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3800 PAPIER-ZEITUNG Kr. 96 maschinen, die in deutschen Grossbuchbindereien stehen, nur die in Geschäftsbücherfabriken befindlichen Maschinen in Be trieb bleiben. Nehmen wir an, dass auch noch zu anderen Arbeiten, wie Preislisten und dergl. Drahtheftung beibehalten würde, so könnte man doch immerhin mit der Entwerthung von etwa 1500 Drahtheftmaschinen rechnen. Dabei ist ferner noch zu berücksichtigen, dass ein Verbot der Drahtheftung auch beunruhigend auf die Kontobuchfabri kation einwirken würde, indem mancher Staatsbürger im Be wusstsein seines beschränkten Unterthanenverstandes im eigenen I Hause verordnen würde, was das Ministerium im Staat ver ordnet. Gewiss könne die Drahtheftung in Misskredit kommen, und die Geschäftsbücherfabriken würden durch viele Käufer veranlasst, die Drahtheftung zu Gunsten der Fadenheftung auf zugeben. Der Preis für Drahtheltmaschinen schwankt zwischen 1250 und 3500 M. Man darf den Durchschnittswerth einer Maschine auf 2000 M. schätzen. Bei dieser Schätzung ergeben 1500 ent- werthete Maschinen einen Kapitalverlust von 3 Millionen M. Anstelle der Drahtheft- müssten Fadenheftmaschinen treten. Wie schon erwähnt, leistet eine Fadenheftmaschine etwa 50 pCt weniger als eine Drahtheftmaschine. Demnach wären 2250 Fadenheftmaschinen nöthig, um die Arbeit der 1500 Drahtheft maschinen zu verrichten. Der Preis brauchbarer Fadenheftmaschinen schwankt zwischen 2650 und 3800 M. Nehmen wir als Durchschnitts preis 3000 M., so erfordert die Anschaffung von 2250 Maschinen ein Kapital von 6750000 M., mit Fracht, Montagekosten usw rund 7 Millionen M. Demnach würde die Grossbuchbinderei nicht um die 3 Mil lionen M. geschädigt, die den Kaufwerth der Drahtheftmaschinen ausmachen, sondern um den Anschaffungspreis der Fadenheft maschinen, das heisst um 7 Millionen M. Der grossbuchbinderische Betrieb ist in Deutschland der Drahtheftung angepasst. Dreischneider, Abpressmaschinen, Rückenrundemaschinen usw. bewähren sich vorzüglich zur Be arbeitung drahtgehefteter Bücher, sie wurden daraufhin in grosser Anzahl angeschafft, allein es ist fraglich, ob sie ebenso zweckmässig zur Bearbeitung von Büchern sind, die auf Faden heftmaschinen geheftet wurden. Die Arbeitskräfte sind auf die Drahtheftung und ihre Weiterverarbeitung geschult und eingerichtet, sie sollen plötzlich von der einen Arbeits weise zur anderen übergehen. Dies Alles giebt einen Um schwung, der mit Hindernissen und Unkosten aller Art ver knüpft ist. Dieses ganze Unheil rührt von einem Verbot her, das min destens in Hinsicht auf gedruckte Schulbücher von zweifel haftem Allgemeinnutzen sein dürfte. Es ist anzunehmen, dass diese ungeheure Schädigung der Grossbuchbinderei zur Zeit der Verbots-Verfügung nicht in vollem Umfange bekannt war, da es nicht im Sinne einer Regierung liegen kann, einen Gewerbezweig durch ein Verbot, dessen praktischer Werth be streitbar ist, um eine Summe von 7 Millionen und mehr Mark zu schädigen. Anschauungstafeln. Das sächsische Ministerium des Innern lässt an die Handels- und gewerblichen Fachschulen für den Unterricht in gewerblicher Geschmacks- und Stillehre grosse Anschauungstafeln vertheilen, die neben mustergiltigen auch charakteristische tadelnswerthe Beispiele vor Augen führen. 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