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WkWMOHckr WM Anttshlait für -Hs MU AmtsMiGNil Seil Allütrai z» HchHtin-krMal. Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lngau, Erlbach, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. NM WM WM U»ÄK M w Mi Mm m llMM M. Nr. 296. «MAT, Somtag, 21. Dezember 1913. LLL'äLÄS 63. Jahrg. Diejenigen Lieferanten und Gewerbetreibenden, welche in diesem Jahre Lieferungen und Ar beiten für die Stadtgemeinde ausgeführt haben, werden hierdurch aufgesordert, die noch ausstehenden Rechnungen baldigst und spätestens bis zum 15. Januar 1914 In Schnaudertrebnitz (Amtshauptmannschaft Borna) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen Dresden, den 18. Dezember 1913. Ministerium des Juueru. Vene SaWW U Vie YMelssWe zu MiM LiMW. Das Königliche Ministerium des Inner-- hat die von den städtischen Kollegien am 9. Oktober 1913 neu ausgestellten Satzungen für die Handelsschule zu Hohenstein Ernstthal am 29. November 1913 genehmigt. Die Satzungen sind mit ihrer oberbehördlicheu Genehmigung in Kraft getreten und liegen üm Zimmer Nr. 16 des Rathauses zu jedermanns Einsicht aus. Außerdem werden Druckabzüge hiervon zum Preise von ,0 Pfg. für das Stück in der Sportelkasse, Rathaus, Zimmer Nr. 1, abgegeben. Die Satzungen für die gewerbliche und kaufmännische Fach- und Fortbildungsschule zu Hohen stein-Ernstthal vom 19. April 1898 samt Nachträgen sind, soweit sie die zu zweitgenannte Abteilung betreffen, durch die neuen Satzungen aufgehoben worden. Hohenstein Ernstthal, am 19. Dezember 1913. Der Stadlrat. Zu den Satzungen für die Gewerveschule zu Hohenstein-Ernstthal vom 1. April 1913 ist am 9. Oktober 1913 ein 1. Nachtrag aufgestellt worden. Das Königliche Ministerium des Innern hat diesen Nachtrag am 29. November 1913 ge- k uehmigt Der Nachtrag ist" mit seiner oberbehördlichen Genehmigung in Kraft getreten und liegt im Zimmer 16 des Rathauses zu jedermanns Einsicht aus. Außerdem werden Druckabzüge hiervon zum Preise von 10 Pfg. für das Stück in der Sportelkasfe, Rathaus, Zimmer 1, abgegeben. Hohenstein-Ernstthal, am 16. Dezember 1913. Der Stadtrat. einzureichen. Rechnungen ohne Austragszettel können nicht anerkannt werden. Geschäftsinhaber, die ihre Rechnungen bis zum 15. Januar nicht abgegeben haben, werden im Jahre 1914 keine Auf träge für die Stadtgemeinde erhalten. Hohenstein-Ernstthal, den 20. Dezember 1913. Der Stadtrat. Nutz- «. Kremcholz Versteigerung auf Oberwaldeuburger Revier. Im Hotel „Gewerbehaus" in Hohenstein Ernstthal sollen am Montag, den 22. Dezember 1913, von vorm. 9 Uhr ab ca. 8. Rm. Na. Brennscheite, 4 Rm. Lbh und 41 Rm Na. Brennrollen, 9 Rm. Lbh. und 197 Rm. Na Bcennäste (schwache Nollen) und 0,^ Wellenhdt. Lbh. Reisig, sowie am Dienstag, den 23. Dezember 1913, von vorm 9 Uhr ab ca 307 Stck. Na.-Klötzer, 8/15 am, 17 Stck. 16/22 cm 2 Stck. 23/29 cm, 1 Stck. 30/36 cm Ober- stärke, sowie 4,20"" Stangen, b/2 cm, 114,30»» 3/4 cm, 63,50»» 5/6 cm 42,60»» 7/9 cm, 8,95^0 10/12 cm und 1,150» 13 15 cm Unterstärke, aufbereitet in den Abteilungen 7, 9, 10, 23, 28, 29, 45, 51, 55, 56 und 57 unter den üblichen Bedingungen meistbietend versteigert werden. Fürstliche Forstverwaltung Oberwald. Las (Nichtigste vom Lage. Die reichsländische Regierung stellte eine staatliche Untorstützung der Handwerker in Aussicht, die sich an