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Amtsblatt W MU SMeriiht nl bi Stütnt p Hehastii-Enßtstl. Anzeiger Mr LshenWeln-tUrnftttzal, Obertnnawitz, «er»b-rf, HermSdorf, BernSd-rf, MeMsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Lallenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Ttrsch» het«, Kahschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, GrllGch, Pletha, Rußdorf, Gt. Egidten, Hüttengrund u. s. «. i , ÄwsHttttt jeden Wochentag abend« für den folgenden Lag und kostet durch di« s UStrüger ü Kern sprech er bas «ierteljahr ML 1.L5, durch di« Post bezogen ML 1.92 stet in« Hau«. ß Nr. 11. I Inserat« nehnun außer der Geschäftsstelle auch die Uuttrüger auf dem Land« «etWOgE auch befördern di« Unnoncen-Lxp«dittonen solch« zu Originalpreisen. M. 67. «elchLftStlelv vchulitraßr Nl. 8i Sonntag, drn 23. Närz s9s3. Brief- und Telegramm»Ldresse: AmtSblatt Hobeusteiü-ErnMal. ^<7 Die diesjährige M«fter««g der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein-Ernstthal findet im Log«eha«se statt und zwar haben sich zu stellen: Donnerstag, -en 27. März 1913 früh V.8 Uhr alle Mannschaften aus den Jahrgängen 1891 und 1892, sowie diejenigen au« dem Jahrgange 1893, deren Familiennamen mit bis mit 6 anfangen; Freitag, den 28. März 1913 früh '/.8 Uhr Lie übrigen Mannschaften aus dem Jahrgange 1893, sowie diejenigen älterer Jahrgänge. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zu den fest- gesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz-Kommission sich einzustellen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihm pon den Eisatzbehörden die Vorteile der Losung entzogen werden. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: 1. Durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaften hat, von der Polizeibe hörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatz-Kommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisse« von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zu 2, 3 oder 4, bei der Marine auch zu 5 oder 6jährigem Dienste melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des König lichen Kriegsministeriums sollen jedoch die Wünsche solcher Militärpflichtigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk aushebt, eingestellt zu werden, nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche ersti m AuShebungstermine angebra aush) t, so kannihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Los nummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflicytige, welche sich freiwillig zum Dienfteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrigkeitliche Bescheini gung darüber oorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei dec Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden daraus aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz Kommission ausgesprochene und im Losungsschein vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, nicht endgültig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission getroffen wird. 4. Etwaige Zurückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß Z 63, 7 Ler Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musterungs geschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können dann Berücksichtigung finden, wenn die Veranlassung zu den selben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eiues beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polize'- oder Armen-) Arztes beizubringen. 6. Gestellungspflichtige, die auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können oder des halb Augengläser (Brille und Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Mufterungstermiue mitzubringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den A«sheb«Ngshe- zirk Hohenstein Ernstthal im Logenhause Freitag, den 28. März 1913 vormittags /4I0 Uhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen. Durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die Mcht- erschienenen durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Ttadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 26. Februar 1913. Es sind in der letzten Zeit mehrfach Klagen darüber