Nr. 100 PAPIER-ZEITUNG 3959 Der deutsche Wechsel-Vordruck Aus der Pfalz Die Papier-Zeitung brachte mehrere Artikel über Wechsel-Vordruck. Nicht Jeder verfolgte dieselben systematisch. Nun erscheint die Mit- theilung, dass die aus diesem Jahrhundert stammenden Vordrucke im nächsten Jahrhundert unverwendbar sind. Es wäre darum erwünscht, I wenn nochmals in einer Originalgrösse der meist empfehlenswerthe Vordruck gebracht würde. G. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Für die meist üblichen, an eigene Ordre gezogenen Wechsel empfiehlt sich vom 1. Januar 1900 ab folgender Vordruck, der zu erhöhter Deutlichkeit auch ausgefüllt abgebildet wird. devt 11 Cavl SBeckez c^onn SCoza-Srasse 8 Olüllet C Sass Das auf die Rückseite zu setzende Giro beginnt mit enthält kein Datum und muss unterschrieben werden, würde also lauten: (.e ex S } Autscii^n 8Bank in Olüllet & Sass Ist die Bezogene eine Mehrheitsperson, so adressire man, um die Bezeichnung der Firma möglichst beizubehalten: die efixma Säcftsiscfic SmaiUix« unS Slanzive^^ in Sautet also nicht: An die Sächsischen Dagegen kann adressirt werden: An die Norddeutsche Bank. An das Bergwerk Centrum Aktiengesellschaft. An Frau Anna Weher. An den Berliner Bankverein. Ist der Aussteller eine Einheitsperson, so setze man zwischen Von und Selbst das Wort mir. Wechselvordrucke mit der Jahreszahl 189 . Wir theilten in Nr. 95 Seite 3754 den Brief der Reichs bank mit, worin sie erklärt, wie sie vom 1. Januar 1900 ab Wechsel behandeln wird, auf denen der Vordruck 189 . in 1900 umgeändert ist. Infolge dieser Erklärung erliessen 19 erste Berliner Bankfirmen nachstehendes Druckschreiben: Nachdem die Reichsbank erklärt hat, dass sie mit Rücksicht auf die im Prozessverfahren zu ge wärtigenden Schwierigkeiten Wechsel, in deren Ausstellungs datum die formularmässig vorgedruckte Jahrhundertziffer 18 estrichen, verändert, überschrieben oder eingeklammert und urch 19 ersetzt ist, nur dann diskontiren werde, wenn die in jedem einzelnen Falle vorzunehmende sorgfältige Prüfung es als zweifellos ergebe, dass die fragliche Korrektur vor