der A u s st e l l u n g „Das deutsche Handwerk Dresden 19 15" beteiligen. Die deutsche Regierung wird den Vorschlag Sir Edward Greys iiber die Insel- frage, dem Vernehmen nach, gemeinschaftlich mit Oesterreich und Italien beantworten. Leutnant v. Forstner gab die Er klärung ab, daß er gegen die über ihn ver hängte Gefängnisstrafe von 43 Tagen B e - rufung einlegen werde. Bei einem nächtlichen Brand find in Feldkirch! (Vorarlberg) ein Elternpaar und ein Sohn e r st i ck t; ein Mädchen sand den Tod beinl Sturz. Wie aus Rom gemeldet wird, soll das T e- st a m e n t Rampollas'. verschwun den sein. Suffragetten, verfuchten, das Lon doner Holloway-Gefängnis in die Lust zu sprengen; das Gebäude erlitt keinen erheb lichen Schaden. Die Finanzschwierigkeiten der Türkei haben zu einer Panik auf der Konstantino peler Börse geführt. In K o n ft a n t i n o p e l herrscht allge meine Mißstimmung über Englands Vor schläge zur Ins elfrage. Die Amurbahn wurde gestern er öffnet. In Tokio machen sich Anzeichen von Unwillen über das geplante amerika - nische Einwan derergesetz geltend. MllMÜW SN MMS S. MflM. Vor dem Kriegsgericht der 30. Division in Straßburg erschien, wie wir schon meldeten, ge stern der so vielgenannte, am 15. April 1893 geborene Leutnant des 99. Infanterie-Regiments Freiherr v. Forstner. Es handelt sich nur um den Vorfall, der sich am 2. Dezember in dem nahe bei Zabern gelegenen Ort Dett weiler ereignet hat, zu einer Zeit, als in Zabern selbst bereits voillstäßchige Ruhe wieder eingekehrt war und das Militär sein polizeiliches Vorgehen in dieser Stadt aus höhere Weisung eingestellt! hatte. Nach den Zeitungsberichten spielte sich der Vorfall in Dettweiler so ab, daß frühmorgens ein kriegsstarker Zug der 4. Kompagnie des 99. Infanterie-Regiments unter der Führung des Leutnants v. Forftner den Ort passierte. Vorübergehende Arbeiter sollen den Leutnant erkannt und durch höhnende Zurufe, wie „S a l u t w a ck e s", beleidigt haben. Darauf habe der Leutnant sofort Halt Schuhmacher zu ergreifen, der sich aber gegen gen. Dem Leutnant v. Forstner habe er b e- sich der Verhaftung energisch zur Wehr. Er be- die Festnahme mit allen Kräften wehrte. Beilfohlen, eine Pistole zu tragen und auch stritt aber heule unter Eid, daß er dem Leut- dem entstehenden Geraufe soll nun der Leutnant'seinen Säbel stets bereit zu halten. Wennerjnant zu Leibe rücken wollte. Es mußte also. v. Forstner mit dem Säbel den Schuhmacher da eine strafbare Handlung seitens des Leut ¬ treter Kriegsgerichtsrat Becker: Leut- gelan- Urteils langen Be- bereits ge- Gesang- wenn man auch zugibt, daß es nach gebenen Rechtslage das mildeste war, fällt werden konnte, und das Gericht bekannten Zwischenfalles. Danach seien seinem Zuge Schimpfworte nachgerufen Er habe selbst in Gemeinschaft eines junkers den Mann schtnehmen wollen, habe aber nm sich geschlagen und den junker zweimal in den Leib gestoßen. Urteil Presse ihm mit worden. Fahnen- Dieser Fahnen- Dann die nach allen Seiten flohen. Dem Fahnensjun-nötigen Energie fehlen, so werde er ein ehren- Mann mochte Blank gewesen sein. Blank, der ker Wietz soll es gelungen sein, einen gelähmten gerichtliches Verfahren gegen denselben beantra- von mehreren Leuten sestgenommen wurde, setzte — * Es scheint sich nunmehr doch ein Umschwung in der Wetterlage vor- zubereiten. An Stelle