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MMWWWWUDWWM MMÄ-ElMM NMM Anzeiger Amtsblatt --tz MM MW ZMM MmeM Ml O jedes Mm m Weinende ZU. Freitag, 12. Dezember 1913 Nr. 288 63. Jahrg Hohenstein-Ernstthal, den 11. Dezember 1913. Der Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 10. Dezember 1913. -LU ben die größte Sorgfalt zuizuwenden haben. Max Die Regierungsparteien befinden sich erlitten. GeschSstSftelle Schulstratze Nr. 31 v. in Brief» und Telegramm-Adresse: Amtsblatt Hobeustein-Ernstthal. Fernsprecher S!r. 11. nicht in der Mehrheit. Der mexikanische Kongreß hat die P r ä s i d e n t s ch a f t!s w a h l für ungül tig erklärt und die Neuwahlen für den Juli festgesetzt. Huerta bleibt provisorischer Präsi dent. Plenum zu beantragen. Der bayrische Reichsrat Graf In das Gitterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß zwischen dem Kaufmann Paul Julius Winkler in Oberlungwitz und seiner Frau Martha Antonie Louise Karoline geb. Frysacki durch Ehevertrag vom 3. Dezember 1913 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ausgeschlossen worden ist. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Preysing ist auf seinem Schlosse Moos Niederbayern gestorben. Jedenfalls mutz verhütet werden, daß derar tige Unternehmungen dauernder Zuschüße aus der Gemeindekaffe bedürfen. Die Vermei dung von Zuschüssen ist aluch für Un ternehmungen, die eineni öffentlichen Interesse dienen, wie Badeanstalten, Wasserwerke usw. anzustreben. Der Nobelfriede usp reis für 1912 und der für 1913 sind dem amerikanischen Sena tor Elihu Root und dem belgischen Senator Henry La Fontaine zuerteilt worden. Nach den neuesten Ergebnissen der S o b r a n j e w a h l e n hat die bulga rische Regierung eine Niederlage, —: Die C h r i st b e s ch e r u n g im hie sigen M a r t i n L wt h e r st i s t, die sich all jährlich zu einer schönen Feier gestaltet und von Freunden und Gönnern dieses Unterneh mens des Kreisvereins für Innere Mission stets gern besucht wird, findet am Montag, den 22. Dezember, statt. —: In der Geschäftsstelle des „Tageblattes" liegt die Z i e h u n g s I f st e der Verwaltung der K. S. Staatsschulden (Termin Neu jahr 1914) zur Einsicht aus. —: Im Ratskeller hielt der Gewerbe- verein A l t st a d t gestern abend seine letzte Monatsversammlung in diesem Jahre ab, in der nach Erledigung der Eingänge bezüglich des Gewerbehaussonds beschlossen wurde, da sein Zweck in gewissem Sinne verfehlt ist — sowohl hinsichtlich einer Gewerbeschule im Sinne der Stifter wie bezüglich der Schaffung eines Ge werbehauses —, die Zinsen zu anderen Zwecken zu verwenden. Auch die Erben der Stifter find damit einverstanden. Genaueres soll in einee der nächsten Versammlungen- festgelegt werden. Das Kapital betrug ursprünglich 400 Mk., zu welcher Summe der Verein selbst einen Betrag in gleicher Höhe zahlte, sodaß er zuzüglich der Zinsen nun auf etwa 1300 Mk. angewachsen ist. Weiter beschloß man, das Weihnachtsvergnügen unter Mitwirkung des Theatralisch-Artistischen Vereins am 27. Dezember im Hotel „Drei Schwanen" abzuhalten. Nach einer Ballotage, die einstimmige Ausnahme ergab, erstattete Herr Viehweg den Jahresbericht auf 1913, aus dem hervorging, daß der Gewerbeverein auf sein 45jähriges Bestehen zurllckblicken konnte. Der Mitgliederbestand beträgt rund 170. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist um 2 gewachsen: Herr Buchhändler Just und Herr Gauleiter Edmund Müller-Werdau. Aus dem Bericht des Bücherei verwalters Herrn Schönfuß war zu ent nehmen, daß die Bücherei sich guten Zuspruchs erfreut; die Zähl der Bände beträgt rund 600. Der mit seinem Amte im Laufe vieler Jahre so eng verwachsene Bücherwart bewies, daß er seinem Hosten auss beste vorstehi. Herr Vor steher Nudelt dankte seinen Mitarbeitern für die ihm im abgelaufenen Jahre erwiesene tat- kräftige .Unterstützung und dann verschnitt man zur Vorstandswahl, die folgendes Ergebnis hatte: Herr Mdelt 1., Herr Kleeberg 2. Vorst., i- Mit Rücksichl auf die zunehmende Verbreitung der Maul- und Klauenseuche wird für den Viehverkehr des ganzen Landes tz 45 Absatz b, c, 6, g, i, Ic und 1 der Verordnung zur Ausführung des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909; vom 7. April 1912 (Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 56) und für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen und Schweinen aus den preußischen Provinzen Ost- und Westpreußen, Schlesien, Brandenburg und Sachsen nach und in dem Königreich Sachsen Z 45 Absatz a und s der genannten Verordnung mit Veröffent lichung der vorliegenden Verordnung in Kraft gesetzt. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beachtenden Vorschriften geben die Ortspolizeibehörden und die Bezirkstierärzte Auskunft. Dresden, am 6. Dezember 1913. Ministerium des Innern. gesehen usw. getroffenen Bestimmungen, die mit dem Inhalt dieser Gesetze in Widerspruch stehen, ihre Gültigkeit verlieren. Alles, was, abgesehen vom Gemeinde-, Kirchen- und Schul steuergesetz, in Ansehung des Steuerwesens der drei verschiedenen Gemeinden zu gelten hat, ist in deren Steuerordnungen und etwaigen Nach trägen dazu zusammenzufassen. Die neuen Steuer ordnungen sind längstens bis zum 1. Juli 1914 den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Ent schließung wegen Genehmigungserteilung oder deren Vermittlung, soweit indirekte Abgaben in Frage kommen, vorzulegen. Die Ausführungsverordnung bestimmt wei ter: Welche Steuern innerhalb der durch die neuen Gesetze gezogenen Grenzen für eine Ge meinde geboten erscheinen, wird sich nach den örtlichen Verhältnissen, nach der Steuevkmft der Gemeinde und vor allem nach ihrem Bedarfe richten. An dem Bedarfe, d. h. derjenigen Summe, welche die Gemeinde alljährlich zur Erfüllung der ihr kraft Gesetzes obliegenden und der von ihr übernommenen Ausgaben neben ihren sonstigen Einnahmen beschaffen mutz, fin det das Steuererhebungsrecht der Gemeinden seine Grenze. Dieser Steuerbedarf wird aber Aweckmäßigerweise nicht lediglich unter Berück sichtigung des unmittelbar und sofon Erforder lichen, sondern so zu bemessen sein, daß der Gemeindehaushalt vor großen Schwankungen, wie sie ein von Jahr zu Jahr stark wechseln der Bedarf mit sich bringt, bewahrt wird, und daß für große Ausgaben, die später an die Ge meinde herantreten, beizeiten Mittel angesam melt werden. Deswegen gibt auch § 1 des Ge meindesteuergesetzes den bürgerlichen Gemeinden das R e ch t, Steuern auch für angemes sene Rücklagen, die der Zukunft zugute kamen sollen, zu erheben. Die entsprechende Be fugnis wird in andern Bestimmungen auch den Schulgemeinden (namentlich für künftige Schul bauten) und den Kirchengemeinden eingeräumt. Wenn eine Gemeinde die Schätzung zur staatlichen Einkommensteuer auch für die Ver anlagung des gemeindesteuerpflichtigen Einkom mens zugrunde gelegt hat, und wenn mehrfache Veranlagungen desselben Beitragspflichtigen zur staatlichen Steuer vorliegen, so gilt die staat liche Schätzung nach 8 79 der Ausf.