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Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Pa 20 30 40 50 13 26 52 104 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5918 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft — FACHBLATT für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhande sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemis Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 93 Berlin, Sonntag, 19. November 1899 XXIV. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 86Kreuzer den Niederlanden 96 Cents Schweiz 1 Frank 60 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 66 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteijakres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat einmoratllohe für 34 Pf. entgegen I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation arifirung von Lumpenhalbstoff . . 3669 Druckpapier-Vereinigung, Verkauf von Neujahrskarten am 31. Dezember 1899, Papierstoff aus Flachs-Stroh, Holz- Zement - Dächer, Geschäfts - Kniffe eines Papier-Agenten, Pappe aus Torf, Beleihung von Fabriken 3670 Berichte unserer Korrespondenten . . 3671 Kleine Mittheilungen, Probenschau . . 3672 Buchgewerbe: Moderne Anzeigen 8674 Berichte unserer Korrespondenten . . 8674 Kreisrunde Irisdrucke, Senefelder- Erinnerungsfeier, Gefahren-Tarif für Buchdrucker, Kleine Mittheilungen, Berliner Typographische Gesellschaft 8676 ALT Deutschlands Ein- und Ausfuhr .... 3678 Gedenktag . . 3680 Stoff-Zufluss-Beobachtungs-Vorrichtung, Metallkanten-Anschlagmaschine, Ma- trizen-Prägmaschine, Greifer für den Wiederdruckzylinder (DRP) 3684 Gebrauchsmuster 8685 Geschäfts-Nachrichten 8694 Börsenbericht 8695 D-r deutsche Wechselvordruck .... 3696 Stiftungsfest 8698 Torfpapier .... 8700 Wechselvordruck für 189 8703 Oeffentliche Zustellung 8704 Verdingungen . . ... 3706 Federkasten (Am. Erf.) ....... 8708 Briefkasten 8710 Märkte . 8711 Tarifirung von Lumpenhalbstoff Die Generaldirektion der Kgl. Bair. Staatseisenbahnen richtete am 15. September d. Js. folgendes Schreiben an die Münchner Handelskammer: Die Eisenbahndirektion zu Elberfeld hat nachstehenden Antrag an die ständige Tarifkommission eingebracht: Im Spezialtarif I ist aufgeführt: »Lumpenhalbzeugmasse, auch mit Zusatz von Holzstoff, Holzzellstoff, Strohstoff und Strohzellstoff«. Die Firma Cremer und Neven in Köln, welche seit etwa einem Jahre bei Küppersteg eine Lumpenhalbzeugfabrik betreibt, hat be antragt, dass die bei den Artikeln Holz-, Holzzell- und Strohstoff ein geführte tarifarische Unterscheidung zwischen trockenem und feuchtem Stoff auch bei der Frachtberechnung für Lumpenhalbstoff zur Durch führung gebracht werde. Wie die Firma zur Begründung ihres An trages ausführt, kommt für den Verkauf und Eisenbahn versand im Grossbetrieb nur der Lumpenhalbstoff aus Baumwollstoffen geringerer Art in Betracht, da bei den verschiedenartigen Anforderungen, welche an die Feinpapiere gestellt werden, die Papierfabriken ihren Bedarf an besseren Lumpenhalbstoffsorten in der jeweilig erforderlichen Mischung des Rohstoffs selbst herzustellen pflegen. Der Preis der hauptsächlich zum Verkauf gelangenden Lumpenhalbzeugsorten stellt sich auf 20 bis 26 M. für 100 kg Trockenfaser. Der wirkliche Ver kaufspreis für 100 kg erreicht aber nur die Hälfte der vorgenannten Beträge, da der Halbstoff mit 60—55 pCt. Feuchtigkeit versandt wird. Letzteres geschieht einmal deshalb, weil die Kosten des Trocknens die Fracht-Ersparniss überschreiten würden, hauptsächlich aber aus dem Grunde, weil der Halbstoff durch das Trocknen in noch höherem Maasse wie Zellstoffe an Güte verliert, und deshalb von den Verbrauchern die Lieferung mit 60 pCt. Feuchtigkeitsgehalt verlangt wird. Da nun Lumpenhalbstoff hauptsächlich den Wettbewerb des Holzzellstoffs auszuhalten hat, so ist nach Angabe der Firma ein Absatz nach entfernteren Gegenden trotz des dort vorhandenen Be darfs wegen der hohen Fracht des Spezialtarifs I gegenüber der für feuchten Holzzellstoff stattfindenden Frachtberechnung nach Spezial tarif III nicht möglich. Wir halten den Antrag der Firma für begründet. Lumpen halbstoff bildet ebenso wie Holz-, Holzzell- und Strohstoff ein Roh material für die Papierfabrikation und ist dem Wettbewerb dieser Stoffe ausgesetzt. Es erscheint daher gerechtfertigt, dass die tarifarische Vergünstigung, welche dem Holz-, Holzzell- und Strohstoff durch Versetzung des feuchten, mehr als 40 pCt. Wasser enthaltenden Stoffes aus Spezialtarif II in die nächst niedrigere Klasse Spezial- tarif III zu Theil geworden ist, in analoger Weise auch bei Lumpen halbstoff durchgeführt wird, indem der Halbstoff mit 40 pCt. und weniger Wassergehalt in Spezialtarif I verbleibt, derjenige mit mehr als 40 pCt. Wassergehalt aber in den nächst niedrigeren Spezialtarif II eingereiht wird.« Wir ersuchen um gefällige gutachtliche Aeusserung. Die Kammer hielt bei mehreren Interessenten im Kammer bezirke Umfrage. Eine Hadernfirma in München machte darauf aufmerksam, dass farbige Hadern nach Spezialtarif HI, weisse Hadern da gegen nach Spezialtarif II tarifiren. Bei Lumpenhalbstoff lasse sich nicht feststellen, ob derselbe aus farbigen oder weissen Hadern hergestellt sei, eine tarifarische Begünstigung dieses Halbfabrikates könnte also zur Folge haben, dass solches aus schliesslich aus weissen Hadern hergestellt würde. In Baiern bestehe kein Bedürfniss für die Papierfabriken, Lumpenhalbzeug zu kaufen, da der Anfall in Lumpen den Bedarf mehr wie deckt; eine Detarifirung des Halbzeugs würde den Lumpenpreis in Süddeutschland, der ohnehin schon genug unter dem nord deutschen Wettbewerb zu leiden habe, noch mehr drücken und das Sammeln von Lumpen erschweren. Die von Papierfabriken erhaltenen Gutachten widersprechen einander schnurstracks. Während nämlich eine Fabrik sich den Ausführungen der petitionirenden Firma vollinhaltlich an schliesst, wird von anderer Seite behauptet, Lumpenhalbzeug bilde keinen Konkurrenzartikel von Holz-, Holzzell- und Stroh stoff, diene vielmehr in der Hauptsache, selbst wenn es aus Baumwollstoffen geringerer Art, aber mit der nöthigen Sorgfalt hergestellt ist, dazu, um bessere Papiere herzustellen, die namentlich den amtlichen Anforderungen in Beziehung auf Hadernstoffgehalt der sogenannten Normalpapiere entsprechen. Dass Lumpenhalbzeug durch Trocknen in noch höherem Maasse