laut geworden, daß namentlich Kinder in den öffentlichen Anlagen der Stadt und des Erzgebirgsvereins den gröbste« Unfng verübt haben. Mit Rücksicht hierauf wird erneut darauf hingewiesen, daß das Betreten der Anlagen außer halb der gebahnten Straßen, Wege und Plätze, das Beschädigen der Bäume, Sträucher, Blumen, Bänke usw. sowie das Fahren mit Wagen aller Art, Viehtreiben usw. durch die öffentlichen Anlagen verboten ist. Eltern, Handwerksmeister und Dienstherren werden für die von ihren Kindern, Lehrlingen und Arbeitern begangenen Uebertretungen dieses Verbots dann verantwortlich gemacht, wenn ihnen ein Mangel an der ihnen obliegenden Aufsichtsführung zur Last fällt. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht reichs- oder landesgesetzlich höhere Strafen angedroht sind, mit Geld bis 150 Mark oder Haft bis zu 2 Wochen bestraft. Hohenstrin-Ernstthal, am 20. März 1913. Der Stadttat. Meb und Mtrkschule zu Hohenstein Ernstthal. Die Anmeldungen der neueintretenden Zöglinge erfolgt Sonntag, den 30. März Vorm /»II- 12 Uhr in der 2. Etage des mittleren SchulhauseS der Altstadt Hohenstein-Ernstthal, den 22. März 1913. Die Leitung der Web- «ud Wirtschule. Jähnig. Hauck. Gemerbeschnle zu Hohenstein-Ernstthal Die Anmeldungen zum Besuche der Gewerbeschule werden entgegengenommen Sonntag, den 3«. März Vorm ' ,11—12 Uhr in der 2. Etage des mittleren Schulhauses der Altstadt Hohenstein-Ernstthal, den 22. März 1913. Die Leitung der Gewerbeschule. Jähnig. Freibank. Dienstag, den 25 März 1913 Verkauf von gekochtem Schweinefleisch, Pfd, 50 Pfg. MWWlMMuMM R «MM Die Anmeldung zur hiesigen MädchenfortbilLuugsschule hat seitens aller Mädchen, die Ostern 1913 konfirmiert wurden und in Gersdorf wohnen (d. h. hier ihre Schlafstätte haben) Donnerstag, den 27. März, abends 7 Uhr, in der Wohnung („Arbeitszimmer") des Unterzeichneten zu er folgen. DaS Schulentlassungszeugnis ist oorzulegen, und die Erklärung ist abzugeben, ob die Schülerin eine Früh- (8—12 Uhr) oder Abendabteilung (5—9 Uhr) besuchen will. — Die Aufnahme findet Montag, den 3t März, 5 Uhr im Schulsaale statt Gersdorf, den 22. März 1913. Die Ortsschuliuspettiou. O. Pfeifer, Schuldir. Las Wichtigste vom Lage. Der Bundesrat hat, nach der „Tägl. Rundsch.", den Plan, die dauernden Ausgaben durch die Vermögenszuwachssteuer zu decken, nunmehr aufgegeben. Die Reichsregierung beabsichtigt, den bay rischen Petroleumverkehr dem Petroleum-Reichsmonopol dienstbar zu machen. Die Reise des Herzogs von Cum berland nach Potsdam wurde bis nach der Beisetzung des Königs von Griechenland ver schoben. König Konstantin hat in Athen den Eid auf die Verfassung geleistet. Louis Barrhou hat ein neues französisches Kabinett gebildet. Der österreichisch-ungarische Gesandte in Ce- tinje erhielt den Auftrag, wegen des Völker- rechtswidrigen Verhaltens Mon tenegros vorstellig zu werden. Die französische Heeres stärke wird ab 1. Oktober 1913 nach Wiedereinfüh- rung der dreijährigen Dienstzeit insgesamt 840 000 Mann betragen. hat sich in den letzten Tagen so gut wie gar nicht verändert. Scheint es einmal, daß die Friedensaktion der Mächte auf der einen Seite vollständiger Zustimmung begegne, so wendet sich im nächsten Augenblick eine der Balkanmächte dagegen und — das Spiel beginnt von neuem. So auch jetzt wieder. Die Friedensvermittlung der Großmächte, die gerade jetzt mit Nachdruck einsetzen sollte, trifft auf die erneute Spannung, die durch das Skutaris für ihn und sein Volk eine Lebens frage sei, nie fehlen lassen. Jetzt meldet neuer- endlose fortzusetzen. König Nikolaus von Montenegro hat Der Konflikt zwischen Oesterreich «nv Montenegro scheint sich zu einer folgenschweren Angelegenheit auswachsen zu wollen, zumal da jetzt nähere An gaben über Verhalten Montenegros in der Balkankrisis ein getreten ist. Es wäre nicht zu verwundern, wenn die Aktion dadurch verzögert würde. Ueber ih ren gegenwärtigen Stand berichtet folgende Mel dung aus Belgrad: „Die Vertreter der Groß mächte teilten der serbischen Regierung mit, daß die Großmächte die Annahme ihrer Vermitt lung durch die Ba kanstaaten mit Befriedigung zur Kenntnis genommen