-Verord nung vom 25. Juli 1900 zusm Einkommen steuergesetz mich für die Veranlagung zur Ge- meinde-Einkommensteuer. Gemeinschaftliche Steuerkataster und Hebe register für die bürgerliche, Kirchen- und Schul gemeinde find aufzuftellen, wenn in einer bür gerlichen Gemeinde für die beiden anderen Grundsteuer, Einkommensteuer oder Kopfsteuer mit erhoben wird und das Rechnungsjahr der bürgerlichen Gemeinden mit dem der Schul--und Kirchgemeinde zufammenfällt. Es ist anzustre ben, daß die Rechnungsjahre der drei Gemein den zusammenfallen und möglichst dustch das Kalenderjahr gebildet werden. In den Sonderbestimmungen zuM Gemeindesteuergssetz wird hervorgehoben, daß die bürgerlichen Gemeinden, um den Steuerbedarf möglichst niedrig zu halten, dem Ausbau ihrer übrigen Einnahmen und vor Las Wichtigste uom Lage. Am morgigen Tage kann Staats- und Kriegsminister Generaloberst Freiherr von Hausen auf eine s ü n f z i g j ä h v i g e, an Ehren und Erfolgen überaus reiche D i e n st- zeit in der sächsischen Armee zurückblicken. Die Wahlprüfungskommission des Reichs tags beschloß gestern, die Ungültigkeits erklärung der Wahl des Abgeordneten v. Liebert (Neichsp.), des Vertreters des 14. sächsischen Wahlkreises Born a, bei dem für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdvrf, Grumbach, Tirsch. heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Sächsisches, Hohenstein-Ernstthal, 11. Dezember 1913. Wettervoraussage für den 12. Dezember: Südwestwinde, zeitweise aufheiternd, etwas kälter, kein erheblicher Niederschlag Tagesmittel —0,4", Maximum -s-0,9°, Mini mum —3.2". Bekanntmachung. Montag, den 15. d. M. von vormittags VttO Uhr ab, findet hier, im Robert Tetzner, schen Hause Nr. 97 gegenüber der Uhligmühle, die Versteigerung von verschiedenen Möbel stücken, Betten und Hausgeräte an den Meistbietenden gegen Barzahlung statt. Hermsdorf, den 10. Dezember 1913. Der Gemeindevorstand. Müller. der Kirch- und der Schulgemeinden in Regula-^ allen, den Einnahmen aus gewerblichen Vetrie- tiven, Steuerordnungen, steuerrechtlichen Orts- ben die größte Sorlgsalt zutzuwenden haben. Herr Viehweg 1., Herr Lift 2. Schriftführer, Herr K. Engler Kassierer, Harr Max Vogel, und Herr Schönfuß Bücherwarte. Zu Aus« schußmitgliedern bestimmte man die Herren Dähne, Krappatsch Kreher, Stiller, Kreul und R. Meyer. Nachdem man noch drei Rechnungs« - Prüfer gswählt, ward beschlossen, im Bezüge der . Zeitschriften einen kleinen Wechsel eintreten zu lassen. Herr Kreher machte aufmerksam auf die Neueinrichtung der staatlichen Mobiliarver sicherung, auf die möglichst jeder zukommen möchte, dessen Vertrag mit einer anderen Gesell schaft abläuft. Herr Handelslehrer Klee berg schlug vor, auch im Gewerbeverein einen Werbeausschuß einzusetzen, wie ein solcher in anderen Vereinen schon recht segensreich Witte; vor allem komme es daraus an, die Tätigkeit des Gewerbevereins auf verschiedenen Gebietfen mehr in den Kreisen der Einwohnerschaft be kannt zu machen und neue Mitglieder heranzu ziehen. Herr Stadtrat Lange nahm sodann Gelegenheit, hinzuweisen ach die oft bewiesene Interesselosigkeit der Handwetter und Gewerbe« treibenden gegenüber der Behandlung von Fra gen, die allen Beteiligten doch, nur von gro« tzem Vorteil sind. -Allseitige Unterstützung tut gerade dein Gewerbeverein sehr not. Mit einem angenehm verlaufenen gemütlichen Teil fand di« Versammlung dann ihren Abschluß. — * Wir weisen darauf hin, daß Mon tag, den 29. Dezember, nachmit tags 4—5 U hr im Hotel „Stadt Hamburg" zu Glauchau die Wahl von 12 Ver tretern der H ö ch st b e st e u e r t e u zur Bezirks Versammlung stattfindet. Stimmberechtigt und wählbar sind nur selbstän dige männliche Personen sächsischer Staatsange hörigkeit, welche im Sinne der Gemeindeord nungen unbescholten sind und im Bezirke an direkten Staatssteuern mindestens 300 Matt ent richten. Die Ergänzungssteuer bleibt dabei un berücksichtigt. Dem Ehemann find die für di« Ehefrau, dem Vater die für die in seiner vä terlichen Gewalt befindlichen Kinder zu entrich tenden Steuern an .