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MHem-ErMckl UM W 8ö»igl. WWW M kn LSÄKa! zu SchchiMniWal. Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch. heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für WMMM UMMV-^'-'S Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Sir. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Nr. 284. Sonntag, 7. Dezember 1913. 63. Jahrg. Auf Rittergut Lützschena (Amtshauptmannschaft Leipzig) ist die Maul- und Klauen seuche ausgebrochen. Dresden, den 3. Dezember 1913. Ministerium des Inner«. Montag, den 8. Dezember 1913, nachm. */,4 Uhr, sollen im Versteigerungsraume des Kgl. Amtsgerichts hier 3 zweitürige Kleiderschränke und eine Partie Kinderschuhe versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl Amtsgerichts Hohenstein Ernstthal, d n 6. Dez. 1913. Pachtfrei wird das 7 a große, unterhalb der Goldbachstraße gelegene vormals Dornsche Grundstück. Pachtgebote umgehend erbeten. Hohenstein-Ernstthal, den 4. Dezember 1913. Der Montag, den 8. Dezember 1913, vormittags 11 Uhr, jollen im Rathaushofe 1 Reisekorb, 1 Rasiergarnitur und verschiedene Fundgegenstände gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 5. Dezember 1913. l. Nach 8 4 Ziffer 3 der Bestimmungen über die Sonn- und Festtagsruhe im Handels» Gewerbe vom 14. Dezember 1909 ist an den Sonntagen des 30. November, 7., 14 und 21. Dezember 1913 der Betrieb des Handelsgewerbes und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern än offenen Verkaufsstellen zulässig: s) beim Handel mit Brot und Weitzen Bäckerwaren von 6—^9 Uhr vormittags und von */z1—8 Uhr nachmitttags; b) beim Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Kolonial- und Materialwaren, Tabak und Zigarren, Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grün und Deltkatctz- waren, sowie sonstigen Etzwaren und Getränken, beim Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterlal von h,8—>/,9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; c) beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nach, mittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesen Tagen von 6—'/,9 Uhr vormittags, von h,11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags zulässig ist. II. Der diesjährige Christmarkt findet außer am 24. Dezember 1913, auch an den Sonntagen des 14. und 21. Dezember 1913, nach mittags von 2 bis 10 Uhr statt. Zu dem Christmarkt ist das Feilhalten mit anderen Waren als den sogenannten Wochen marktsgegenständen nur hiesigen Einwohnern und mit Christbäumen nur denjenigen Personen ge stattet, die sich über den rechtmäßigen Erwerb der Bäume durch abgestempelle Bescheinigung der OrtS» Äehörden, wo die Bäume gekauft sind, ausweisen können. Hohenstein-Ernstthal, den 5. Dezember 1913. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Die Neuwahl des Schulvorstandes für den Schulbezirk Hüttengrund soll in nächster Zeit vorgenommen werden. Es sind in den genannten Schulvorstand zu wählen: 6 ansässige und 2 unansässige Mit glieder der Schulgemeinde, anßerdem 3 Stellvertreter der Ersteren und ein Stellvertreter der Letzteren. Die Wahl findet im Restaurant „Schweizerhaus" im Hüttengrund am 28. Dezember 1913 statt und zwar: a) Für die Ansässigen in den Stunden von 12 Uhr mittags bis 3 Uhr nachmittags. b) Für die Unansässtgen von 5 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends. Es werden daher zu a: alle stimmberechtigten Ansässigen und zu b: alle stimmberechtigten Unansässtgen geladen, sich zur Vornahme der Wahl einzufinden mit der Bemerkung, daß die zu a: bis 3 Uhr nachmittags, zu b: bis 8 Uhr abends nicht Erschienenen zur Teilnahme an der Wahl nicht zugelassen werden können. Auf die am Wahltage abzugebenden Stimmzettel sind die Namen zu a: von 6 wählbaren und 3 Stellvertretern aus der Klasse der Ansässigen, zu b: von 2 wählbaren und 1 Stellvertreter aus der Klasse der Unansässtgen dergestalt aufzuschreiben, daß über deren Person ein Zweifel nicht obwalten kann. Wahlberechtigt und wählbar sind diejenigen Gemeindeglieder, welche feit mindestens einem Jahre ihren wesentlichen Wohnsitz im Hüttengrund haben, das 25. Lebensjahr vollendet, im Besitz des sächsischen Staatsbürgerrechts und der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Die Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren liegen im Restaurant „Schweizer haus" vom 7. Dezember bis zum 21. Dezember zur Einsicht aus. Alle Mitglieder der Schulgemeinde, welche in der geschlossenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevorstehenden Wahl nicht teilnehmen. Einsprüche gegen die Wahllisten sind bei deren Verlust binnen 7 Tagen nach Beginn des Aus liegens bis spätestens den 14. Dezember, abends 6 Uhr zulässig. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen nach der Stimmenzählung bis spätestens den 11. Januar !I9l4 abends (lTUHr bei der König!. Bezirksschul inspektion anzubringen. Hüttengrund, den 7. Dezember 1913. Martin Eichhorn, z. Zt. Vorsitzender des Schulvorstandes. Freibank: Gekochtes Mädfleifch, Pfd. 40 M7 Der 4. Termin Gemeindesteuer einschl. Gemeindeztns für 1913 ist spätestens bis Sonnabend, den 13. Dezember d. I. an die hiesige Gemcindekasse — Rathaus, links 2. Zimmer — abzuführen. Alle verbleibenden Reste werden zwangsweise beigetrieben. Oberlungwitz, am 4. Dezember 1913. Der Gemeindevorstand. Verfahren dahin zu versiegen, daß es sich nicht Jabern Stadt hat sich von allerhand unreifen Elemen sogar davon, daß auch in Aussicht genommen Nachtstunden wiederholten sich die leichten Schnee ¬ hat nen das Schicksal des Leutnants v. Forstner sind um auf dem noch warmen Erdboden natürlich dabei Andeutungen gemacht worden. Man spricht sofort zu zerfließen. In den späten Abend- und — * Nun hat es das erste Mal ge schneit. Gestern abend in der 9. Stunde etwa um ein Disziplinarverfahren, sondern um die kriegsgerichtliche Feststellung der Frage han delt, ob und inwieweit Oberst v. Reuter seine amtlichen Befugnisse überschritten! hat. Durch diese nachträglichen Mitteilungen erhält natür lich die Situation ein ganz anderes Bild, und es ist anzunehmen, daß dadurch die Stimmung im Reichstage, die bisher keineswegs optimistisch war, umschlagen wird. Der Berichterstatter der „Nationalzeitung" meldet aus Zabern: Eine ganze Reihe der vor acht Tagen widerrechtlich Verhaf teten, die eine ganze Nacht in dem feuchten und kalten Pandurenkeller zubringen mußten, hatte bekanntlich Entschädigungskla gen gegen den Obersten v. Reuter einge reicht. Die Prozeßkosten will der Gemeinderat von Zabern tragen. Die Bettoffenen werden nunmehr nicht allein den Zivilklageweg beschrei ten, sondern haben Strasanttag wegen wider rechtlicher Freiheitsberaubung gegen den Ober sten gestellt. Es ist kaum daran zu zweifeln, daß der Antrag von / der Staatsanwaltschaft ausgegrissen und vertreten werden wird. Zudem dürsten einige der Verhafteten auch noch Straf anttag wegen Beleidigung stellen. geschaffen wird. Ruhe geschaffen, allerdings auf Kosten der geweristätigen Bevölkerung, denn die Maßregel bedeutet eine schwere pekuniäre noch nähere Erläuterungen über die Erledi gung der Zaberner Affäre gegeben. Herr Wahnschaffe hat vor allem darauf aufmerk sam gemacht, daß der Reichskanzler am Mittwoch stark indisponiert und dadurch ver hindert gewesen sei, sein ganzes Ma terial aufzudecken. Er hat mitgeteilt, daß bereits vor längerer Zeit eine Kabinetts order an den Reichskanzler fowohl wie an Herrn v. Deimling ergangen sei, worin nachdrücklich gefordert wurde, daß Zivil- und Militärbehör den in den Reichslanden wieder gute Fühlung miteinander gewinnen. Er hat weiter darauf Hingeiviesen, daß die Entsendung eines Gene rals zur Uebernahme des Kommandos in Zabern tatsächlich ja bereits eine Kaltstellung des O b e r st e n v. Reuter bedeute. Auch über Einbuße für all die vielen Existenzen, die wirt schaftlich von der Garnison abhängig sind und jetzt zu ihrem Schaden erkennen müssen, daß sie sich mit ihren wütenden Protesten ins eigene Fleisch geschnitten haben. In solchem Augen blick müssen eben die Unschuldigen mit leiden, um die Schuldigen zur Raison zu brin gen, und die Entfernung des Militärs ist jeden falls der sicherste Weg, um zunächst wieder Ruhe in die Stadt zu bringen und alle weiteren Rei bungen zu vermeiden. Was weiter geschieht, ist eine spätere Frage. Wenn die Sradt in der Lage sein wird, ihrer unruhigen Elemente Herr zu werden, dann wird sicher ein anderes Regi ment an die Stelle der 99er treten, dem die Stadt hoffentlich mit mehr Verständnis ent- gcgenkommt. — ein kräftiger Nordwestwind blies auf den Straßen und heulte durch Fenster und Türen — wirbelten plötzlich große Flocken durch die Luft, Das Wichtigste vom Lage. Der Kaiser hat bestimmt, daß die Gar nison von Zabern bis aus weiteres nach dem Truppenübungsplatz Hagenau ver legt wird. Die schwebenden Kriegsgerichts- Verfahren