diese Vorschriften unbeachtet lassen, haben sich jede dadurch entstehende Ver zögerung in der Erledigung von Baugenehmigungsgesuchen selbst zuzuschreiben. z. Allgemeines. Die Gesuche um Genehmigung zu Bauten haben eine nähere Darlegung derjenigen Punkte zu enthalten, die aus den Bauzeichnungen nicht ersichtlich sind. Die Bauzeichnungen und Lagepläne sind in 2 vollständig übereinstimmenden und deut lich ausgeführten Stücken einzureichen, von denen eine auf Pauslemwand hergestellt sein muß, während die andere eine Lichtpause auf gutem Zeichenpapier sein kann. Blaupausen find unzulässig. Sie müssen vom Bauherrn, Bauleiter und Bauausführenden unterschrieben sein. « Bauzeichnungen. Bauzeichnungen sind im Maßstabe 1: 100 zu zeichnen, sie müssen den beabsichtigten Bau vollständig erkennen lassen, mit eingeschriebenen Maßen versehen sein und haben zu enthalten: 1. den Grundriß vom Kellergeschoß mit den Schleusen und Abortgrubenanlagen, 2. die Grundrisse der übrigen Geschosse, einschl. des Dachgeschosses mit Angabe der Längen- und Breitenmaße der einzelnen Räume, der Treppenbreiten, der äußeren Hauptmaße des Gebäudes und der Balkenlagen. 3. Die Durchschnitte mit Angabe der Höhen des Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschosses, der Balken-, Mauer- und Gcwölbestärken, der Treppen- und Dachbauart, einen Längsschnitt der Schleusen- anlagen. Ist nur ein Durchschnitt erforderlich, so ist er durch das Treppenhaus anzunehmen, 4. die Angaben sämtlicher Feuerungsanlagen, 5. die Angabe der Bestimmung der Räume; die zu einer Wohnung gehörigen Räume sind mit ein und derselben Nummer zu bezeichnen (I oder II oder III usw.), 6. die Aufrisse zu den Vorderansichten und, sofern die übrigen Seiten von öffentlichen Wegen, Eisenbahnen, Brücken aus sichtbar bleiben, auch zu diesen Seiten- bezw. Hinteransichten mit der Angabe ob Roh- oder Putzbau zur Ausführung gelangen soll, mit der Veranschaulichung der Geländeverhält nisse; ferner sind die Aufrisse zu den Einfriedigungen, die am öffentlichen Verkehrsraume errichtet wer- den sollen, und bei geschlossener Bauweise die Aufrisse der benachbarten Gebäude auf Mindestens 4 Meter Breite darzustellen; 7. bei Benutzung nachbarlicher Mauern deren Stärke, 8. auf jedem Blatte den zu Grunde gelegten Maßstab. 9. Neue Teile sind rot, alte verbleibende Teile grau, abzubrechende Teile gelb, Eisenbeton schwarz, Eisen blau, Holz braun darzustellen. Für Bauwerke, die in baulicher Beziehung besondere Vorsicht ersordern, oder ihrer Lage oder Bestimmung nach höheren künstlerischen Anforderungen zu genügen haben, können noch besondere und in größerem Maßstabe gehaltene Vorlagen über die Bauart, die zu verwendenden Baustoffe und die äußere Ausstattung gefordert werden. Außerdem sind den Bauzeichnungen die in Z 106 des allge meinen Baugesetzes oorgeschriebenen Standfestigketts- und Tragfähigkeitsnachweise in doppelten Aus fertigungen beizufügen. Die Beibringung weiterer Unterlagen (Eigentumsnachweise usw.) kann gefordert werden. 