„rechnen. Für juristische Per sonen sind deren Vertreter wahlberechtigt. Di« Liste der Stimmberechtigten- liegt seit 24. Novembervier Wochen lang beim Stadttat zu H o h e n st e i n - E r n st t h a l zur Einsicht aus. —g. Die 52 Jahre alte Handelsmannsehe-; frau Hulda Leukhardt geb. Arnojld vonj hier hatte sich vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Zwickau wegen Kuppelei zu ver antworten, der sie sich ihrer 21jährigen Tochter gegenüber schuldig gemacht hatte. Sie erhielt eine Woche Gefängnis. — Unter dem erstmaligen Vorsitze des Herrn AMtshauptmanns Grafen v. Holtzendorff wurde am 9. Dezember, vormittags 11 Uhr im Sitzungssaals der Kgl. Amtshauptmannschast Glauchau der 63. öffentliche Bezirks tags des Bezittsverbandes Glauchau abgehal- en, welcher durch die Anwesenheit des Herrn KreishauptmannÄ Lossow-Chemnitz ausgezeich net wurde. Der Herr Vorsitzende gedachte zu nächst in warm empfundenen Motten des Hin- cheidens feines Amtsvorgängers, Herrn Amts hauptmann v. Koppentels. und des langsähri- gen Bezirkstagsmitgliedes, .Herrn Kaufmann Meichsner-Glauchau. Die Versammlung ehrte Königliches Amtsgericht. M »MN MWen Gemeinde slMMW. Das Gemeindesteuehvesen beruhte bisher in der Hauptsache für die politischen Gemeinden auf den Vorschriften der Gemeindeordnungen vom 24. April 1873, für die Kirchengemeinden aus der Synodalverordnung vom 30. März 1868, für die Schulgemeinden aus dem Gesetz vom 26. April 1873, das VolkssckMlwesen bett. Die Berechtigung und Verpflichtung der Kir chen- und Schulgemeinden, für die notwendigen finanziellen Mittel zu sorgen und nötigenfalls- zur Deckung ihrer Bedürfnisse Steuern zu er heben, stützte sich sogar noch auf das alte Parochialgesetz vom 8. März 1838. Alle diese Gesetze gewährten den sächsischen Gemeinden eine weitgehende Autonomie. Sie ließen ihnen bei Einführung neuer Steuern so gut wie freie Hand und bewirkten dadurch, daß bei der Entwicklung des sächsischen Gemeinde- steuerwesens die Einheitlichkeit sehlte. Diese Einheitlichkeit sollen die neuen Ge meinde-Steuergesetze bringen, die am 1. Januar, 1915 in Kraft treten. Sie sollen aber auch da für sorgen, daß die für die politischen, Kirchen- und Schulgemeinden in gleicher Weise vorge sehenen bestimmten direkten und indirekten. Steuern auf alle Bevölkerungsklassen in gerech ter und für die Betroffenen möglichst wenig merklicher Weise verteilt werden. Die Verordnung vom 1. Oktober 1913 zur Ausführung des Gemeindesteuer- gesetzes, des Kirchengesetzes und des S ch u l st e u e r g e s e tz e s, sämtlich vom, 11. Juli 1913, bestimmt zunächst, daß mit dem Inkrafttreten der Gesetze mit dem 1. Januar 1915 alle für das Steuerwesen der bürgerlichen,. für ks KW. MtWrich! M Sen AMrat zu HchnsleiMnM Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Kleingürteu. Die sehr günstig am Eingänge der Hüttengrundstraße auf dem unteren Teile der vormaligen Franke-Felder gelegenen Kleingärten werden voraussichtlich baldigst durch Anlegung weiterer 7 Klein gärten in Einzelgrößen zwischen 90 und 160 gm bis zur Badstraße erweitert werden. Der Jahres pachtzins für 1 gm beträgt 10 Pfg. zuzüglich 1 Mk. 50 Pfg. Wassersteuer für einen Garten. Pachtlustige wollen sich umgehend im Nathause, Zimmer Nr. 16, melden.