werden mit Beschleunigung zu Ende geführt. Der Kaiser ist gestern abend, von Do naueschingen kommend, in Stuttgart ein- getrosfen. Nachdem der französische Senator Ribot es abgelehnt hat, ein neues Kabinet zu bilden, wird nunmehr Jean Dupuy es ver suchen, ein Kabinett der republikanischen Vereinigung zusammenzubringen. Das österreichische Landheer soll durch einen neuen Gesetzentwurf auf die Friedenspräsenzstärke von 375 000 Mann ge bracht werden. Die innere Mongolei soll in eine russische Provinz umgewandelt wer den. Der eiserne Besen in Zabern. Der Unterstaatssekretär Wahnschaffe im Reichstag mit den Führern der einzel- Parteien verhandelt und, wie es scheint, * Man soll nicht Politik im Zorne machen. Den Nationalliberalen uird dem Zentrum wird es jetzt etwas bänglich ums Herz, daß sie der Sozialdemokratie und dem Freisinn zu einem so wohlfeilen Triumph verhülfen haben und dem Kanzler und seinen Maßnahmen ihr Miß trauen erklärten, während sie doch, wie alle im Reiche, die die Dinge um Zabern ruhigen Blu tes und verständigen Sinnes betrachten, sich sagen mußten, daß die ganze Aufregung eine künstlich gesteigerte ist, einmal, um den elsässi schen Protestlern wieder Wind in die Segel zu treiben, und dann der Sozialdemokratie, deren Anhänger sich rapid vermindern, eine Agitations stoff zu liefern, mit denen sie die wankenden Reihen wieder in Ordnung bringen können. waren, den Kanzler stürzen zu können, so haben sie ihr Spiel verloren: Der Kanzler geht nicht und darf auch gar nicht gehen, wenn er nicht selbst dazu beitragen will, den Dingen in Zabern eine Wichtigkeit beizu- legcn, die ihnen nicht zulommt. Die Unzu- träglichkeiton zwischen Militär und Zivil, deren Schuld aber, wie schon jetzt einwandfrei fest steht, hauptsächlich das letztere trägt, werden abgestellt werden und in wenigen Tagen spricht niemand mehr von Zabern. Wenn die Vorfälle aber ein Gutes haben, so ist es dies, daß sie gezeigt haben, daß die Politik dar Sanftmut und Milde, die Politik der schwachen Hand gegenüber dem Elsaß noch lange nicht ange bracht ist, daß vielmehr den Französlingen gegenüber energisch durchgegriffen werden muh,, uni dem deutschen Ansehen Würdigung zu ver schaffen und ihrem landesverrmanschen Treiben mit den Machtmitteln des Staates entgegenzu- lreten. Sieht der Kanzler endlich ein, daß er mit seiner Politik der Halbheit auf dem Holz wege ist, daß Milde und Entgegenkommen all überall für Schwäche gelten, sieht er endlich ein, daß er Elsässer, Welfen und Polen nur mit der Zuchtrute traktieren muß, dann haben die Vorfälle in Zabern eine so erfreuliche Wittüng, daß die Freunde des Reiches sich mit ihnen ver söhnen können. Das erste Resultat eines anderen Kurses wird schon augenfällig: Zabern verliert seine Garnison. Der Kaiser har gestern nach Gehör des Kanzlers, des Grafen Wedel und des Generals v. Deimling angeord net, daß das 99. Infanterie-Regiment bis auf weiteres von Zabern nach dem Truppenübungs platz in Hagenau verlegt wird. Diese Ent ziehung der Garnison bedeutet für Zabern eine Strafe und eine berechtigte Strafe. Die Lächülches. Hohenstein-Ernstthal, 6. Dezember 1913. Wettervoraussage für den 7. Dezember: Nordwestwinde, zeitweise aufheiternd, etwas kälter, kein erheblicher Niederschlag. Tagesmittel -j-0,1», Maximum ->1,5«, Mini mum — 2,6». genossen Verwirrung brachten, sondern auch die! Der Gemeinderat hat gegen die militärische sein soll, ein anderes Regiment nach Zabern zu Reichsregierung in eine Stellung drängten, die'Selbsthilfe protestiert. Von diesem Gesichts- verlegen. Endlich ist in der amtlichen Notiz der auf lange Zeit hinaus verbitternd nach allen'punkt also ist es die logische Konsequenz, daß Zusatz von den schwebenden kriegsgerichtlichen Seiten wirken muß. Wenn Sozialdemokratie! das Militär fortgenommen und dadurch Ruhe " ' ' ' " " ' ' ' " und Freisinn schon in dem Taumel befangen g'vck'nts.-n mttö Nnb<> Beide Parteien haben, das wird jetzt zwischen den Zeilen zugegeben, politisch unklug gehan-'ten, von halbwüchsigen Burschen und arbeits- delt, daß sie sich von einer Augenblicksftimmung f scheuem Gesindel, terrorisieren lassen. Die Gc- hinreißen ließen, und damit, daß sie eine an stncindevertretung zeigte sich nicht in der Lage, sicki nichtige Affäre zu einer Staatsaktion stein- die Ordnung ausrecht zu erhalten und die Offi- Velten, nicht nur in die Reihen ihrer Partei- ziere vor häßlichen Beleidigungen zu schützen.