6. Lagepläne. Die Lagepläne müssen im Maßstabe von wenigstens 1: 1000 gezeichnet sein und haben zu enthalten: 1. die Grenzen, die Flurbuchs- und Brandversicherungskataster. Nummer des Bauplatzes, sowie die Angabe des Eigentümers, 2. die Stellung des beabsichtigten Bauwerkes zu seiner Umgebung und festgestellten oder noch festzustellenden Straßen- und Baufluchtlinien, 3. die Entfernung des Neubaues von den nächstgelegenen Grundstücken und Gebäuden und letztere selbst mit Angabe ihrer Flurbuchs-, Brandoersicherungskataster-Nummern und Eigentümer, 4 die in nächster Nähe befindlichen öffentlichen Wege, deren Namen, Breite und Entfernunß, 5. die öffentlichen Wasserläufe und öffentlichen baulichen Anlagen und Vorrichtungen, welche durch den Bau betroffen werden, 6. die auf dem Bauplatz vorhandenen und geplanten Brunnen, Wasserbehälter, Gruben aller Art und Entwässerungsanlagen, 7. eine genaue Berechnung über die Größe der Baustelle, der bebauten Fläche und des unbebaut bleibenden Grundstücksraumes, 8. den zu Grunde gelegten Maßstab und die Nordlinie. Die neu auszuführenden Bauten sind wie in 8, 9 vorgeschrieben zu kennzeichnen. Die Beibringung von Menselblattkopien kann gefordert werden. Veränderungen an dem genehmigten Bauplane während der Bauausführung sind mittelst Deckzeichnungen, gleichfalls in doppelten Stücken, beim Stadtrate anzuzeigen; ihre Ausführung darf nicht vor ihrer Genehmigung erfolgen. Die Befestigung der Deckzeichnungen hat in allen Fällen durch den Einzeichnenden selbst und ausschließlich durch flache Heftklammern zu erfolgen. Für die Nichtigkeit der Bauweise und Lagepläne bleiben der Bauherr «nd die Baugewcrken auch nach der Baugenehmigung verantwortlich. Hohenstein-Ernstthal, den 31. März 1913. Der Stadtrat. Dr. Patz, Bürgermeister. "Freibank: Gekochtes Rindfleisch Pfd. 4« PfgT^ Michlse«er»vehr Gersdorf. Es ergeht hierdurch au alle, die sich an den freiwilligen Pflichtfeuerwehrkompagnien beteiligen, wollen, die Aufforderung, sich bei den Spritzenmeistern Hermann Bergelt Nr. 64 N, r Kompagnie und Richard Drechsler Nr. 190 k, il. spätestens bis ZUM 10 April 1913 zu melden. Gersdors Bez. Chtz-, den 29 Mürz 1913. Der Fruerlöschdirektor. Nutz- und BrennhoLz-Uersteigerung. auf Oberwawenburger Revier. , Im Hotel „Gewerbehaus" in Hohenstein-Ernstthal sollen am Mittwoch, seu 2 April ds Jrs, von Vorm. 9 Uhr ab ca. 640 Stck. Na.-Klötzer 8/12 cm 49 Stck. 13/15 cm, 8 Stck 16/22 cm Oberstärke, sowie 29 Rm. Lbh.- und Na.-Brennscheite, 10 l Rm. Lbh.- und Ra.-Brennrollen und 43 Rm. Na.-Aeste (schwache Rollen) aufbereitet in den Abteilungen 27, 29, 40, 52, 55, 56 und 61 unter den üblichen Bedingungen mefftbütend versteigert werden. Fürstliche Forstvcrwaltung Lberwald. Mag sein. Bequemer für ihn ist es zweifellos b e i t r ä g e", lichen Parteien hat jetzt zuerst die ,Nat len Partei anzusehen ist. Die „Nat.