des Hoch, das sich seid Wochen im Slldwesten unseres Erdteiles befand und das bisher nie kräftig genug war, um, gegen die von Island in südöstlicher Ricktungl tärischen Vorgesetzten gefolgt sei. Nach einer kaum 20 Minuten ratung verkündete das Gericht das meldete Urteil auf 43 Tage n i s. In der Begründung des dann gezwungen sei, von seiner Waffe Ge brauch zu machen, so solle das mit Nachdruck geschehen, daß man gleich sehe, daß er sich der Angriffe als Offizier erwehrt Hare. Als er als Oberst das Regiment in Zabern übernahm, habe er schon früher aus den Akten des Regiments ersehen, daß ein r e ch t g e s P a n n t e s Ver hältnis zwischen dem Unteroffizier korps und der Zaberner Einwoh nerschaft herrschte. Es sei zu Reibereien gekommen, wobei sich die Unteroffiziere auch militärischer Vergehen schuldig machten und in- 'olgedessen schwer bestraft wurden. In seinem Plädoyer sagte der Anklagever- über den Kopf geschlagen haben. Der Mann er hielt eine 5 Zentimeter lange Verwundung an der Stirn, er wurde sofort dem Bürgermeister von Dettweiler übergeben. Dort fand fich auch Leutnant v. Forstner ein und es wurde ein Protokoll über den Vorfall ausgenommen. Wäh rend dieser Zeit soll das Haus des Bürgermei sters mit Militärposten umstellt worden sein. Es wurde damals weiter mitgeteilt, daß der Schuh macher, Blank mit Namen, am geringsten an dem Zwischenfall beteiligt gewesen sei, nur ganz zufällig soll er sich unter dem Trupp der Arbei ter befunden haben, die fich zur Arbeit begaben, an den Rufen gegen den Leutnant v. Forstner soll er sich aber gar nicht beteiligt haben. Der Verhandlungsführer stellte aus dem Führungszeugnis des Leutnants fest, daß er ein sicheres Auftreten, habe, daß aber auch eine ge wisse Unüberlegtheit im Handeln vorhanden sei. Auf Verlangen des Verbaudlungsfichrers gibt Leutnant v. Forstner dann eine Darstellung des möglich fand, zu einer Freisprechung zu gen. Die „Tageszeitung" bemerkt: Das ist wohl auch in der militärfeindlichen als eine in ihrer ganzen Wirksamkeit sehr strenge, ja harte Sühne anerkannt worden. Die „Morgenpost" fiihrt aus: Die Strvfe ist gerecht, aber auch streng. Es fehlt nicht an Gesichtspunkten, unter denen sie als hart erschei nen könnte. Eine gewisse menschliche Teilnahme kann man dem jungen Men schen nicht ersparen und nicht weniger seiner Mutter. Für seine knabenhaft törich ten Worte ist dieser junge Mann wahrhaft hart genug b e st r a s t worden. heißt es u a.: Nachdem die ersten Beleidigun gen gefallen sind, läßt von Forstner ausschwär- wen. Darauf wurde der Ruf laut: „Warte, Junge, jetzt wirst Du gewetzt!" Der Leutnant, habe der Mann sich auf ihn stürzen wollen. Er habe aber den Degen gezogen und den Mann iiber den Kopf geschlagen. Auf die Frage des Verhandlungsleiters erklärte v. Forstner, er habe sich für berechtigt gehalten, den Mann zu ver haften. Auf die weitere Frage, auf Grund wel cher Bestimmung dies geschehen sei, erklärte der Leutnant, es sei der Befehl gegeben worden, ge gen jede Beschimpfung durch Zivilpersonen ener gisch vorzugehen und Verhaftungen vorzuneh men, wenn Zivilpersonen tätlich werden. Nachdem der Leutnant v. Forftner vernom men worden, führte Overst v. Reuter als Zeuge aus: Er hatte gehört, daß seine Offi ziere, besonders aber Leutnant v. Forstner, nach den Veröffentlichungen in den Zeitungen, deren Nichtigkeit