hätten und sich vorbehiel ten, die Gesichtspunkte bekanntzugeben, unter denen sie die Vermittlung beginnen werden." Nach den letzten Nachrichten war die Mit teilung der von den Großmächten aufgestellten Friedensbedingungen an die Balkanstaaten be reits beschlossene Sache. Die obige Belgrader Meldung drückt sich darüber wesentlich vorsichti ger aus. Man versichert heute in Sofia, daß Montenegro der Annahme der neuen nachgeben wolle. Wie sich die übrigen Verbün deten dazu stellen, ist noch ungewiß, doch ist an zunehmen, daß sie schwerlich zustimmen werden, gegen den Willen der Großmächte den Krieg ins gestatten, die kanonische Untersuchung vorzuneh- men, dagegen die Teilnahme des österreichisch ungarischen Vizekonsuls an der Untersuchung mit der Begründung ablehnte, daß dies im Widerspruche mit den Oberhoheitsrechten Mon tenegros stehen würde, da sich der Vorfall auf montenegrinischem Gebiete abspiette. Das Blatt meint, daß mit dieser Entscheidung der monte negrinischen Regierung noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Die Angelegenheit wegen des Vorgehens der montenegrinischen Behörden gegenüber dem österreichischen Schiffe „Skodra", befindet sich noch in der Schwebe. Von den Vorgängen in Djakova melden die Wiener Abendblätter: Am letzten Sonntag war die Frist abgelaufen, die Montenegro in Djakova einigen katholischen Stämmen wegen des Ueber- tritts zur orthodoxen Kirche gestellt hatte. Die Drohungen der Montenegriner hatten ihre Wir kung nicht verfehlt. Am verflossenen Sonntag zogen vierhundert Katholiken laut klagend und weinend zur orthodoxen Kirche. Sechs katho lische Dörfer sind bereits zum ortho doxen Glauben übergetreten, und der Uebertritt anderer steht bevor. Montene gro hat die Parole ausgegeben: Entweder orthodox oder tot! Auch Mohammedaner werden gewaltsam zum Uebertritt zur griechischen Kirche gezwungen. Die „N. Fr. Pr." berichtet: Nach Meldun gen hiesiger kirchlicher Kreise vollzog sich die Ermordung des KranziSkanerpaters ^Angelos Patte am 7. März in Djakova folgendermaßen: Palic ist ein geborener Albanese, 43 Jahre alt, und erfreute sich großer Beliebtheit. Am ge- Vom Kriegsschauplätze liegen heute keine besonders wichtigen Meldun gen vor; daß auf der Tschataldscha-Linie wie der einmal sowohl Bulgaren wie Türken Sieger gewesen sein wollen, mel- deten wir schon am Donnerstag. Aus Janina ist in Athen folgende De pesche des Generals Danglis vom 20. Mär^ ein- getroffen: Gestern hat die achte Division Te- pelini besetzt. Nachdem die feindliche Artillerie einige Schüsse auf unsere Kavallerie abgegeben hatte, erbeuteten wir mehrere Ge schütze. Die Bevölkerung empfing unsere Armee mit Begeisterung. Die mohammedanischen Be wohner mehrerer Dörfer forderten unsere Trup pen zur Besetzung ihrer Ortschaften auf. In einer früheren griechischen Kundgebung war betont worden, daß Tepelini der nördlichste es an pathetischen Versicherungen, daß der Besitz montenegrinische Gewalttaten in Djakova Skutaris für ihn und sein Volk eine Lebens- bekannt werden. Die „Wiener Allg. Ztg." stellt . - . - - - nannten Tage vereinigten sich in Djakova selbst reit erklärte, dem Erzbischof von Prizrend zu'und in der Umgebung serbische und montenegri ¬ fest, daß Oesterreich bei den Vorstellungen wegen dings die Wiener „Reichspost" aus Skutari: des freien Abzugs der Zivilbevölkerung von Skutari soll sturmreif sein. Das seit drei Tagen Skutari, und in der Angelegenheit der erzwun- währende Bombardement dauert an. Der all- genen Uebertritte zum griechisch-orthodoxen Glau gemeine Sturm soll unmittelbar bevorstehen, ben die Gedanken der Menschlichkeit vertrete. Dio König Nikolaus soll erklärt haben: „Ent- weitere Vorstellung der österreichisch-ungarischen weder ziehe ich als Eroberer in Skutari Regierung erfolgte wegen der E r in 0 r d u n g ein oder ich kehre nicht als Lebender des Franziskanerpaters Palic m Djakova, wo- nach Cetinje zurück." bei sich die montenegrinische Regierung wohl be- . Punkt sei, den Griechenland gegen die albanische Arredensbafis der Großmächte Hindernisse Grenze besetzen werde. bereiten werde und in der Skutari-Frage nicht *