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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5918 der Deutschen Reichs- l’ost-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3M. 50 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel ungeäkrikation -&3* Va ‘ Buchbinderei, Druck-Industrie, Bi sowie für alle verwandten und Hilfsges Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chl Herausgegeben von CARL HOFMANN _ Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 » » »30» 52 » » » 40 » » 1 04 „ ,, , 50 „ „ Eür Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. । Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 79 Berlin, Sonntag, 1. Oktober 1899 XXIV. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Oer vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungam 85 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Bussland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 66 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljabres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. " INH Panier- und SohrtlbwnnriB-Hnndnl und -Fabrikation Tarifirung v Holzzellstoff, Bemängelung der Stauhöhe eines Fabrikwehrs . . 3073 Verjährung, Zement-Säcke als Rohstoff für Papier, Brutto für netto, Wasser dichtes Papier, Kündig d Vertretung, Der deutsche Wechs.-Vordrack, Licht echte Aktendeckel, Rupfen des Papiers in der Steindruckpresse 3074 Erhaltung alter Urkunden 3075 Kesselwartung 3076, Probenschau . . . 3077 Bushgewarbo: Berliner Typogr. Gesellschaft 3078 Praktischer Betrieb einer Buchdruckerei 3078 Eigentumsrecht an Druckp’atten, Vor theilhaft. Papier-Einkauf, Wie du mir, so ich dir, Anstellungs- Vertrag ohne Kündigung, Lückenbüsser 3079 Eine Beilage von der Altenburger Spielkar „ „ „ E. & C. Pasquay, Wassel: ALT Karton-Druckpi. für moderne Plakate, Riesen-Nummer einer amerik. Tages- zeitung, KI. Mittheilungen, Büchertisch 3080 Handelskammer-Berichte 1898 . . . . 3084 Stiftung für die deutsche Industrie . . 3086 W ohnungs- Verm. mittels Ansichts-Karten 3088 Einheft - Vorrichtung, Pappenscheere, Papiereinzieh-Vorrichtung (DRP) . . 3092 Geschäfts Nachrichten . .... 3100 Auszeichnung 3102 Ansichtskarte im Luftballon 3104 Dampfkessel-Explosionen 3108 Ansichtskarten der Wallfahrer . . . . 3110 Sulfitlauge als Desinfektionsmittel. . . 8112 Verdingungen ... ... 3114 Federreiniger (Am. Erf.) en-Fabrik Schneider & Co., Altenburg S.-A. heim i. Els. Tarifirung von Holzzellstoff In Nr. 72 druckten wir die Vorschläge der Generaldirektion der kgl. sächsischen Staatsbahnen und der kgl. preussischen Eisenbahndirektion betreffs Ergänzung der Position »Holz zellstoff« des Spezi altarifs II ab. Diese Vorschläge lagen der am 15. d. M. stattgehabten gemeinsamen Sitzung der ständigen Kommission der deutschen Eisenbahnen und des Ausschusses der Verkehrs-Interessenten vor. Beide Körperschaften schlossen sich einstimmig dem Referat der Elberfelder Generaldirektion an. Der Berichterstatter des Verkehrs-Ausschusses hätte vorgezogen, die Anmerkung im Tarif zu Holzstoff, die Anlass zu den entstandenen Zweifeln gab, zu streichen, welcher Auffassung der Referent der Tarif kommission zustimmte. Es bestand Meinungs-Uebereinstimmung darüber, dass Holzzellstoff in Plattenform nicht durchlöchert zu sein braucht. Das Wesentliche der neuen Bestimmung, die noch der Genehmigung der Ministerien bedarf, besteht darin, dass Holzschliff und Zellstoff nur in solchem (durchlöchertem) Zustand zum billigen Satz des Spezialtarifs II befördert werden sollen, der ihre Verwendung zu anderen als Zwecken der Papierfabrikation ausschliesst. Bemängelung der Stauhöhe eines Fabrikwehrs Aus der Uheinprovinz Im Jahre 1884 hat unser Vorgänger, Herr S., um die Erlaubniss nachgesucht, die zu seiner Holzschleiferei gehörige Stau-Anlage um bauen zu dürfen. Dies wurde unter der Bedingung genehmigt, dass der beigefügte Grund-Bauplan zugrunde gelegt werde und die Inbe triebsetzung der umgebauten Anlage sofort dem zuständigen Gewerbe- rath anzuzeigen sei. Nach stattgefundener Anzeige über den ausge- führten Umbau der Stau-Anlage wurde zufolge Verfügung der Königl. Regierung zu Coblenz vom 28. September 1885 die Prüfung der aus geführten Arbeiten unter Zugrundelegung der der Genehmigungs urkunde beiliegenden Pläne und Höhenangaben vorgenommen. Zu letzterer Prüfung war der vereidigte Feldmesser Glaser zu Siegen beigezogen. Die Prüfung ergab, dass die Wehrkrone des neu ange legten Wehres an dem linken Ufer genau die bestimmte Höhenlage, dagegen an dem rechten Ufer eine um 5 cm tiefere Höhenlage hatte als bestimmungsmässig vorgesehen war. Um für die Zukunft einen genauen, näheren Festpunkt zur Bestimmung der Höhenlage der Wehrkrone zu haben, wurde ein Eisen in die an der linken Seite des Obergrabens aufgeführte Mauer eingetrieben. Dieses Eisen ist, wie auch auf dem Situationsplane näher angegeben, 0,12 m von der Ein- lassschleusse entfernt befestigt. Die Höhe wurde wie folgt festgestellt: Festpunkt 183,651 Wehrschwelle linkes Ufer 182,729 » rechtes » 182,674 Die Höhenangaben der sonst in dem Plane angegebenen Festpunkte bleiben, wie früher bestimmt, bestehen. Zu Ausstellungen gab mithin die fertige Anlage keinerlei Ver anlassung. Nachdem die Stau-Anlage nun 14 Jahre benutzt und von keiner Seite ein Einwand dagegen erhoben worden ist, erhalten wir heute von der Königl. Bürgermeisterei B. folgendes Schreiben: »Nach amtlicher Feststellung liegt die feste Wehrkrone des S.-Wehres rechts um 0,78 und links um 0,74 m gegen die konzes- sionizte Höhe zu hoch. Die Akt.-Ges. wird daher hiermit auf gefordert, die Stau-Anlage sofort nnd längstens binnen 8 Wochen in konzessionsmässigen Zustand zu bringen, widrigenfalls auf Grund des § 147 Nr. 2 der Gewerbe-Ordnung das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet und je nach dem Ausgange des Ver fahrens mit Zwangsmaassregein gegen die Akt-Ges. vorge gangen werden wird.« Welche Rechtsmittel soll ich gegen diese Verfügung ergreifen? V. Da Fragesteller amtliche Beweise dafür besitzt, dass das Wehr vor 14 Jahren ordnungsmässig geprüft und genehmigt wurde, genügt es, wenn er der Bürgermeisterei Abschriften dieser Beweisstücke zusendet und sie über den Sachverhalt auf klärt. Beharrt die Bürgermeisterei trotzdem auf ihrer Klage, so kann Fragesteller dem gerichtlichen Verfahren ruhig ent gegensehen. Die Polizeibehörde darf nur nach erfolgtem richterlichem Spruch zu Zwangsmaassregein schreiten.