-Lib. Korr aufgebracht werden muß. Der Eindruck in England. b e Die deutsche Armee- und Marinevorlage anderer Seite gemachten Anregung bei, das Per gend für sich geltend machen, daß die Aufbrin mögen der Toten Hand mit heranzuziehen . . . gung durch die Bundesstaaten praktischer sei. reise nach Dresden zurückgekehrt. Der Kaiser wird am 28. April von er- er- ha-> ge- für L,b. Korr. ten, so rotteten sich Bürger und Handwerker zu-,dem Vermögen einen gleich hohen oder höheren aber doch sehr stark, daß die Oefsentlichkeit die- schlossenheit Deutschlands, das in der fünften, sammen, vertrieben die französischen Beamten! Beitrag leisten muß, der Verbesserung zu bedür-.sen Weg als eine Erfüllung der von der Re- Waffe schon vor Jahren große Möglichkeiten sah und Zollbeamten und setzten eine Stadtverwal- fen. Was in der Begründung für die Zweckmäßig- gierung gegenüber dem Reichstag eingegangenen und durch unermüdliche Arbeit und Experimente tung nach altem Herkommen ein. Eine Ab , leit eines festen Satzes gesagt wird, ist nicht Verpflichtung ansehen wird. Einmal wird dieses das Fundament zu einer Entwicklung legte, die. teilung französischer Gendarmen, die noch ein-'überzeugend; eine Staffelung wäre hier reichsrechtlich normierte Steuergesetz so gut wie setzt in großem Stile und überraschender Schnel- Euxhaven aus an Bord des „Imperator" eine Reise nach Gibraltar antreten. In Johannisthal werden demnächst sech - z i g neue Flugschüler auf Kosten der Nationalflugspende ausgebildet werden. Bei einem Automobilunglück auf schworen ihn, der bedrängten Stadt zu Hilfe zu eilen. Schon am Abend des 1. langt der Retter vor den Toren an. der Chaussee Liegnitz-Haynau wurden vier Personen und bei einem Automobilunglück unweit Mülheim a. R. zwei Insassen g e - tötet. Türkische Meldungen berichten von einem türkischen Sieg im Süden der Tscha - taldscha - Stellung. Die bulgarischen V e r l u st e bei der Erstürmung Adrianopels betrugen 11 000 Tote und Verwundete. Die Serben verloren 1200 NLann Das Hochwasser in Ohio und I n - »iana geht zurück. Die französische Division Morand setzt Lüneburg, da Dörnberg trotz ge waltsamer Eilmärsche nicht rechtzeitig heran gekommen war. Diese vierte Hansastadt war allen anderen Städten des „Königreiches West- wenüet sich zunächst gegen den einheitli, chen Abgabesatz bei der einmaligen V e r- nicht nach, so soll in ihm ein reichsrechtlich nor- mögensabgabe: ' miertes Steuergesetz, nämlich ein Vermögenszu- „Jn diesem Punkt scheint uns allerdings die Wachssteuergesetz von selbst in Kraft treten. Und Die deutsche Armee- und Marinevorlage Regierungsvorlage, die emen festen Satz von damit servieren die Herren Kühn und Bethmann ben in London großes Aufsehen vom Hundert für alle Vermögen von 10 000 das von der Reichstagsmehrheit verlangte Be- macht. Daß Deutschland so riesige Summen Mark an aufwärts vorsieht, außerdem einen Be- sitzsteuergesetz, das sie noch ganz besonders damit feine Luftflotte aussetzt, wird dahin gedeutet, trag von 2 vom Hundert für alle Einkommen schmackhaft zu machen suchen, daß als Vermö-,daß es entschlossen ist, den Vorrang über alle soldaten, Gendarmen, einer Marschkompagnie, zwei Bataillonen und einer Fußbatterie könig lich sächsischer Truppen. Die kleine Anzahl der bewaffneten Bürger konnte nur geringe Ge genwehr leisten. Einige mit den Waffen/ in der .Hand betroffene Bürger befahl Morand so-, fort zu erschießen. Der Stadt wurde eine un erschwingliche Brandschatzung aufgelegt. Ge flohene Bürger eilten zu Dörnberg und be- Sie WWMklM M Sie SmeMrllM. Von den offiziellen Organen der bürger falen" vorangegangen, das fremde Joch abzu- w>4 L- z» 