durchaus noch nicht vom Gericht fest- gestellt war, in gemeinster und frechster Weise beleidigt wurden. Man habe sogar mit Stei nen nach ihnen geworfen. Dazu könne er ver sichern, daß eine Unmenge der gemeinsten und niederträchtigsten Karten anonymer Art von allen Seiten an ihn sowohl wie an von Forst ner geschickt worden seien. Es ha e aber kein Mensch das Recht, einen preußischen oder deut schen Offizier zu belästigen, zu beleidigen oder anzugreifen. Er habe desbalb seinen Offiz eren und Unteroffizieren gesagt, daß sic im Falle Das Urteil gegen Leutnant v. F o r st- ner — so schreibt die „Tägl. Rundschau" — wird man menschlicherweise als hart und f a st u n v e r st ä n d l i ch empfinden können, nant war nicht berechtigt, den Mann mit dem Säbel zu schlagen. Es ist an sich ohne weiteres strafbar, wenn jemand einen anderen Menschen körperlich mißhandelt. Der Angeklagte sagt, er sei in Notwehr gewesen, dagegen spricht aber die Tatsache, daß der Leutnant selbst bekundet hat, er habe dem Mann gesagt, wenn er Wider stand leiste, dann würde er die Waffe gebrau chen. Das ist doch keine Notwehr. Tann sagte der Leutnant, er hätte auf einem anderen Wege nicht Satisfaktion erlangt. Das ist eine Auffassung, die sich mit unseren Gesetzen nicht vereinbarer läßt. Um für Satisfaktion zu sor gen, sind die Gerichte und Behörden da. Es ist nicht bewiesen, daß Blank überhaupt beabsich tigt habe, dem Leutnant v Forstner etwas M tun. Die Waffe soll dem Soldaten heilig sein, er darf sie nur benutzen, wenn kein anderer Ausweg gegeben ist. Da gleichzeitig auch An klage aus § 223 a St. G. B. erhoben ist, kann nicht auf Festung erkannt werden, die in die sem Falle außerordentlich angezeigt wäre. Es m U ß eine Gefängnis st rase verhängt werden und unter Berücksichtigung all dieser Umstände beantrage ich eine Gefängnisstrafe von 43 Tagen. Verteidiger Justizrat Dr. Steinel, Karls ruhe, bittet das Gericht, gar nicht darauf ein zugehen, ob Notwehr vorliege oder nicht, dar auf komme es nicht an, sondern nur darauf, daß der Angeklagte einem Befehl seiner mili- der ge- das ge- es un- machen lassen und versucht, durch ausgeschickte von Belästigungen in energischer Weise anfzutce-Ibefahl, einen Mann zu verfolgen, von dem er Patrouillen die Arbeiter sestnehmen zu lassen, teil hätten. Lasse es ein Offizier dabei an der'annahm, daß er den Rus getan habe. Der die nach allen Seiten flohen. Dem Fahnenhun-, nötigen Energie fehlen, so werde er ein ehren- Manu mochte Blank gewesen sein. Blank, der nants vorlag, zu der kein Grund gegeben war. Bestrafung nach 8 223 a des Reichsstrasgesetz- buches und § 149 des Militärstrafgesetzbuches^ eintreten- Ter Angeklagte, so wurde weiter ausgeführt, habe gewußt, daß ihm Leute zur Verfügung standen. Als strafmildernd müsse da gegen in Betracht gezogen werden, daß von Forstner sehr jung sei und durch die ganzen Vorgänge in Zabern sehr erregt war. Beräcksicksiigen müsse man ferner bei Bemessung der Strafe das hetzerische Treiben einer gewis sen Presse. Auf die Frage des Verhandlungsführers, ob er das Urteil annehme oder Berufung ein legen wolle, antwortet der Angeklagte: Ich lege Berufung ein. Sächsisches Hohenstein-Ernstthal, 20. Dezember 1913. Wettervoraussage für den 21. Dezember Kälter, sonst keine Aenderung des Wetters. Tagesmittel —1,1», Maximum -s-0,2°, Mini mum —3,8».