4^, V4..4 4»«* schütteln. Kaum daß sich einige Kosaken auf! von 50 000 Mark und darüber, sofern der In- genszuwachs auch der durch Erbschaften erzielte anderen Mächte auf diesem Gebiete zu gewinnen, dem linken Ufer der unteren Elbe gezeigt hat-f Haber eines solchen Einkommens nicht schon aus gelten soll. Schön ausgedacht? Wir bezweifeln Man preist die klare Erkenntnis und feste Ent- den Versuch machten, in die Stadt einzu-,durchaus angebracht, sie würde cs vor allem gar keine praktische Bedeutung erlangen, so daß LZurr FL-uLjk. dringen, wurde zum Rückzug gezwungen. Mo-!auch ermöglichen, die größte in dem Regierungs- selbst unsere Agrarier das große Schauopfer ih- Der Kronprinz ist von seiner Rhein rand hatte nun Befehl, den Uebermut der Vorschlag enthaltene Unbilligkeit zu beseitigen, !rer Zustimmung zur Einbeziehung des durch Erb- Ausständigen zu brechen. Mit 2300 Mann rückte! nämlich die Grenze von 10 000 Mk. Diese schäften erzielten Zuwachses gefahrlos riskieren, er in die Stadl. Seine Abteilung war bunt G r e n z e sollte erheblich höher gesetzt könnten; hat ja scheinbar auch Herr Lentze, der zusammengesetzt aus Zollgrenzwächtern, See-!werden. Auch stünde unserer Ansicht nach nichts chie Zuwachssteuer noch vor einem Jahr so in im Wege, die „hohen" Einkommen vielleicht schon! Grund und Boden verdammt hat, wie kein zwei- bei 25 000 Mark beginnen zu lassen und damit! ter, dem Plane jetzt zugestimmt! Zum andern einen Teil des Ausfalls, den die Heraufsetzung i aber erregt der Gedanke der „veredelten" Matri- der Steuergrenze für das Vermögen verursacht,! tularbeiträge die allerschwer st en Be - zu decken. Wir stimmen auch durchaus der vonchenken. Herr v. Bethmann mag beschäm- M M MM. l. April 1813. Am meisten Interesse beanspruchen -mtür- ^so Och die „veredelten sicher Rückschritt in dem Aufbau der Reichs- m rE sinanzen und nicht zuletzt eine Schmälerung der des BchMuerantrags^ Rechte des Reichstags, die dieser sich sicher nicht stellen sollen. Stolz tragt auch dieser Test m Widerstand gefallen lassen wird. Es ist der "-Nordd- A g Zlg d e ja nicht zu leugnen, daß dem Besitzsteuergedcm- Ueberschnft: Matrikularbeitrage u n d B e der nunmebr schon seit vier Jahren unser ^teuergesetz! Und das denkt sich Herkulisches Leben beherrscht, in gewisser Be- v. Bethmann so., du 80 M onei werden, durch die einmalige Vermögensabgabe früher sckon mttgeteilt, nach dem durch du Er-,Rechnung getragen ist. Denn täuschen wir uns 'Hebung des Wehrbeitrags ermittelten Vermögens mag der Reichstag die Vorlage auch noch » " - ^and du Emzelstaaten umgelegt von denen^hr mildern, der Besitz wird bis weit in di« du Heeresvorlagen emer em-ue der enftprechende Test rm Wege der allgemer- Mittelstandskreise hinein aan, erheblich onaefaßt gehenden Kritik unterzogen, du wohl im allge- neu Besteuerung vom Einkommen, Ertrag oder die eine Lücke klafft eben doch daß der meinen als die Bcurtellung der nationallibera- Vermögen oder durch der Erbschaften Besitzsteuerantrag Bassermann-Erzberger nicht l-» m s^»^mgebracht werden muß. Kommt em Emzel-^A-t hierum wird es im Reichstag sta« dieser Verpflichtung bis zum 1. Apnl 1916 Übliche Kämpfe absetzen."